BERUFLICHE GRUNDBILDUNG DETAILHANDEL

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Transkript:

BERUFLICHE GRUNDBILDUNG DETAILHANDEL 1. April 2017

Inhalt BERUFLICHE GRUNDBILDUNGEN IM DETAILHANDEL... 4 DETAILHANDELSFACHFRAU/-FACHMANN... 5 DETAILHANDELSASSISTENTIN/-ASSISTENT... 6 FREIKURSE... 7 FREIKURSANGEBOTE... 9 3

Freikurs Freikurs Beratung Bewirtschftung BERUFLICHE GRUNDBILDUNGEN IM DETAILHANDEL Die dreijährige Grundbildung als Detailhandelsfachfrau/-fachmann schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab. Die zweijährige berufliche Bildung als Detailhandelsassistentin/-assistent führt zum eidgenössischen Berufsattest. Unternehmen benötigen bestens ausgebildetes Verkaufspersonal, das in der Lage ist, die Bedürfnisse der Kundschaft professionell zu erfüllen, indem es z. B. die Produkte- und Dienstleistungspalette gut kennt und in den Bereichen Beratung und Bewirtschaftung kompetent ist. Ausbildung mit Schwerpunkt Beratung: Bedienung, Beratung und Verkaufsgespräche sind Dienstleistungen, welche die Kundschaft vor allem in Spezial- und Fachgeschäften sucht, aber auch in Beratungsstellen von Grossmärkten. In solchen Geschäften erwartet die Kundschaft von den Detailhandelsfachleuten freundliche, kompetente Beratung und auf fundierten Fachkenntnissen beruhende Kaufentscheidungshilfen. Ausbildung mit Schwerpunkt Bewirtschaftung: In Super- und Verbrauchermärkten bildet der Warenkreislauf den Mittelpunkt. Die Kundschaft braucht in der Regel wenig Beratung. Die Detailhandelsfachleute stellen mit ihrem Verständnis für den Warenfluss und ihren Fachkenntnissen das Warenangebot für die Kundschaft sicher. Wichtig für die Kundschaft sind Warenpräsentation und Kundeninformation. Eidg. Berufsattest Eidg. Fähigkeitszeugnis Ber atu ng Be wir tsc hft un g Fre iku rs Fre iku rs 2. Lehrjahr 2. Lehrjahr 1. Lehrjahr 1. Lehrjahr Grundbildung 2 Jahre Detailhandelsassistentin Detailhandelsassistent Grundbildung 3 Jahre Detailhandelsfachfrau Detailhandelsfachmann 4

DETAILHANDELSFACHFRAU/-FACHMANN Die dreijährige berufliche Grundbildung charakterisiert sich durch folgende Elemente: Aufteilung in die Schwerpunkte Beratung und Bewirtschaftung im schulischen und betrieblichen Teil im dritten Jahr der Grundbildung. Die Festlegung des Schwerpunkts erfolgt bei Lehrvertragsabschluss und ergibt sich aus der Art des Lehrbetriebs. Ausbildung auf der Grundlage von Modelllehrplänen mit klar definierten, einander ergänzenden Leistungszielen für den betrieblichen und schulischen Teil. Führen einer Lerndokumentation in Abstimmung mit den betrieblichen Leistungszielen. Schulische und betriebliche Standortbestimmung gegen Ende des 1. Lehrjahrs. Eine gute Standortbestimmung berechtigt Lernende zum Besuch von max. zwei Freikursen (1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache, Betriebswirtschaft oder Informatik). 1 ½ Tage Berufsfachschulunterricht (Detailhandelskenntnisse, Lokale Landessprache, Fremdsprache Englisch, Wirtschaft, Gesellschaft und Sport). Bei Berechtigung zum Besuch von Freikursen erfolgt der Unterricht an 2 Tagen. Besuch von drei obligatorischen, überbetrieblichen Kursen, dessen Beurteilungen in das Qualifikationsverfahren einfliessen. Betriebliche Schlussbeurteilung gegen Ende des 3. Lehrjahres, welche zum Qualifikationsverfahren zählt. Dem Schwerpunkt Beratung oder Bewirtschaftung entsprechende praktische Abschlussprüfung. Notenempfehlung: In der Regel Schülerinnen und Schüler im ORS- Niveau B mit guten bis sehr guten Noten oder im ORS-Niveau A mit durchschnittlichen Noten in den Niveaufächern. 5

DETAILHANDELSASSISTENTIN/-ASSISTENT Bildungsziele und Leistungsdokumentation im Betrieb Die zweijährige berufliche Grundbildung charakterisiert sich durch folgende Elemente: Ausbildung auf der Grundlage von Modelllehrplänen mit klar definierten, einander ergänzenden Leistungszielen für den betrieblichen und schulischen Teil. Führen einer Lerndokumentation in Abstimmung mit den betrieblichen Leistungszielen. Enger Praxisbezug ausgerichtet auf praktische Handlungskompetenz als Lernziel. 1 Tag Berufsfachschulunterricht (Detailhandelspraxis, Lokale Landessprache, Englisch, Wirtschaft, Gesellschaft und Sport). Besuch von zwei obligatorischen, überbetrieblichen Kursen, dessen Beurteilungen in das Qualifikationsverfahren einfliessen. Betriebliche Schlussbeurteilung gegen Ende des 2. Lehrjahres, welche zum Qualifikationsverfahren zählt. Möglichkeit zum Einstieg ins zweite Jahr der dreijährigen beruflichen Grundbildung Detailhandelsfachleute nach bestandenem Berufsattest (verkürzte berufliche Grundbildung). Notenempfehlung: In der Regel Schülerinnen und Schüler im ORS- Niveau B mit durchschnittlichen Noten in den Niveaufächern. 6

FREIKURSE In der 3-jährigen Grundbildung im Detailhandel sollen leistungsstarke Jugendliche als zusätzlichen Anreiz für ihren betrieblichen und schulischen Einsatz die Möglichkeit haben, bei entsprechender Eignung ab dem zweiten Bildungsjahr zwei Fächer aus dem spezifischen Freikursangebot für Detailhandelsfachleute zu belegen. Die Freikurse zielen auf eine zusätzliche schulische Qualifikation mit der Option, anerkannte Zertifikate zu erwerben. Zudem fördern sie die spätere Weiterbildung der Lernenden. Voraussetzungen Anmeldung Dauer Kosten Im 2. Semester findet im Betrieb und in der Schule eine Standortbestimmung statt. Die Ergebnisse der beiden Bewertungen bilden die Grundlage für den Entscheid über den weiteren Verlauf der beruflichen Grundbildung und die Freikurse. Lernende haben beim Erreichen der Durchschnittswerte in Schule (4.8 und mehr) und beruflicher Praxis (15 Punkte und mehr) das Recht, aber nicht die Pflicht, Freikurse zu belegen. Sie können aus den möglichen Fächern max. zwei aussuchen. Die provisorische Anmeldung für die Freikurse erfolgt zusammen mit der betrieblichen Standortbestimmung. Die definitive Anmeldung erfolgt nach Abschluss der Zwischenevaluation (Auswertung betriebliche und schulische Standortbestimmung). Lernende, welche sich für den Besuch von Freikursen qualifiziert und entschieden haben, sind verpflichtet, den Unterricht während mindestens eines Jahres zu besuchen Die Freikurse sind Bestandteil der Ausbildung, somit werden keine Kurskosten erhoben. Lehrmittel, Anmelde- und Prüfungsgebühren für die Sprach- und Informatikzertifikate müssen von den Lernenden selber bezahlt werden. 7

Regelunterricht Qualifikationsverfahren Durchführung Der Besuch von Freikursen ist kein Dispensationsgrund für den Regelunterricht. Freikurse haben keinen Einfluss auf das Bestehen des Qualifikationsverfahrens (Lehrabschlussprüfung). Sie werden im Notenausweis zum eidg. Fähigkeitszeugnis ausgewiesen. Die Freikurse werden jeweils an einem zusätzlichen Halbtag an der Berufsfachschule Nidwalden (nur für Lernende im 2. und 3. Lehrjahr) durchgeführt. Freikurse mit ungenügender Beteiligung werden nicht geführt oder können an der Partnerschule in Luzern besucht werden. 8

FREIKURSANGEBOTE ENGLISCH FRANZÖSISCH INFORMATIK BETRIEBS- WIRTSCHAFT Die gute Beherrschung der Fremdsprache auf dem Niveau A1 (basierend auf dem Europäischen Sprachenportfolio ESP) bildet die Voraussetzung, um die Freikurse in den Fremdsprachen belegen zu können. Die Lernenden erreichen mindestens das Niveau B1 und haben die Möglichkeit, das international anerkannte Sprachdiplom Preliminary English Test (PET) zu erwerben. Die gute Beherrschung der Fremdsprache auf dem Niveau A1 (basierend auf dem Europäischen Sprachenportfolio ESP) bildet die Voraussetzung, um die Freikurse in den Fremdsprachen belegen zu können. Die Lernenden erreichen mindestens das Niveau B1 und haben die Möglichkeit, ein international anerkanntes Sprachdiplom zu erwerben. Die Lernenden erwerben Zusatzqualifikationen im Bereich Informatik-Anwendung. Sie werden auf das Diplom SIZ ICT Advanced User vorbereitet und können die SIZ Prüfung absolvieren. Die Lernenden erreichen in Betriebswirtschaft, u.a. im Finanz- und Rechnungswesen, das Niveau, welches ihnen den Einstieg in die höhere Berufsbildung oder die Zulassung zur Berufsmaturität kaufmännischer Richtung für gelernte Berufsleute ermöglicht. 9