Bewerbung um ein Stipendium der Konrad Adenauer Stiftung

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Transkript:

Konrad Adenauer Stiftung e. V. Postfach 1420 53732 Sankt Augustin Begabtenförderung und Kultur Leiter der Abteilung Deutsche Studentenförderung Durchwahl (02241) 246 328 e mail: martina.seul@kas.de _ Bewerbung um ein Stipendium der Konrad Adenauer Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage senden wir Ihnen die Unterlagen für eine Bewerbung um ein Stipendium der Konrad Adenauer Stiftung. Zu Ihrer Information ist ein Exemplar unserer Förderungsrichtlinien beigefügt. Bewerbungsschlußtermine: 15. JANUAR (SOMMERSEMESTER) UND 1. JULI (WINTERSEMESTER) _ Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß ein Teil der Unterlagen, die zur Bewerbung gehören, in jedem Fall bei unseren Akten verbleibt. Eine entsprechende Einverständniserklärung, die zu unterschreiben und zusammen mit der vollständigen Bewerbung an uns zurückzusenden ist, liegt bei. Wir sind gerne bereit, Fragen zu beantworten, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung noch stellen sollten. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Gerd Dieter Fischer) Anlagen Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin Commerzbank AG Bonn Tel: (02241) 246 0 Fax (02241) 246 573 Kto. Nr. 1 106 343 BLZ 380 400 07 www.kas.de

Konrad Adenauer Stiftung e. V. Postfach 1420 53732 Sankt Augustin Begabtenförderung und Kultur Leiter der Abteilung Deutsche Studentenförderung Durchwahl (02241) 246 328 e mail: martina.seul@kas.de _ F Ö R D E R U N G S R I C H T L I N I E N für deutsche Studenten _ Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin Commerzbank AG Bonn Tel: (02241) 246 0 Fax (02241) 246 573 Kto. Nr. 1 106 343 BLZ 380 400 07 www.kas.de

Z I E L S E T Z U N G Für die Begabtenförderung durch die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) gelten folgende Grundsätze und Überlegungen: Durch die Förderung überdurchschnittlich begabter Studierender will die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) in einer Welt, die in zunehmendem Maße auf internationale Zusammenarbeit und Arbeitsteilung angewiesen ist, zur Ausbildung leistungsfähiger und verantwortungsbewußter Nachwuchskräfte in allen akademischen Berufen beitragen. Dies soll durch die Vergabe von Stipendien, durch Studienberatung, durch persönliche Betreuung und durch ein vielseitiges Angebot fachübergreifender Seminare, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen geschehen. Die Begabtenförderung soll allen Studierenden, die dazu geeignet und willens sind, die Chance eröffnen, ihre überdurchschnittliche Begabung während des Studiums voll zu entfalten und durch Leistungen nachzuweisen. Die Staatsform der freiheitlichen Demokratie ist nach unseren geschichtlichen Erfahrungen in besonderem Maße auf Menschen angewiesen, die nicht nur ihre eigenen Interessen verfolgen, sondern auch bereit sind, ihre Befähigung, ihre Initiative, ihr Urteilsvermögen und ihre Tatkraft in den Dienst von Staat und Gesellschaft zu stellen. Wesentliche Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung ist daher die aktive Mitarbeit der Bewerberinnen und Bewerber in politischen, sozialen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen. Sankt Augustin, Juli 2003 Seite: 2

Hinweise zur Bewerbung Antragstellung Bewerbungen sind vom Antragsteller direkt bei der Konrad Adenauer Stiftung einzureichen. Die für die Antragstellung benötigten Formblätter sind bei der KAS erhältlich. BEWERBUNGSSCHLUßTERMINE: 15. JANUAR (SOMMERSEMESTER) UND 1. JULI (WINTERSEMESTER) Alle Bewerbungen sind mit den erforderlichen Unterlagen zu richten an: Konrad Adenauer Stiftung Begabtenförderung Deutsche Studentenförderung/Journalistische Nachwuchsförderung Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin Entscheidung über den Antrag Anhand der eingereichten Unterlagen wird nach folgenden Auswahlkriterien eine Vorauswahl getroffen. überdurchschnittliche schulische und hochschulische Leistungen; aktives Engagement in Politik, Gesellschaft oder im sozialen Bereich; persönliche Eignung. Entsprechen die Bewerber den Anforderungen, so werden sie zu einer Auswahltagung eingeladen. Ein unabhängiger Auswahlausschuß entscheidet über die Aufnahme. Sie erfolgt zunächst für eine Probeförderungszeit von mindestens einem Jahr Eine gleichzeitige Förderung durch die KAS und durch andere Institutionen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte: Deutsche Studentenförderung (INCL. FACHHOCHSCHULEN) Tel.: 02241/246 328 Journalistische Nachwuchsförderung Tel.: 02241/246 298/550 Seite: 3

Deutsche Studentenförderung Antragsberechtigt sind: Deutsche Studenten aller Fachrichtungen, die als ordentliche Studierende an staatlichen/staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschulen, an pädagogischen Hochschulen, an Hochschulen für bildende Künste und Musik, an der Fernuniversität Hagen (NUR VOLLZEIT STUDENTEN) sowie an Fachhochschulen (Hochschulen, die entsprechend dem Landeshochschulgesetz gefördert werden) immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlußtermin das Studium aufnehmen werden. Bewerber für die "Journalistische Nachwuchsförderung": Deutsche Studenten aller Fachrichtungen nur bis zum 3. Fachsemester (1. STUDIENHAUPTFACH / AUFNAHME AB 4. SEMESTER) [Deutsche Studenten, die im 4. Fachsemester studieren (AUFNAHME AB 5. SEMESTER) bewerben sich bitte bei der "Deutschen Studentenförderung".] Zur Auswahl können nur diejenigen Studierenden zugelassen werden, die mindestens zwei Jahre lang die Möglichkeit haben, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß das Ableisten längerer Praktika die Teilnahme am ideellen Förderungsprogramm in der Regel ausschließt. Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Bei mehreren parallel absolvierten Studiengängen zählt die Semesterzahl des Studienganges, in dem das Studium am weitesten fortgeschritten ist. Studierende eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen vorweisen, werden nicht in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber einbezogen. Einbezogen werden hingegen Studierende eines Zweitstudiums, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über ein Fachhochschulstudium erlangt haben. Studierende, die unmittelbar zum nächstmöglichen Förderungsbeginn im Ausland studieren, ein Praktikum oder ihr Studium von Anfang an und zur Gänze im Ausland absolvieren, können nicht berücksichtigt werden. (S. STUDIUM IM AUSLAND) Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die zum nächstmöglichen Förderungsbeginn die Altergrenze von 32 Jahren erreicht haben. Berufsbegleitende Studiengänge werden nicht gefördert. Bewerbungsunterlagen (s.s. 5 des Bewerbungsbogens) Seite: 4

Folgende Bewerbungsunterlagen sind dem Bewerbungsbogen beizufügen: ein maschinengeschriebener, ausformulierter, ausführlicher, mehrseitiger Lebenslauf mit Datum und Unterschrift [nicht tabellarisch] (Blätter bitte nicht doppelseitig beschriften und nicht heften) ein Paßbild (NEUEREN DATUMS MIT NAMEN AUF DER RÜCKSEITE) eine beglaubigte Fotokopie des Hochschulzugangszeugnisses (DIN A 4 / bitte nicht doppelseitig kopieren und nicht heften) ein Gutachten eines Hochschullehrers (HOCHSCHULLEHRERGUTACHTEN) zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation (STUDIENHAUPTFACH) (bei Studienanfängern soll und bei Studierenden im ersten Fachsemester kann das Gutachten von einem Fachlehrer stammen fachbezogen auf das Studienhauptfach) ein Gutachten zur Beurteilung der Persönlichkeit und des Engagements (PERSÖNLICHKEITSGUTACHTEN) (nicht vom Aussteller des Hochschullehrer /Fachlehrergutachtens) Fotokopien der bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschulscheine/ Leistungsnachweise (BENOTET UND UNBENOTET) Immatrikulations /Studienbescheinigung Fotokopien aller Ausbildungs und Praktikantenzeugnisse/ bescheinigungen (ABSCHLUßZEUGNISSE FALLS AUSBILDUNG/LEHRE/PRAKTIKUM ABSOLVIERT) Dauer der Förderung Während der Probeförderungszeit sollen die Stipendiaten ihre fachliche Befähigung und ihr politisches und soziales Engagement unter Beweis stellen. Die Aufnahme in die Hauptförderung ist abhängig vom Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen, vom Fachgutachten eines Hochschullehrers, der Stellungnahme des Vertrauensdozenten, der Vorlage eines Jahresberichtes, der regelmäßigen Teilnahme an den Stipendiatentreffen des Hochschulortes sowie die Teilnahme an einem Grundseminar (9 TAGE). Nach Aufnahme in die Hauptförderung wird das Stipendium in der Regel bis zum Abschluß des ersten berufsbefähigenden Examens gewährt. Die Höchstförderungsdauer richtet sich nach den Vorschriften des BAföG. Sie kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag überschritten werden. Finanzielle Förderung Seite: 5

Der monatliche Förderungsbetrag für deutsche Stipendiaten (STUDENTEN) beträgt nach den Richtlinien des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung (BMBF) z.z. im Höchstfall 525,--. Für verheiratete Stipendiaten kann dieser Betrag um einen Familienzuschlag von z.z. 155,-- überschritten werden. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommens und Vermögensverhältnissen der Unterhaltsverpflichteten und der Stipendiaten. Absolventen des 2. Bildungsweges und Verheiratete mit mindestens einem Kind werden elternunabhängig gefördert. Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiaten ein Büchergeld z.z. in Höhe von 80,-- im Monat. Eine gleichzeitige Studienförderung durch die Konrad Adenauer Stiftung und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht Darlehen werden aus Bundesmitteln nicht vergeben. Studium im Ausland Stipendiaten der deutschen Studentenförderung können für ein Studium im Ausland eine Unterstützung bis zu zwei Semestern erhalten. Die Wahl des Hochschulortes und die Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen schriftlich beantragt und begründet werden. Der Stipendiat erhält in der Regel für die Dauer seines Studiums im Ausland zusätzlich zum Stipendium und Büchergeld einen Auslandszuschlag, der den Sätzen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) entspricht. Außerdem können Fahrtkosten und Studiengebühren im Rahmen der hierfür gültigen Richtlinien erstattet werden. Während der Probeförderungszeit wird in der Regel kein Studium im Ausland genehmigt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Austauschprogramm der Konrad Adenauer Stiftung mit drei amerikanischen Universitäten: American University, Washington, D.C.; Georgetown University, Washington, D.C.; University of Southern California, Los Angeles, Kalifornien. Seminarprogramm Jeder deutsche Stipendiat ist verpflichtet, während seiner Förderungszeit an einem Seite: 6

Grundseminar, einem Aufbauseminar, zwei Kurzseminaren sowie regelmäßig an den Treffen der Stipendiatengruppe seines Hochschulortes teilzunehmen. Darüber hinaus besteht die Gelegenheit zur Teilnahme an weiteren Seminaren zu aktuellen politischen Themen, an einem Auslandsseminar im europäischen oder außereuropäischen Ausland sowie an Sonderveranstaltungen der Konrad Adenauer Stiftung. Förderung des journalistischen Nachwuchses Die Konrad Adenauer Stiftung fördert in einem besonderen Programm deutsche Studenten, die eine journalistische Berufstätigkeit anstreben. Die Stipendiaten der journalistischen Nachwuchsförderung absolvieren studienbegleitend ein besonderes Seminarprogramm, das sie auf die verschiedenen journalistischen Tätigkeitsfelder vorbereitet. Einzelheiten zum Förderungs und Seminarprogramm sind einem gesonderten Merkblatt zu entnehmen. Ende der Förderung Mit dem ersten berufsbefähigenden Examen scheidet der Stipendiat aus der Studentenförderung aus. Als "Altstipendiat" bleibt er auch weiterhin mit der KAS in Verbindung. Ein eigenständiges Programm für die Altstipendiaten, das jährlich in Zusammenarbeit zwischen der KAS und dem Vorstand der Altstipendiaten vereinbart wird, dient vorrangig der Aufrechterhaltung des Kontaktes zwischen der KAS und den ehemaligen Stipendiaten. Seite: 7

TERMINE DER AUSWAHLTAGUNGEN FÜR DEUTSCHE STUDENTEN 2004 / 2005 BEWERBUNGSSCHLUßTERMIN SOMMERSEMESTER 2004 15. JANUAR 2004 Auswahltagung 1/2004 11. bis 13. März 2004 Auswahltagung 2/2004 01. bis 03. April 2004 Auswahltagung 3/2004 22. bis 24. April 2004 TERMIN FÜR DIE JOURNALISTISCHE NACHWUCHSFÖRDERUNG AUSWAHLTAGUNG 2/2004 01. BIS 03. APRIL 2004 TERMIN FÜR MUSIK BEWERBER AUSWAHLTAGUNG 3/2004 22. BIS 24. APRIL 2004 BEWERBUNGSSCHLUßTERMIN WINTERSEMESTER 2004/2005 1. JULI 2004 Auswahltagung 4/2004 16. bis 18. September 2004 Auswahltagung 5/2004 07. bis 09. Oktober 2004 Auswahltagung 6/2004 21. bis 23. Oktober 2004 Auswahltagung 7/2004 04. bis 06. November 2004 TERMIN FÜR DIE JOURNALISTISCHE NACHWUCHSFÖRDERUNG AUSWAHLTAGUNG 5/2004 07. BIS 09. OKTOBER 2004 TERMIN FÜR MUSIK BEWERBER AUSWAHLTAGUNG 6/2004 21. BIS 23. OKTOBER 2004 (DIE O.A. AUSWAHLTAGUNGEN FINDEN UNTER VORBEHALT STATT.) TEILEN SIE UNS BITTE BEI UND AUCH NACH EINREICHUNG DER BEWERBUNG UMGEHEND [SCHRIFTLICH] MIT, WENN SIE AUS WICHTIGEM GRUND EINEN DER GENANNTEN AUSWAHLTAGUNGS TERMINE NICHT WAHRNEHMEN KÖNNEN.

Bei Bewerbung bitte die Original Bögen mit Schreib maschine oder in Druckbuchstaben (MIT SCHWARZEM STIFT) sorgfältig und vollständig ausfüllen (BLÄTTER BITTE NICHT DOPPELSEITIG BESCHRIFTEN UND NICHT HEFTEN) und diese an die Begabtenförderung senden. Ihre persönlichen Unterlagen (LEBENSLAUF / ZEUGNISSE ETC.) bitte in leserlichen weißen Kopien (DIN A 4 / BITTE NICHT DOPPELSEITIG KOPIEREN UND NICHT HEFTEN) an folgende Anschrift senden: Konrad Adenauer Stiftung Begabtenförderung z.h. Frau Seul Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin

B E W E R B U N G UM EIN STIPENDIUM DER KONRAD ADENAUER STIFTUNG E.V. --------------------------------------------------------------------------------------------- (BITTE MIT SCHREIBMASCHINE ODER IN DRUCKBUCHSTABEN [MIT SCHWARZEM STIFT] SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG AUSFÜLLEN EINSEITIG S.S. 5!) Deutsche Studentenförderung (FACHHOCHSCHULE ) ODER Journalistische Nachwuchsförderung Bitte ankreuzen! Z U R P E R S O N Familienname: Geburtsname: Vorname: (RUFNAME BITTE UNTERSTREICHEN) Paßbild Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Konfession: Familienstand: Anzahl der Kinder: Heimatanschrift: Telefonnummer: Fax: e mail: Semesteranschrift: Telefonnummer: Fax: e mail: Jetzige/Voraussichtliche Hochschule: Fachbereich (voraussichtlich): Studienfächer (voraussichtlich): (HAUPTFACH BITTE UNTERSTREICHEN) Erstimmatrikulation (voraussichtlich) am: An Hochschule: 04/05

2 An welchen Hochschulen haben Sie bisher studiert (von wann bis wann)? Studienfachwechsel (wann und von welchem Fach): Ist ein Hochschul und/oder Studienfachwechsel geplant? Bereits abgelegte Examina (einschl. Vor und Zwischenexamen): (Art; Zeitpunkt; Ergebnis; Hochschule) Gesamtsemesterzahl z.z. (einschl. lfd. Semester Studienhauptfach): Davon Fachsemester: Beurlaubt: Fachfremde Semester: Auslandssemester: Voraussichtlicher Studienabschluß: WS/SS Weitere Studienpläne: Berufsziel (voraussichtlich): Wurden Sie schon einmal für ein Stipendium vorgeschlagen bzw. haben Sie sich schon einmal beworben (wo und wann)? Läuft zur Zeit eine weitere Bewerbung um ein Stipendium (wo)? [Auch nach Einreichung Ihrer Bewerbung bei der KAS erwarten wir eine schriftliche Mitteilung, wenn Sie sich noch anderweitig um ein Stipendium bewerben!] Welche Gründe haben Sie bewogen, sich bei der Konrad Adenauer Stiftung zu bewerben? Wer hat Sie auf die Konrad Adenauer Stiftung hingewiesen? 3

A U S B I L D U N G S G A N G Welche Schulen haben Sie im einzelnen besucht (von wann bis wann)? (Grund ; Haupt ; Real ; Berufsschulen; Höhere Schulen; Abendgymnasium; weiterführende Schulen etc.) Datum; Schule; Ort der Reifeprüfung: Notendurchschnitt: Ausbildung (Lehre) (Art; Zeitraum): Prüfungen und Prüfungsergebnisse (Ausbildung/Lehre): Sonstige Prüfungen; Kurse; Fertigkeiten: Bisherige Berufsausübung als: von bis von bis Praktika: Auslandstätigkeiten: Art und Umfang der Sprachkenntnisse: 4

Engagement im partei ; gesellschafts ; hochschulpolitischen; sozialen; kirchlichen; publizistischen oder einem sonstigen Bereich (Zeitraum): Veröffentlichungen: Für männliche Bewerber: Haben Sie Wehr oder Ersatzdienst geleistet? JA NEIN Anschrift der Eltern: F A M I L I E Name des Vaters: Name der Mutter: Geburtsname: Geburtsname: Beruf des Vaters: Beruf der Mutter: Ausübende Tätigkeit: Ausübende Tätigkeit: Beschäftigt bei: Beschäftigt bei: Anzahl der Geschwister: Davon noch nicht schulpflichtig: in der Schulausbildung: in der Berufsausbildung: im Studium: Von ihnen erhalten Ausbildungsbeihilfen; Stipendien etc.? 5

VOR EVTL. RÜCKFRAGEN, DIESE SEITE BITTE SORGFÄLTIG DURCHLESEN! (UNLESERLICHE, UNVOLLSTÄNDIGE ODER NICHT KORREKT AUSGEFÜLLTE BEWERBUNGEN WERDEN NICHT BEARBEITET ODER ZURÜCKGESANDT S.S. 1!) II. I. Diesem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen: Ein maschinengeschriebener, ausformulierter, ausführlicher, mehrseitiger Lebenslauf mit Datum und Unterschrift [nicht tabellarisch] (Blätter bitte nicht doppelseitig beschriften und nicht heften) der u.a. folgende Angaben enthalten soll: a) Ihren persönlichen, schulischen, akademischen und ggf. beruflichen Werdegang; b) Ihre akademischen und beruflichen Ziele; c) Ihre fachlichen, politischen und sonstigen Interessen und Aktivitäten. 2) Ein Paßbild (NEUEREN DATUMS) mit Ihrem Namen auf der Rückseite. 3) Reifezeugnis in beglaubigter Fotokopie. (DIN A 4 / bitte nicht doppelseitig kopieren und nicht heften) 4) Zwei Gutachten (VON ZWEI VERSCHIEDENEN PERSONEN) [S. VORDRUCKE]: a) Das Hochschullehrergutachten soll von einem Professor oder einem promovierten Mitglied des akademischen Mittelbaus, der Sie von Übungen, Seminaren oder Prüfungen her kennt, stammen. (STUDIENHAUPTFACH) Das Fachlehrergutachten (GILT NUR FÜR STUDIENANFÄNGER UND ERSTSEMESTER) sollte fachbezogen auf das Studienhauptfach ausgestellt werden. b) Das Persönlichkeitsgutachten soll von jemandem erstellt werden, der Sie persönlich, Ihren Werdegang und Ihr Engagement beurteilen kann. (Z.B. LEHRER; DOZENT; PFARRER; POLITIKER O.Ä.) 5. Fotokopien aller bisher erworbenen Hochschulscheine. (LEISTUNGSNACHWEISE) 6. Fotokopien aller Ausbildungs und Praktikantenzeugnisse. (ABSCHLUßZEUGNISSE FALLS AUSBILDUNG/LEHRE/PRAKTIKUM ABSOLVIERT) Dieser Bewerbung liegen bei: Lebenslauf Paßbild Reifezeugnis Hochschullehrer /Fachlehrergutachten wird direkt zugesandt Persönlichkeitsgutachten wird direkt zugesandt Hochschulscheine (LEISTUNGSNACHWEISE) Ausbildungs /Praktikantenzeugnisse/ bescheinigungen (ABSCHLUßZEUGNISSE) Immatrikulations /Studienbescheinigung Einverständniserklärung Die Richtigkeit der Angaben versichert: Datum: Unterschrift: 04/05

Name: Vorname: Straße/Postfach: PLZ/Ort: Konrad Adenauer Stiftung Begabtenförderung Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin E I N V E R S T Ä N D N I S E R K L Ä R U N G Ich erkläre mich damit einverstanden, daß ein Teil der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsbogen; Lebenslauf; Gutachten; Bericht (GILT NUR NACH RÜCKSTELLUNG VORAUSWAHL/AUSWAHLTAGUNG); Persönlichkeitsfragebogen; Klausuren (GILT NUR NACH EINLADUNG ZUR AUSWAHLTAGUNG); im Falle einer Ablehnung bei den Akten der Konrad Adenauer Stiftung verbleibt. (GILT AUCH BEI ZURÜCKGEZOGENER BEWERBUNG) Mir ist bekannt, daß die Konrad Adenauer Stiftung diese Akten als Beleg für die Richtigkeit ihrer Entscheidungen, für interne Kontrollen über die Zuverlässigkeit des Auswahlverfahrens und als Grundlage für künftige Entscheidungen zurückbehält und vertraulich behandelt. (Z.B. BEWERBUNG UM EIN PROMOTIONSSTIPENDIUM) (Datum / Unterschrift)

Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Begabtenförderung und Kultur Abteilung Deutsche Studentenförderung / Journalistische Nachwuchsförderung Durchwahl (0 22 41) 246 328 ZUM HOCHSCHULLEHRER / FACHLEHRERGUTACHTEN Die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) fördert sowohl materiell als auch ideell deutsche Studierende aller Fachrichtungen an Universitäten, Technischen Hochschulen, Gesamthochschulen, Pädagogischen Hochschulen, an Hochschulen für Bildende Künste und Musik und an Fachhochschulen. Um ein Stipendium können sich Schülerinnen/Schüler mit Hochschulzulassung und Studentinnen/Studenten bewerben, deren Persönlichkeit und Begabung besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten lassen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen politisches Verantwortungsbewußtsein und soziale Aufgeschlossenheit nachweisen und ihre Bereitschaft unter Beweis gestellt haben, in Einrichtungen und Organisationen von Hochschule, Politik und Gesellschaft mitzuarbeiten. Bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen/Kandidaten kommt dem Fachlehrer bzw. Hochschullehrergutachten eine entscheidende Bedeutung zu. Wir bitten Sie, Ihrer Beurteilung strenge Maßstäbe zugrunde zu legen. In dem Gutachten soll angegeben werden: Auf welcher Grundlage die Beurteilung erfolgt; ob, und wenn ja, durch welche besonders qualifizierte Beteiligung (BZW. SCHRIFTLICHE ARBEITEN) die Bewerberin/der Bewerber in Lehrveranstaltungen hervorgetreten ist; welche herausragenden Fähigkeiten in einem ggf. stattgefundenen Gutachter gespräch deutlich geworden sind; wie die Schul bzw. Studienleistungen der Bewerberin/des Bewerbers im Vergleich mit den Leistungen ihrer/seiner Mitschülerinnen/Mitschüler bzw. Mitstudentinnen/Mitstudenten zu beurteilen sind. Im Sinne eines solchen Vergleichs sind auch die erbetenen Eintragungen in die vorgegebenen Skalen zu verstehen. Es steht Ihnen frei, einzelne Fragen unbeantwortet zu lassen. WICHTIG: Das Gutachten für die Bewerberin/den Bewerber muß für die Bewerbung zum Sommersemester am 15. Januar d.j., für die Bewerbung zum Wintersemester am 1. Juli d.j. vorliegen; es sollte zu den o.a. Terminen nicht älter als 3 Monate datiert sein. 2

WENN MÖGLICH, BITTE MIT SCHREIBMASCHINE AUSFÜLLEN; ANSONSTEN IN DRUCKBUCHSTABEN MIT SCHWARZEM STIFT! (Vordruck bitte nicht doppelseitig beschriften!) Hochschullehrer / Fachlehrergutachten zur Bewerbung um Aufnahme in die "Deutsche Studentenförderung / Journalistische Nachwuchsförderung" der Konrad Adenauer Stiftung. -------------------------------------------------------------------------------------------- Gutachter/in: Name: Dienststellung: Schule: Hochschule: Bewerber/in: Name: Studienfächer: Hauptfach: weitere Studienfächer: Institut / Fachrichtung: Abitur /Lehrfach: 1. Seit wann kennen Sie die Bewerberin/den Bewerber? 2. Beruht die Beurteilung der Bewerberin/des Bewerbers: a) Auf dem Besuch Ihres Schulunterrichts, Ihrer Vorlesungen, Ihrer Seminare, Ihrer Übungen, Ihrer Praktika, auf einem Gutachtergespräch, auf anderen Bezugsquellen? b) Nur auf mündlichen, nur auf schriftlichen, auf mündlichen und schriftlichen Leistungen? c) Ausschließlich auf eigenen Eindrücken, sowohl auf eigenen als auch auf Eindrücken Ihrer Mitarbeiter und Kollegen? 3. Der (die) Bewerber/in ist über den Inhalt des Gutachtens informiert, nicht informiert. 3

4. Welche Einzelleistung(en) hat die Bewerberin/der Bewerber in Ihrem Unterricht/ in Ihren Lehrveranstaltungen erbracht? Welche herausragenden Leistungen der Bewerberin/des Bewerbers sind Ihnen dabei aufgefallen? 5. Soweit ein Gutachter bzw. Prüfungsgespräch stattgefunden hat: Welche herausragenden fachlichen Leistungen sind Ihnen bei der Bewerberin/ dem Bewerber in diesem Gespräch aufgefallen? 6. Wie würden Sie die Bewerberin/den Bewerber nach Leistung, Eignung und persönlichem Profil einordnen? Ausgezeichnet, sehr gut, gut, befriedigend, schlechter als befriedigend. Geben Sie bitte Größe der Bezugsgruppe an. 4 7. Geben Sie bitte soweit möglich für die Bewerberin/den Bewerber an,

wie Sie sie/ihn im Vergleich mit anderen Schülerinnen/Schülern bzw. Studentinnen/Studenten Ihres/ seines Fachs im gleichen Semester beurteilen. Beispiel: Wenn Sie 90% ankreuzen, heißt das: Sie halten ca. 10% der vergleichbaren Schüler/Kommilitonen für besser, ca. 90% für schlechter in bezug auf das genannte Merkmal. 1 2 3 4 5 6 Fachwissen Auffassungs gabe Geistige Selbständigkeit Sorgfalt der Arbeit Differenziertes Ausdrucks vermögen Fleiß 100% 100% 100% 100% 100% 100% 95% 95% 95% 95% 95% 95% 90% 90% 90% 90% 90% 90% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 70% 70% 70% 70% 70% 70% 65% 65% 65% 65% 65% 65% 60% 60% 60% 60% 60% 60% 55% 55% 55% 55% 55% 55% 50% 50% 50% 50% 50% 50% unter 50% unter 50% unter 50% unter 50% unter 50% unter 50% (bitte ankreuzen) Zu einer Einordnung in die Kategorie 1 2 3 4 5 6 konnte ich mich nicht entschließen 5 8. (Nur bei Bewerberinnen/Bewerbern in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums.) Läßt sich bereits die Fähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zur Übernahme einer besonders anspruchsvollen wissenschaftlichen Arbeit (Z.B. DIPLOM ODER

MAGISTERARBEIT, DISSERTATION) erkennen? ja nein Eventuelle Erläuterungen: 9. Welche Gründe sprechen für, welche gegen die von der Bewerberin/ dem Bewerber gewählte Fächerkombination? 10. Zusätzliche Bemerkungen zum Persönlichkeitsbild: 6 11. Können Sie die Aufnahme der Bewerberin/des Bewerbers in die "Deutsche Studentenförderung/Journalistische Nachwuchsförderung" der Konrad Adenauer Stiftung empfehlen? Mit besonderem Nachdruck, mit Nachdruck,

uneingeschränkt, mit Vorbehalten. (Ort / Datum / Unterschrift) (Name und Anschrift des Gutachters)

Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Begabtenförderung und Kultur Abteilung Deutsche Studentenförderung Journalistische Nachwuchsförderung _ Durchwahl (0 22 41) 246 328 ZUM PERSÖNLICHKEITSGUTACHTEN Die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) fördert begabte und charakterlich geeignete junge Menschen, die sich besonders für gesellschaftspolitische Aufgaben engagieren. Dem Persönlichkeitsgutachten kommt bei der Auswahl der Kandidatinnen/Kandidaten eine entscheidende Bedeutung zu. Deshalb bitten wir Sie, Ihrer Beurteilung strenge Maßstäbe zugrunde zu legen. Insbesondere interessiert uns: 1. Seit wann ist Ihnen die Bewerberin/der Bewerber bekannt? 2. Wie beurteilen Sie das Verhalten der Bewerberin/des Bewerbers im Umgang mit anderen Menschen (EVTL. AUCH IN DER GRUPPE)? _ 3. Ist Ihnen bekannt, ob und in welchem Umfang die Bewerberin/der Bewerber Verantwortung im gesellschaftlich politischen Bereich übernommen hat? 4. Welche hervorstechenden Eigenschaften sind Ihnen bei der Bewerberin/bei dem Bewerber aufgefallen? (Z.B. KREATIVITÄT, SELBSTÄNDIGKEIT, ZIELSTREBIGKEIT, AUßERGEWÖHNLICHE BEGABUNGEN ETC.) 5. Können Sie aufgrund des Gesamteindrucks die Bewerberin/den Bewerber für die Aufnahme in unsere Förderung empfehlen? WICHTIG: Das Gutachten für die Bewerberin/den Bewerber muß für die Bewerbung zum Sommersemester am 15. Januar d.j., für die Bewerbung zum Wintersemester am 1. Juli d.j. vorliegen; es sollte zu den o.a. Terminen nicht älter als 3 Monate datiert sein. 2

WENN MÖGLICH, BITTE MIT SCHREIBMASCHINE AUSFÜLLEN; ANSONSTEN IN DRUCKBUCHSTABEN MIT SCHWARZEM STIFT! (Vordruck bitte nicht doppelseitig beschriften!) für Frau/Herrn: (Name/Vorname) Sie/Er studiert an der: (Universität/Hochschule) in: (Hochschulort) PERSÖNLICHKEITSGUTACHTEN im: Hochschulsemester im: Fachsemester die Fächer: (HAUPTFACH BITTE UNTERSTREICHEN) -------------------------------------------------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bewerberin/der Bewerber ist über den Inhalt des Gutachtens informiert/ nicht informiert. (Datum / Unterschrift des Gutachters) (Name und Anschrift des Gutachters / Fachrichtung / Beruf)

Journalistische Nachwuchsförderung Wollen Sie Journalist werden? Zur Zeit versorgen schon rund 40 Universitäten, Journalistenschulen und andere Institutionen den Medienmarkt mit Bewerbern. Sparzwänge bei den öffentlichrechtlichen und den privaten Medien sowie hohe Bewerberzahlen erschweren allerdings den Zugang zu einem Medienberuf. Bewerber um ein Volontariat müssen in der Regel ein Hochschulstudium absolviert haben und journalistische Praktika vorweisen, die von ihrer Zusammenstellung her Planung und Zielstrebigkeit erkennen lassen. Mit ihrer Journalistischen Nachwuchsförderung bietet die Konrad-Adenauer- Stiftung einen seit weit über einem Jahrzehnt bewährten und anerkannten Weg, sich unabhängig vom gewählten Fachstudium auf einen Beruf im Medienbereich qualifiziert vorzubereiten. Unser Programm der Journalistischen Nachwuchsförderung ist auf drei bis vier Jahre angelegt und umfaßt in seinem Pflichtteil (s. nächste Seite) mehrwöchige Ferienakademien, Seminare und Praktika. Aufbauend auf dem Lokaljournalismus führen diese Akademien und Seminare auch in die Arbeit eines Hörfunk- und Fersehjournalisten sowie in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Ergänzt wird dieser verpflichtende Teil z.b. durch Praxiskurse und Praktika. Bewerben können sich deutsche Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen, die an einer Universität der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert und bereit sind, das zeit- und arbeitsintensive Programm in fester Berufsabsicht durchzustehen. Als Begabtenförderung einer an christlich-demokratischen Ideen und Werten orientierten politischen Stiftung erwarten wir überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Hochschule und publizistisches, soziales, kirchliches: also politisches Engagement in unserer Gesellschaft. Studentinnen und Studenten sollten sich als Studienanfänger oder bis spätestens zum dritten Semester bewerben (Aufnahme ein Semester danach). Stipendiatinnen und Stipendiaten der Journalistischen Nachwuchsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung erhalten ein Stipendium auf der Basis der BAföG-Richtlinien. Einzelheiten können Sie den Bewerbungsunterlagen entnehmen. Weitere Fragen beantworten wir gern (siehe auch http:\\www.kas.de). Konrad Adenauer-Stiftung Journalistische Nachwuchsförderung Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin Tel.: 02241/246 550/ 298 / Fax: 02241/246 573

Konrad-Adenauer-Stiftung Journalistische Nachwuchsförderung Pflichtprogramm der Journalistischen Nachwuchsförderung Die Konrad-Adenauer-Stiftung erwartet von ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten, daß sie die Chancen des Seminarprogramms voll nutzen und dementsprechend ihr Studium organisieren. Neben einem einführenden Grundseminar (Pflicht) und einer ganzen Reihe von interessanten Veranstaltungen zu verschiedenen Themen (freiwillig) bieten wir in der Journalistischen Nachwuchsförderung ein reichhaltiges Pflichtprogramm an, das sich wie folgt gliedert: Bausteine der Ausbildung Dieses Seminar führt alle neu in die Journalistische Nachwuchsförderung aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten zusammen. Die Erwartungen und Möglichkeiten der Journalistischen Nachwuchsförderung, die Konzeption und das Programm werden vorgestellt. Zudem lernen die Stipendiaten die ersten Schritte zu einer redaktionellen Arbeit. Basis Akademien Die Basis-Akademien finden im lokaljournalistischen Bereich statt und behandeln die grundlegenden Methoden des Journalismus. Diese Akademien bestehen aus einem Zeitungs- und einem Hörfunkteil. Im Zeitungsteil behandeln sie Nachricht, Bericht und Reportage; im Hörfunkteil werden gebaute Berichte und Interviews eingeübt. Zu Themen aus dem kommunalen Bereich schreibt jeder Teilnehmer mehrere Berichte und eine längere Reportage und produziert unter realistischen Zeitbedingungen mehrere gebaute Berichte, Interviews und, in arbeitsteiliger Zusammenarbeit, eine Magazinsendung. Themen Akademien Themenakademien orientieren sich am Marktbedarf und bestehen aus drei Teilen: In einem vorbereitenden Teil wird die Seminargruppe durch das Gespräch mit Experten und Fachjournalisten mit den Facetten eines Themenbereichs vertraut gemacht. Die Teilnehmer gewinnen daraus ein eigenes Thema, zu dem ein Exposé und ein individueller Recherchenplan erstellt werden. Dieser wird in der etwa einwöchigen Recherchephase auf der Grundlage von Archivmaterial, Gesprächen, Interviews und Beobachtungen realisiert. Ein Recherchetagebuch bietet den Teilnehmern die Gelegenheit, einer arbeitsbegleitenden, kritischen Reflexion. Ziel ist es, einen längeren Text oder eine Serie kürzerer Texte zu einem Thema zu erarbeiten und in den Beilagen von Zeitungen oder in Zeitschriften zu veröffentlichen. Fernseh Akademien Auch die TV-Akademien bieten aktuelle Themengebiete an, um den Teilnehmern die Gelegenheit zu geben, sich marktgerecht in Fachgebiete einzuarbeiten. In Kleingruppen wird selbständig recherchiert, und es werden Beiträge von acht bis zehn Minuten Länge produziert. Während der Recherchephase führen die einzelnen Kamerateams ein Drehtagebuch, das die Arbeiten reflexiv unterstützt und als Buch zum Film mitgegeben wird. Die Einzelbeiträge werden zu einer Magazin-sendung zusammengestellt.

a) Einführung Gesamtüberblick Pflichtprogramm Die Veranstaltungen bauen aufeinander auf 3 Tage Bausteine x Semester b) Stufe 1 (Erforderlich für die Aufnahme in die Hauptförderung) 18 Tage 8 Tage 4 8 Wochen BASIS- AKADEMIE Zeitung Hörfunk PRAKTIKUM Zeitung x + 2 Semester c) Stufe 2 15 Tage 4 Tage 4 8 Wochen GRUND- SEMINAR (Deutsche Studentenförderung) THEMEN- AKADEMIE Ethik 7 Tage Praxiskurs TV PRAKTIKUM Hörfunk x + 4 Semester d) Stufe 3 15 Tage 4 Tage 6 8 Wochen FERNSEH- AKADEMIE Medienmarkt Deutschland PRAKTIKUM Fernsehen x + 6 Semester

ERFASSUNGSBOGEN ÜBER PRAKTISCHE JOURNALISTISCHE ERFAHRUNGEN BEWERBER / BEWERBERIN: DATUM: TÄTIGKEIT / DAUER NACHRICHTENAGENTUR ZEITUNG HÖRFUNK FERNSEHEN PUBLIC RELATIONS ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Beispiel P 1.3. 30.4.04 B.Z. (Berlin) SONSTIGES P = Praktikum; H = Hospitanz; V = Volontariat; A = Assistenz; FM = Freie Mitarbeit; FFM = Feste Freie Mitarbeit; R = Redakteur; U = Unternehmer andere Tätigkeiten bitte ausführlich bezeichnen; ergänzende Erläuterungen über Tätigkeiten ggf. auf Beiblatt. BITTE MIT SCHREIBMASCHINE ODER IN DRUCKBUCHSTABEN (MIT SCHWARZEM STIFT) SORGFÄLTIG AUSFÜLLEN!