Geschäftsverteilungsplan 2017/18

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Transkript:

Geschäftsverteilungsplan 2017/18 Karin Bothe Oberschulrektorin Adam Weiberg komm. Konrektor Jeannette Wendt ausgebildete didaktische Leiterin Hr. Weiberg Fachkonferenzleiter MINT Fr. Baumgärtel Fachkonferenzleiterin Sprachen Fr. Steinmeyer-Behmer Fachkonferenzleiterin Wirtschaft Leitungsstruktur: Die Leitungsstruktur der Aueschule besteht aus der Leitungsebene (Schulleiterin und ständiger Vertreter im Abwesenheitsfall) und einer mittleren Leitungsebene. Zu dieser mittleren Leitungsebene gehört die Didaktische Leitung. Diese Funktionsstelle ist ab 2017/18 nicht mehr besetzt, da die Schülerzahlen unterhalb der Sollgrenze liegen. Stattdessen wird aber die Funktion ohne Beauftragung durch die NLSchB durch Frau Wendt wahrgenommen, die die Fortbildung zur didaktischen Leitung mit einem Zertifikat abgeschlossen hat. Ihr zugeordnet sind die Fachkonferenzleitungen, die eine sachgerechte, rechtssichere und effiziente Arbeit der Fachkonferenzen sicherstellen. Leitungsebenen: 1. Schulleiterin: Frau Karin Bothe 2. Stellvertretender Schulleiter: Herr Adam Weiberg 3. ausgebildete didaktische Leitung: Frau Jeannette Wendt 4. Fachkonferenzleitungen: MINT Hr. Weiberg, Sprachen Fr. Baumgärtel,

Wirtschaft Fr. Steinmeyer-Behmer 2

1. Aufgaben der Schulleiterin Grundlage für die Tätigkeit des Schulleiters ist der 43 des NdsSchG: Die Schulleiterin trägt die Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht, trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung, sorgt für die Einhaltung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung, entscheidet in allen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig ist. Sie trifft die notwendigen Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung der zuständigen Konferenz, des Schulvorstandes oder des zuständigen Ausschusses nicht eingeholt werden kann, und unterrichtet hiervon die Konferenz, den Schulvorstand oder den Ausschuss unverzüglich, führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte; sie hat dabei insbesondere 1. die Schule nach außen zu vertreten, 2. den Vorsitz in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand zu führen, 3. jährlich einen Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel zu erstellen, die Budgets ( 32 Abs. 4 und 111 Abs.1) zu bewirtschaften und über die Verwendung der Hausmittel gegenüber dem Schulvorstand Rechnung zu legen sowie 4. jährlich einen Plan über den Personaleinsatz zu erstellen. 3

Für die konkrete Arbeit an der Aueschule gilt, für folgende Bereiche ist die Schulleiterin zuständig: Unterrichtseinsatz Vorsitz in Dienstbesprechungen, Gesamtkonferenzen, Schulvorstand Genehmigung von Dienstreisen, Klassenfahrten und Lehrerfortbildung Schließen von Arbeitsverträgen Haushaltsüberwachung Lehrerausbildung Umgang mit Beschwerden Ordnungsmaßnahmen Wahrnehmung der Außenvertretung, insbesondere in den Bereichen: o Presse und Sponsoring o Schulträger o Politische Gremien Vorsitz in der erweiterten Schulleitung Mitarbeiter-Gespräche Baulicher Entwicklungsplan Raumnutzungskonzept Fortschreibung der Brandschutzverordnung Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterin Einsatz der Mitarbeiterin im FSJ Zusammenarbeit mit dem Schulpersonalrat und der Gleichstellungsbeauftragten Durchführung von Elterninformationsabenden in den Jahrgängen 5, 8 und 9/10 4

2. Stellvertretender Schulleiter: Bei Abwesenheit der Schulleiterin oder nach Absprache übernimmt der Stellvertreter deren Verantwortungsbereiche. Für die konkrete Arbeit an der Aueschule Wendeburg gilt: Mitwirkung beim Unterrichtseinsatz Mitwirkung beim Einsatz der Förderlehrkräfte Erstellen des Stundenplanes und des Raumplanes Erstellung des Aufsichtsplanes Erstellung des täglichen Vertretungsplanes Führen der Mehr-Minderstunden des Kollegiums, monatlicher Aushang Führen des Arbeitszeitkontos Planung von Elternsprechtagen Erstellen von Statistiken Mitarbeit beim Erstellen der Alarmpläne, Durchführung und Dokumentation von Alarmübungen, Veranlassung der regelmäßigen Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen Erstellen der Pläne zu den Leistungsprüfungen Einteilung der WPK e Einteilung der Arbeitsgemeinschaften 3. Didaktische Leiterin ohne Funktionsstelle: Schulleitungen können ihre sich aus 43 NSchG ergebenden Weisungsbefugnisse und Führungsaufgaben an die ständige Vertreterin oder den ständigen Vertreter oder auf Funktionsträgerinnen und Funktionsträger einzelner Bereiche übertragen. Daraus folgt, dass auch Didaktische Leiterinnen und Leiter im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters Führungsfunktionen sowie die Aufgaben von Fach- und Dienstvorgesetzten wahrnehmen können. Die Didaktische Leiterin ist zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der didaktischen und pädagogischen Konzeption der Schule. Sie übernimmt insbesondere folgende Aufgaben an der Aueschule Wendeburg: 5

1. Entwicklung und Evaluation pädagogisch-didaktischer Konzepte, u.a. zur Qualitätsentwicklung des Unterrichts, der schulischen Konzepte zur individuellen Lernentwicklung sowie zu Differenzierungs- und Fördermaßnahmen, der Grundsätze zu Lernkontrollen und zur Leistungsbewertung, eines pädagogischen Konzepts für den Ganztagsbetrieb, 2. Evaluation der Ergebnisse zentraler Arbeiten (Vergleichs- und Abschlussarbeiten), 3. Koordinierung der Arbeit der Fachbereiche und Fachkonferenzen, der schriftlichen Leistungsüberprüfungen, von Fortbildungsmaßnahmen, und Evaluation der curricularen Gesamtplanung, der Zusammenarbeit mit anderen Schulen in Fragen des pädagogisch-didaktischen Konzepts. 4. Leitung der pädagogisch- didaktischen Gremien der Schule: Teamsitzungen und ILE-Konferenzen sowie Vorsitz bei den Sitzungen der Fachbereichsleiter und leiterinnen. In Zusammenarbeit mit der Gruppe der Fachbereichsleiter und - leiterinnen insbesondere: Entwicklung und Evaluation von Differenzierungsmodellen und Förderkonzepten Entwicklung und Evaluation von Grundsätzen zu Lernkontrollen und zur Leistungsbewertung Entwicklung und Evaluation des Methodencurriculums. Koordinierung der fächerübergreifenden Unterrichtsarbeit Koordinierung der Arbeiten zur Schulbuch- und Lernmittelfrage 5. Einteilung der Grund- und Erweiterungskurse 6. Klassenbildung in Jahrgang 5 nach den festgelegten pädagogischdidaktischen Grundsätzen der Aueschule. 6

4. Fachbereichsleiter und - leiterinnen Die Hauptaufgabe der Fachbereichsleiter und - leiterinnen besteht darin, die fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Fachunterrichts und seiner didaktischen Weiterentwicklung in den Jahrgängen 5 bis 10 zu gewährleisten. Sie oder er übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben: Vorbereitung und Durchführung der Fach- und Fachbereichskonferenzen Entwicklung, Weiterentwicklung und Abstimmung von Fachlehrplänen für die Jahrgänge auf der Grundlage der Curricularen Vorgaben und der Vorgaben für die Abschlussprüfungen Erarbeitung und Evaluation fachspezifischer Konzepte zur Differenzierung Bereitstellung fachspezifischer Förderkonzepte Erarbeiten und Evaluation von Grundsätzen für die fachspezifische Beschreibung der Lernentwicklung und für die Leistungsmessung Ggf. Koordinierung, Organisation und Dokumentation außerschulischer Unterrichtsvorhaben Sicherstellung der Unterrichtsqualität (Siehe Hospitationsvereinbarung) Auswertung der Arbeit mit den eingeführten Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien sowie Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang mit Schulbucheinführungen Verantwortung für die Erarbeitung, Bereitstellung, Inventarisierung und Archivierung von Unterrichtseinheiten des jeweiligen Fachbereiches Verantwortung für Konzeption, Einrichtung und Erhaltung fachspezifischer Fach- und Sammlungsräume, Lehr- und Lernmaterialien, Medien Aufstellen und Verwalten des Etats für den Fachbereich im Rahmen der Beschlüsse der Fach- bzw. Fachbereichskonferenz (Führen eines Haushaltsbuches) Erarbeiten von Vorschlägen für den Einsatz von Fachlehrkräften nach Beratung mit der Fachkonferenz Teilnahme an den Sitzungen der Fachbereichsleiter und - leiterinnen 7