SUBITO SELF-SCANNING: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Transkript:

SUBITO SELF-SCANNING: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SUBITO SELF-SCANNING: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Berechtigung und Registrierung: Subito Self-Scanning ist die Self-Scanning- Lösung der Migros für interessierte Cumulus- Teilnehmer. Alle Cumulus-Teilnehmer sind automatisch für Subito Self-Scanning berechtigt. Für eine erfolgreiche Registrierung muss der Kunde die AGB an der Ausgabestation vor der ersten Nutzung bestätigen. Die Registrierung ist mit dem Abschluss des ersten Einkaufs vollzogen und gültig für alle Migros-Self-Scanning-Filialen. Der Besitzer des Cumulus-Kontos wird anschliessend mit einem Schreiben über die Registrierung informiert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personen, welche über die gleiche Cumulus-Nr. wie der Kontoinhaber verfügen, ebenfalls mit Self-Scanning einkaufen können. 2. Einkaufen mit Self-Scanning: Der Kunde hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden. Sobald der Kunde die freigeschaltete Cumulus-Karte an der Ausgabestation einscannt, leuchtet die Halterung des zugeteilten Scanners auf und ist entnahmebereit.

Pro Cumulus-Karte kann innerhalb einer Filiale zeitgleich nur ein Gerät ausgegeben werden. Auf dem Scannerbildschirm werden die Bezeichnung und der Preis des Artikels sowie die Summe des Einkaufs angezeigt. Wird ein Artikel wieder ins Regal zurückgelegt, muss er auf dem Scanner wieder gelöscht werden. Artikel, welche nicht eingescannt werden können, müssen dem Service-Personal vorgelegt werden. Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige und rechtmässige Erfassung aller Artikel, die sich in seinem Einkaufswagen/Einkaufskorb und/oder seiner Einkaufstasche befinden. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass er sämtliche Artikel, welche sich in seinem Einkaufswagen/Einkaufskorb und/oder seiner Einkaufstasche befinden, zu bezahlen hat. Dies unabhängig davon, ob sie nicht eingescannt werden konnten oder ob vergessen worden ist, diese einzuscannen, oder ob eine dritte Person den entsprechenden Artikel unbemerkt in den Einkaufswagen/Einkaufskorb und/oder die Einkaufstasche gelegt hat. Der Kunde bestätigt die vollständige und rechtmässige Erfassung aller Artikel, die sich in seinem Einkaufswagen/Einkaufskorb und/oder in seiner Einkaufstasche befinden, bei der Geräterückgabe, in dem er den Strichcode «Einkauf beenden» einscannt und auf dem Scannerbildschirm bestätigt, dass er alle Artikel eingescannt hat.

Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Migros jede Haftung aus einer missbräuchlichen und/oder unsachgemässen Verwendung des Self-Scannings ablehnt. Ausserdem ist dem Kunden bewusst, dass die Scanner-Geräte zum Eigentum der Migros gehören und ein sorgfältiger Umgang vorausgesetzt wird. Bei mutwilliger Beschädigung oder Entwendung kann der Kunde zur Rechenschaft gezogen werden und haftet für den daraus entstandenen Schaden. 3. Stichproben und Ausschluss: Mit der Zustimmung zu den vorliegenden AGB willigt der Kunde ein, sich in unregelmässigen Zeitabständen einer Stichprobe durch das Service-Personal zu unterziehen. Die Auswahl zur Stichprobe erfolgt zufällig. Bei der Geräte - rückgabe wird der Kunde im Falle einer Stichprobe aufgefordert, sich zum Service-Personal zu begeben. Anschliessend erfolgt ein teilweises oder vollständiges Einscannen des Einkaufs durch das Service-Personal an der Self-Scanning-Servicestation. Festgestellte Abweichungen werden korrigiert und der Kunde ist verpflichtet, den effektiven Betrag seines Einkaufs zu bezahlen. Der Kunde muss sich bei Verdacht auf Missbrauch und/oder bei Diebstahl mit seinen Personalien auswei-

sen können. Die Personalien können durch das Service-Personal aufgenommen werden. Bei mehrmaligem Verdacht auf Missbrauch behält sich Migros vor, die Berechtigung zur Nutzung von Migros-Self-Scanning zu entziehen bzw. allfällige weitere rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten. Jedem Cumulus-Kontoinhaber steht es frei, seine Berechtigung zum Migros-Self-Scanning zu widerrufen. Er teilt dies der Cumulus-Infoline (Cumulus-Infoline, Hardturmstrasse 101, 8005 Zürich) schriftlich mit. 4. Cumulus-Punkte sammeln und bezahlen: Cumulus-Punkte werden dem Kunden nach dem Zahlvorgang automatisch gutgeschrieben. Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich bargeldlos an den dafür vorgesehenen Self- Scanning-Zahlstationen. 5. Datenschutz und Offenlegung der gespeicherten Daten: Bei den für Self-Scanning registrierten Cumulus-Karten werden die Stichprobenresultate gespeichert. Während des Einkaufs werden die getätigten Scan-Vorgänge und nach Abschluss des Zahlungsprozesses weitere Datensätze erfasst und gespeichert. Ins-

gesamt werden folgende Daten erfasst und gespeichert: Einkaufsdaten, Personendaten und Stichprobendaten. Im Übrigen gelten die Cumulus-AGB (insb. Ziff. 3. Datensammlung, -nutzung). 6. Verfügbarkeit und Abschalten von Self-Scanning: Für Migros besteht keine Verpflichtung, die Self-Scanning-Lösung jederzeit aufrechtzuerhalten. Insbesondere kann Migros nicht garantieren, dass dem Kunden jederzeit ein Scanner zur Verfügung steht. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass Migros-Self-Scanning sowie die vorliegenden AGB jederzeit nach erfolgter Vorankündigung ändern können. Migros behält sich zudem vor, das System im Bedarfsfalle abzuschalten. 7. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Zürich 5. Die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Migros-Genossenschafts-Bund untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. migros.ch/subito