Herzlich Willkommen. Wolfgang Schaffer

Ähnliche Dokumente
Montageanleitung. von EI 30-C u. E 30-C Türen mit Holzblockzargen F U N K T I O N S T Ü R E N A U S H O L Z

Plandoor 30 Plandoor 60. Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz

ttz Fachforum Der Zukunft Tür und Tor öffnen Januar 2011 BAU 2011, Messe München Bestandsschutz besteht nicht BAU 2011 / Heptner

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

Allgemeine Informationen

ATELIER F/R - Business Line

NETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und in Leinfelden-Echterdingen

OIB-Richtlinien Arbeitsstättenverordnung (zu GZ BMASK /0006-VII/A/2/2012), Stand: April 2012

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz) ProdSG

AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU

Einbau & Wartung. Automatik. Feuerschutz EI₂ 30. Rev

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE (VDE )

Verordnung zur digitalen Signatur (Signaturverordnung - SigV)

VST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE

MERKBLATT Tracking und Tracing von Explosivstoffen gültig ab 5. April 2015:

Leistungsgruppe (LG) 43 - Türsysteme (Elemente) Kennung: HB Version: 019. Leistungsbeschreibung Hochbau

Lageplan und Sicherungsbeschreibung (zur Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung)

Zertifizierungsprogramm

Europas größte Baustelle auf 14,7 Mio. m²

.'asservenra. zwischen der Politischen Gemeinde Bronschhofen und. der Dorfkorporation Bronschhofen

c,3 + d,3 + e,2 (geschützte, teilgesch. od. ungesch. Lage) 42 db (-2;-4) WK2 (RC2), WK3 (RC3 ) möglich Klasse C2

Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung für die Einführungsphase Stufe 10 EF

2000/55/EG. Leitfaden. Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen

RIEDL Drehtüren Drehtüren nach Maß

Antonio Caballero González ECSPA - European Calcium Silicate Producers Association

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:

Pauschal - Einzelvertrag. für die Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern in Österreich. für Mitglieder des VTMÖ

DIN EN 1090 Aktuelle Anforderungen an den Korrosionsschutz kennen RA Lars Walther Geschäftsführer QIB e.v.

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN Was macht den Unterschied aus?

Prüf- und Zertifizierungsordnung - Photovoltaikmodule

Drucken. Erlass vom. Anlage

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung


Faire Vertragsbestimmungen

Ablauf der externen Begutachtung zur Verleihung des Paritätischen-Qualitäts-Siegels Reha. Stand Rev. 1.0

Einbauanleitung STAHLZARGE

Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version -0, - LB-HB019 Ergänzungen DANA

Zertifiziertes Design. Beschläge in Edelstahl und Aluminium. Unser Qualitätsanspruch im Objektbereich

für Brandabschnitt- und Fluchtweg-Türen

Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte)

Selbstverpflichtung zur Klassifizierung von Textilhilfsmitteln (THM) nach ihrer Gewässerrelevanz

KONFLIKTMINERALIENBERICHTVORLAGE (CMRT)

Richtlinie für die Vermittlungsstelle bei der Schienen-Control GmbH gemäß 8c Bundesstraßen-Mautgesetz 1 (BStMG)

S T E I E R M Ä R K I S C H E R XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2002 Einl.Zahl 140/3

Die CE-Kennzeichnung

Maintenance & Re-Zertifizierung

UmweltProfi. Abfall-Trennfibel. Bild: Saubermacher

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. WebServer Basic 5 V 1.0. Stand:

Arbeitszeitnachweis. Schnellerfassung oder detaillierte Erfassung? Bußgelder von 500 EUR und mehr müssen nicht sein!

FAST EXAMPLES FEUERSCHUTZ

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Continental Kundendienst-Information. An: Alle offiziellen Continental Motorradreifen-Händler

Verfahrensanweisung. Bedingungen für den Verkehr zwischen Auftraggeber/Betreiber und Messstelle. Beauftragte Messstelle:

Moodle Lernplattform Educorb

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

Leitfaden zur Umstellung auf die Ausgabe 2015 der ISO 9001 und ISO 14001

Grundsätzlich gelten die SVQ Einkaufs- und Fertigungsbedingungen, sofern hier nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 140) letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 54 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.

Bei Feuerschutztüren können Minuten entscheidend sein.

MEC EDI Schnittstelle MEC EDI SCHNITTSTELLE MEC EDI. Datenaustausch via EDI - EDIFACT. Überschrift 1

Sparsamer Rohstoffverbrauch Umweltverträgliche Baustoffe Umweltzertifikate nach internationalem Standard

Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste)

BENUTZERHANDBUCH. Vergabe von EPS-Berechtigungen

Wie viele Usermedien benötigt eine Person? Kann ich mein Usermedium für viele Türen an unterschiedlichen Standorten verwenden?

NovoFire Vario 50 Mehr als nur Feuerschutz! Funktional. Sicher. Vielseitig.

Standard. Kontrollierte Kraft. Tor hin, Tor her. INOVA Standard Paketlösung der/mit Extraklasse

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

PROFIL 2 PROFIL 3i PROFIL 3i SPEZIAL PROFIL 4

SWARCO VERHALTENSKODEX

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

Pflichten und Haftung von HändlerInnen für den Verkauf gebrauchter Produkte

Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden

Anhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Eigentümer EGR. Platzierung Hausanschluss

CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte

Nutzungsbestimmungen. Online Exportgarantien

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Vorschriften zur Information und Publizität bei einer Förderung aus Mitteln der Europäischen Union

Handbuch. Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG

DHK INFORMIERT. Österreichische Verpackungsverordnung. DHK informiert. Stand : 23. April 2014 AUSGABE APRIL 2014

Unterschiede SwissGAP GLOBALG.A.P.

Ab 01. Januar 2015 können wir Ihre über den Online-Schalter eingereichte Quellensteuerabrechnung direkt in das INES-System einlesen (analog ELM).

Brandverhalten von Bauteilen

Automatische Schiebe- Brandschutztüren von Schweizer.

Dokumentationsrichtlinie DOKU

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Arbeitsstättenbegriff 19 ASchG, Anwendungsbereich 1 AStV. nutzbare Mindestbreite von Notausgängen. Lichte Höhe von Verkehrswegen 2. 3 Abs.

Energieeffizienz Labeling gemäß ErP-Richtlinie. Viessmann unterstützt Marktpartner mit Servicepaket

Rezertifizierungsgutachten Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch das IT-Produkt

Anhang Bonitätsprüfung

19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand:

F I N A N Z O R D N U N G

Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen

ECM für Güterwagen die Behördensicht

Warum? Orthopäden; Dermatologen; Urologen; Chirurgen; Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht

Anlage 4. FTAM- Anbindung. Der Kunde (Kontoinhaber) benennt dem Kreditinstitut die Nutzer und deren Berechtigungen im Rahmen der Datenfernübertragung.

Gläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte

Transkript:

Herzlich Willkommen Wolfgang Schaffer

Kurz-Übersicht Önorm B 3850 Praxisbeispiele

Der Trockenbauer bestellt bei einem Baustoffhändler irgendwelche Zargen und versetzt diese irgendwie. Der Türentischler montiert irgendwelche geprüften Brandschutz-Türblätter in die irgendwie versetzten Zargen und montiert irgendeinen FH-Beschlag.

Der Hersteller des Feuerschutz-Elementes ist ÜA-pflichtig!!

Neue Regelung-neuer Ablauf Önorm B 3850 Feuerschutzabschlüsse Drehflügeltüren und tore sowie Pendeltüren; Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente Ausgabe: 2014-04-01 3.2 Hersteller natürliche oder juristische Person, die alle für den geprüften Feuerschutzabschluss erforderlichen und verwendeten Komponenten herstellt bzw. zukauft und die für eine allenfalls gesetzlich erforderliche Kennzeichnung des Bauproduktes im Zuge des Inverkehrbringens verantwortlich ist.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse 7.4 Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung der geprüften Einheit (Türblatt, als auch Zarge) hat bei kontinuierlicher Produktion zweimal jährlich und bei nicht-kontinuierlicher Produktion mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen und umfasst die fallweise wiederholte Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung sowie erforderlichenfalls die Überprüfung auf der Baustelle. Die Art der Produktion (kontinuierlich oder nicht-kontinuierlich) ist im Überwachungsvertrag anzugeben.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse Die Fremdüberwachung hat sich am Produktionsstandort auf sämtliche Einzelkomponenten der Feuerschutzabschlüsse (zb Schlösser, Drücker, Türbänder, Schließmittel, Wärmedämm-stoffe sowie auf allfällige Dichtungen und Verglasungen) zu erstrecken. Sie muss auch die Kennzeichnung der Feuerschutzabschlüsse und das Vorhandensein von Montage- /Einbauanleitung beinhalten.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse Zargen sind am Produktionsstandort einer Fremdüberwachung zu unterziehen. Diese muss sich neben den konstruktiven Abmessungen auch auf die Materialqualität (wie bei den genormten Feuerwiderstandsprüfungen eingesetzt) erstrecken. Stammen Zarge und Türblatt aus verschiedenen Produktionsstandorten, sind für eine Zuordnung und eindeutige Rückverfolgbarkeit dauerhafte Kennzeichnungen anzubringen.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse Die Fremdüberwachung ist auf Grund eines Überwachungs-vertrages vorzunehmen, der vom In-den-Verkehr-Bringer und (falls dieser nicht auch der Erzeuger ist) vom Hersteller mit einer Inspektionsstelle abzuschließen ist. Für jede Bezugsnorm und jedes Herstellungswerk ist ein eigener Überwachungsvertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen, der einen eindeutigen und detaillierten Bezug auf die der Überwachung unterliegenden Produkte (zb in Form einer aktualisierbaren Beilage) aufweisen muss.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse Der Überwachungsvertrag hat eine Bestimmung zu beinhalten, demzufolge die Inspektionsstelle verpflichtet ist, eine Zertifizierungsstelle von negativ verlaufenen Überprüfungen im Rahmen der Fremdüberwachung sowie von einem Erlöschen des Überwachungsvertrages unverzüglich und nachweislich in Kenntnis zu setzen. Bei kontinuierlicher Produktion hat die Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung zweimal jährlich unangemeldet zu erfolgen.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse Bei nicht-kontinuierlicher Produktion ist der Hersteller verpflichtet, die jeweilige Produktionsmenge und den Produktionszeitraum bei der Fremdüberwachungsstelle nachweislich so zeitgerecht anzumelden, dass eine unangemeldete Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung durchgeführt werden kann. Dabei hat die Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung spätestens nach dem hundertsten erzeugten Produkt, jedoch maximal zweimal pro Jahr und mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse 7.5 Wiederholung der Fremdüberwachung Für den Fall, dass im Rahmen der Fremdüberwachung von der Inspektionsstelle festgestellt wird, dass die Eigenüberwachung nicht normgemäß gemäß 7.3 durchgeführt worden ist oder die Produkte nicht bei allen Teilprüfungen den Anforderungen entsprochen haben, kann eine Wiederholung der Fremdüberwachung vorgesehen werden, die innerhalb einer von der Inspektionsstelle festzulegenden Frist, maximal jedoch innerhalb von drei Monaten, durchzuführen ist.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse 8 Bereitstellung auf dem Markt Das In-Verkehr-Bringen und Bereitstellen von Feuerschutz-abschlüssen auf dem Markt analog dieser ÖNORM muss als vollständiges Bauprodukt vom Hersteller erfolgen. Ein vollständiges Bauprodukt besteht aus Türstöcken/-zargen mit Befestigungs- und Verfüllungsmaterialien, Türblättern, Beschlägen (zb Schlösser, Drücker, Zylinder, Türbändern, Schließmittel u. dgl.) allfälligen Dichtungen und Verglasungen.

B 3850 Feuerschutzabschlüsse Die Lieferung der Befestigungs- und Verfüllungsmaterialien für Zargen, die in den Montage-/Einbauanleitungen vom Hersteller exakt definiert sind, darf vom Montagebetrieb erfolgen. Die Lieferung einzelner Komponenten kann zeitlich getrennt voneinander erfolgen (zb Zarge mit Befestigungsund Verfüllungsmaterialien).

Hersteller natürliche oder juristische Person, die alle für den geprüften Feuerschutzabschluss erforderlichen und verwendeten Komponenten herstellt bzw. zukauft

und die für eine allenfalls gesetzlich erforderliche Kennzeichnung des Bauproduktes im Zuge des Inverkehrbringens verantwortlich ist.

Wer kann jetzt Hersteller sein Türenindustrie: Dana, Kunex, Lebo, Peneder, Reinex etc. Türentischler Trockenbauer Baumeister Generalunternehmer Baustoff + Metall

Praxisbeispiel 1 Trockenbauer Bestellt FS-Element Baustoffhändler Bestellt FS-Element Zargenproduzent Bestellt Zarge FS-Element Produzent Bestellt Beschlag Beschlags produzent

Praxisbeispiel 1 Trockenbauer Lieferung Lieferung Baustoffhändler Zargenproduzent Lieferung FS-Element Produzent Lieferung Beschlags produzent

Praxisbeispiel 1 Trockenbauer Lieferung Lieferung Baustoffhändler Zargenproduzent Lieferung FS-Element Produzent Lieferung Beschlags produzent

Praxisbeispiel 2 GU Trockenbauer Türentischler Zargenproduzent Bestellt Zarge FS-Element Produzent Bestellt Beschlag Beschlags produzent

Praxisbeispiel 2 GU Trockenbauer Türentischler Baut die bauseits beigestellte FS-Zarge gem. Einbauanleitung ein Zargenproduzent Lieferung FS-Element Produzent Beschlags produzent

Praxisbeispiel 2 Trockenbauer GU Türentischler Baut TBL, Beschlag usw. gem. Einbauanleitung ein Zargenproduzent FS-Element Produzent Lieferung Beschlags produzent

Praxisbeispiel 2 Trockenbauer GU Türentischler Baut TBL, Beschlag usw. gem. Einbauanleitung ein Zargenproduzent FS-Element Produzent Lieferung Beschlags produzent

Praxisbeispiel 3 GU Zargenproduzent Türentischler Bestellt Beschlag Trockenbauer Türblatt- Produzent Beschlags produzent

Praxisbeispiel 3 Bauseits beigestellt GU Baut die bauseits beigestellte FS-Zarge gem. Einbauanleitung ein Zargenproduzent Türentischler Trockenbauer Türblatt- Produzent Beschlags produzent

Praxisbeispiel 3 Baut TBL, Beschlag usw. gem. Einbauanleitung ein GU Zargenproduzent Türentischler Lieferung Beschlag Trockenbauer Türblatt- Produzent Beschlags produzent

Praxisbeispiel 3 Baut TBL, Beschlag usw. gem. Einbauanleitung ein GU Zargenproduzent Türentischler Lieferung Beschlag Trockenbauer Türblatt- Produzent Beschlags produzent

Praxisbeispiel 4 Trockenbauer Bestellt FS-Element Zargenproduzent Bestellt Zarge Baustoff + Metall Bestellt Beschlag Beschlags produzent Bestellt Türblatt Türblatt- Produzent

Praxisbeispiel 4 Trockenbauer Lieferung Zargenproduzent Lieferung Baustoff + Metall Lieferung Beschlags produzent Lieferung Türblatt- Produzent

Praxisbeispiel 4 Trockenbauer Lieferung Zargenproduzent Lieferung Baustoff + Metall Lieferung Beschlags produzent Lieferung Türblatt- Produzent

Voraussetzung ÜA-Zertifizierung Grundkurs: 1 Tag Recht und Technik (1 Produzent) plus Grundkurse je Produzent ½ bis 1 Tag Genaue Dokumentation bei der Ausstellung des ÜA-Zeichens und Archivierung ohne Ablaufdatum ( ewig )

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: B+M Türenabteilung tuerensysteme@baustoff-metall.com Tel.: +43. 2742. 42717