Der Sächsische Landtag Alles, was man wissen muss. 6. Legislaturperiode. Inhalt. Grußwort des Landtagspräsidenten... 1

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Transkript:

6. Legislaturperiode Inhalt Grußwort des Landtagspräsidenten........... 1 Wahl und Zusammensetzung des Landtags..... 4 Präsident und Vizepräsidenten............... 6 Präsidium................................. 7 Fraktionen und ihre Arbeitskreise............ 10 Ausschüsse und ihre Vorsitzenden........... 18 Sitzordnung bei Plenartagungen............ 23 Abgeordnete............................. 30 Aufgaben des Landtags.................... 32 Gesetzgebung............................ 34 Wahlen im Landtag........................ 35 Kontrolle der Regierung.................... 36 Landesbeauftragte........................ 38 Repräsentation........................... 39 Veranstaltungen im Landtag................ 40 Webauftritt des Landtags................... 42 Besuch im Landtag........................ 43 Publikationen des Landtags................ 44 Service Kontakte Impressum....... Umschlag Der Sächsische Landtag Alles, was man wissen muss

Bahnhof Neustadt Flughafen Klotzsche/A 13 B170/Zinnwald/Prag A 4/Meißen A 4/Meißen Citykarte Dresden Heidenau/Pirna Pillnitz/Pirna Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie sich für unser sächsisches Landesparlament interessieren. Dieses Informationsheft bietet Ihnen alles Wissenswerte über den Sächsischen Landtag und seine Zusammensetzung in der 6. Wahlperiode.»Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.«diese Aussage der Sächsischen Verfassung erinnert uns daran, dass die parlamentarische Demokratie und Sachsen als Verfassungsstaat dank der friedlichen Revolution im Jahr 1989 wiedererrichtet worden sind. Sie erinnert uns zugleich daran, dass die parlamentarische Demokratie die freiheitlichste, aber auch die schwierigste Regierungsform ist. Denn sie lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Voraussetzung für dieses Engagement ist fundiertes Wissen über die Arbeitsweise demokratischer Organisationen und Einrichtungen. Mit diesem Kurzführer bieten wir Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Aufgaben des Sächsischen Landtags. Ich würde mich freuen, wenn Ihnen unser Kurzführer das sächsische Landesparlament ein Stück näher bringt. Bringen aber auch Sie sich ein! Unser Land braucht staatsbürgerliches Engagement und die Gesellschaft das Mitwirken aller, wenn wir es gemeinsam schaffen wollen, dass die Früchte von Freiheit und Wohlstand jedem Einzelnen zugutekommen.»alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.«sächsische Verfassung, Art. 3, Abs. 1 Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Deutsche Bahn Bahnhof»Dresden-Neustadt«, weiter mit S-Bahn oder Straßenbahn Linie 6; Bahnhof»Dresden-Haupt bahnhof«, weiter mit S-Bahn oder Straßenbahn Linie 11 S-Bahn Haltepunkt»Dresden-Mitte«Straßenbahn Linie 11 Haltestelle»Am Zwingerteich«; Linie 4, Linie 8, Linie 9 Haltestelle»Theaterplatz«Anreise mit Kfz Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten be stehen in der Tiefga - ra ge»semper oper«, Zufahrt Devrientstraße; Reisebusse halten zum Ein- und Aus - steigen»am Zwingerteich«Über A 4 Abfahrt Dresden-Altstadt B 6 bis zur Kreuzung Magdeburger/ Weißeritz straße, vor der Yenidze (ehem. Tabak kontor) links zur Elbe abbiegen und dann rechts auf der Uferstraße (unter der Marienbrücke) auf Devrientstraße auffahren Über A 4 Abfahrt Dresden-Hellerau B 170 Richtung Dresden-Zentrum, am Bahnhof-Neustadt rechts auf die B 6 abbiegen, dann rechts auf die Magdeburger Straße sowie anschließend auf die Weißeritzstraße ab - biegen und schließlich auf die Devrientstraße auffahren Dr. Matthias Rößler Präsident des Sächsischen Landtags Grußwort des Landtagspräsidenten 1

Wahl und Zusammensetzung des Landtags Sitzverteilung bei der Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014 Der Sächsische Landtag ist das einzige unmittelbar vom Volk gewählte Verfassungsorgan im Freistaat Sachsen. Landtagswahlen finden im Freistaat turnusmäßig alle fünf Jahre statt. Seit der Wiedererrichtung des Freistaates konnten die Wählerinnen und Wähler sechs Mal ihre Stimmen bei Landtagswahlen abgeben. Zuletzt waren die Sachsen am 31. August 2014 aufgerufen, ihre Volksvertreter zu wählen und damit zu bestimmen, wie sich der 6. Sächsische Landtag zusammensetzt. Knapp jeder zweite Wahlberechtigte (49,1 Prozent) machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dem 6. Sächsischen Landtag gehören 126 Abgeordnete an (regulär: 120 Abgeordnete), die sich in fünf Fraktionen (CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE) zusammengeschlossen haben. Das Wahlergebnis beinhaltet drei Überhangmandate für die CDU sowie je ein Ausgleichsmandat für DIE LINKE, SPD und AFD. Die Abgeordneten werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. 59 Sitze 39,4 % CDU 27 Sitze 18,9 % DIE LINKE SPD 18 Sitze 12,4 % dass im 6. Sächsischen Landtag 126 Abgeordnete aus fünf Fraktionen sitzen? AfD GRÜNE 14 Sitze 9,7 % 8 Sitze 5,7 % 1 Kandidat Partei 2 Kandidat Partei 3 Kandidat Partei 2 Wahlstimmen Stimmzettel Sie haben 2 Stimmen hier 1 Stimme Direktstimme Direktkandidat Wahlkreis 60 Mandate für Sieger der Wahlkreise hier 1 Stimme Listenstimme Kandidat 1 Partei Kandidat 2 Partei Kandidat 3 Partei Landesliste 60 Mandate für Parteien laut jeweiliger Liste Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können alle Wahlberechtigten, die seit mindestens zwölf Monaten ihre Hauptwohnung im Freistaat Sachsen haben. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Eine Direktstimme (Erststimme) für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerbers) und eine Listenstimme (Zweitstimme) für die Wahl der Landesliste einer Partei. Eine Hälfte der Abgeordneten wird direkt in den 60 Wahlkreisen, die andere Hälfte nach Landeslisten gewählt. Den größten Einfluss auf die Sitzverteilung haben jedoch die Listenstimmen, da anhand von ihnen die prozentuale Zusammensetzung des Landtags errechnet wird. Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Listenstimmen erhalten (Fünf-Prozent-Klausel) oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat (Alternativ-Klausel) er run - gen haben. schematischer Stimmzettel 4 Wahl und Zusammensetzung des Landtags Wahl und Zusammensetzung des Landtags 5

Präsident und Vizepräsidenten Präsidium Präsident Dr. Matthias Rößler Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois Zweiter Vizepräsident Horst Wehner Der Landtagspräsident ist der oberste Repräsentant des Landtags. Der Präsident und seine Stellvertreter die Vize - präsidenten werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Landtag ge wählt. Vorschlagsberechtigt für die Wahl zum Präsidenten ist die stärkste Fraktion des Parlaments. Seit 2009 hat Dr. Matthias Rößler das Amt des Präsidenten inne. Aufgaben: Der Präsident vertritt den Landtag nach außen und wahrt die Würde sowie die Rechte des Landtags. Er führt sein Amt unparteiisch und gerecht aus. Im Landtagsgebäude übt er das Hausrecht und die Polizeigewalt aus. Er beruft die Sitzungen des Landtags ein und leitet diese, wobei ihn jeweils zwei Schriftführer unterstützen. Dabei hat er für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen. Der Präsident steht an der Spitze der Landtagsverwaltung und verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Land tags nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Ihm obliegt der dienstliche Verkehr des Landtags, z. B. mit der Staatsregierung. Das Präsidium ist das zentrale Koordinierungs- und Lenkungs - gremium des Landtags. Ihm gehören 21 Mitglieder an: der Präsident, die zwei Vizepräsidenten, die fünf Fraktionsvorsitzenden und 13 weitere Abgeordnete, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke benannt werden. Das Präsidium unterstützt den Präsidenten sowohl bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte als auch bei der Verwaltung des Landtags. Das Präsidium legt den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen fest. Dazu gehören auch Vereinbarungen zur Redezeit und ihre Aufteilung auf die Fraktionen. stellt die Voranschläge für den Haushaltsplan des Landtags fest, stellt das Benehmen zur Ernennung und Entlassung der Beamten des Landtags her und verfügt über die Räume des Landtags. dass der Landtagspräsident jedes Jahr die Sächsische Verfassungsmedaille verleiht? 6 Präsident und Vizepräsidenten Präsidium 7

CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351 493-5601 Fax 0351 493-5443 cduinfo@cdu-sachsen.de www.cdu-sachsen-fraktion.de Fraktionen und ihre Arbeitskreise Abgeordnete der gleichen Partei können im Landtag eine Fraktion bilden. Dafür sind mindestens sieben Abgeordnete erforderlich. Die Fraktionen dienen der politischen Willensbildung im Sächsischen Landtag und üben einen wesentlichen Einfluss auf die Arbeit im Parlament aus. Sie können Koalitionen bilden, d. h. zum Zweck einer parlamentarischen Regierungsmehrheit miteinander kooperieren oder sie handeln in Opposition zur Regierung. Auch der Ablauf der Debatten im Plenum wird in besonderem Maße von den Fraktionen bestimmt, so z. B., wenn das Wort einem Redner für eine Fraktion im Rahmen der Redezeit seiner Fraktion erteilt wird. Einflussmöglichkeiten und Aufgaben der Fraktionen: Sie haben das Initiativrecht, d. h., sie können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen. Sie beschließen darüber, wie sie zu Gesetzentwürfen der Staatsregierung oder anderer Fraktionen Stellung nehmen wollen. Sie haben das Vorschlags- oder Benennungsrecht für eine Vielzahl von Personalentscheidungen wie z. B. die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, die Besetzung des Präsidiums, die Besetzung der Landtag saus schüsse, den Vorsitz der Landtagsausschüsse. In den Fraktionen können nicht alle Abgeordneten über jedes Politikthema Bescheid wissen. Deshalb haben die Fraktionen Arbeitskreise für die verschiedenen Sachgebiete der Landespolitik gebildet. Dort bereiten die Fachpolitiker der Fraktionen vor allem die Beratungen der Ausschüsse gründlich vor. CDU Arbeitskreis I Verfassung und Recht Martin Modschiedler, MdL Tel. 0351 493-5525 Fax 0351 493-5440 Arbeitskreis IV Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Frank Heidan, MdL Tel. 0351 493-5553 Fax 0351 493-5440 Fraktionsvorsitzender Frank Kupfer, MdL Tel. 0351 493-5500 Fax 0351 493-5441 Arbeitskreis II Haushalt und Finanzen Jens Michel, MdL Tel. 0351 493-5545 Fax 0351 493-5440 Arbeitskreis V Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft Andreas Heinz, MdL Tel. 0351 493-5584 Fax 0351 493-5440 Parlamentarischer Geschäftsführer Christian Piwarz, MdL Tel. 0351 493-5520 Fax 0351 493-5447 Arbeitskreis III Schule und Sport Lothar Bienst, MdL Tel. 0351 493-5558 Fax 0351 493-5440 Arbeitskreis VI Innenpolitik Christian Hartmann, MdL Tel. 0351 493-5532 Fax 0351 493-5440 10 Fraktionen und ihre Arbeitskreise Fraktionen und ihre Arbeitskreise 11

Fraktion DIE LINKE des Sächsischen Landtags Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351 493-5800 Fax 0351 493-5460 linksfraktion@slt.sachsen.de www.linksfraktionsachsen.de Arbeitskreis VII Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration Alexander Krauß, MdL Tel. 0351 493-5580 Fax 0351 493-5440 Arbeitskreis VIII Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien Aline Fiedler, MdL Tel. 0351 493-5591 Fax 0351 493-5440 CDU LINKE Fraktionsvorsitzender Rico Gebhardt, MdL Tel. 0351 493-5801 Fax 0351 493-5461 Parlamentarische Geschäftsführerin Sarah Buddeberg, MdL Tel. 0351 493-5851 Fax 0351 493-5461 Arbeitskreis I Soziales, Familie, Verbraucherschutz, Gesundheit, Inklusion und Jugend Susanne Schaper, MdL Tel. 0351 493-5859 Fax 0351 493-5460 Arbeitskreis IX Europa Marko Schiemann, MdL Tel. 0351 493-5533 Fax 0351 493-5440 Arbeitskreis X Petitionen Hannelore Dietzschold, MdL Tel. 0351 493-5537 Fax 0351 493-5440 Arbeitskreis II Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Energie, Landwirtschaft und Umwelt Nico Brünler, MdL Tel. 0351 493-5822 Fax 0351 493-5460 Arbeitskreis III Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Sport Cornelia Falken, MdL Tel. 0351 493-5816 Fax 0351 493-5460 Arbeitskreis IV Verfassung, Recht, Inneres und Kommune Kerstin Köditz, MdL Tel. 0351 493-5815 Fax 0351 493-5460 Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Schimang Tel. 0351 493-5600 Fax 0351 493-5443 Pressesprecher Christian Fischer Tel. 0351 493-5610 Fax 0351 493-5444 Arbeitskreis V Europa, Haushalt und Finanzen Verena Meiwald, MdL Tel. 0351 493-5828 Fax 0351 493-5460 Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Steckel Tel. 0351 493-5804 Fax 0351 493-5460 Pressesprecher Marcel Braumann Tel. 0351 493-5823 Fax 0351 496-0384 12 Fraktionen und ihre Arbeitskreise Fraktionen und ihre Arbeitskreise 13

SPD-Fraktion des Sächsischen Landtags Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351 493-5700 Fax 0351 493-5452 spdfraktion@slt.sachsen.de www.spd-fraktion-sachsen.de AfD-Fraktion des Sächsischen Landtags Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351 493-4201 Fax 0351 493-4209 info@afd-fraktion-sachsen.de www.afd-fraktion-sachsen.de Fraktionsvorsitzender Dirk Panter, MdL Tel. 0351 493-5720 Fax 0351 493-5450 Parlamentarische Geschäftsführerin Dagmar Neukirch, MdL Tel. 0351 493-5715 Fax 0351 493-5452 SPD Fraktionsvorsitzende Dr. Frauke Petry, MdL Tel. 0351 493-4200 Fax 0351 493-4209 Parlamentarischer Geschäftsführer Uwe Wurlitzer, MdL Tel. 0351 493-4204 Fax 0351 493-4209 AfD Arbeitskreis I Soziales, Bildung, Finanzen Hanka Kliese, MdL Tel. 0351 493-5717 Fax 0351 493-5452 Arbeitskreis II Umwelt, Verfassung/Recht, Innen/Kommunales, Europa Volkmar Winkler, MdL Tel. 0351 493-5765 Fax 0351 493-5452 Arbeitskreis III Wirtschaft/Arbeit, Wissenschaft/Kunst, Gleichstellung und Integration Henning Homann, MdL Tel. 0351 493-5710 Fax 0351 493-5452 Arbeitskreis I Wirtschaft, Arbeit und Finanzen Andre Barth, MdL Tel. 0351 493-4235 Fax 0351 493-4209 Arbeitskreis II Demokratie und Recht Dr. Kirsten Muster, MdL Tel. 0351 493-4231 Fax 0351 493-4209 Arbeitskreis III Bildung, Kultur und Medien Andrea Kersten, MdL Tel. 0351 493-4237 Fax 0351 493-4209 Fraktionsgeschäftsführer N. N. Pressesprecherin Petra Strutz Tel. 0351 493-5716 Fax 0351 493-5452 Arbeitskreis IV Umwelt und Landwirtschaft Jörg Urban, MdL Tel. 0351 493-4212 Fax 0351 493-4209 Arbeitskreis V Europa, Asyl und Einwanderung Sebastian Wippel, MdL Tel. 0351 493-4233 Fax 0351 493-4209 Arbeitskreis VI Soziales, Integration, Gleichstellung und Verbraucherschutz André Wendt, MdL Tel. 0351 493-4230 Fax 0351 493-4209 14 Fraktionen und ihre Arbeitskreise Fraktionen und ihre Arbeitskreise 15

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Sächsischen Landtags Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351 493-4800 Fax 0351 493-4809 gruene-fraktion@slt.sachsen.de www.gruene-fraktion-sachsen.de Fraktionsgeschäftsführer Thomas Strobel Tel. 0351 493-4207 Fax 0351 493-4219 Pressesprecher Andreas Harlaß Tel. 0351 493-4223 Fax 0351 493-4221 GRÜNE Fraktionsvorsitzender Volkmar Zschocke, MdL Tel. 0351 493-4850 Fax 0351 493-4809 Parlamentarischer Geschäftsführer Valentin Lippmann, MdL Tel. 0351 493-4830 Fax 0351 493-4809 AfD Arbeitskreis I Umwelt, Wirtschaft, Verkehr Wolfram Günther, MdL Tel. 0351 493-4849 Fax 0351 493-4809 Arbeitskreis II Finanzen, Recht, Europa, Innen Franziska Schubert, MdL Tel. 0351 493-4812 Fax 0351 493-4809 Arbeitskreis III Bildung, Soziales, Kultur, Arbeit Dr. Claudia Maicher, MdL Tel. 0351 493-4810 Fax 0351 493-4809 Fraktionsgeschäftsführer Dr. Achim Wesjohann Tel. 0351 493-4801 Fax 0351 493-4821 Pressesprecher Andreas Jahnel-Bastet Tel. 0351 493-4811 Fax 0351 493-4819 16 Fraktionen und ihre Arbeitskreise Fraktionen und ihre Arbeitskreise 17

Ausschüsse und ihre Vorsitzenden Verfassungs- und Rechtsausschuss Klaus Bartl, DIE LINKE Haushalts- und Finanzausschuss Klaus Tischendorf, DIE LINKE Ausschuss für Schule und Sport Patrick Schreiber, CDU Petitionsausschuss Verfassungsund Rechtsausschuss Wahl prüfungsausschuss Innenausschuss Europaausschuss Um seine vielfältigen Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können, hat der 6. Sächsische Landtag neun Fachausschüsse und vier weitere ständige Ausschüsse eingesetzt. Haushaltsund Finanz - ausschuss Ausschuss für Geschäfts - ordnung und Immunitäts - angelegenheiten Ausschuss für Schule und Sport Ausschuss für So ziales und Ver braucher - schutz, Gleichstellung und Integration Ausschuss für Wirt schaft, Arbeit und Verkehr Ausschuss für Wissen - schaft und Hochschule, Kultur und Medien Bewertungsausschuss Ausschuss für Umwelt und Land wirtschaft Fachausschüsse weitere ständige Ausschüsse Hier beraten die Mitglieder Gesetzentwürfe und Anträge. Die Ausschüsse bereiten so die Beschlüsse des Plenums fachlich und politisch vor. Die Ausschüsse sind entsprechend der Fraktionsstärke besetzt. Jede Fraktion stellt jedoch mindestens ein Mitglied. Auch bei der Zahl der Ausschussvor sitzenden und ihrer Stellvertreter spiegelt sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Landtag wider. Ausschüsse haben ein sogenanntes Selbstbefassungsrecht für weitere Themen aus ihrem Bereich und können die Staats - regierung befragen sowie Anhörungen mit Sachverständigen durchführen, die im Gegensatz zu den Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sind. Untersuchungsausschüsse Der Landtag kann zeitlich befristete Ausschüsse bilden. Da - zu gehören insbesondere die Untersuchungsausschüsse. Der Landtag hat das Recht und die Pflicht, diese auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder einzusetzen. Seit April 2015 prüft der 1. Untersuchungsausschuss»Neonazistische Terrornetz - werke in Sachsen«mögliche Versäumnisse der Behörden im Umgang mit der Terrorgruppe NSU. Enquete-Kommissionen Um sehr komplexe und umfangreiche Themen intensiv zu bearbeiten, kann der Landtag Enquete-Kommissionen einsetzen. Neben Abgeordneten gehören ihnen in der Regel auch externe Sachverständige an, die ihre Fachkenntnisse einbringen. Aktuell ist eine solche Kommission mit dem Thema»Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen«befasst. 1. Untersuchungs - ausschuss Lars Rohwer, CDU Enquete-Kommission Oliver Wehner, CDU Bewertungsausschuss Hanka Kliese, SPD Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jan Hippold, CDU Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft Sebastian Fischer, CDU Innenausschuss Mario Pecher, SPD Europaausschuss Frank Uwe Hirche, CDU Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleich stellung und Integration André Wendt, AfD Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien Dr. Stephan Meyer, CDU Petitionsausschuss Kerstin Lauterbach, DIE LINKE Ausschuss für Geschäfts - ordnung und Immunitäts - angelegenheiten Christine Ursula Clauß, CDU Wahlprüfungsausschuss Marko Schiemann, CDU 18 Ausschüsse und ihre Vorsitzenden Ausschüsse und ihre Vorsitzenden 19

Sächsischer Datenschutzbeauftragter Präsident des Rechnungshofes Direktor Plenardienst Silke Grimm André Wendt Jörg Urban Dr. Frauke Petry Staatsregierung Schriftführer Landtagspräsident Schriftführer Staatsregierung Juliane Nagel Kerstin Köditz Cornelia Falken Dr. Jana Pinka Detlev Spangenberg Sebastian Wippel Karin Wilke Uwe Wurlitzer Stenografen Redner Horst Wehner Susanne Schaper Anja Klotzbücher René Jalaß Kerstin Lauterbach Andrea Kersten Dr. Kirsten Muster André Barth Andrea Dombois Rico Gebhardt Luise Neuhaus- Wartenberg Falk Neubert Marion Junge Uta-Verena Meiwald Gunter Wild Mario Beger Geert Mackenroth Thomas Colditz Sarah Buddeberg Lutz Richter Franz Sodann Georg-Ludwig v. Breitenbuch Carsten Hütter Marco Böhme Klaus Bartl Patricia Wissel Oliver Wehner Ronny Wähner Andreas Nowak Sören Voigt Kerstin Nicolaus Aloysius Mickwauschk Jan Hippold Jan Löffler Holger Gasse Sven Liebhauser Oliver Fritzsche Rico Anton Aline Fiedler Alexander Krauß Christine Ursula Clauß Christian Hartmann Frank Hirche Ines Springer Andreas Heinz Dr. Stephan Meyer Dr. Matthias Rößler Frank Heidan Frank Kupfer Christian Piwarz Lothar Bienst Jens Michel Martin Modschiedler Volkmar Zschocke Dr. Claudia Maicher Valentin Lippmann Dagmar Neukirch Dirk Panter Volkmar Winkler Hanka Kliese Iris Raether-Lordieck Henning Homann Juliane Pfeil-Zabel Thomas Baum Jörg Vieweg Holger Mann Martin Dulig André Schollbach Petra Köpping Klaus Tischendorf Heiko Kosel Janina Pfau Kathrin Kagelmann Nico Brünler Mirko Schultze Enrico Stange Die Sitzordnung bei Plenartagungen Octavian Ursu Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung des Landtags, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung gefasst. Das Plenum ist eine an die Öffentlichkeit gerichtete Veranstaltung, die politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar macht. Auf der Presse- und Besuchertribüne können Journalisten und Gäste die Debatte im Landtag verfolgen. Die Landtagsstenografen fertigen ein Wortprotokoll, das der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzungen live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de. Volker Tiefensee Prof. Dr. Günther Schneider Heinz Lehmann Ines Saborowski Daniela Kuge Wolf-Dietrich Rost Gernot Krasselt Lars Rohwer Svend-Gunnar Kirmes Ronald Pohle Sebastian Fischer Jörg Kiesewetter Peter Wilhelm Patt Prof. Dr. Roland Wöller Steve Johannes Ittershagen Gerald Otto Patrick Schreiber Stephan Hösl Markus Ulbig Hannelore Dietzschold Alexander Dierks Thomas Schmidt Marko Schiemann Iris Firmenich Sebastian Gemkow Stanislaw Tillich Franziska Schubert Katja Meier Wolfram Günther Dr. Gerd Lippold Petra Zais Albrecht Pallas Simone Lang Harald Baumann-Hasske Sabine Friedel Mario Pecher Dr. Eva-Maria Stange CDU DIE LINKE SPD AfD BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 59 Sitze 27 Sitze 18 Sitze 14 Sitze 8 Sitze Stand: Juni 2017

Abgeordnete Parlamentsarbeit Wahlkreisarbeit sonstige mandatsbezogene Tätigkeiten Die Abgeordneten haben als Mitglieder des Landtags (MdL) im Plenum, in den Ausschüssen, in den Fraktionen und deren Arbeitskreisen vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Hinzu kommen Verpflichtungen im öffentlichen Leben und im Wahlkreis, wo die Abgeordneten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind. Zu den Aufgaben gehören neben der eigentlichen Parlamentsarbeit (z. B. Plenarsitzungen, Ausschusssitzungen, Frak - tionsberatungen, Arbeitskreise) die Wahlkreisbetreuung und sonstige mit der Mandatsausübung zusammenhängende Tätigkeiten, insbesondere in der eigenen Partei. Die parlamentarischen Aufgaben, hier vor allem die gesetzgeberische Tätigkeit, erledigen die Abgeordneten vornehmlich am Sitz des Sächsischen Landtags in Dresden. Dafür steht allen Abgeordneten ein eigenes Büro im Landtagsgebäude zur Verfügung. Zur Betreuung ihres Wahlkreises unterhalten die meisten Abgeordneten dort Büros, oft Bürgerbüros genannt, in denen sie regelmäßig Bürgersprechstunden durchführen. Insbesondere in der Wahlkreisarbeit nehmen die Abgeordneten die Funktion als Bindeglied zwischen Bürgern und Parlament wahr. Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (Diäten). Diese setzt sich insbesondere aus der Grundentschädigung sowie einer Kostenpauschale zusammen. Grundentschädigung (Stand: 1. August 2017) Die Grundentschädigung (steuerpflichtig) wird jährlich zum 1. August an die Einkommensentwicklung im Freistaat Sachsen angepasst. Derzeit beträgt sie 5.668,16 Euro Kostenpauschale (Stand: 1. April 2017) Die Kostenpauschale (steuerfrei) ist Teil der Amtsaufwandsentschädigung. Sie variiert je nach Entfernung der Hauptwohnung der Abgeordneten zum Sitz des Landtags in Dresden. Die Pauschale deckt beispielsweise die Betreuung und die Fahrten innerhalb des Wahlkreises, die Fahrten der Abgeord - neten zum Landtag sowie die Miete für das Wahlkreisbüro ab. Die Kostenpauschale wird ebenfalls jährlich (zum 1. April) angepasst und zwar nach Maßgabe der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen. Hauptwohnsitz in Dresden 3.163,28 Euro Hauptwohnung Sitz des Landtags bis 50 km 3.672,83 Euro 51 bis 100 km 3.903,89 Euro über 100 km 4.135,97 Euro dass in Sachsen im Jahr 1438 zum ersten Mal zu einem Landtag eingeladen wurde? 30 Abgeordnete Abgeordnete 31

Aufgaben des Landtags Der Sächsische Landtag ist der Ort, wo die Grundlagen ge - schaffen werden, wie wir zusammenleben. Er ist die wichtigste politische Institution in Sachsen. Der Sächsische Landtag beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung. Außerdem entscheidet das Parlament über den Landeshaushalt und zeichnet für eine Vielzahl von Wahlen verantwortlich (u. a. Wahl des Ministerpräsidenten). Nicht zuletzt ist der Landtag ein Zentralort der politischen Diskussion und Kommunikation im Freistaat Sachsen. Gesetzgebung Seine Gesetzgebungsbefugnis eröffnet dem Landtag weitreichende Möglichkeiten zu politischer Gestaltung und zur Verwirklichung eigener Konzeptionen auf Landesebene, so etwa zur eigenen staatlichen Organisation, im kulturellen Bereich, im Schul- und Bildungsbereich, im Polizei- und Versammlungsrecht, in der Medienpolitik sowie im kommunalen Bereich. Zu den eigenständigen Gestaltungsmöglichkeiten kommen Ausführungsregelungen zu den Bundesgesetzen hinzu, soweit der Bund sie der Landesgesetzgebung überlassen hat. Die Abgeordneten entscheiden auch über den Landeshaushalt. Alle zwei Jahre verabschiedet der Landtag einen Doppelhaushalt, der den Rahmen für die Einnahmen und Ausgaben des Landes einschließlich deren Verwendung festlegt und damit den Handlungsspielraum für Staatsregierung und Verwaltung absteckt. Kontrolle der Regierung Der Sächsische Landtag ist außerdem für die Kontrolle der Arbeit der Regierung zuständig. Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag Rede und Antwort zu stehen. Der Landtag erhält so die Möglichkeit, Sachverhalte aufzuklären und politisch Einfluss zu nehmen. Diese Form der parlamentarischen Kontrolle der Regierung ist ein unverzichtbares Element des parlamentarischen Regierungssystems. Wahlen im Landtag Eine weitere wichtige Aufgabe sind Wahlen, allen voran die Wahl des Ministerpräsidenten. Sie verdeutlicht die herausgehobene Stellung des Landtags. So kann die Staatsregierung ihre Legitimation nur vom Landtag ableiten. Die Mitglieder des Sächsischen Landtags wählen neben ihren eigenen Repräsentanten (Landtagspräsident, Vizepräsidenten) eine Vielzahl weiterer Personen (z. B. die Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes). Öffentlichkeit Bedeutsam ist auch die Funktion des Landtags als öffentliches politisches Forum des Landes. Möglichst vielfältige Meinungen sollen hier zum Ausdruck kommen und zur politischen Entscheidungsfindung beitragen. In den Plenarsitzungen diskutieren die Abgeordneten ihre unterschiedlichen politischen und vorher in den Fraktionen abgestimmten Standpunkte öffentlich. Zugleich können sich die Bürger direkt auf der Besuchertribüne bzw. über die Berichterstattung in den Medien über die politischen Kontroversen informieren. dass die Staatsregierung ihre demokratische Legitimation nur über den Landtag vom Volk herleiten kann? dass die Plenarsitzungen als Livestream im Internet übertragen werden? 32 Aufgaben das Landtags Aufgaben das Landtags 33

Gesetzgebung Wahlen im Landtag Volk Abgeordnete Fraktion Gesetzentwurf Landtagspräsident Verkündung des Gesetztes Staats - regierung 1. Beratung oder sogleich Ausschuss Ausschuss 2. Beratung mit anschließender Schlussabstimmung Gegenzeichnung durch den Ministerpräsidenten und zuständige Staatsminister Ausfertigung durch den Landtagspräsidenten Der Sächsische Landtag beschließt Gesetze. Gesetzentwürfe können Abgeordnete (mindestens sieben), die Fraktionen, die Staatsregierung oder das Volk (durch Volksantrag) in das Parlament einbringen. Alle Gesetzentwürfe werden beim Landtagspräsidenten eingereicht. Er veranlasst, dass alle Abgeordneten über den Gesetzentwurf informiert werden und überweist diesen an einen Ausschuss. Eine erste Beratung im Plenum und somit öffentliche Begründung entfällt. 1. Beratung im Plenum Ist der Einbringer damit nicht einverstanden, kann er widersprechen und somit eine erste Beratung des Gesetzentwurfes durchsetzen. Der Urheber hat also Gelegenheit, seinen Gesetzentwurf im Plenum den Abgeordneten sowie der Öffentlichkeit kurz vorzustellen. Beratung im Ausschuss Im zuständigen Auschuss (ggf. mehrere) beraten die Fachpolitiker intensiv über den Entwurf sowie Änderungsvorschläge. Der Ausschuss kann externe Sachverständige um Rat fragen (Öffentliche Anhörung). Schließlich empfiehlt der Ausschuss (nach Mehrheitsbeschluss) dem Landtag, ob er das Gesetz unverändert oder in geänderter Form annehmen oder es ablehnen soll. Zweite Beratung/Abstimmung im Plenum In der zweiten Beratung werden der Gesetzentwurf bzw. die Empfehlung des Ausschusses im Plenum ausführlich und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar besprochen. Nach dieser Aussprache stimmen die Abgeordneten ab. Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dafür, übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Staatsminister zur Gegenzeichnung. Danach fertigt der Landtagspräsident das Gesetz aus und leitet es der Staatsregierung zur Verkündung im Sächsischen Gesetzund Verordnungsblatt zu. Das Gesetz ist beschlossen. Der Sächsische Landtag wählt neben seinen eigenen Repräsentanten wie dem Präsidenten und den Vizepräsidenten eine Vielzahl weiterer Personen. Einen herausgehobenen Stellenwert haben dabei folgende Wahlen: Wahl des Ministerpräsidenten Der Landtag wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Ministerpräsidenten in geheimer Abstimmung ohne Aussprache. Der Ministerpräsident beruft und entlässt die Staatsminister und Staatssekretäre und bestellt seinen Stellvertreter. Ministerpräsident, Staatsminister und die zu Mitgliedern der Staatsregierung ernannten Staatssekretäre bilden zusammen die Staatsregierung. Wahl der Verfassungsrichter Mit zwei Dritteln seiner Mitglieder wählt der Landtag die Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes für jeweils neun Jahre. Ihm gehören fünf Berufsrichter und vier weitere Richter an. Aufgaben dieses Gerichts sind insbesondere Entscheidungen in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, die Kontrolle von Gesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der Sächsischen Verfassung sowie die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Personen, die glauben, durch die öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. dass der Landtagspräsident und der Ministerpräsident von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags gewählt werden? 34 Gesetzgebung Wahlen im Landtag 35

Kontrolle der Regierung Eine zentrale Aufgabe des Sächsischen Landtags ist die Kontrolle der Regierung. Dazu stehen ihm verschiedene Instrumente, Verfahren und Gremien zur Verfügung. Einzelne Abgeordnete haben folgende Möglichkeiten: Kleine Anfrage Jeder Abgeordnete kann an die Staatsregierung schriftliche Anfragen stellen. Sie dienen neben der Information der Abgeordneten auch der Kontrolle der Staatsregierung. Sie müssen knapp und scharf umrissen die Tatsachen anführen, über die Auskunft gewünscht wird. Kleine Anfragen werden von der Staatsregierung schriftlich beantwortet, andernfalls im Plenum behandelt. Fragestunde Jeder Abgeordnete ist berechtigt, in den Plenarsitzungen kurze mündliche Anfragen an die Staatsregierung zu richten und so kurzfristig Aufklärung und Stellungnahme zu verlangen. Hierzu steht an einem Plenartag je Sitzungswoche mindestens eine halbe Stunde zur Verfügung. Fraktionen oder eine Gruppe von sieben oder mehr Abgeordneten haben folgende Möglichkeiten: Antrag auf Parlamentsbeschluss Durch diese einfachen Beschlüsse außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens kann der Landtag auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen, indem er z. B. die Staatsregierung auffordert, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder Planungsvorstellungen zu entwickeln. Große Anfrage Sie befassen sich mit Problemen von erheblicher oder grundsätzlicher politischer Bedeutung. Sie werden von der Staatsregierung schriftlich beantwortet und können im Plenum oder in einem Ausschuss besprochen werden. Aktuelle Stunde Eine Fraktion kann zu einem bestimmt bezeichneten Gegenstand der Landespolitik von allgemeinem und aktuellem Interesse eine Aktuelle Debatte beantragen. In der Regel findet zu Beginn jedes Plenartages eine Aktuelle Stunde mit jeweils zwei Debatten statt. Die Verteilung der Debatten auf die Fraktionen spiegelt ihr Stärkeverhältnis im Landtag wider. Befragung der Staatsminister Die Befragung eines Staatsministers oder einer Staatsministerin erfolgt jeweils am zweiten Plenartag einer Sitzungswoche. Nach einem bis zu zehnminütigen Eingangsstatement des zuständigen Fachministers zu einem Thema seiner Wahl haben die Fraktionen 35 Minuten die Möglichkeit zur Nachfrage zu diesem sowie einem weiteren Thema. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Der Landtag hat das Recht und die Pflicht, auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Ihre Aufgabe ist es, Sachverhalte zu untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. dass die Landtagswahlen in Sachsen regulär alle fünf Jahre stattfinden? 36 Kontrolle der Regierung Kontrolle der Regierung 37

Landesbeauftragte Repräsentation Dem Sächsischen Landtag sind drei Landesbeauftragte mit speziellen Aufgaben und Kompetenzen angegliedert: der Sächsische Datenschutzbeauftragte, der Sächsische Ausländerbeauftragte sowie seit dem 1. Januar 2017 der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sächsischer Datenschutzbeauftragter Der Sächsische Datenschutzbeauftragte setzt sich im Interesse der Bürger des Freistaates Sachsen für einen verantwortungsvollen Umgang mit den personenbezogenen Daten ein. Er wird dazu vom Parlament auf sechs Jahre in sein Amt gewählt. Das Amt begleitet derzeit Andreas Schurig. Sächsischer Ausländerbeauftragter Der Sächsische Ausländerbeauftragte fördert die Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer und wahrt deren Belange. Der Landtag wählt dazu jeweils zu Beginn einer Wahlperiode aus seiner Mitte einen Landesbeauftragten. Das Amt übt derzeit Geert Mackenroth aus. Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED- Diktatur berät Bürger, öffentliche Stellen, Medien und wissenschaftliche Einrichtungen und informiert über die Struktur und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes der DDR im Gefüge des SED-Staates. Er wird vom Landtag für jeweils fünf Jahre gewählt. Amtsinhaber ist aktuell Lutz Rathenow. dass die Landesbeauftragten nicht von der Staatsregierung bestimmt, sondern vom Landtag gewählt werden? Der Landtagspräsident ist für die Belange des gesamten Landtags zuständig und vertritt ihn nach außen. Die Gestaltung des optimalen Rahmens für offizielle und repräsentative Anlässe liegt in den Händen des Protokolls. Mit der Einhaltung zeremonieller Regeln würdigt der Gastgeber den Rang und die Bedeutung der Gäste. Das Protokoll schafft also die richtige Atmosphäre für gelungene politische Gespräche, wenn der Landtagspräsident die Präsidenten anderer Parlamente oder ausländische Delegationen begrüßt. Das Protokoll bereitet nicht nur offizielle Besuche und Parlamentsreisen vor, sondern auch Veranstaltungen sowie Termine des Landtagspräsidenten und der Vizepräsidenten, bei denen diese den Sächsischen Landtag nach außen re - präsentieren. Dazu zählen Parlamentarische Abende, Ge - denk veranstaltungen, Vereinsjubiläen, Ausstellungen oder Eröffnungsveranstaltungen von Einrichtungen. Zu den wichtigsten Veranstaltungen, die jedes Jahr organisiert werden, gehören das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, die Verleihung der Sächsischen Verfassungsmedaille im Mai sowie die Feierstunde zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. dass der Sächsische Landtag als einziges Landesparlament eine eigene Feierstunde zum Tag der Deutschen Einheit durchführt? 38 Landesbeauftragte Repräsentation 39

Veranstaltungen im Landtag Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus Der 27. Januar, der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, wird vom Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung in einer gemeinsamen Gedenkstunde be - gangen. Dabei gedenken alljährlich rund 350 Gäste jener Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Verleihung der Sächsischen Verfassungsmedaille Die Sächsische Verfassungsmedaille ist am 26. Mai 1997, fünf Jahre nach der Schlussabstimmung der Verfassung des Freistaates Sachsen von 1992, von Landtagspräsident a. D. Erich Iltgen gestiftet worden. Seitdem wird sie jedes Jahr an Bürgerinnen und Bürger verliehen, die sich im Freistaat Sachsen um die freiheitliche demokratische Ordnung verdient gemacht haben. Festakt zum Tag der Deutschen Einheit Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober erfährt jedes Jahr mit einem Festakt im Sächsischen Landtag seine besondere Würdigung. Im Mittelpunkt steht jeweils die Festrede einer Persönlichkeit der Zeitgeschichte. Tag der offenen Tür Am Nachmittag des Tags der Deutschen Einheit am 3. Oktober öffnet der Sächsische Landtag jährlich seine Türen für die Öffentlichkeit. dass die Bezeichnung»Freistaat«ein anderes Wort für»republik«ist und damit die demokratische Tradition Sachsens betont wird? Forum Mitteleuropa Das»Forum Mitteleuropa beim Sächsischen Landtag«wurde auf Initiative des Landtagspräsidenten 2011 ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit in Mitteleuropa voranzutreiben und eine mitteleuropäische Sicht auf verschiedene Themenfelder zu entwickeln. Das Forum organisiert regelmäßige Zusammenkünfte von Partnern aus Sachsen, Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und der Slowakei. Dresdner Gesprächskreise Im Rahmen der Veranstaltungsreihe»Dresdner Gesprächskreise im Ständehaus«werden Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft eingeladen, um öffentliche Diskussionen über aktuelle gesellschaftspolitische Fragen anzustoßen. Jugend-Redeforum Das Jugend-Redeforum ist ein Rhetorikwettbewerb, der seit 2003 jeweils im November im Plenarsaal unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten stattfindet. Jugendgeschichtstage Jugendliche, die sich für Geschichte interessieren, treffen sich jährlich Ende November unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten zu den Jugendgeschichtstagen. Ausstellungen Im Bürgerfoyer des Landtags sind ganzjährig wechselnde Ausstellungen zu sehen. Besucher sind herzlich willkommen. dass der Landtagsvorplatz nach Bernhard von Lindenau (1779 1854), dem maßgeblichen Schöpfer der ersten bürgerlich-liberalen Verfassung vom 4. September 1831, benannt ist? 40 Veranstaltungen im Landtag Veranstaltungen im Landtag 41

Webauftritt des Landtags Besuch im Landtag Auf seiner Website www.landtag.sachsen.de informiert der Landtag umfassend, aktuell und verständlich über das politische und gesellschaftliche Geschehen im Parlament. Bereits auf der Startseite finden sich die wichtigsten Informationen: Wann tagen die Ausschüsse und das Plenum? Was steht dort auf der Tagesordnung? Welche Veranstaltungen finden im Landtag statt? Worüber haben die Abgeordneten zuletzt im Plenum diskutiert? An den Plenartagen erreichen Sie hier den Livestream, mit dem alle Plenarsitzungen im html5-format übertragen werden. Außerdem gibt es die Ge - legenheit, sich mittels eines virtuellen 360 Grad-Rundgangs an zwölf Orten im Landtag umzusehen. Auf Twitter können Interessierte dem Landtag unter @saxlt folgen, um stets auf dem Laufenden über Neuigkeiten aus dem Parlament zu bleiben. Detaillierte Informationen zu Aufbau, Arbeitsweise und Aufgaben des Landtags sowie zu seiner Geschichte und allen Abgeordneten komplettieren den Internetauftritt. Sie möchten den Landtag besuchen? Nach vorheriger An - meldung führt der Besucherdienst gerne Gruppen durch den Neubau des Landtagsgebäudes. Schulen sind bereits ab Klassenstufe 4 willkommen. Führungen sind während der sitzungsfreien Zeit und zu den Plenarsitzungen möglich. Es werden Informationen zur Geschichte und Architektur des Hauses sowie zu den Aufgaben und der Arbeitsweise des Parlaments vermittelt. Danach ist ein Gespräch mit Abgeordneten aus bis zu drei Fraktionen möglich. Während des Plenums ist selbstverständlich das Verfolgen der Debatten im Plenarsaal live von der Besuchertribüne Teil des Programms. Ein besonderes Angebot richtet sich an Schülergruppen aller Schulformen ab Klassenstufe 9: In einem Rollenspiel können sich die Jugendlichen selbst als Abgeordnete probieren und am»originalschauplatz«eine Plenarsitzung nachspielen. Alle Angebote sind kostenfrei. Schulklassen können unter bestimmten Bedingungen einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt. Auch Einzelbesucher können von Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr, das Bürgerfoyer im Neubau des Sächsischen Landtags besichtigen. Zu Plenarsitzungen kann die Debatte live von der Besucher - tribüne aus verfolgt werden. Beim Einlass ist ein gültiger Ausweis vorzulegen. Anmeldung Besuchergruppen außerhalb der Plenarsitzungen melden sich bitte spätestens einen Monat vor dem gewünschten Besuchstermin telefonisch an. Für den Besuch einer Plenarsitzung empfehlen wir eine Anmeldung mit etwa 6 Monaten Vorlauf. Gruppenstärke 10 bis 50 Personen (Ausnahme Rollenspiel) Kontakt Sächsischer Landtag Besucherdienst Bernhard-von- Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Telefon 0351 493-5132 Telefax 0351 493-5478 E-Mail: besucherdienst@ slt.sachsen.de www.landtag.sachsen.de/de /service/besucherdienst www.landtag.sachsen.de dass die Parlamentsdokumente aller Wahlperioden seit 1990 unter www.landtag.sachsen.de recherchierbar sind? dass rund 24 000 Besucher im Jahr an einer Führung durch den Landtag teilnehmen? 42 Webauftritt des Landtags Besuch im Landtag 43

Publikationen des Landtags 1 Regelmäßig informiert der»landtagskurier«über die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten. Eine neue Ausgabe erscheint jeweils nach den Plenarsitzungen, ca. neun bis zehn Mal jährlich. Die Redaktion berichtet aktuell über parlamentarische Debatten, Personalien und Hintergründe. Neben Beiträgen über die Arbeitsweise des Parlamentes bietet die Zeitschrift Artikel über aktuelle Ausstellungen, Veranstaltungen sowie Gäste und Delegationen, die den Sächsischen Landtag be - sucht haben. In der Rubrik»Ein Tag mit «erhalten die Leser Einblick in den Arbeitsalltag der Abgeordneten. Die Redaktion begleitet dafür in der Regel Ausschussvorsitzende des Parlamentes einen Tag lang und zeigt neben der Tätigkeit am Parlamentssitz in Dresden vor allem auch die vielfältige Arbeit in den Wahlkreisen sowie»hinter den Kulissen«. Zudem enthält die Parlamentszeitschrift Beiträge zur sächsischen Parlamentsgeschichte. Der Landtagskurier kann kostenfrei abonniert oder auch online auf der Website des Landtags www.landtag.sachsen.de gelesen werden. www.landtag.sachsen.de/ de/service/publikationen 2 3 4 5 1 Landtagskurier Abonnement Parlamentszeitschrift des Sächsischen Landtags, 24 Seiten, erscheint neun bis zehn Mal jährlich, enthält aktuelle Berichte über parlamentarische Debatten, neue Gesetze und Veranstaltungen im Landtag, gewährt Einblicke in den Arbeitsalltag der Ab ge - ordneten sowie das Ge schehen im Landtag und beinhaltet Bei träge zur sächsischen Par la - ments geschichte Gerne können Sie auch einzelne Hefte bestellen (bitte Heftnummer/n angeben). 2 Volkshandbuch Sächsischer Landtag,6. Wahlperiode, Volkshandbuch, NDV, Neue Darmstädter Verlagsanstalt, 362 Seiten. ent hält biografische Angaben und Bilder aller 126 Abgeord neten, umfangreiche Informa tionen über Aufgaben, Arbeitsweise sowie Zusammensetzung der Organe des Landtags und die gesetzlichen Grundlagen (Sächsische Verfassung, Ab - geordnetengesetz, Wahlgesetz, Geschäfts ordnung des Landtags) 3 Verfassung Verfassung des Freistaates Sachsen, 100 Seiten, Ausgabe mit ergänzender Dokumen tation 4 Mini-Verfassung Verfassung des Freistaates Sachsen, 148 Seiten im Mini- Taschenformat (8,5 x 6 cm) 5 Schülerkalender 2017/2018 am sächsischen Schuljahr ausgerichteter Wochenplaner, 200 Seiten, erklärt zahlreiche parlamentarische Begriffe von A bis Z und enthält Basisinformationen über den Sächsischen Landtag und zur Demokratie in Sachsen, starker Serviceteil für Schülerinnen und Schüler begrenzt lieferbar von Juni bis September (Lehrer können Klassensätze mit maximal 30 Exemplaren bestellen), geeignet ab Klassenstufe 8 dass das Durchschnittsalter aller Abgeordneten 48 Jahre beträgt und ein Drittel der Abgeordneten Frauen sind? dass der erste Ministerpräsident nach der friedlichen Revolution im Freistaat Sachsen Prof. Dr. Kurt Biedenkopf war? 44 Publikationen des Landtags Publikationen des Landtags 45

6 7 8 9 6 Faltblatt Besucherbetreuung enthält die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner für einen Besuch im Sächsischen Landtag (Führungen, Ge - spräche mit Abgeordneten) 9 Faltblatt Rat für sorbische Angelegenheiten gibt einen Überblick über die Arbeit und Zusammensetzung des Rates für sorbische An - gelegenheiten 7 Faltblatt 8 Faltblatt Petitionsausschuss gibt einen Überblick über Zusammensetzung und Arbeit des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags sowie Galerie der Landtags - präsidenten Bildergalerie im Ständehaus, stellt die Präsidenten der sächsischen Landtage seit 1833 vor Informationen zum Recht auf Petition DIALOG dokumentiert die»dresdner Gesprächskreise im Ständehaus«, zu denen Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler regelmäßig hochkarätige Persönlichkeiten nach Dresden einlädt Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte (Geschichte) dokumentiert in vier Bänden umfangreich einzelne Epochen der sächsischen Landtagsge - schichte vom 17. Jahrhundert bis 1952, pro Besteller nur ein Exemplar FESTAKT und GEDENKEN dokumentiert die Fest- und Gedenkveranstaltungen des Sächsischen Landtags mit allen Reden und Grußworten, unter anderem die Festveran staltun - gen zum 3. Oktober sowie die Veranstaltungen zum Gedenken an die Opfer des National - sozialismus am 27. Januar Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte (Personen) dokumentiert in drei Bänden umfangreich und mit vielen Abbildungen die Personen einzelner Epochen vom 17. Jahr - hundert bis 1952, mit hoch - wertigen Kartenbeilagen, pro Besteller nur ein Exemplar FORUM dokumentiert die Veranstaltungen des»forum Mitteleuropa beim Sächsischen Landtag«, beispielsweise die regelmäßigen Konferenzen der Partner aus Sachsen, Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und der Slowakei dass wir im Freistaat Sachsen auf eine über 700-jährige Tradition politischer Mitbestimmung zurückblicken können? Hinweis: Gern können Sie einzelne Hefte der jeweiligen Reihe bestellen (bitte Titel angeben). Informationen zu den einzelnen Titeln sowie das komplette Publikationsangebot finden Sie auf unserer Website unter: http://www.landtag.sachsen.de/de/service/publikationen Gern können Sie die Publikationen dort auch online bestellen. 46 Publikationen des Landtags Publikationen des Landtags 47

! Sächsischer Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351 493-50 Fax 0351 493-5900 info@slt.sachsen.de www.landtag.sachsen.de Besucherdienst Anmeldungen für Führungen im Landtag und den Besuch von Plenarsitzungen Tel. 0351 493-5132 besucherdienst@slt.sachsen.de Publikationen Bestellung von Publikationen des Sächsischen Landtags Tel. 0351 493-5133 publikation@slt.sachsen.de Einzelausgaben erhalten Sie montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr gern auch im Bürgerfoyer im Neubau des Sächsischen Landtags an der Rezeption. Fraktionen CDU Tel. 0351 493-5521 www.cdu-sachsen-fraktion.de DIE LINKE Tel. 0351 493-5800 www.linksfraktionsachsen.de SPD Tel. 0351 493-5700 www.spd-fraktion-sachsen.de AfD Tel. 0351 493-4201 www.afd-fraktion-sachsen.de GRÜNE Tel. 0351 493-4800 www.gruene-fraktion-sachsen.de Bürgerfoyer im Neubau freier Zugang für Besucher, wechselnde Ausstellungen im 1. Obergeschoss Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr CHIAVERI öffentliches Restaurant im Sächsischen Landtag Öffnungszeiten: montags bis samstags (sonntags nur an Feiertagen) von 11 bis 23 Uhr Tel. 0351 496-0399 www.chiaveri.de! Der Sächsische Landtag versendet seine Publikationen kostenfrei. Interessierte Bürger erhalten maximal drei Exemplare je Publikation. Mittler und Träger politischer Bildung (Schulen, Universitäten, Bildungseinrichtungen) sowie öffentliche Einrichtungen (Bibliotheken, Behörden) erhalten bei Bedarf bis zu 30 Exemplare je Publikation. Von den Publikationen aus der Reihe»Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte«wird nur ein Exemplar pro Besteller versandt. Die zur Bestellung notwendigen persönlichen Angaben werden nach dem Versand vernichtet. Nr. Kurztitel Anzahl Impressum Herausgeber: Sächsischer Landtag Verfassungsorgan des Freistaates Sachsen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden, Telefon: 0351 4935-0 Telefax: 0351 4935-900, www.landtag.sachsen.de info@slt.sachsen.de Der Freistaat Sachsen wird in Angelegenheiten des Sächsischen Landtags durch den Präsidenten Dr. Matthias Rößler vertreten. V.i.S.d.P.: Ivo Klatte, Sächsischer Landtag, Anschrift s. o. Redakteurin: Katja Ciesluk, Sächsischer Landtag, Anschrift s. o. Textbearbeitung und Gestaltung: Ö GRAFIK agentur für marketing und design, Wittenberger Straße 114 A, 01277 Dresden, www.oe-grafik.de Druck: Elbtal Druck & Kartonagen GmbH, Löbtauer Straße 67, 01159 Dresden Stand: Juli 2017 Bildnachweis: S. Giersch: Titel, U4 1 4, U6, S. 1, 4, 6 oben, 7, 8, 10 18 oben, 20, 22, 28, 30, 31 oben, 31 3. von unten, 32 oben, 33 oben und 1. und 2. von unten, 35 alle, 36 37, 38 oben, 39 oben und 1. von unten, 40 3. von unten, 43, 45 bis 48, U8; S. Döring: S. 2; O. Killig: U4 5. von oben, 19 oben, 39 2. von unten, 41 3. von unten; R. Deutscher: S. 31 2. und 3. von unten, 34, 39 3. von unten, 41 1. von unten; S. Floss: S. 33 3. von unten; T. Schlorke: S. 40 1. von unten; Sächsischer Landtag: S. 41 oben, 2. von unten; Archiv: S. 32 1. bis 3. von unten; Archiv Ö Grafik: S. 5, 42, 44 Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Sächsischen Landtags kostenfrei an Interessierte abgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandatsträgern oder zum Zwecke der Wahlwerbung ist unzulässig.

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