Merkblatt für Angehörige im Todesfall

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Transkript:

Regionales Zivilstandsamt Bestattungsamt Zentralplatz 2b, Postfach, 5507 Mellingen Telefon 056 481 88 80 Fax 056 481 88 85 E-Mail zivilstandsamt@mellingen.ch Internet www.mellingen.ch Merkblatt für Angehörige im Todesfall

2 Was ist zu tun bei einem Todesfall Wer ist im Todesfall zu kontaktieren? Todesfälle sind innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt Mellingen zu melden. Die Bestattung ist mit dem Bestattungsamt des Wohnortes der/des Verstorbenen zu organisieren. In Mellingen wird das Bestattungsamt vom Zivilstandsamt geführt. Soll die Bestattung auf dem Friedhof einer anderen Gemeinde stattfinden, ist zusätzlich mit dem dort zuständigen Bestattungsamt Kontakt aufzunehmen. Tod zu Hause infolge Krankheit Es ist ein Arzt zu benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes muss der Notfallarzt gerufen werden (Auskunft über Tel. Nr. 1811). Tod im Heim oder im Spital Die Spital- oder Heimleitung meldet den Todesfall umgehend (spätestens innert 2 Tagen). Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim dem zuständigen Zivilstandsamt für die Beurkundung des Todesfalles zugestellt. Tod infolge Unfall oder Suizid Es sind der Notfallarzt (Tel. Nr. 1811) und die Polizei (Tel. Nr. 117) zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden. Die Polizei/Staatsanwaltschaft meldet den Todesfall umgehend dem zuständigen Zivilstandsamt, damit der Tod beurkundet werden kann. Wichtige Kontaktstellen Kontaktstelle Telefon / Mail Zuständig für Arzt (Hausarzt, Notfallarzt) 1811 od. 117 gibt Auskunft Feststellung des Todes / Ausstellung von Todesbescheinigung für Bestattungsinstitut Harfe GmbH, Dättwil Bestattungen Ramseier & Iseli GmbH, Hägglingen/Lenzburg 056 493 23 13 kontakt@bestattungsinstitut.ch 062 891 05 60 056 624 22 55 info@ramseier-iseli.ch Zivilstandsamt Regelung von Einsargung und Überführung in Absprache mit den Angehörigen sowie weitere Dienstleistungen: www.bestattungsinstitut.ch bzw. www.ramseier-iseli.ch Röm. kath. Pfarramt Mellingen Walter Schärli Pfarreisekretariat 056 491 19 00 pfarramt.mellingen@bluewin.ch 056 491 00 82 kath_kirche@pop.agri.ch Die Pfarrämter sind zuständig für die provisorische Festlegung des Bestattungstermins und Gestaltung der Trauerfeier Röm. kath. Pfarramt Tägerig Hans Zürcher 056 491 12 10 hans.zuercher@gmail.com

3 Röm. kath. Pfarramt Wohlenschwil Markus Vögtlin 056 491 14 30 pfarramt.wohlenschwil@bluewin.ch Evang. ref. Pfarramt Mellingen von Wartburg Jasmin Dettwiler Markus Sekretariat Zivilstandsamt / Bestattungsamt Mellingen Zentralplatz 2B, 5507 Mellingen 056 491 05 54 jasmin.vonwartburg@refmellingen.ch 056 491 09 77 markus.dettwiler@ref-mellingen.ch 056 491 23 09 lilly.kohlik@ref-mellingen.ch Tel. 056 481 88 80 Fax. 056 481 88 85 Mail: zivilstandsamt@mellingen.ch Eintragung im Todesregister (Todesbescheinigung Arzt mitbringen) / Organisation und Koordination der Bestattung / Festlegen def. Bestattungstermin Was für Dokumente muss ich besorgen? Todesort Dokument Wird benötigt von zu Hause Todesbescheinigung des Arztes Zivilstandsamt (Original) Familienbüchlein / Familienausweis Zivilstandsamt (sofern vorhanden) Ausländer zusätzlich: Reisepass, Ausländerausweis, Geburtsscheine der Verstorbenen Person sowie des Ehegatten, Heiratsurkunde Zivilstandsamt Lebenslauf der Verstorbenen Person Pfarramt (nach Absprache) Spital/Heim Familienbüchlein / Famlienausweis Zivilstandsamt (sofern vorhanden) Ausländer zusätzlich: Reisepass, Ausländerausweis, Geburtsscheine der Verstorbenen Person sowie des Ehegatten, Heiratsurkunde Zivilstandsamt Lebenslauf der Verstorbenen Person Pfarramt (nach Absprache)

4 Bestattung Gemäss 9 der aargauischen Verordnung über das Bestattungswesen darf die Bestattung der Leiche frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt und nach Meldung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgen. Diese Frist gilt auch für Kremationen. Folgende Aufgaben werden durch das Bestattungsamt erledigt: Veranlassung des Einsargens, Leichentransport, Kremation, Aufbahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport, in Absprache mit den Angehörigen Festsetzung des verbindlichen Termins für die Beisetzung und Abdankung, Veranlassung der Beisetzung, Bestellung des hölzernen Grabkreuzes und des Namensschildes für das Gemeinschaftsgrab Mitteilungen an Pfarrämter, Friedhofgärtner, Bestattungsinstitut, Mitteilung an Einwohnerkontrolle, Finanzverwaltung, Steueramt, SVA-Zweigstelle, Inventuramt, Bauamt Beschriftung des hölzernen Grabkreuzes: Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr. Beim Namensschild für das Gemeinschaftsgrab kann auch der Ledigname aufgeführt werden. Grabstätten Für die Bestattung bestehen auf dem Friedhof Mellingen folgende Möglichkeiten: Reihengräber für Erdbestattungen Reihengräber für Urnenbeisetzungen Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzung (mit oder ohne Inschrift) Kosten Für die Bestattung von Einwohnern übernimmt die Gemeinde Mellingen folgende Leistungen und Kosten: die Aufbahrung im Friedhofgebäude (ohne Ausschmückung des Raumes) die Kosten der Kremation, inkl. Standardurne das Öffnen und Zudecken des Grabes die Beisetzung der Leiche oder der Urne das hölzerne Grabkreuz mit Beschriftung das Namensschild beim Gemeinschaftsgrab das Einfassen des Grabes mit wintergrünen Pflanzen das Verlegen der Trittplatten zwischen den Gräbern Grabunterhalt Die Bepflanzung der Gräber ist Sache der Angehörigen. Auf Wunsch der Angehörigen übernimmt die Gemeinde gegen Entschädigung den Grabunterhalt bis zur Räumung (Legatgräber). Die Legatgräber werden wie folgt unterhalten: Anpflanzung im Frühling und im Sommer, Abdeckung mit Weisstannen im Herbst/Winter und je einen Grabschmuck an Allerheiligen (Chrysanthemenstock, Erika oder Calluna) und Ostern (Osterglockenstock). Die Kosten für 25 Jahre betragen Fr. 5'500.-- sowohl für ein Erdbestattungsgrab als auch für ein Urnenreihengrab und sind im Voraus zu bezahlen. Für die Übernahme des Grabunterhaltes durch die Gemeinde (Legatgrab) kann beim Zivilstandsamt Mellingen ein Gesuch gestellt werden.

Grabmäler 5 Die Errichtung neuer Grabmäler ist bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuch ist bei der Bauverwaltung Mellingen einzureichen. Was ist durch die Angehörigen zu unternehmen? Für die Beerdigung / Beisetzung Termin und Gestaltung des Trauergottesdienstes bzw. der Abschiedszeremonie mit dem Pfarramt oder dem Ritualgestalter festlegen Organisation von Redner, Solisten, Chöre etc. Text aufsetzen für Todesanzeige in Zeitung oder auf Onlineportal Evtl. Kontaktnahme mit Druckerei (Couverts können zur Beschriftung vorbezogen werden)/adressliste erstellen Bestellung des Leidmahls im ausgewählten Restaurant (evtl. in getrennten Saal, Anzahl Gäste bestimmen) Evtl. Blumen bestellen Dekoration Kirche, Kapelle, andere Lokalität Blumen für Sarg oder Urne Sargbouquet / Kranz Wurfblumen Grabschmuck Vor der Beisetzung sind gegebenenfalls zu informieren Weitere Verwandte, Angehörige, Bekannte, Vereine Arbeitgeber Ausgleichskasse, Pensionskasse (Rente) Nach der Beisetzung ist zu erledigen/sind zu informieren Danksagungen Grabunterhalt regeln, Grabstein aussuchen; Offerten einholen beim Bildhauer Mitteilungen an Post, Bank, Krankenkasse, Versicherungen, Strassenverkehrsamt etc. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage evtl. weitere Adressänderungen Benachrichtigung Vermieter Kündigung von Verträgen Kündigung/Abmeldung Mitgliedschaften, Abonnemente Was ist zu tun in Sachen Nachlassregelung Die Gemeinde wird über eine allfällige Inventuraufnahme informieren Wird ein Testament gefunden, ist dieses der Gemeindekanzlei des Wohnortes des Verstorbenen zu übergeben Die Eröffnung eines beim Gerichtspräsidium Baden hinterlegten Testaments oder Eheund Erbvertrages wird durch die Einwohnerkontrolle des Wohnortes des Verstorbenen veranlasst Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, ist dieser von den Angehörigen über den Hinschied zu informieren

6 Sonstiges Allenfalls Dreissigster und Jahrzeitmessen vereinbaren mit röm. kath. Pfarramt Witwen- und/oder Waisenrente bei AHV und Pensionskasse beantragen. Weitere Informationen erteilen die SVA-Zweigstelle der Gemeinde Mellingen (Tel. 056 481 88 40) sowie allenfalls der Arbeitgeber des Verstorbenen. Wo können welche Dokumente angefordert werden? Amtliche Todesurkunde Zivilstandsamt des Todesortes (Gebühr Fr. 30.00) Erbenverzeichnis Gemeindekanzlei des Wohnortes (Gebühr nach Aufwand) Erbenbescheinigung für Wohngemeinde zuständiges Bezirksgericht (Gebühr nach Aufwand) Wichtiger Hinweis: Die ärztliche Todesbescheinigung ist nur für das Zivilstandsamt bestimmt und darf nicht als Todesurkunde/Todesschein verwendet werden! Dazu dient alleine die Todesurkunde bzw. der Auszug aus dem Todesregister des Zivilstandsamtes! Weitere hilfreiche Adressen und Telefonnummern Bauverwaltung Mellingen (Bewilligung Grabmal): Grosse Kirchgasse 23, 5507 Mellingen, 056 481 88 60 Bestattungsinstitut Harfe GmbH: Dorfstrasse 2, 5405 Baden-Dättwil, 056 493 23 13 Bestattungen Ramseier & Iseli GmbH: Eichgasse 9a, 5607 Hägglingen, 056 624 22 55 oder 062 891 05 60 Bezirksgericht Baden: Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, 056 200 13 13 Friedhofgärtner: A. Jenni, Birrfeldstrasse 37, 5507 Mellingen, 056 491 13 30 Gemeindekanzlei Mellingen (Inventar/Erbenverzeichnis): Grosse Kirchgasse 23, 5507 Mellingen, 056 481 88 20 Krematorium Baden: Zürcherstrasse 108, 5400 Baden, 056 222 49 21 Zivilstandsamt Mellingen/Bestattungsamt: Zentralplatz 2B, 5507 Mellingen, 056 481 88 80 Mellingen, im April 2017 Bestattungsamt Mellingen