Anlagenflexibilisierung EEG Energieagentur Rheinland-Pfalz Trier 10.11.2016 Dipl.-Ing. (FH) Anton Backes Umweltgutachter
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Anlagenflexibilisierung im EEG 1. Vorstellung proterra GmbH Umweltgutachter 2. Flexibilitätsprämie Grundsätzliches 3. Aufgaben des Umweltgutachters 4. Nachweise gegenüber dem Umweltgutachter 5. Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb 6. Praxisbeispiel
proterra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter Gegründet: Januar 2000 Firmensitz: Sulzbach/Saar Niederlassungen: Herbolzheim BW, Hattingen NRW Mitarbeiter: Referenzen: insgesamt 23, davon 4 Umweltgutachter ca. 220 Gutachten nach EEG pro Jahr (Biogasanlagen, Biogasaufbereitungsanlagen, Biomethan-BHKW, Biomasseanlagen); bisher über 30 Gutachten zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie
Vorstellung proterra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter Kontakt: proterra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter Am TÜV 1 66280 Sulzbach Tel.: 06897/506-271 Fax: 06897/506-232 info@proterra-umwelt.de www.proterra-umwelt.de
Flexibilitätsprämie EEG 2012 - Grundsätzliches Bestandsanlagen (Biogasanlagen und Biomethananlagen), die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen worden sind, erhalten nach 54 EEG 2014 je zusätzlich installiertem Kilowatt pro Jahr 130 für die Dauer von 10 Jahren. Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom durchgängig direkt an der Strombörse vermarktet wird. Die Flexibilitätsprämie soll Betreibern auch unter wirtschaftlichen Aspekten Möglichkeiten eröffnen, Anlagenreserven zur Energiespeicherung und bedarfsorientierten Stromerzeugung zu nutzen bzw. neu zu schaffen um so besser von den Chancen einer Marktteilnahme zu profitieren.
Flexibilitätszuschlag EEG 2014 - Grundsätzliches Der Flexibilitätszuschlag löst für Neuanlagen seit dem 01.08.2014 die Flexibilitätsprämie ab, die weiterhin für Bestandsanlagen gilt. Der Flexibilitätszuschlag nach 53 Absatz 1 EEG 2014 kann von allen Betreibern von Biogas- und Biomethananlagen in Anspruch genommen werden, deren Anlage nach dem 1. August 2014 in Betrieb gehen und deren installierte Leistung 100 kwel übersteigt. Dieser Flexibilitätszuschlag beträgt jährlich 40 /kwel installierter Leistung. Die Laufzeit des Flexibilitätszuschlags ist auf 20 Jahre festgelegt.
Flexibilitätsprämie/-zuschlag - Grundsätzliches Beispiel Lastprofil Daten von ENTSO-E, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, der die Lastdaten für alle Länder Europas zur Verfügung stellt. Darstellung IZES
Flexibilitätsprämie/-zuschlag Grundsätzliches
Flexibilitätsprämie Grundsätzliches Anlage 3 zu 54 EEG 2014 - Voraussetzungen a) wenn für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom keine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird und für diesen Strom unbeschadet des 27 Abs. 3 u. 4, des 27 a Abs. 2 und des 27 c Abs. 3 des EEG in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ( EEG 2012 ) dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach 19 i.v.m. 100 Absatz 1 besteht, der nicht nach 25 i.v.m. 100 Abs. 1 verringert ist, Vertrag zur Direktvermarktung
Flexibilitätsprämie Grundsätzliches Anlage 3 zu 54 EEG 2014 - Voraussetzungen b) wenn die Bemessungsleistung im Sinne der Nummer II.1 erster Spiegelstrich mindestens das 0,2 fache der installierten Leistung der Anlage beträgt, PBemessungsleistung > 0,2 x Pinst (>20 % Pinst) Anmerkung: gemäß 101 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 ist die Höchstbemessungsleistung der Anlage in einem Kalenderjahr seit dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme und vor dem 01.01.2014 definiert. 101 Abs. 1 Satz 3 EEG 2014 legt fest, dass abweichend hiervon der um 5 % verringerte Wert der am 31.07.2014 installierten Leistung als Höchstbemessungsleistung gilt, wenn der so ermittelte Wert höher als die tatsächliche Bemessungsleistung ist.
Flexibilitätsprämie Grundsätzliches Anlage 3 zu 54 EEG 2014 - Voraussetzungen c) wenn der Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie erforderlichen Angaben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach 93 übermittelt hat und Download unter www.bundesnetzagentur.de Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten
Flexibilitätsprämie Grundsätzliches Anlage 3 zu 54 EEG 2014 - Voraussetzungen d) sobald ein Umweltgutachter mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien bescheinigt hat, dass die Anlage für den zum Anspruch auf die Flexibilitätsprämie erforderlichen bedarfsorientierten Betrieb nach den allgemein erkannten Regeln der Technik technisch geeignet ist.
Flexibilitätsprämie - Grundsätzliches Anlage 3 zu 54 EEG 2014 - Berechnung P Bem PInst VBH = h 8760 a P Zusatz = P Inst f Kor x P Bem PBem Definition der Bemessungsleistung (Jahresdurchschnittsleistung) [KW] Pinst die installierte Leistung [KW] VBH Vollbetriebsstunden [h/a] PZusatz Zusätzlich installierte Leistung [KW] f Kor der Korrekturfaktor für die Auslastung der Anlage FP = P Zusatz P Bem KK 100 h 8760 a KK die Kapazitätskomponente entspricht 130 [ /KW] FP die Flexibilitätsprämie [ /KWh]
Flexibilitätsprämie - Grundsätzliches Die vereinfachte Formel zur Berechnung der Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen lautet: PInst (1,1 x PBemessung) = PZusatz x 130 /kw Höhe der Flexibilitätsprämie wird jährlich berechnet Die Flexiblitätsprämie wird für die Dauer von 10 Jahren gezahlt
Aufgaben der Umweltgutachter Leitlinie des Umweltgutachterausschusses zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie (Aufgabenleitlinie EEG) Verbindliche Vorgaben zur Begutachtung durch die Umweltgutachter Download unter http://www.uga.de
Nachweise gegenüber dem Umweltgutachter Folgende Punkte sind zu prüfen: Vorhandensein eines geschlossenen Endlagers für Gärreste sowie einer Gasfackel oder einer anderen zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtung Nachweis über die erforderliche Gasspeicherkapazität für den flexiblen Betrieb, insbesondere Anlagenstillstandzeiten und Zeiten mit reduzierter Fahrweise in Teillast (Verlagerungspotential) Nachweis, dass BHKW-Leistung und Gasspeichervolumen plausibel aufeinander abgestimmt sind.
Nachweise gegenüber dem Umweltgutachter Nachweis über die flexible Fahrweise der Anlage im Rahmen des Demonstrationsbetriebes Nachweis, dass reale Bedarfsverläufe von der Anlage verarbeitet werden können (etwa der Fahrplan des Vermarkters oder angelehnt an Standardlastprofil ENTSO-E) Nachweis über die Möglichkeit zur viertelstündlichen Messung und Bilanzierung der Ist Einspeisung Vorlage der behördlichen Genehmigung für die gesamte installierte Leistung
Nachweise gegenüber dem Umweltgutachter Nachweis, dass die Biogasanlage über eine fernsteuerbare Leistungsregelung (z.b. Next Box ) verfügt Vorlage eines aktuellen Prüfberichtes nach BetrSichV Nachweis Einspeisezusage des Netzbetreibers geeignetem Trafo bzgl. der höhere Leistung Vertrag über die Direktvermarktung Bestätigung der Bundesnetzagentur zur Anmeldung des flexiblen Betriebes
Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb Begutachtungsvertrag mit Festlegung Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie Haftungsfreistellung Umweltgutachter Klärung aller relevanten genehmigungstechnischen und sicherheitstechnischen Randbedingungen des geplanten Demonstrationsbetriebes Dreitägiger Demonstrationsbetrieb Abschließende Begutachtung auf Basis der vorgelegten Nachweise und Messwerte
Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb Demonstrationsbetrieb 1. Phase: Prüfung der Ein- und Ausspeicherkapazität der Anlage 2. Phase: Betrieb der BHKW-Anlage gemäß vorgegebenem Lastprofil 3. Phase: Betrieb der BHKW-Anlage im Regelenergiebereich (Minutenreserve) über mehrere Zyklen
Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb 1. Phase: Prüfung der Einund Ausspeicherkapazität der Anlage
Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb 2. Phase: Betrieb der BHKW- Anlage gemäß vorgegebenen Lastprofil
Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb 3. Phase: Betrieb der BHKW- Anlage im Regelenergiebereich (Minutenreserve) über mehrere Zyklen
Eignungsprüfung für den flexiblen Anlagenbetrieb Randbedingungen und Nachweise Einhaltung aller genehmigungsrechtlichen Vorgaben Kontinuierliche Fütterung der Anlage Protokollführung über Demonstrationsbetrieb Konstante Gasspeicherüberwachung mit Aufzeichnung Stromproduktions- und Leistungserfassung (15-Minutenwerte) Gasmengenmessung Zufuhr BHKW-Anlage ggf. mit manueller Aufzeichnung
Praxisbeispiel Prüfung der Bemessungsleistung/Zusatzleistung Beispiel: Biogasanlage mit BHKW (500 KW) PBemessung > 0,2 x PInstallierte Leistung PZusätzlich = max. 0,5 x PInstallierte Leistung Bemessungsleistung der Anlage: 230 kw Installierte Leistung der Anlage: 500 kw Die zusätzliche Leistung errechnet sich somit zu 247 kw PBemess. dem 0,46 fachen der PInstall. PZusätzl. dem 0,49 fachen von PInstall.
Praxisbeispiel Protokollführung : zu erfassen sind Datum Uhrzeit Füllstand Gärbehälter Füllstand Gasspeicher Gaszählerstände Stromzählerstände Regelvorgänge Störungen
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel Beispiel Stromproduktion Demonstrationsbetrieb
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