Gebührenordnung der Deutschen Internationalen Schule Dubai. 1. Allgemeines

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Transkript:

Gebührenordnung der Deutschen Internationalen Schule Dubai 1. Allgemeines Diese Gebührenordnung gilt für Kinder und Jugendliche, die die Deutsche Internationale Schule Dubai besuchen. Im Folgenden wird für alle Altersstufen der Begriff Kind/Kinder verwendet. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Das erste Schulhalbjahr dauert vom 1. August bis zum 31. Januar des Folgejahres, das zweite Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31. Juli. Kalkulatorisch gilt das Schuljahr als aus zwei Halbjahren zu jeweils fünf Monaten bestehend. Anteilige Gebühren werden dementsprechend monatsweise mit einem Schlüssel von 10% pro Monat berechnet. Nicht volle Monate werden in jedem Fall mit der Gebühr eines vollen Monats angesetzt. Rechnungen, Mahnungen und sonstiger Schriftwechsel werden ausschließlich per E-Mail verschickt. E-Mail-Adressen der Erziehungsberechtigten werden bei Anmeldung der Kinder registriert. Es obliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, der Schule Änderungen der E-Mail-Adressen mitzuteilen, für Zustellbarkeit von E-Mails zu sorgen und E-Mails der Schule zu beachten. Integraler Bestandteil dieser Gebührenordnung ist die Gebührentabelle. 2. Mitgliedschaft im Schulverein Die Erziehungsberechtigten aufgenommener Kinder sind Mitglieder des Schulvereins. Für die Mitgliedschaft fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag pro Familie an, der bei erstmaliger Anmeldung und zusammen mit den Schulgebühren des ersten Halbjahres fällig ist. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. 3. Anmeldegebühr Für die Anmeldung eines Kindes für ein zukünftiges Schuljahr wird eine einmalige Anmeldegebühr erhoben, die sofort bei Annahme der Anmeldung fällig wird. Die Anmeldegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet oder auf Schulgebühren oder andere Gebühren angerechnet. Die Höhe der Anmeldegebühr ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 1 von 7

4. Aufnahmegebühr Für die Aufnahme eines Kindes wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben, die innerhalb einer Woche nach Platzzusage fällig wird. Erfolgt die Aufnahme während eines laufenden Schuljahres, wird die Aufnahmegebühr ebenfalls innerhalb einer Woche nach Platzzusage fällig, spätestens jedoch vor dem ersten Schultag. Die Aufnahmegebühr wird mit den Schulgebühren des Schuljahres der Anmeldung verrechnet und wird nicht zurückerstattet, sollte der angebotene Platz nicht in Anspruch genommen werden. Es gelten die Bestimmungen des KHDA School Fees Framework. Die Aufnahmegebühr unterliegt nicht dem Mahnverfahren. Die Platzzusage verliert mit dem Fälligkeitstag ihre Gültigkeit, falls die Aufnahmegebühr nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde. Die Höhe der Aufnahmegebühr ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. 5. Kaution Ab dem Schuljahr 2016/17 wird bei der Neuaufnahme eines Kindes eine einmalige, nicht verzinsliche, rückzahlbare Kaution in Höhe von 5.000,00 AED pro Kind fällig. Dieser Betrag wird bei Bestätigung der Aufnahme durch die Schule umgehend fällig. Sollte die Kaution nicht fristgerecht beglichen werden, verfällt das Anrecht auf den Schulplatz und die Deutsche Internationale Schule Dubai kann den Platz weiter vergeben. Verlässt das Kind die DISD, so wird die Kaution nach Begleichung aller offenen Forderungen an die Eltern zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt dann innerhalb von 180 Tagen nach dem Ende des Halbjahres, in dem das Kind ausscheidet. Offene Posten der Familie werden von der Kaution einbehalten. Dies gilt auch für Zusatzleistungen der DISD. 6. Jährliche Wiedereinschreibegebühr Für jedes bereits angemeldete Kind wird zu Mitte April des jeweils laufenden Schuljahres eine Wiedereinschreibegebühr für das Schulgeld und den Busvolltransport fällig, die auf das Schulgeld/Busgeld des kommenden Schuljahres angerechnet wird. Die Wiedereinschreibegebühr wird nicht zurückerstattet, falls das Kind die Schule im kommenden Schuljahr nicht besucht/den Busvolltransport im kommenden Schuljahr nicht in Anspruch nimmt. Es gelten die Bestimmungen des KHDA School Fees Framework. Wird diese Gebühr nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, gilt das Kind mit Ende des laufenden Schuljahres von der/dem Schule/Kindergarten/Busvolltransport als abgemeldet. Die Wiedereinschreibegebühr unterliegt nicht dem Mahnverfahren. Die Höhe der Wiedereinschreibegebühr ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 2 von 7

7. Schulgebühren Für jedes Kind an der Schule fallen Schulgebühren gemäß der jeweiligen Altersstufe an. Wenn mehrere Kinder einer Familie die Schule oder den Kindergarten besuchen, wird eine Ermäßigung auf das Schulgeld für das dritte (drittälteste) und jedes weitere Kind gewährt. Die Höhe der Schulgebühren für die einzelnen Altersstufen und der Ermäßigungssatz sind der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. Die Schulgebühren werden jeweils für ein Halbjahr zwei Wochen vor dem ersten Schultag fällig. Bei Anmeldung während des Schuljahres werden die Schulgebühren für den Rest des Schulhalbjahres innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung fällig. In diesem Fall wird die Höhe der Gebühren für das Halbjahr der Anmeldung anteilig berechnet. 8. Zusatzangebote Die Schule bietet nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen (z. B. Deutsch als Fremdsprache, Arbeitsgemeinschaften, Nachmittagsangebote) an. Die Gebühren für diese Leistungen werden vor Inanspruchnahme fällig. Die Höhe der Gebühren für Zusatzangebote ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen bzw. wird vor der Anmeldung bekanntgegeben. Angebote von externen Dienstleistern, die mit Einverständnis der Schule in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände der Schule durchgeführt werden, sind in dieser Gebührenordnung nicht geregelt. 9. Bücherdeposit Die Schulbücher werden vom Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch von den Erziehungsberechtigten eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution (Bücherdeposit) bei der Schule zu hinterlegen. Das Bücherdeposit für Schulkinder wird erstmalig bei Anmeldung und ggf. beim Übertritt in eine höhere Altersstufe fällig. Diese wird nach Abmeldung von der Schule unverzinst in vollem Umfang zurückerstattet, wenn die ausgeliehenen Bücher in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls verringert sich die Rückerstattung um den Wert des zu ersetzenden Buches. Die Höhe des Bücherdeposits ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 3 von 7

10. Busgebühren Die Deutsche Internationale Schule Dubai bietet als freiwillige Zusatzleistung einen Schulbus- Service für die wichtigsten Wohngegenden an. Für Kinder, die den täglichen Bustransport zu den regulären Schulzeiten nutzen, werden Busgebühren erhoben. Wenn mehrere Kinder einer Familie den Bus benutzen, wird eine Ermäßigung auf die Busgebühren für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Die Höhe der Busgebühren und der Ermäßigungssatz sind der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. Die Busgebühren für den Busvolltransport werden für ein Halbjahr zwei Wochen vor dem ersten Schultag fällig. Bei Anmeldung während des Schuljahres werden die Busgebühren für den Rest des Halbjahres innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung fällig. In diesem Fall wird die Höhe der Gebühren für das Schuljahr der Anmeldung anteilig berechnet. Eine teilweise Inanspruchnahme des Bus-Service (z. B. nur vormittags) kann bei ausreichender Verfügbarkeit von Busplätzen ermöglicht werden. Die Busgebühren werden dann anteilig berechnet und werden 2 Wochen nach Anmeldung fällig. 11. Abmeldungen Die Abmeldung eines Kindes vom Kindergarten oder von der Schule muss schriftlich erfolgen. Nimmt ein Kind den Schul- bzw. Kindergartenbesuch zu Beginn eines neuen Schuljahres trotz Wiedereinschreibung oder Anmeldung nicht auf, gilt das Kind ab dem ersten Schultag als abgemeldet. Aufnahme-, Wiedereinschreibe-, Schulgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet, wenn das Kind den Schul- bzw. Kindergartenbesuch nicht aufnimmt bzw. die Schule bzw. den Kindergarten nicht bis zum Ende eines Halbjahres besucht. Nur in besonderen Fällen kann die geleistete Gebühr erstattet werden, insbesondere wenn die Familie das Emirat Dubai nachweislich verlässt. Näheres hierzu regelt der KHDA Fee Framework. In diesen besonderen Fällen werden die von der Schule einbehaltenen Gebühren in Abhängigkeit von der Dauer des Schul- bzw. Kindergartenbesuchs pro Halbjahr wie folgt berechnet: Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 4 von 7

Kindergartenbesuch/Schulbesuch erfolgt: Berechnung der Gebühren 2 Wochen oder weniger 1 Monatsrate zwischen 2 Wochen und 1 Kalendermonat länger als 1 Kalendermonat länger als 2 Kalendermonate 2 Monatsraten 3 Monatsraten Gebühr für das gesamte Halbjahr Eine Abmeldung vom Busvolltransport und von Zusatzangeboten ist nur gleichzeitig mit einer Abmeldung vom Schul- oder Kindergartenbesuch möglich. Nur in besonderen Fällen kann die geleistete Busgebühr/Gebühr für die Zusatzleistung erstattet werden, insbesondere wenn die Familie das Emirat Dubai nachweislich verlässt. Näheres hierzu regelt der KHDA Fee Framework. In diesen besonderen Fällen werden die Gebühren in Abhängigkeit von der Dauer der Nutzung des Bustransportes/der Zusatzleistung gemäß der oben aufgeführten Tabelle berechnet. Unabhängig von einer Abmeldung des Kindergarten- oder Schulbesuches ist eine Abmeldung vom Busvolltransport während des laufenden Schuljahres mit einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Kann der Platz für den Busvolltransport neu besetzt werden, ist die Rückerstattung der Busgebühren analog der oben aufgeführten Tabelle möglich. Kann der Platz für den Busvolltransport nicht neu besetzt werden, werden die Busgebühren nicht zurückerstattet. Mit der Abmeldung des letzten Kindes einer Familie erfolgt zugleich der Austritt aus dem Schulverein. Eine anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags wird dabei nicht gewährt. Auf Antrag können die Erziehungsberechtigten weiterhin Mitglieder des Schulvereins bleiben. 12. Sonstige Rabatte und Ermäßigungen In Einzelfällen können Ratenzahlungen für Schul- und Busgebühren vereinbart werden. Die Schule berechnet einen prozentualen Aufschlag für Ratenzahler je nach Anzahl der Raten. Die Höhe der Aufschläge ist der aktuell gültigen Gebührentabelle zu entnehmen. Auf Antrag entscheidet der Vorstand des Schulvereins nach eigenem Ermessen über Härtefallermäßigungen auf Schulgebühren. Die Mitglieder müssen hierzu einen Antrag stellen und Angaben über ihre finanzielle Situation machen. In diesen Fällen werden 70% der Schulgebühren zwei Wochen vor dem ersten Schultag fällig. Dieser Betrag unterliegt dem in Punkt 14 aufgeführten Mahn- und Leistungsaussetzungsverfahren. Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 5 von 7

13. Zahlungsmöglichkeiten Die Schule akzeptiert folgende Zahlungsweisen zur Begleichung der einzelnen Gebühren: a) Überweisung in AED auf das AED-Konto der DISD in Dubai b) AED-Scheck c) Bar in AED Bei Bar oder Scheckzahlung sind die Öffnungszeiten der Kasse zu beachten. Abzüge bzw. ein Zurückbehaltungsrecht an Teilen oder den gesamten Gebühren sind unzulässig. Rückerstattungsansprüche jeglicher Art können nur nach den in der Gebührenordnung enthaltenen Grundsätzen geltend gemacht werden. Die Schule berechnet für jeden nicht-einlösbaren Scheck (z. B. durch unzureichende Deckung oder fehlerhaftes Ausfüllen) eine Bearbeitungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Gebührentabelle. 14. Mahn- und Leistungsaussetzungsverfahren Die ausgestellten Rechnungen müssen entsprechend der Fälligkeiten beglichen werden. Zahlungsverzögerungen über die festgelegten Fälligkeiten hinaus werden 2 mal angemahnt. Es werden Mahngebühren laut der aktuell gültigen Gebührenordnung berechnet. Ratenzahler werden nicht gemahnt, Rückstände führen umgehend zur Einleitung des Verfahrens zum Ausschluss des Kindes vom Unterricht und allen zusätzlichen Leistungen der Schule. Die erste Mahnung ( Zahlungserinnerung ) erfolgt eine Woche nach Fälligkeit der Rechnung. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgt die zweite Mahnung im Abstand von zwei Wochen. Falls auch nach der zweiten Mahnung die Rückstände nicht ausgeglichen werden, leitet die Schule ein Verfahren ein, das auf Beschluss des Vorstandes zur Einleitung des Verfahrens zum vorübergehenden Ausschluss von den Leistungen der Schule (z. B. Schulbesuch, Bustransport, Zusatzangebote) führen kann. Eine solche Leistungsaussetzung hat keine Verminderung der Gebührenschuld zur Folge. Die Aussetzung von Leistungen wird unverzüglich zurückgenommen, wenn die Zahlungsrückstände ausgeglichen werden. Sollten Zahlungsrückstände über das Schuljahresende hinaus bestehen, gelten die Kinder als abgemeldet und werden im neuen Schuljahr entsprechend nicht zum Unterricht zugelassen. Ggf. geleistete Wiedereinschreibegebühren werden in diesem Fall nicht erstattet. Die Schule behält sich außerdem vor, Zeugnisse und Dokumente zum Schulabgang zurückzuhalten, solange Zahlungsrückstände bestehen. Die Schule behält sich weiterhin vor, nach der zweiten Mahnung rechtliche Schritte gegen den/die Zahlungspflichtigen einzuleiten. Das gilt insbesondere auch für nicht einlösbare Schecks. Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 6 von 7

Diese Gebührenordnung wurde auf der Grundlage der Vorgaben des School Fees Framework der KHDA (Knowledge and Human Development Authority) entwickelt. Diese Gebührenordnung wurde vom Vorstand der DISD am 19. November 2017 in Kraft gesetzt und ersetzt die Gebührenordnung vom 21. Mai 2017. Gebührenordnung der DISD Stand: 19. November 2017 Seite 7 von 7