Abschnitt 8. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen zur Frauenförderung gemäß 10 Abs 3 Z 10 FHStG idgf



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Transkript:

Abschnitt 8. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen zur Frauenförderung gemäß 10 Abs 3 Z 10 FHStG idgf Satzung FH OÖ, Version 1, 28.05.2014

Inhaltsverzeichnis Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen zur Frauenförderung gemäß 10 Abs 3 Z 10 FHStG idgf Präambel... 1 1 Rechtliche Grundlagen und leitende Grundsätze... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Ziele... 1 4 Gender Mainstreaming... 2 5 In-Kraft-Treten... 4 Satzung FH OÖ, Version 1, 28.05.2014

Präambel Die Achtung und Wertschätzung von Diversität in allen Dimensionen stellt einen Grundstein des Kulturverständnisses und dessen kontinuierlicher Entwicklung an der FH OÖ dar. Alle Angehörigen der FH OÖ (MitarbeiterInnen und Studierende) sind darauf sensibilisiert und setzen sich entschlossen dafür ein, dass Frauen und Männer gleiche Rechte und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Wir vertreten eine Wertehaltung, die keinerlei Form von Diskriminierung duldet, sei es aufgrund des Geschlechts, aufgrund der ethnischen Herkunft, sei es aufgrund der Religion, der Weltanschauung, einer Beeinträchtigung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Der Anspruch, uns als Hochschule zur Exzellenz zu entwickeln, setzt voraus, dass Diversity Management und insbesondere die Aufgabenbereiche des Gender Managements konsequent in allen Handlungsfeldern und Hierarchieebenen des Hochschulalltags etabliert werden. 1 Rechtliche Grundlagen und leitende Grundsätze (1) In der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung in Bezug auf Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Frauenförderung orientieren wir uns an den rechtlichen Grundlagen der österreichischen Bundesverfassung (v.a. Art 7 B-VG), dem Gleichbehandlungsgesetz (GBlG BGBl.I Nr. 7/2011 idgf) sowie den Bestimmungen des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG idgf). 2 Geltungsbereich (1) Die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Bestimmungen zur Frauenförderung gelten für alle Angehörigen der FH OÖ, das heißt für alle Studierenden und für alle haupt- und nebenberuflichen MitarbeiterInnen in allen GmbHs der FH OÖ. 3 Ziele (1) Durch die Umsetzung eines Gleichstellungsplans verfolgt die FH OÖ insbesondere folgende strategische Grundsätze und operative Ziele im Gender & Diversity Management (GDM): (2) Diskriminierungsverbot: Keine Person darf auf Grund ihres Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Satzung Abschnitt 8 Maßnahmen Gleichstellung Frauen und Männer Seite 1 / 4

physischen oder psychischen Beeinträchtigung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Die Angehörigen der FH OÖ dulden keinerlei Form von sexueller Belästigung, sexistischem Verhalten oder Mobbing. (3) Chancengleichheit: Frauen und Männer werden in allen Hochschul-Bereichen der FH OÖ, auf allen Hierarchieebenen und in allen Funktionen und Tätigkeiten als gleichberechtigte PartnerInnen anerkannt. Es werden Rahmenbedingungen erhalten bzw. geschaffen, die Frauen und Männer nach Maßgabe der persönlichen und fachlichen Eignung den Zugang zu allen Tätigkeitsbereichen ermöglichen. Chancengleichheit gilt für alle Personen unabhängig von Alter, der sexuellen Ausrichtung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, sowie auch unabhängig von einer eventuellen Beeinträchtigung. (4) Kommunikationskultur: Alle Angehörigen der FH OÖ bedienen sich in Umsetzung ihrer Aufgaben einer geschlechtergerechten Sprache. Jegliche Verwendung von diskriminierenden und stereotypisierenden Kommunikationsformen ist zu unterlassen. 4 Gender Mainstreaming (1) Innerhalb der FH OÖ wird der methodische Grundsatz des Gender Mainstreaming in allen Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen verfolgt: Dies impliziert für alle Angehörigen der FH OÖ die (Re-) Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung aller Konzepte, Maßnahmen, Prozesse und daraus erzielten Ergebnisse mit der Zielsetzung, auf allen Ebenen und in allen Abläufen eine geschlechterbezogene Sichtweise einzubeziehen und diese umzusetzen. Dies betrifft insbesondere folgende Maßnahmenbereiche: (2) Beseitigung von Unterrepräsentation: Wir streben die Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation (Anteil von weniger als 45%) von Frauen und Männern an der FH OÖ ist in allen Organisationseinheiten und Hierarchieebenen sowie in allen Funktionen und Tätigkeiten an. Dies gilt auch für alle Studien- und Lehrangebote der FH OÖ, indem wir daran arbeiten, ausgewogene Anteile von weiblichen und männlichen Studierenden zu erreichen. In beiden Fällen wird die entsprechende Qualifikation berücksichtigt. (3) Frauenförderung: Angestrebt wird die Förderung der Karrieren von Frauen (Persönlichkeitsentwicklung, fachliche Entwicklung), die Erhöhung des Frauenanteils in allen FH OÖ Organisationseinheiten und auf allen Hierarchieebenen. (4) Verbesserungen im Arbeitsumfeld: Satzung Abschnitt 8 Maßnahmen Gleichstellung Frauen und Männer Seite 2 / 4

Wir entwickeln die gegebenen Rahmenbedingungen weiter, die es allen Angehörigen der FH OÖ erlauben, ein tolerantes und wertschätzendes Arbeitsumfeld mitzugestalten mit dem Ziel, eine Work-Life-Balance im Sinne familienfreundlicher und gesundheitsfördernder Aspekte zu ermöglichen. (5) Etablierung einer Anlaufstelle/Funktion für GDM-Belange: Auf Ebene der Geschäftsleitung der FH OÖ ist eine Anlaufstelle/Funktion für GDM-Belange eingerichtet. Der/Die FunktionsinhaberIn ist im Zuge der Aufgabenwahrnehmung für die Initiierung, Umsetzung und Begleitung von GDM-Maßnahmen und Projekten betraut. (6) Etablierung der Gender & Diversity Management-Konferenz (GDM-K): Diese setzt sich aus Angehörigen der FH OÖ zusammen, die auf Vorschlag der Dekanate nominiert und durch das für Gender & Diversity zuständige Geschäftsleitungsmitglied des Erhalters bestellt werden. Die Aufgabe der GDM-K ist die Mitwirkung an der Konzeption und Evaluation von GDM-Maßnahmen. Die GDM-K berät und unterstützt alle Angehörigen der FH OÖ in Fragen der Diversität, Gleichstellung sowie Frauenförderung. Die GDM-K ist dem für GDM-Themen zuständigen Geschäftsleitungsmitglied der FH OÖ berichtspflichtig. Die Regelung zu Zusammensetzung, konkreten Aufgaben sowie zu Rechten und Pflichten der GDM-K sind in einer Geschäftsordnung geregelt. (7) Aus- und Weiterbildung, Sensibilisierung: Die FH OÖ fördert die Integration von gender- und diversityspezifischen Themenstellungen in Forschung, Lehre und Organisationsentwicklung. Bei Dienstantritt erhalten alle DienstnehmerInnen der FH OÖ GDM-spezifisches Informationsmaterial. Im internen Bildungsprogramm der FH OÖ werden Schulungsangebote integriert, die der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung dienen und die Wertekultur der FH OÖ vermitteln. Entsprechende Bildungsangebote sind auch nebenberuflich Lehrenden zugänglich zu machen. (8) Kommunikation: Die Geschäftsleitung der FH OÖ sorgt für die geeignete Publikation und Vermittlung unserer Grundsätze und Werte, insbesondere in Form der Diversity Policy der FH OÖ, der Charta der Vielfalt sowie des Paktes der Vielfalt. (9) Einrichtung einer GDM-Homepage der FH OÖ: Auf der Website der FH OÖ ist ein Bereich eingerichtet, von dem aus über die Aktivitäten der GDM-K informiert wird und gender- sowie diversitätsbezogene Informationen abrufbar sind. Die Kontaktdaten der AnsprechpartnerInnen für GDM-Themen der FH OÖ sind intern und extern kommuniziert. Satzung Abschnitt 8 Maßnahmen Gleichstellung Frauen und Männer Seite 3 / 4

5 In-Kraft-Treten (1) Der Satzungsteil Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen zur Frauenförderung gemäß 10 Abs 3 Z 10 FHStG idgf tritt auf Basis des Beschlusses des FH OÖ Kollegiums vom 24. Juli 2013 sowie der Genehmigung durch den Erhalter, der FH OÖ Studienbetriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Datum 1. Oktober 2013 in Kraft. Satzung Abschnitt 8 Maßnahmen Gleichstellung Frauen und Männer Seite 4 / 4