EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVER- SAMMLUNG DER BOBST GROUP AG

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1 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVER- SAMMLUNG DER BOBST GROUP AG Am Dienstag, 29. April 2014 um Uhr im Competence Center Bobst Group AG CH-1031 Mex, route de Faraz 3 (Türöffnung und Eingangskontrolle um Uhr)

2 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2 TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE DES VERWALTUNGSRATS: 1. Gutheissung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2013 der Gesellschaft und des Konzerns Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2013 für die Gesellschaft und den Konzern. 2. Entlastung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns per 31. Dezember 2013 Bilanzgewinn: Gewinnvortrag vom Vorjahr Jahresgewinn 2013 Vortrag auf neue Rechnung Der Verwaltungsrat schlägt folgende Ausschüttung vor: Ordentliche Dividende von CHF 0.75 (brutto) je Aktie Vortrag CHF 141'913' '222' '136' '357' '779'128.78

3 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 3 4. Wahl des Verwaltungsrats Vorschlag des Verwaltungsrats: 4.1 Wiederwahl von Herrn Alain Guttmann bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 4.2 Wiederwahl von Herrn Thierry de Kalbermatten bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 4.3 Wiederwahl von Herrn Ulf Berg bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 4.4 Wiederwahl von Herrn Jürgen Brandt bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 4.5 Wiederwahl von Herrn Michael W.O. Garrett bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 4 5. Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von Herrn Alain Guttmann als Präsident bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 6. Wahl des Vergütungsausschusses Vorschlag des Verwaltungsrats: 6.1 Wahl von Herrn Michael W.O. Garrett als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 6.2 Wahl von Herrn Thierry de Kalbermatten als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 7. Wahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Der Verwaltungsrat schlägt die Wahl der Gesellschaft Ofisa SA, Lausanne, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung vor.

5 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 5 8. Herabsetzung des Aktienkapitals Der Verwaltungsrat schlägt vor, das Aktienkapital der Gesellschaft um CHF 1'291'524., von CHF 17'810'002. auf CHF 16'518'478., herabzusetzen, die entsprechende Anzahl der Namenaktien zu vernichten, d.h. die eigenen Namenaktien der Gesellschaft, ohne irgendwelche Rückzahlung, die Reserve für eigene Namenaktien im Passiv der Bilanz zu reduzieren und die Statuten zu ändern. Bei Genehmigung dieses Vorschlags wird Artikel 4 der Statuten wie folgt lauten: Neuer Artikel 4: Das Aktienkapital beträgt sechzehn Millionen fünf hundert achtzehn Tausend vier hundert und achtundsiebzig Schweizer Franken (CHF 16'518'478. ) geteilt durch sechzehn Millionen fünf hundert achtzehn Tausend vier hundert und achtundsiebzig (16'518'478) Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils einem Schweizer Franken (CHF 1. ). Die Aktien sind voll eingezahlt.

6 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 6 9. Änderung der Statuten Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Artikel 4 ter und 4 quater der Statuten ausser Kraft zu setzen. Artikel 4 ter Die Bobst AG, die im Auftrag ihrer Aktionäre handelt, die das öffentliche Austauschangebot akzeptiert haben, bringt der BOBST GROUP AG vier hundert vierzehn tausend zwei hundert und zweiundzwanzig (414'222) Namenaktien von jeweils dreissig Schweizer Franken (CHF 30. ) und zwei hundert dreiund-fünfzig tausend sechs hundert und neunundfünfzig (253'659) Inhaberaktien von jeweils sechzig Schweizer Franken (CHF 60. ) der Bobst AG ein, für deren Austausch sie achtzehn Millionen vier hundert dreissig tausend und acht hundert (18 430'800) Namenaktien von der BOBST GROUP AG von jeweils einem Schweizer Franken (CHF 1. ) erhält. Der Unterschied zwischen dem Nennwert der eingebrachten Aktien und jenen, die in Austausch erhalten werden, d.h. insgesamt neun Millionen zwei hundert fünfzehn tausend und vier hundert Schweizer Franken (CHF 9'215'400. ) entspricht einem Agio von fünfzig Rappen (CHF 0.50) pro Aktie.

7 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 7 Artikel 4 quater Die BOBST GROUP AG beabsichtigt, von ehemaligen Aktionären der Bobst AG ein tausend fünf und siebzig (1'075) Namenaktien von jeweils dreissig Schweizer Franken (CHF 30. ) und zwei tausend ein hundert und achtundachzig (2'188) Inhaberaktien von jeweils sechzig Schweizer Franken (CHF 60. ) zu ihrem Nennwert zurückzunehmen. Im Austausch werden diesen Aktionären hundert neun tausend und zwanzig (109'020) Namenaktien von der BOBST GROUP AG von jeweils einem Schweizer Franken (CHF 1. ) übergeben. Der Unter-schied zwischen dem Nennwert der Aktien, die zurückgenommen werden und jenen, die in Austausch eingebracht werden, d.h. ins-gesamt vierundfünfzig tausend fünf hundert und zehn Schweizer Franken (CHF 54'510. ) entspricht einem Agio von fünfzig Rappen (CHF 0.50) pro Aktie. 10. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat schlägt die Wahl der Ernst & Young AG als Revisionsstelle für das Jahr 2014 vor.

8 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 8 Erläuterungen: Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die eigenen Namenaktien der Gesellschaft (1'291'524 Aktien) erhalten keine Dividende. Tagesordnungspunkt 4: Wahl des Verwaltungsrats Gemäss Artikel 3 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist, werden die Mitglieder des Verwaltungsrats von der Versammlung einzeln gewählt. Die Amtsdauer endet jeweils mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich. Die detaillierten Lebensläufe der vorgeschlagenen Personen als Verwaltungsratmitglieder finden Sie im Jahresbericht 2013 oder unter Wiederwahl von Herrn Alain Guttmann bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung Herr Guttmann ist Schweizer Staatsbürger. Er ist seit 2005 Geschäfts-führer von CapDconsulting. Er ist Verwaltungsratsmitglied der JBF Finance AG (Hauptaktionär der Bobst Group AG), Origins holdings AG, LBIS AG, NextWay SA, Voxia communication SA und Biokema SA. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der Bobst Group AG seit 2009 und dessen Präsident seit 2013.

9 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl von Herrn Thierry de Kalbermatten bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung Herr de Kalbermatten ist Schweizer Staatsbürger. Seit 2005 ist er Vizepräsident des Verwaltungsrats der Bobst Group AG. Herr de Kalbermatten ist ebenfalls Vizepräsident des Verwaltungsrats der JBF Finance AG (Hauptaktionär der Bobst Group AG). 4.3 Wiederwahl von Herrn Ulf Berg bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung Herr Berg ist Schweizer Staatsbürger. Er ist Partner von der BLR & Partners AG in Thalwil und Inhaber der EG Energy Group Ltd in Zug. Herr Berg ist Präsident des Verwaltungsrats der EMS-Chemie Holding AG, Mitglied der Geschäftsleitung von Swissmem, Mitglied des Verwaltungsrats der NORD A/S in Dänemark und der Synagro Ltd, Baltimore, USA. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der Bobst Group AG seit Wiederwahl von Herrn Jürgen Brandt bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung Herr Brandt ist deutscher Staatsbürger. Seit 2010 ist Herr Brandt als CFO bei der Sulzer AG in Winterthur tätig. Er ist Mitglied der Verwaltungsräte der Technopark Winterthur AG und des Swiss Center Technorama, Winterthur. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der Bobst Group AG seit 2013.

10 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl von Herrn Michael W.O. Garrett bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung Herr Garrett ist britischer und australischer Staatsbürger. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats von Nestlé Indien, Hasbro Inc. USA und Gottex Fund Management Holdings Ltd. in Guernsey. Herr Garrett ist Mitglied des Swaziland International Business Advisory Panel unter den Auspizien der Global Leadership Foundation (GLF) in London. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der Bobst Group AG seit Die Altersgrenze gemäss Organisationsreglement der Gruppe ist überschritten, das Reglement erlaubt dem Verwaltungsrat jedoch, für bestimmte Fälle, diese Grenze auf 73 Jahre zu erhöhen. Angesichts der beträchtlichen Berufserfahrung von Herrn Garrett in Asien und seines kompetenten Beitrags innerhalb des Vergütungsausschusses, schlägt der Rat vor, ihn wieder in den Verwaltungsrat zu wählen. Tagesordnungspunkt 5: Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats Gemäss Artikel 4 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) wählt die Generalversammlung ein Mitglied des Verwaltungsrats zu dessen Präsidenten. Die Amtsdauer endet nach Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.

11 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 11 Tagesordnungspunkt 6: Wahl des Vergütungsausschusses Gemäss Artikel 7 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) werden die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln von der Generalversammlung gewählt. Nur die Mitglieder des Verwaltungsrats sind wählbar. Die Amtsdauer endet nach Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich. Tagesordnungspunkt 7: Wahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Gemäss Artikel 8 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter für die Dauer, die nach Ablauf dieser Generalversammlung 2014 beginnt und nach Ablauf der Generalversammlung 2015 endet, von der Generalversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Aktionäre können nicht mehr durch die Gesellschaft selbst vertreten werden. Die Bobst Group AG hat seit mehreren Jahren die Vertretung durch ein Organ der Gesellschaft abgeschafft. Folglich übt die unabhängige Stimmrechtsvertreterin dieselben Funktionen wie in der Vergangenheit aus, die den Bestimmungen der VegüV entsprechen. Die Treuhandgesellschaft Ofisa SA, Lausanne, die durch den Verwaltungsrat vorgeschlagen wird, bestätigt, dass sie gemäss Artikel 8, Abs. 3 der VegüV unabhängig ist.

12 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 12 Tagesordnungspunkt 8: Herabsetzung des Aktienkapitals Die Bobst Group AG besitzt 1'291'524 eigene Namenaktien, die zum grössten Teil bei der Gründung der Gesellschaft im Jahre 2001 ausgegeben wurden. Diese eigenen Namenaktien haben kein Stimmrecht und erhalten keine Dividende. Es hat sich gezeigt, dass ein Teil dieser eigenen Namenaktien nur ein Mal bei einer Akquisition benutzt worden sind. Sie könnten nicht für einen anderen Zweck benutzt werden. Daher schlägt der Verwaltungsrat vor, diese Aktien zu vernichten, das Aktienkapital zu reduzieren und Artikel 4 der Statuten zu ändern. Tagesordnungspunkt 9: Änderung der Statuten Die Artikel 4 ter und 4 quater (Sacheinlagen und Sachübernahmen) können nach Ablauf der Frist von 10 Jahren seit ihrer Einführung aufgehoben werden. Tagesordnungspunkt 10: Wahl der Revisionsstelle Die Gesellschaft Ernst & Young AG hat das Mandat akzeptiert und bestätigt ihre Unabhängigkeit gemäss Artikel 728 CO.

13 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 13 Geschäftsbericht Der Geschäftsbericht 2013 mit der Jahresrechnung der Gesellschaft und des Konzerns, sowie dem Jahresbericht und den Berichten der Revisionsstelle, wird auf Bestellung allen im Aktienregister eingetragenen Aktionären an die zuletzt bekanntgegebene Adresse zugestellt. Diese Unterlagen können ab dem 27. März 2014 am Sitz der Gesellschaft oder unter investors.bobst.com eingesehen werden. Zutrittskarte Die Eigentümer von Namenaktien der Bobst Group AG, welche im Aktienregister eingetragen sind, erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung eine Antwortkarte. Die Zutrittskarten und die Abstimmungszettel werden auf Antrag ab 16. April 2014 verschickt. Vertreter Die Aktionäre haben die Möglichkeit, sich an der Generalversammlung vertreten zu lassen, wozu die Bevollmächtigung auf der Rückseite der Eintrittskarte vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Die Eigentümer von Aktien können sich nur durch im Aktienregister eingetragene Aktionäre an der Generalversammlung vertreten lassen (Artikel 18 der Statuten). Die Aktionäre können auch der Treuhandgesellschaft Ofisa SA, chemin des Charmettes 7, 1002 Lausanne, als unabhängige Vertreterin Vollmacht erteilen (Artikel 8 VegüV).

14 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 14 Stimmrecht An der Generalversammlung dürfen jene Aktionäre teilnehmen, die am 25. April 2014 mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind. Im Falle der Veräusserung von Aktien vor der Generalversammlung, erlöschen das Recht auf Teilnahme und das Stimmrecht. Bei Diskrepanz ist die französische Version dieser Einladung massgebend. Bobst Group AG Der Verwaltungsrat Mex, 14. März 2014 NB: Sämtliche Korrespondenz und Adressänderungen sind zu richten an: Bobst Group AG c/o SIX SAG AG Baslerstrasse 90, Postfach, CH 4609 Olten

15 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 15 Bobst Group AG Postfach CH-1001 Lausanne Schweiz Tel Fax Investor Relations Tel Fax Security symbol SIX SWISS EXCHANGE: BOBNN oder ISIN: CH SIX Telekurs: BOBNN,4 oder ,4 Bloomberg: BOBNN SW klicken Sie equity klicken Sie enter Reuters: BOBNN.S Disclosure of shareholdings Bobst Group AG Aktienregister Postfach CH-1001 Lausanne Schweiz Fax Adressen im Internet um zu folgenden Unterlagen zu gelangen: die Statuten der Bobst Group AG, das Organisations-reglement der Bobst Group AG, der weltweite Mitarbeiter- und Geschäfts- Verhaltenskodex, die Verfassung der Politik der Gruppe hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz sowie Berichte über die dauerhafte Entwicklung.

16 Bobst Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 16 Transport Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Linie 17 der TL ( Transport publics de la région lausannoise ) von Georgette, achtmal pro Stunde, bis zur Endstation Croix-Péage. Ab diesem Punkt wird Sie ein BOBST Pendelbus bis zum Competence Center, dem Ort der Versammlung, bringen. Man muss dreissig Minuten bis zur Eingangskontrolle der Aktionäre rechnen. Der letzte Pendelbus fährt um Uhr. Für die Rückkehr beginnt der Pendelbusbetrieb ab dem Ende der Versammlung und hört um Uhr auf.

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