Verfügbare Dokumente Kurzfassung der Leitlinie "Posttraumatische Belastungsstörung" Download PDF 0,21 MB Langfassung der Leitlinie "Posttraumatische Belastungsstörung" Download PDF 0,46 MB Patientenleitlinie "Posttraumatische Belastungsstörung" Download PDF 0,18 MB Leitlinienreport Download PDF 0,33 MB http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll /051-010.html
Sk2 Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen AWMF Registernr.051/029 (handout) Teil I Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit Teil II Kausalitätsbegutachtung psychischer Schädigungsfolgen
Menschlich verursachte Traumen ("man made disasters") sexuelle/ körperliche Mißhandlungen in der Kindheit kriminelle und familiäre Gewalt Vergewaltigungen Kriegserlebnisse zivile Gewalterlebnisse (Geiselnahmen) Folter, politische Inhaftierung Massenvernichtung (KZ) Katastrophen, berufsbedingte und Unfalltraumen Naturkatastrophen technische Katastrophen berufsbedingte z.b. Militär, Polizei, Feuerwehr Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle nach Maercker, 1997
Kurzdauernde traumatische Ereignisse (Typ I - Traumen): Naturkatastrophen Unfälle technische Katatrophen kriminelle Gewalterfahrungen Kennzeichen: akute Lebensgefahr, Plötzlichkeit, Überraschung Längerdauernde, wiederholte Traumen (Typ II - Traumen) Geiselhaft mehrfache Folter Kriegsgefangenschaft KZ - Haft wiederholte Gewalterfahrungen in Form von Mißbrauch, Mißhandlung Kennzeichen: verschiedene Einzelereignisse, geringe Vorhersaggbarkeit des weiteren Verlaufs nach Maercker, 1997
Epidemiologie: Die Häufigkeit von PTBS ist abhängig von der Art des Traumas. Ca. 50% Prävalenz nach Vergewaltigung Ca. 25% Prävalenz nach anderen Gewaltverbrechen Ca. 50% bei Kriegs-, Vertreibungs-und Folteropfern Ca. 10% bei Verkehrsunfallopfern Ca. 10% bei schweren Organerkrankungen, (Herzinfarkt, Malignome)
Unspezifität der Symptome Andere Krankheitsbilder Ausdruck vorrübergehende Befindungsausslenkung
Aufbau der Diagnosekriterien ICD 10/DSM IV-TR Traumakriterien Symptomkriterien Zeitkriterien Funktionsstörungen
ICD 10 F 43.1 Diese entsteht als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.
ICD 10 Prädisponierende Faktoren wie bestimmte, z.b. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären.
ICD 10 Typische Merkmale sind : das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, Flashbacks), Träumen oder Alpträumen, die vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von Betäubtseinund emotionaler Stumpfheit auftreten. Ferner finden sich Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen, Teilnahmslosigkeit der Umgebung gegenüber, Freudlosigkeit sowie Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten.
ICD 10 Meist tritt ein Zustand von vegetativer Übererregtheit mit Vigilanzsteigerung, einer übermäßigen Schreckhaftigkeit und Schlafstörung auf. Angst und Depression sind häufig mit den genannten Symptomen und Merkmalen assoziiert und Suizidgedanken sind nicht selten.
ICD 10 Der Beginn folgt dem Trauma mit einer Latenz, die wenige Wochen bis Monate dauern kann. Der Verlauf ist wechselhaft, in der Mehrzahl der Fälle kann jedoch eine Heilung erwartet werden. In wenigen Fällen nimmt die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf und geht dann in eine andauernde Persönlichkeitsänderung (F62.0) über.
Aktuelle Diskussion um das A Kriterium des DSM IV-TR Soll das A Kriterium beibehalten werden?
Entwicklung ICD 11 Disorders specifically associated with stress Inflationärer Gebrauch der Diagnose PTBS Inflationärer Gebrauch der Diagnose PTBS soll verhindert werden
ICD 11-5 Diagnosen 1.PTBS(enger gefassst als bisher und im DSM V) 2.Komplexe PTBS (früher F 62.0 Anhaltende Persönlichkeitsveränderung unter Extrembelastung) 3.Prolongierte Trauerstörung 4.Anpassungsstörung 5.Bindungsstörung des Kindesalters Die akute Belastungsreaktion(-störung)- ICD Z Code
Medizinische Gutachten vorbereiten und vergeben: Grundlage der Regulierung von Personenschäden :Versicherungsmedizin.63.Jg.,Nr.1,S.17 ff,2011 Handout nur zum persönlichen Gebrauch
Begehrensneurose Problematik des Begriffes Neurose Problematik der Begriffe Begehrensneurose/Rentenneurose/Unfallneurose Begriffe aus der aktuellen AWFM Leitlininen: Beurteilung etwaiger tendizöser Haltungen: Simulation Aggravation, Verdeutlichungstendenzen Dissimulation Thema :Glaubhaftigkeit,Glaubwürdigkeit
Fehlerquellen psychiatrischer Begutachtungen http://www.sgipt.org/forpsy/nfpmrg /PFFPGMRJ.htm#Fehler%20und%20M %C3%A4ngelliste%20Venzlaff
A) auf der ersten Ebene die Erhebung und Auswertung von Daten ganz unterschiedlicher Herkunft und Beschaffenheit. Laborwerte, Röntgenbilder, Magnetresonanztomographie, biografische Angaben, Symptome, Beschwerden, Aktendokumente u.a. kommen auf ganz unterschiedliche Weise zustande. Sie haben einen entsprechend verschiedenen Weg vom Sachverhalt zum "Datum" hinter sich gebracht, beziehen sich auf unterschiedliche Referenzwerte, haben je eigene Fehlerquellen etc. Gemeinsam jedoch haben sie, dass sie alle interpretiert werden müssen. Nicht nur bei der Erhebung, sondern auch bei der Interpretation können Fehler unterlaufen.
B) Aufgrund dieser Daten wird die Diagnose gestellt und eine Beurteilung vorgenommen. Diagnostizieren heißt Hypothetisches Schlussfolgern. Im Gegensatz zur Ausgangssituation einer wissenschaftlichen Im Gegensatz zur Ausgangssituation einer wissenschaftlichen Untersuchung, in der eine Hypothese formuliert wird, Variablen benannt, die untersucht werden, und durch die Experimentalsituation die übrigen Faktoren konstant gehalten, trifft man bei der Begutachtung eine komplexe Situation an, die erfordert, dass möglichst alle beteiligten Variablen erfasst und auf ihre vielfältigen Einfluss-und Deutungsmöglichkeiten hin untersucht werden.
C) Erst im dritten Schritt darf und soll sie die Ergebnisse von Diagnose und Beurteilung in juristische Begriffe übersetzen [[1]]. Norbert Nedopil unterscheidet in diesem dritten Schritt noch einmal vier Unterschritte: die Subsumption unter einen juristischen Krankheitsbegriff, die Entwicklung einer Hypothese über die störungsbedingte Funktionsbeeinträchtigung aufgrund des klinischen Erfahrungswissens, die Quantifizierung der rechtsrelevanten Funktionsbeeinträchtigung und die Benennung der Wahrscheinlichkeit, mit der die klinische Hypothese zutrifft
http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtun gen/psypath/forschungtools/fragebogen.ht ml http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtu ngen/psypath/servicepublique/fachwiss.h tml _Internetadresse Maercker Uni Zürich
mein herr, fakten sind wie kühe. wenn man sie nur scharf genug ansieht, laufen sie im allgemeinen weg. Dorothy L.Sayers