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Transkript:

Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 20. Oktober 2014 Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn Seite 1 von 3 Aktenzeichen 25.4-36-00-08/14 bei Antwort bitte angeben Nachrichtlich: K2 Engineering GmbH Am Egelingsberg 1 38542 Leiferde Auskunft erteilt: Herr Böhmer martin.boehmer@brdt.nrw.de Zimmer: D 120 Telefon 05231 71-2541 Fax 05231 71-82 2541 Rekonstruktion der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Eickum-Enger der Westfalen-Weser Netz GmbH; Überprüfung der UVP-Pflicht im Rahmen des sog. Screenings Ihr Antrag auf Einzelfallprüfung vom 04.08.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die Westfalen Weser Netz GmbH beabsichtigt, die über das Gebiet der Städte Herford, Enger und Bielefeld verlaufende 110-kV-Hochspannungsfreileitung Eickum-Enger durch einen trassengleichen Ersatzneubau zu ersetzen. Das eine Baulänge von 4,97 km beinhaltende Vorhaben unterliegt den Regelungen des UVPG. Gem. Nr. 19.1.4 der Anlage 1 zum UVPG (Errichtung und Betrieb einer Hochspannungsfreileitung von weniger als 5 km Länge und mit einer Nennspannung von 110 kv oder mehr) ist die UVP-Pflicht von dem Ergebnis einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach den Vorgaben des 3 c UVPG abhängig. Anhand der dazu von Ihnen am 04.08.2014 über das Büro K2E zur Verfügung gestellten Unterlagen habe ich diese Vorprüfung inzwischen unter Anhörung/Beteiligung der Naturschutzverbände und der einschlägigen Träger öffentlicher Belange (Kreis Herford, Städte Herford, Enger und Bielefeld, LWL- Archäologie, höhere Landschaftsbehörde und obere Wasserbehörde der BR Detmold) durchgeführt. Wie die unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG benannten Kriterien durchgeführte überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen ergeben hat, sind jedoch keine erheblichen nachteiligen Wirkungen zu erwarten, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Aus den mir zugegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben sich keine dem UVP-Verzicht entgegenstehende Anhaltspunkte ergeben. Leopoldstr. 15 32756 Detmold Telefon 05231 71-0 Fax 05231 71-1295 poststelle@brdt.nrw.de www.brdt.nrw.de (auch zur rechtsverb. E-Mail) Parken/Anreise: siehe Hinweise im Internet Servicezeiten: 8:30 12:00 und 13:30 15:00 Uhr Landeskasse Düsseldorf Helaba Konto Nr. 15 276 13 IBAN DE98300500000001527613 BIC WELADEDDXXX Konto Nr. 1 683 515 IBAN DE59300500000001683515 BIC WELADEDD

Als Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls stelle ich deshalb hiermit fest, dass für den geplanten Leitungsbau keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Seite 2 von 3 Gem. 3 a S. 2 UVPG wird diese Feststellung noch im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold öffentlich bekannt gemacht werden. Die beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange erhalten eine Durchschrift dieses Schreibens und werden auf diesem Wege über das Ergebnis der Einzelfallprüfung unterrichtet. Hinweis: Die mir zugegangenen Stellungnahmen der Kreises Herford, der LWL-Archäologie, der oberen Wasserbehörde und der Naturschutzverbände/des BUND habe ich dem Büro K2E wegen der in ihnen enthaltenen Hinweise und Anregungen im Hinblick auf das weitere Verfahren bzw. die Umsetzung des Vorhabens bereits per Mail zugeleitet. Gebührenfestsetzung Für diese Entscheidung wird Verwaltungsgebühr in Höhe von 300,- Euro (i.w.: Dreihundert Euro) festgesetzt. Diesen Betrag bitte ich spätestens bis zum 20.11.2014 unter Angabe des Kassenzeichens 7331100000003791 auf das angegebene Konto der Landeskasse Düsseldorf zu überweisen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt aufgrund des Gebührengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Tarifstelle 15h.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung. Gem. 1, 2, 3, 9, 10 GebG NRW in Verbindung mit der vorgenannten Tarifstelle hat die Vorhabenträgerin für die Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3 a UVPG eine Gebühr in Höhe von 100,- bis 500,- Euro zu entrichten. Aufgrund des angefallenen Prüfungsaufwands wird hier eine Gebühr in Höhe von 300,- Euro als angemessen erachtet und festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Gebührenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden (Postanschrift: Postfach 32 40, 32389 Minden), Klage erhoben werden.

Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Sie kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Land Nordrhein-Westfalen ERVVO VG/FG vom 07.11.2012 (GV.NRW.2012 S. 548) erhoben werden. In diesem Fall muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils gültigen Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Seite 3 von 3 Falls die Frist durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die unter www.egvp.de benannt sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Böhmer

Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 20. Oktober 2014 Kreis Herford - Der Landrat - Amtshausstr. 3 32051 Herford Seite 1 von 2 Aktenzeichen 25.4-36-00-08/14 bei Antwort bitte angeben Stadt Enger - Der Bürgermeister - Bahnhofstr. 44 32130 Enger Auskunft erteilt: Herr Böhmer martin.boehmer@brdt.nrw.de Zimmer: D 120 Telefon 05231 71-2541 Fax 05231 71-82 2541 Stadt Herford - Der Bürgermeister - Rathausplatz 1 32052 Herford Stadt Bielefeld - Der Oberbürgermeister - Niederwall 23 33602 Bielefeld LWL-Archäologie für Westfalen - Außenstelle Bielefeld - Am Stadtholz 24a 33609 Bielefeld Landesbüro der Naturschutzverbände - Koordinierungsstelle für Mitwirkungsverfahren - Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen An die Dezernate 51 und 54 im Hause Rekonstruktion der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Eickum-Enger der Westfalen-Weser Netz GmbH; Überprüfung der UVP-Pflicht im Rahmen des sog. Screenings Leopoldstr. 15 32756 Detmold Telefon 05231 71-0 Fax 05231 71-1295 poststelle@brdt.nrw.de www.brdt.nrw.de (auch zur rechtsverb. E-Mail) Parken/Anreise: siehe Hinweise im Internet Servicezeiten: 8:30 12:00 und 13:30 15:00 Uhr Landeskasse Düsseldorf Helaba Konto Nr. 15 276 13 IBAN DE98300500000001527613 BIC WELADEDDXXX Konto Nr. 1 683 515 IBAN DE59300500000001683515 BIC WELADEDD

Sehr geehrte Damen und Herren, Seite 2 von 2 anliegende Durchschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Böhmer