Damit Sie nach einem Unfall kein Geld verlieren: Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Mehr als zwei Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen. Zum Glück bleibt es bei vielen dieser Unfälle bei einem Blechschaden. Die Autofahrer sind dann froh, wenn sie den Schaden möglichst schnell abwickeln und den Vorfall vergessen können. Was sie dabei allzu leicht übersehen: Sie verschenken Geld, wenn sie sich allein auf die Zusagen des Unfallgegners oder dessen Versicherung verlassen. Wer die Hilfe eines unabhängigen Kfz- Sachverständigen in Anspruch nimmt, kann sicher sein, dass er mit dessen Unterstützung alle Kosten eines Unfalls geltend machen kann, weiß Elmar Fuchs. Der renommierte Verkehrsjurist ist zugleich Geschäftsführer des BVSK. Hinter diesem Kürzel steht der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen mit mehr als 800 Mitgliedern Deutschlands größte Organisation auf diesem Gebiet. Die Kfz-Experten des BVSK arbeiten unabhängig von Versicherungen, Autoherstellern und Werkstätten. Für den Autofahrer bietet diese Unabhängigkeit die Gewähr, dass er nicht befürchten muss, um seine legitimen Interessen gebracht zu werden.
Der BVSK hat festgestellt, dass viele Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall aus Unkenntnis auf die ihnen zustehende Wertminderung ihres Fahrzeugs verzichten, berichtet Elmar Fuchs. Der Wertverlust eines Unfallwagens macht oft mehr als zehn Prozent eines Unfallschadens aus. Da können schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen. Geld, das dem Geschädigten zusteht, und über dessen genaue Höhe das Gutachten des unabhängigen Kfz-Sachverständigen Aufschluss gibt. Aber auch verdeckte Schäden an einem Unfallwagen kann ein Kfz-Sachverständiger häufig schneller aufdecken als ein Laie oder die Kfz-Werkstatt. Weil sich Reparaturbetriebe oft auf Fahrzeugtypen spezialisieren, können sie gar nicht immer alle aktuellen Details der sich stetig wandelnden Automodelle, der Kfz- Elektronik und komplexen Technik kennen. Die BVSK-Experten verfügen jedoch neben ihrem reichen Praxiswissen über umfangreiche Datenbanken aller Automodelle bis hin zu exotischen Oldtimern. Mir ist kein Fall bekannt, in dem einer unserer Gutachter passen musste, weil er Fahrzeugdetails nicht parat hatte, erinnert sich der BVSK- Geschäftsführer. Fuchs weiter: Ein Unfallgutachten dient aber nicht nur zur Feststellung der Schadenhöhe, der Wertminderung oder des Wiederbeschaffungswertes. Erste Aufgabe für
den Sachverständigen ist immer auch die Beweissicherung. Dabei wird weniger an die Polizei gedacht, als eher an die Versicherung des Unfallgegners, die für den Schaden aufkommen muss und die Gutachten der BVSK-Experten in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Autofahrer grundsätzlich Anspruch darauf, einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen, sagt Elmar Fuchs und betont, dass diese unfallbedingten Kosten natürlich von der Versicherung erstattet werden müssen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass manch eine Versicherung den geschädigten Autofahrer anweist, seinen Wagen in eine bestimmte Werkstatt oder zu einem bestimmten Gutachter zu bringen. Dazu ist der Autofahrer nicht verpflichtet, beruhigt Jurist Fuchs. Einzig wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, muss die Versicherung die Gutachterkosten nicht übernehmen. Was ein Bagatellschaden ist, kann jedoch auch ein Laie relativ leicht erkennen: Wird die Reparatur nicht mehr als 600 bis 750 Euro kosten, reicht in der Regel der Kostenvoranschlag einer Kfz- Fachwerkstatt als Schadensnachweis aus. Bei allen anderen Schäden sollte grundsätzlich der unabhängige Kfz-Sachverständige zu Rate gezogen werden. Hier müssen komplizierte Berechnungen angestellt werden, damit der
Autofahrer keinen Euro verliert, so der BVSK- Geschäftsführer. Warum unabhängige Sachverständige für Autofahrer wertvolle Partner sein können, weiß Jurist Fuchs aus zahllosen Praxisfällen wie diesem: Ein Autofahrer hatte seinen Wagen nach einem Unfall instand gesetzt. Weil die Reparatur jedoch nicht von einer Fachwerkstatt ausgeführt wurde, wollte die Versicherung nur die Differenz zwischen dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstatten. Vor dem Bundesgerichtshof bekam jedoch der Autofahrer Recht, weil ihm ein Sachverständiger bestätigen konnte, dass er sein Fahrzeug verkehrssicher repariert hatte. Bernd Schwintowski Mehr Informationen für Autofahrer: www.bvsk.de