GEMEINDE STEINEN 6422 Steinen SZ 1.33

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Transkript:

GEMEINDE STEINEN 6422 Steinen SZ 1.33 Ressort-Zuteilung (vom 23. April 2012, GRB Nr. 168) Der Gemeinderat Steinen, gestützt auf GRB Nr. 80 vom 27.02.2012 und GRB Nr. 104 vom 20.03.2012, beschliesst: sämtliche personenbezogenen Formulierungen gelten sinngemäss für beide Geschlechter Ressort 1: Präsidium Der Gemeindepräsident leitet die Gemeindegeschäfte, überwacht den Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates und erfüllt die ihm durch kantonales Recht übertragenen Aufgaben. Insbesondere koordiniert er alle gemeindlichen Aufgaben und Aktivitäten. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. Abstimmungen und Wahlen AHV-Zweigstelle Bürgerrechtskommission Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindekanzlei Gemeinderat Informations- und Medienwesen Polizeiwesen, Sicherheit und Ordnung Register der Datensammlungen Vermittleramt Wirtschaftswesen (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) Zählbeamte Zivilstandsamt Innerschwyz 1

Ressort 2: Finanzen Der Säckelmeister erfüllt die ihm durch kantonales Recht übertragenen Aufgaben und ist für die Verwaltung der Finanzen und die Rechnungsführung der Gemeinde verantwortlich. Er sorgt insbesondere für die Bereitstellung der für die finanzielle Führung der Gemeinde notwendigen Zahlen und Daten. Betreibungsamt Schwyz Budgetierung Delegierter im Regionalverband Rigi-Mythen (REV) Finanzbeschaffung Finanzbeteiligungen (Bootshafen, EBS usw.) Finanzplanung Gemeindekassieramt Koordination mit der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Personaldelegation Schätzer nicht versicherbarer Elementarschäden Steuerwesen Versicherungswesen Vertreter in der Kontrollkommission Steinen Tourismus Vertretung im Verein Technologiezentrum Schwyz (TZS) 2

Ressort 3: Bau Der Ressortleiter ist verantwortlich für die Überwachung der gesamten Bautätigkeit in der Gemeinde, entsprechend den Gesetzen und Verordnungen. Er ist auch zuständig für Projektierung, Bau und Unterhalt aller gemeindeeigenen Tiefbauten. Abwasserbeseitigung Baubewilligungsverfahren, Baukontrollen und Baupolizei Baukommission Bauverwaltung Beauftragter Schutzzonen Gewässer Grundbuchvermessung Grundstück-Schatzungen Nutzungsplanung Sägel/Lauerzersee Ortsplanungskommission Perimeterwesen Planung Strasse und Schiene Verkehrssicherheit Vertreter in den Wuhrräten Vertretung im Verein Metropolitanraum Zürich 3

Ressort 4: Bildung Der Ressortleiter ist verantwortlich für die Führung und Organisation aller schulischen Belange, entsprechend den Gesetzen und Verordnungen, inkl. Koordination mit den überkommunalen Schulen. Geleitete Volksschule GELVOS Schularzt Schulleitung Schulmaterialverwaltung Schulrat Schulsekretariat Schultransport Schulzahnpflege 4

Ressort 5: Liegenschaften Der Ressortleiter ist verantwortlich für eine wirtschaftliche Verwaltung der Liegenschaften. Insbesondere sorgt er im Rahmen des Voranschlages für einen einwandfreien Zustand der Liegenschaften (Schulhäuser, Verwaltungsgebäude, Altersheimliegenschaft, Aussenanlagen und sonstige). Er ist auch zuständig für Projektierung, Bau und Unterhalt aller gemeindeeigenen Hochbauten (exkl. Wasserversorgung) sowie für die Koordination der Benutzungs- Bewilligungen an Liegenschaften und Anlagen. Arbeitsgruppen Kapellvögte Kommission Liegenschaften-Verwaltung Reservationsstelle Quartiermeister 5

Ressort 6: Institutionen + Kultur Der Ressortleiter ist verantwortlich für den Betrieb des Alters- und Pflegezentrums Au. Er ist weiterhin zuständig für kulturelle und sportliche Belange, für den Tourismus und das Vereinswesen. Betriebskommission Alters- und Pflegezentrum Au Kommission historische Sammlung Steinen Markt- und Kulturkommission Sportanlage Wintersried Vertretung in der Stiftung Pro Alters- und Pflegezentrum Au 6

Ressort 7: Soziales Der Ressortleiter ist verantwortlich für die Beratung und Betreuung aller Einwohner, die sich in finanziellen oder sozialen Schwierigkeiten befinden. Insbesondere ist er verantwortlich für die gesetzeskonforme Abwicklung des gesamten Fürsorgewesens und ist Vertreter in überkommunalen Sozialinstitutionen, denen die Gemeinde angehört. Asylwesen Fürsorgebehörde Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder Integrationsprojekt Ausländer Koordination mit überkommunalen Sozialdiensten Spitex Vertretung im Verein Fachstelle Schuldenberatung Vertretung im Verein Sozialdienst der Region Arth-Goldau 7

Ressort 8: Sicherheit + Gesellschaft Der Ressortleiter ist verantwortlich für die Wahrnehmung aller der Gemeinde übertragenen Aufgaben der militärischen und zivilen Landesverteidigung sowie Organisation und Betreuung der Schadenwehr. Er ist auch zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich sowie Brandschutz- und Feuerungskontrolle, in enger Zusammenarbeit mit dem Bausekretariat. Er ist weiter zuständig für das Musikschulwesen und für Jugendfragen. Arbeitssicherheit, bfu-sicherheitsdelegierter Bevölkerungsschutz Brandschutz- und Feuerungskontrolle Hydrantennetz Jugendkommission Musikschulkommission Musikschulleiter Ölwehr Sanitätsdienstliches Ersteinsatzelement (SEE) Schadenwehr Schadenwehrkommission Schadenwehrkommando Zivilschutz 8

Ressort 9: Gemeindedienste Der Ressortleiter ist verantwortlich für alle Massnahmen, die einen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung einer intakten Umwelt leisten können. Insbesondere ist er verantwortlich für die Einhaltung und Durchführung entsprechender Gesetze und Verordnungen. Sicherstellung der Wasserversorgung. Zuständig im Bereich der allgemeinen Energieversorgung (Elektrizität, Gas usw.). Betreuung des Entsorgungs-, Friedhof- und Gesundheitswesens sowie des öffentlichen Verkehrs. Altlasten Bestattungswesen Brunnenmeister Delegation Innerschweizer Gemeinden öffentlicher Verkehr Energieversorgung Friedhofkommission Friedhofsanierung Gesundheitskommission Gewässerschutz Kehrichtabfuhr (ZKRI) Kommission öffentlicher Verkehr Kommission Umwelt und Hygiene öffentlicher Verkehr Umweltschutzbeauftragter Vertreter im Abwasserverband Schwyz Vertreter im Zweckverband Kehrichtbeseitigung Region Innerschwyz (ZKRI) Wasserversorgungskommission Diese Ressort-Zuteilung ersetzt diejenige gemäss GRB Nr. 337 vom 8. August 2005 und gilt ab der Amtsperiode 2012/2014. 9