Fortbildungsnachweis Von Rolf Temperli Das Wichtigste vorweg: Es besteht keine Verpflichtung, die Fortbildung elektronisch zu erfassen. Einige Unruhe ist entstanden um die gemäss FMH und SIWF (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) neue Aera der ärztlichen Fortbildung (Schweizerische Ärztezeitung 2010;91: 50), die angebotene elektronische Fortbildungsplattform ( SAeZ 2012;93: 26) und um die Warnung, dass die Versicherungen Besitzstandpositionen vermehrt hinterfragen und kontrollieren werden. Vor wenigen Tagen hat die FMH per Mail dazu aufgerufen, die persönlichen Daten auf www.myfmh.ch zu aktualisieren. Gleichzeitig könnt ihr auf eurem Benutzerprofil unter FMHÄrzteindex eure Mitgliedschaft bei Kinderärzte Schweiz deklarieren. Nicht mehr gebrauchte Besitzstandpositionen sollen von der Liste gestrichen werden (zur Erinnerung: Ärzte welche vor Inkrafttreten von Tarmed am 1.1.2004 Leistungen abrechneten, die seither den Pädiatern nicht mehr zugestanden werden - wie zum Beispiel die Audiometrie, Prick-Hauttest, Neurostatus, Untersuchung des weiblichen Genitale ohne Spekulum, etc. können diese Positionen weiterhin im Rahmen des sogenannten Besitzstandes abrechnen, während dies den Jüngeren unter uns verwehrt und auch offen bleibt, wie sie sich dafür qualifizieren können). Die absolvierte Fortbildung muss 1
aber nicht elektronisch erfasst werden, weder rückwirkend noch zukünftig. Verpflichtungen Gemäss Medizinalberufegesetz sind wir zur Fortbildung verpflichtet. Die Ausgestaltung der Fortbildungsrichtlinien wurde den Berufsgesellschaften überlassen. FMH und Fachgesellschaften verpflichten ihre Mitglieder dazu, im Durchschnitt 80 Stunden Fortbildung pro Jahr zu absolvieren, 30 Stunden als nicht zu deklarierendes Selbststudium inbegriffen. Alle drei Jahre müssen 150 Stunden nachweisbare Fortbildung absolviert werden, mindestens 75 im Kernfach, höchstens 75 als erweiterte Fortbildungen in anderen Fächern 1 Stunde Fortbildung bei Kinderärzte Schweiz entspricht 1 von der SGP anerkannten credit Auch medizinische Fortbildung, die nicht vorgängig von den schweizerischen Ärztegremien zertifizierte wurde, kann angerechnet werden bis maximal 10 Stunden pro Jahr (z.b. Qualitätszirkel, Fortbildung im Ausland) Das Prinzip Milchbüchli ist weiterhin ausreichend: Liste erstellen, bei Anfrage einschicken, fertig. Kontrollen und Sanktionen In den letzten Jahren hat die SGP keine Fortbildungskontrollen mehr durchgeführt. Die Kantone können die Einhaltung der 2
Fortbildungspflicht überprüfen, die Krankenkassen die Berechtigung zur Abrechnung von Besitzstandpositionen. Wie und wie oft das passieren wird, zeigt sich im nächsten Jahr. Sanktionen bei Nichterfüllen der Pflicht können einzig und allein durch die kantonalen Behörden nicht durch die Krankenkassen - ausgesprochen werden, möglich sind Verweise und Geldbussen bis 20000 Franken. Besitzstandwahrung Die Krankenkassen können die Berechtigung zur Abrechnung von Besitzstandpositionen überprüfen. Sie können den Nachweis direkt bei euch einfordern oder auf der elektronischen Plattform euer Fortbildungsdiplom einsehen, wenn ihr die Information elektronisch erfasst. Mit Erfüllen der Fortbildungspflicht im Fach könnt ihr jederzeit das Fortbildungsdiplom beantragen. Damit erfüllt ihr automatisch und ohne detaillierte Prüfung die Voraussetzungen, alle bereits aufgelisteten Besitzstandpositionen weiterhin abzurechnen. Diplom Ein Diplom braucht es nur, wenn die Behörden (zur Kontrolle der Fortbildungspflicht) oder die Krankenkassen (zur Kontrolle der Berechtigung zur Nutzung von Besitzstandpositionen) danach fragen. In diesem Fall habt ihr zwei Möglichkeiten (Kosten 0 bis 150 Franken): 3
1. entweder beantragt ihr bei der SPG euer Fortbildungsdiplom (mit Nachweis der FB der letzten 3 Jahre) oder 2. ihr erfasst eure Fortbildung elektronisch auf der Internetplattform des SIWF und erhaltet ein Diplom, das automatisch in das Verzeichnis auf www.doctorfmh.ch aufgenommen wird und von den Versicherern eingesehen werden kann Elektronische Plattform Der elektronische Eintrag auf www.siwf.ch ist heute noch freiwillig. Auch wenn das Ausfüllen aller Rubriken ziemlich mühsam ist, scheint die elektronische Erfassung eine verlockende Möglichkeit, die Administration zu straffen. Andererseits gilt es zu bedenken, dass wir damit Behörden und Krankenkassen freiwillig Informationen zur Verfügung stellen, die vor allem deren Kontrollposition stärken. Auf Knopfdruck kann der Fortbildungsstand der gesamten Ärzteschaft abgerufen werden, bis jetzt zwar noch nicht detailliert, die weitere Entwicklung lässt sich aber erahnen. Diese Informationen gehen die Krankenkassen schlicht nichts an. Wir plädieren folglich für gelassenes Abwarten: Fortbildung wie bisher nach den eigenen Bedürfnissen gestalten und dokumentieren Keine Informationen ungefragt zur Verfügung stellen 4
Nur auf spezifische und berechtigte Anfragen von Seiten der Krankenkassen antworten Nötigenfalls bei der SGP das Fortbildungsdiplom beantragen Weitere Infos unter: www.myfmh.ch www.siwf.ch www.swisspaediatrics.org/sites/default/files/paediatrica/vol23/n2/pdf/08_0. pdf www.saez.ch/docs/saez/2012/26/de/saez-00693.pdf Für spezifische Fragen: secretariat@swiss-paediatrics.org Dr. med. Pierre Klauser pierre.klauser@sunrise.ch Herzlichen Dank an Pierre Klauser für die Durchsicht dieses Artikels. 5