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Transkript:

Ansprechpartner Matthias Tröndle Chief Financial Officer +423 388 3510 matthias.troendle@inficon.com Traktanden zur ordentlichen Generalversammlung der Bad Ragaz/Schweiz, 20. März 2017 Einladung/Traktanden zur ordentlichen Generalversammlung vom 11. April 2017 Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der vom 11. April 2017, 11.00 Uhr, Sorell Hotel Tamina, Bad Ragaz, mit der vollständigen Traktandenliste und den Anträgen des Verwaltungsrats wird heute, 20. März 2017 im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und auf der INFICON-Website unter http://bit.ly/ifcn_agm veröffentlicht; sie liegt als PDF auch dieser Mitteilung bei. Antrag auf Ausschüttung von CHF 16.00 je Namenaktie Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 11. April 2017 eine Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen im Umfang von CHF 16.00 pro Aktie. Die Ausschüttung erfolgt verrechnungssteuerfrei. Als Ex-Datum ist der Dienstag, 18. April 2017, als Record-Date der Mittwoch, 19. April 2017 und als Zahldatum der Ausschüttung an die Aktionäre der Donnerstag, 20. April 2017 vorgesehen. Wahlen Sämtliche bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses stehen für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl zur Verfügung. This press release and oral statements or other written statements made, or to be made, by us contain forward-looking statements that do not relate solely to historical or current facts. These forward-looking statements are based on the current plans and expectations of our management and are subject to a number of uncertainties and risks that could significantly affect our current plans and expectations, as well as future results of operations and financial condition. We undertake no obligation to publicly update or revise any forward-looking statements, whether as a result of new information, future events or otherwise. Hintergasse 15 B; CH-7310 Bad Ragaz / Switzerland T: +41 (0)81 300 4980; F: +41 (0)81 300 4988 www.inficon.com

EINLADUNG zur ordentlichen Generalversammlung der Dienstag 11. April 2017, 11:00 Uhr (Türöffnung 10:00 Uhr) Sorell Hotel Tamina, Am Platz 3, 7310 Bad Ragaz, Schweiz TRAKTANDEN, ERLÄUTERUNGEN und ANTRÄGE des VERWALTUNGSRATES 1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung der und der Konzernrechnung der INFICON Gruppe für das Geschäftsjahr 2016 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung. 2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. Verwendung des Bilanzergebnisses der / Ausschüttung aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen Gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen zu Beginn des Jahres 2016 CHF 113 728 368 Einbezahlter Aufpreis auf ausgeübten Optionen 2016 CHF 5 318 836 Ausschüttung an die Aktionäre 2016 CHF -30 568 018 Gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen per 31.12.2016 CHF 88 479 186 Gewinnvortrag 2016 CHF 249 378 559 Jahresergebnis 2016 CHF 21 222 914 Gewinnvortrag per 31. Dezember 2016 CHF 270 601 473 Der Verwaltungsrat beantragt eine Ausschüttung aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen im Umfang von CHF 16.00 pro Aktie. Als Ex-Datum ist der Dienstag, 18. April 2017, als Record-Date der Mittwoch, 19. April 2017 und als Zahldatum der Ausschüttung an die Aktionäre der Donnerstag, 20. April 2017 vorgesehen 4. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Mitglieder des Vergütungsausschusses 4.1 Wiederwahl von Herrn Dr. Beat E. Lüthi als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Beat E. Lüthi für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates wiederzuwählen. 4.2 Wiederwahl von Herrn Dr. Richard Fischer als Mitglied des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Richard Fischer für die Amtsdauer von einem Jahr Verwaltungsrates wiederzuwählen.

2 4.3 Wiederwahl von Herrn Dr. Richard Fischer als Mitglied des Vergütungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Richard Fischer für die Amtsdauer von einem Jahr 4.4 Wiederwahl von Frau Vanessa Frey als Mitglied des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Vanessa Frey für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen. 4.5 Wiederwahl von Herrn Beat Siegrist als Mitglied des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Beat Siegrist für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen. 4.6 Wiederwahl von Herrn Beat Siegrist als Mitglied des Vergütungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Beat Siegrist für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des 4.7 Wiederwahl von Herrn Dr. Thomas Staehelin als Mitglied des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Thomas Staehelin für die Amtsdauer von einem Jahr Verwaltungsrates wiederzuwählen. 4.8 Wiederwahl von Herrn Dr. Thoms Staehelin als Mitglied des Vergütungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Thomas Staehelin für die Amtsdauer von einem Jahr Hinweis des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat bestimmt Herrn Beat Siegrist, vorbehältlich seiner Wahl in den Verwaltungsrat und in den Vergütungsausschuss, zum Präsidenten des Vergütungsausschusses. 5. Wahl des Unabhängigen Stimmrechtsvertreters Der Verwaltungsrat beantragt, die Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, für die Dauer eines Jahres bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu wählen. 6. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. 7. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2016 Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2016 in einer Konsultativabstimmung zuzustimmen. Der Vergütungsbericht erläutert die geltenden Grundsätze des Entschädigungssystems von INFICON und enthält Details über die an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gezahlten Entschädigungen. 8. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates Erläuterungen Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates besteht aus einem festen jährlichen Honorar in bar (2/3 der Gesamtkompensation) und einer definierten Anzahl Aktien (1/3 der Gesamtkompensation), die einer dreijährigen Sperrfrist unterliegen. Die Gesamtsumme der Vergütungen wird

3 zur Genehmigung durch die Generalversammlung für die Dauer der bevorstehenden Amtsperiode vorgelegt. Antrag Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates für die bevorstehende Amtsperiode (11. April 2017 bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung) in der Höhe von insgesamt maximal CHF 800 000 (inklusive Sozialversicherungsabgaben), davon 2/3 in bar und 1/3 in INFICON Aktien. 9. Genehmigung der Vergütungen der Geschäftsleitung Erläuterungen Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht aus einer fixen, in bar zu entrichtenden Grundvergütung (einschliesslich Nebenleistungen), einer variablen erfolgsabhängigen Vergütung und langfristigen Vergütungselementen. Der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung werden die für die Periode vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 zu genehmigende fixe Grundvergütung der Geschäftsleitung von insgesamt maximal CHF 800 000 sowie (prospektiv) die erfolgsabhängige, für das laufende Geschäftsjahr 2017 zu genehmigende variable Vergütung unterbreitet. Die gesamte variable erfolgsabhängige Vergütung besteht zu 50% aus einer Barvergütung sowie jeweils 25% aus Aktien mit vier Jahren Sperrfrist und 25% aus Aktien, die über die kommenden vier Jahre ohne Sperrfristen zugeteilt werden. Basis zur Ermittlung der Anzahl Aktien ist der durchschnittliche Marktpreis am 5. Tag nach der Generalversammlung. Die variable Vergütung beträgt maximal 200% der fixen Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 und ist ebenfalls prospektiv zur Genehmigung vorgelegt. Antrag Genehmigung der Vergütungen der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtvergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr in der Höhe von insgesamt maximal CHF 3 500 000. Ergänzende Erklärung Dieser Betrag setzt sich ungefähr zusammen aus: - der fixen jährlichen Vergütung in Höhe von CHF 800 000 gültig vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 - der variablen erfolgsabhängigen Vergütung in Höhe von maximal CHF 1 400 000. - einem Reservebetrag in Höhe von CHF 1 200 000, dieser besteht aus - einem allfälligen Zusatzbetrag für ein neues Mitglied der Geschäftsleitung in Höhe von CHF 500 000: - einem allfälligen Entschädigungsbetrag (Nachteilsausgleich) in Höhe von maximal CHF 500 000; - Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträgen in Höhe von maximal CHF 200 000 Unterlagen Der Geschäftsbericht 2016 (mit Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung) und der Vergütungsbericht sowie die jeweiligen Originalberichte der Revisionsstelle und der Konzernprüferin liegen seit dem 14. März 2017 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Hintergasse 15B, 7310 Bad Ragaz, Schweiz, auf. Aus Effizienzgründen und der Umwelt zuliebe hat sich INFICON entschieden, den Geschäftsbericht für die Lektüre online am Bildschirm und auf mobilen Endgeräten zu optimieren und nicht mehr in grosser Zahl auf Papier zu drucken. Ein strukturiertes PDF des INFICON Geschäftsberichts 2016 ist auf der INFICON Website www.inficon.com im Investors-Bereich verfügbar unter http://bit.ly/ifcn_ir_home.

4 Zutrittskarten Stimmberechtigte Aktionäre, die am 20. März 2017 im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur Generalversammlung zusammen mit der Traktandenliste und den Anträgen des Verwaltungsrates sowie ein Anmeldeformular (inklusive Login-Daten für die elektronische Weisungserteilung) und ein Rückantwortcouvert direkt zugestellt. Änderungen werden bis 7. April 2017 berücksichtigt. Aktionäre sind gebeten, die Anmeldeformulare unverzüglich zurückzusenden oder sich am Tag der Generalversammlung direkt am Zutrittsschalter zu melden. Das Aktienregister wird am 7. April 2017 um 17:00 Uhr geschlossen. Gegen Rücksendung des Anmeldeformulars im Rückantwortcouvert bis spätestens 30. März 2017 werden den Aktionären die Zutrittskarte und das Stimmmaterial zugestellt. Namenaktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt. Stellvertretung / Vollmacht Erläuterung: Bedingt durch die unerwartete Verhinderung des letztjährig gewählten unabhängigen Stimmrechtsvertreters, Herrn Prof. Dr. Lukas Handschin und auf Basis von Art. 8 Abs. 6 VegüV hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Kanzlei Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für diese Generalversammlung zu bestimmen. Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: - durch einen Bevollmächtigten: Anmeldeformular entsprechend ausfüllen und mit dem beigelegten Antwortcouvert an die Computershare Schweiz AG senden, um die Zutrittskarte und das Stimmmaterial zu bestellen. Auf der Zutrittskarte füllen Sie bitte die Vollmacht entsprechend aus und übergeben Sie die Unterlagen inkl. Stimmmaterial an Ihren gewünschten Bevollmächtigten; - durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die Kanzlei Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich: Anmeldeformular entsprechend ausfüllen und mit dem beigelegten Antwortcouvert an die Computershare Schweiz AG senden (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Bei fehlenden Stimminstruktionen stimmt die unabhängige Stimmrechtsvertreterin den Anträgen des Verwaltungsrates zu. Dies gilt auch im Fall eines neuen oder geänderten Antrags während der Generalversammlung. Zusammen mit der Vollmacht an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin können Sie schriftliche Weisungen erteilen. Verzichten Sie auf diese Möglichkeit, wird die unabhängige Stimmrechtsvertreterin im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates stimmen. Elektronische Weisungserteilung mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (vorgängig) Aktionäre können durch elektronisches Fernabstimmen unter http://www.ecomm-portal.com Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin erteilen. Die dazu benötigten Login-Daten befinden sich auf der den Aktionären zugestellten Einladung. Die Aktionäre können entscheiden, entweder persönlich teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich elektronisch mittels Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu beteiligen. Die elektronische Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens Dienstag 9. April 2017, um 23:59 Uhr möglich Hinweise Die Generalversammlung betreffende Korrespondenz richten Sie bitte an: Computershare Schweiz AG,, Postfach, CH-4601 Olten; Tel. +41 (0)62 205 77 50; Fax: +41 (0)62 205 77 91. E-Mail: generalversammlung@computershare.ch. Wir freuen uns, den teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionären im Anschluss an die Generalversammlung einen Apéro zu offerieren. Mit freundlichen Grüssen Für den Verwaltungsrat Dr. Beat E. Lüthi, Präsident Bad Ragaz, 20. März 2017