Anhang zur Jahresrechnung

Ähnliche Dokumente
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Anhang 1: Aufbau des Rechnungswesens (Art. 17)

HRM2. HRM2 Praxishinweise 1 / Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden. Herausgeber

Nutzungsdauer in Jahren Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten - - Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten

Gemeinde Surses Anhang zur Jahresrechnung Tinizong, 3. Mai 2018

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Anhang zur Jahresrechnung 2016

Informationsveranstaltung Vernehmlassung FHVG März 2012 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Malans per 1. Januar 2016

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Masein per 1. Januar 2015

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Vaz/Obervaz per 1. Januar 2017

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Anhang zur Jahresrechnung. der Gemeinde Klosters-Serneus per

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Röm.-kath. Kirchgemeinde 4900 Langenthal JAHRESRECHNUNG 2015 (nach HRM2)

Fachempfehlung 16 Anhang zur Jahresrechnung

Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG)

Fachempfehlung 12. Empfehlung. Fachempfehlung 12. Anlagegüter und Anlagenbuchhaltung

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Falera per 1. Januar 2018

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Anhang der Jahresrechnung

Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden

Kanton St.Gallen Amt für Gemeinden. RMSG Praxismodul 3. Führung Anlagenbuchhaltung. auf RMSG. Departement des Innern

Nr. 12: Anlagegüter/Anlagenbuchhaltung. Empfehlung. Erläuterungen. Harmonisierte Rechnungslegung

HRM2 im Kanton Graubünden Mittwoch, 13. Juni 2012 Einführung bei den Bündner Gemeinden

Jahresrechnung 2007 Buchs

Anlagenbuchhaltung (AnBu) Lorenz Schwaller, Controller/Revisor

Röm.-kath. Kirchgemeinde 4900 Langenthal JAHRESRECHNUNG 2016 (nach HRM2)

Konzept Anlagenbuchhaltung

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg)

Bewertung. Handbuch RMSG, September 2017 Bewertung 11 01

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

Finanzplan 2018 bis 2023

Vorgehen beim Übergang zum RMSG

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Schule Gossau ZH Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per

Kurzfassung Bilanzkonsolidierung und Neubewertung der Bilanz per Bilanzierung Bewertung Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital

Übergang und weitere Neubewertungen

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Jenaz per 1. Januar 2016

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2. für die Bündner Gemeinden. Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2. für die Bündner Gemeinden. Praxisempfehlung Nr. 1

Kt. Graubünden (AfG GEFIS HRM1) CHF/Einwohner

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

1 Aktiven A1. Anhang 1: Kostenrahmen der Bilanz (Stand )

Definition: Anforderung an Rechnungslegungsdaten, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Grüsch (AfG GEFIS HRM2)

HRM2- Einführungsinstruktion 3

Vals (AfG GEFIS HRM2)

Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013

Klosters-Serneus (AfG GEFIS HRM2)

Version für das Vernehmlassungsverfahren

Immobile Sachanlagen

zur Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Anpassung an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell)

HRM2 Einführungsinstruktion 2 1

Calanca (AfG GEFIS HRM2)

Bilanzanpassungsbericht

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Amt für Gemeinden Gemeindef inanzen w ww.agem.so.ch. Abgrenzungen, Konsoliderung und Anhang

HRM2. für die Bündner Gemeinden. Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2. für die Bündner Gemeinden. Praxisempfehlung Nr. 1

"Die neue Rechnungslegung des Kantons Zürich" Dr. Rudolf Meier, Chef Finanzverwaltung, Kanton Zürich

Kontenrahmen der Bilanz

Kanton St.Gallen Amt für Gemeinden. RMSG Praxismodul 2. Inventarisierung der Anlagen und Anlagenbuchhaltung. Departement des Innern

GEMEINDERAT LENGWIL Bilanzanpassungsbericht

Jahresrechnung. Politische Gemeinde. Einwohner Oberweningen. Ablieferung an Vorsteherschaft

HRM2 Schulung Modul 2 - Bilanz

Informationsveranstaltung für Mitglieder von Behörden

Jahresrechnung bestehend aus:

Kapitel 6. Anlagebuchhaltung

JAHRESRECHNUNG Anhang gemäss Art. 27ff des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG)

Budget 2018 Schwellenkorporation Hasliberg

Inhaltsverzeichnis Kapitel 15

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Geldflussrechnung. Handbuch RMSG, September 2017 Geldflussrechnung 06 01

Kontenrahmen für Bilanz, Erfolgs- und Investitionsrechnung ( 2 Abs. 1 VAF)

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Erfolgsrechnung 3. Investitionsrechnung 4

Investitionsbeiträge

Staatsrechnung 2016 Zahlen im Überblick

HRM2 für Nicht-Finanzfachleute

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Mobile Sachanlagen

JAHRESRECHNUNG Regionalplanungsverband Oberes Freiamt Rechnungsführung Abteilung Finanzen Sins Kirchstrasse 14 Postfach Sins

Geschäftsjahr 2015/16 ( ) GESCHÄFTSBERICHT der Andermatt Gotthard Sportbahnen AG

Anlagenbuchhaltung und Abschreibungen

Reformierte Kirchgemeinde Konolfingen. Finanzplan Kultur, Sport und Freizeit, Kirche. Kirchen und religiöse Angelegenheiten.

Anhang 1: Aufbau des Rechnungswesens (Art. 17)

Jahresbericht Angestellten-Fürsorge-Stiftung der Stiftung Schloss Regensberg. Inhaltsverzeichnis

Projekt HRM2_Be_Gem. Amt für Gemeinden und Raumordnung. Abteilung Gemeinden

Transkript:

Praxisempfehlung Nr. 13 Anhang zur Jahresrechnung Fassung vom April 2016 Herausgeber Amt für Gemeinden Graubünden Grabenstrasse 1 7001 Chur

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Rechnungslegungsgrundsätze, Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung... 4 3. Eigenkapitalnachweis... 5 4. Rückstellungsspiegel... 6 5. Beteiligungsspiegel... 7 6. Gewährleistungsspiegel... 10 7. Verzeichnis der grossen Beitragsempfänger... 11 8. Anlagenspiegel... 12 9. Zusätzliche Angaben... 17 9.1 Ausserordentliche Geschäftsfälle... 17 9.2 Zugesicherte Beiträge von Bund, Kanton und Dritten... 17 9.3 Branchenregelungen für die linearen Abschreibungen der gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche... 18 9.4 Sonderbehandlung von Verwaltungsvermögen beim Übergang zum HRM2... 19 9.5 Bewertung Sachanlagen Finanzvermögen Abweichungen vom Verkehrswert... 20 9.6 Angaben zum nicht bilanzierten Nutzungsvermögen... 21 9.7 Verpflichtungskreditkontrolle... 22 2

1. Einleitung Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) für die Bündner Gemeinden stützt sich auf das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG, BR 710.100) sowie die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR 710.200). Die Jahresrechnung enthält eine Bilanz, eine Erfolgs- und Investitionsrechnung, eine Geldflussrechnung und einen Anhang (Art. 11 FHG). Der Anhang beinhaltet die Rechnungslegungsgrundsätze einschliesslich der wesentlichen Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung, den Eigenkapitalnachweis, den Rückstellungsspiegel, den Beteiligungsspiegel, den Gewährleistungsspiegel, ein Verzeichnis der grossen Beitragsempfänger, den Anlagenspiegel sowie zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Verpflichtungen und der finanziellen Risiken von Bedeutung sind (Art. 13 FHG). Zusätzlich sind im Anhang aufzuführen Angaben zum nicht bilanzierten Nutzungsvermögen, zugesicherte Beiträge von Bund, Kanton und Dritten, angewendete Branchenregelungen für die linearen Abschreibungssätze für die gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche, eine allfällige Sonderbehandlung von vorhandenem Verwaltungsvermögen beim Übergang zum HRM2 sowie die Verpflichtungskreditkontrolle (Art. 27 FHVG). 3

2. Rechnungslegungsgrundsätze, Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Mustertext Rechnungslegungsgrundsätze Die Rechnungslegung ist in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG, BR 710.100) sowie der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR 710.200) erfolgt. Sie zeigt ein Bild des Finanzhaushaltes, welches der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht (true and fair view). Mustertext Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (Art. 2 Abs. 1 FHG). Es wird per Bilanzstichtag nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet. Ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude, deren Bewertung mindestens alle 10 Jahre erfolgt (Art. 26 FHG und Art. 20 FHVG). Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (Art. 2 Abs. 2 FHG). Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre genutzt werden können und die für die Gemeinde geltende Aktivierungsgrenze übersteigen (Art. 12 FHVG). Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung absehbar, wird deren Buchwert berichtigt (Art. 27 Abs. 4 FHG). Darlehen, Beteiligungen und Grundstücke werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt. 4

3. Eigenkapitalnachweis Erläuterungen Im HRM1 wurde das Konto Eigenkapital als ein Konto geführt, welches sich allein durch den Saldo der Laufenden Rechnung veränderte. Das Eigenkapital wird mit dem HRM2 kontenplanmässig detaillierter dargestellt, was die Transparenz erhöht. Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderung des Eigenkapitals detailliert auf. Muster Eigenkapitalnachweis Konto Bezeichnung Stand 01.01.xx Stand 31.12.xx Veränderung Grund der Veränderung 2900 Verpflichtungen, bzw. Vorschüsse gegenüber SF 2910 Fonds, Legate und Stiftungen 2930 Vorfinanzierungen 2950 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 2980 Übriges Eigenkapital 2990 Bilanzüberschuss / Bilanzfehlbetrag Total Eigenkapital 5

4. Rückstellungsspiegel Erläuterungen Die Rückstellungen (Art. 14 FHVG) werden im Fremdkapital bilanziert. Es wird unterschieden zwischen kurz- und langfristigen Rückstellungen (Konto 205 und 208). Die Rückstellungen und deren Veränderungen sind im Rückstellungsspiegel aufzuführen und zu erläutern. Der Rückstellungsspiegel enthält insbesondere den Stand der einzelnen Rückstellungen und einen Kommentar dazu (Art. 14. Abs. 3 FHVG). Muster Rückstellungsspiegel Konto Bezeichnung Stand 01.01.xx Stand 31.12.xx Veränderung Grund der Veränderung 205x 208x Kurzfristige Rückstellungen Langfristige Rückstellungen Total Rückstellungen Sofern keine Rückstellungen bilanziert werden, ist ein entsprechender Hinweis anzubringen. 6

5. Beteiligungsspiegel Erläuterungen Anstatt einer aufwendigen und schwierig zu interpretierenden Konsolidierung soll mit einer weitgehenden Offenlegung der Beteiligungen im Anhang zur Jahresrechnung die Transparenz verbessert werden. Der Beteiligungsspiegel enthält daher Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung oder Interessenz im Zusammenhang stehen und Formen der interkommunalen Zusammenarbeit und die ausgelagerten Trägerschaften, an der die Gemeinde als Mitglied oder Trägerin beteiligt ist (Art. 25 Abs. 1 FHVG). 7

Muster Beteiligungsspiegel Darlehen des Verwaltungsvermögens, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung oder Interessenz im Zusammenhang stehen Konto Nr. Bezeichnung, Rechtsform Tätigkeit Buchw ert 31.12.20xx 144x ABC Energie AG Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie 500'000 144x Dorfladen AG Betrieb eines Dorfladens 300'000 Total 800'000 Beteiligungen des Verwaltungsvermögens, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung oder Interessenz im Zusammenhang stehen Konto Nr. Bezeichnung, Rechtsform Tätigkeit Art Anzahl Nominalw ert Beteiligung in % Buchw ert 31.12.20xx 145x Skilift AG Betrieb Skilift xxx Aktien 1'000 500 1.00% 500'000 145x Sportbahnen AG Betrieb von touristischen Anlagen PS 100 100 2.00% 10'000 145x Genossenschaft xx xxx Aktien 500 100 50.00% 1'000 Total 511'000 8

Formen der interkommunalen Zusammenarbeit und die ausgelagerten Trägerschaften Name der Rechtsform der Tätigkeiten, erfüllte Wesentliche w eitere Organisation Organisation öffentliche Aufgaben Anteil der Gemeinde Miteigentümer Bemerkungen 0 Allgemeine Verw altung Kanzleikorporation mit Gemeinde A Vertrag Führung einer gemeinsamen Gemeindekanzlei Keine 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Regionaler Feuerwehrverband Gemeindeverband Führung der Feuerwehr 30% Geminde A, B, C, D 2 Bildung Oberstufenverband XY Verband Führung der Oberstufe 25% 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Kulturverein XY Verein Vermittlung von Kultur Keine Jährlicher Beitrag von CHF 25'000 4 Gesundheit Alters- und Pflegeheim Stiftung Alters- und Pflegeheim Gemeinde A, B, C, D 5 Soziale Sicherheit 6 Verkehr 7 Umw eltschutz und Raumordnung Abwasserreinigungsanlage der Gemeindeverband Abwasserreinigung der Gemeinden A, B, C angeschlossenen Gemeinden 8 Volksw irtschaft Energie Grischa AG Aktiengesellschaft Versorgung der Einwohner mit elektrischer Energie 9 Finanzen und Steuern 33% Gemeinde B und C 90 % am AK Gemeinde X, 10 % am AK Die übergeordneten kantonalen Organisationen können in einer separaten Übersicht aufgeführt werden. 9

6. Gewährleistungsspiegel Erläuterungen Im Gewährleistungsspiegel sind alle Tatbestände aufzuführen, aus denen sich in Zukunft eine wesentliche Verpflichtung ergeben kann (Art. 25 Abs. 2 FHVG). Er umfasst insbesondere Eventualverbindlichkeiten, bei denen die Gemeinde zugunsten Dritter eine Verpflichtung eingeht (insbesondere Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Defizitgarantien), Leasingverbindlichkeiten und sonstige Sachverhalte mit Eventualcharakter (Konventionalstrafen, Reuegelder), falls diese noch nicht als Rückstellungen verbucht wurden. Bei den Eventualverpflichtungen handelt es sich um Verpflichtungen der Gemeinde zugunsten Dritter, die vom Eintreten bestimmter Voraussetzungen abhängig sind. Kreditrechtlich stellt das Eingehen einer Eventualverpflichtung eine Ausgabe dar. Sie bedarf deshalb einer Ausgabebewilligung durch die zuständige Instanz. Beispiele für Eventualverpflichtungen sind Bürgschaften (z. B. zugunsten eines Dorfladens), Defizitgarantien, Garantieverpflichtungen, Nachschusspflicht bei Genossenschaften, Defizitverpflichtung gegenüber Pensionskasse. Muster Gewährleistungsspiegel Name und Sitz der Art der Beschluss der Angaben zu den ge- Zahlungsströme Aussagen zu den Einheit / Organisation Gew ährleistung Gde.versammlung sicherten Leistungen im Berichtsjahr spezifischen Risiken Verfall OK Dorffest Defizitgarantie 25.06.20xx maximal CHF 20'000 für die Organisation der 750-Jahr- Feier CHF 5'000 Vorschuss Der Anlass findet im Freien statt. Erfolg ist vom Wetter abhängig. Grischun AG Bürgschaft 20.09.20xx NRP-Bundesdarlehen Keine Zahlungsunfähgikeit Grischun AG Nach Abnahme der Abrechnung nach 15 Jahren 10

7. Verzeichnis der grossen Beitragsempfänger Erläuterungen In diesem Verzeichnis sind Beiträge an Gemeinwesen und Dritte (Artengliederung 363) aufzuführen, die aufgrund einer selber eingegangenen Verpflichtung geleistet worden sind, keine angemessene Gegenleistung zur Folge haben, und die Gemeinde nicht selber an der Gesellschaft beteiligt ist. Als grosse Beiträge gelten bei Gemeinden bis 5'000 Einwohner Beiträge ab CHF 500'000, bei Gemeinden mit mehr als 5'000 Einwohner Beiträge ab 1 Mio. CHF. Muster Verzeichnis der grossen Beitragsempfänger Konto Nr. Name des Empfängers Rechtsform Tätigkeiten, Zweck Zahlung im Berichtsjahr 3410.3636 Sportclub xx Verein Beitrag an neues Clubhaus CHF 750'000 8900.3635 Dorfladen Genossenschaft Defizitbeitrag für das Jahr 20xx CHF 500'000 11

8. Anlagenspiegel Erläuterungen Zur Dokumentation und Information über die Anlagegüter ist ein Anlagenspiegel zu erstellen und jeweils im Anhang zur Jahresrechnung zu publizieren. Er dient der Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze, welche in der Anlagenbuchhaltung zur Anwendung kommen und der Dokumentation der Anlagen selbst. Die Werte im Anlagenspiegel werden aus der Anlagenbuchhaltung generiert und stimmen mit der Finanzbuchhaltung (Bilanz) überein. Die Zeilen- und Spaltendarstellung der nachfolgenden Anlagespiegel kann selbstverständlich auch umgekehrt erfolgen. 12

Muster Anlagenspiegel Sachanlagen Finanzvermögen Konto 10800 10801 1084 1086 1087 1089 Sachanlagen Grundstücke Grundstücke FV Gebäude Mobilien Anlagen übrige Finanzvermögen Finanzvermögen mit Baurechten Finanzvermögen Finanzvermögen im Bau FV Sachanlagen FV Total Buchwert per 01.01.xx + Zugänge + Übertragungen vom VV - Abgänge - Übertragungen ins VV +/- Verkehrswertanpassungen Umgliederungen Buchwert per 31.12.xx Bemerkungen Abgänge Verkehrswertanpassungen Umgliederungen Abgänge von Finanzvermögen bei Veräusserungen oder Übertragung ins Verwaltungsvermögen Wertveränderungen (Auf- und Abwertungen) aufgrund der Bewertungsvorschriften Umbuchungen zwischen den verschiedenen Bilanzkonten innerhalb des Finanzvermögens 13

Muster Anlagenspiegel Sachanlagen Verwaltungsvermögen Konto 1400 1401 1402 1403 1404 1405 1406 1407 Sachanlagen Grundstücke Strassen/ übrige Mobilien Anlagen Verw altungsvermögen unüberbaut Verkehrsw ege Wasserbau Tiefbauten Hochbauten Waldungen VV im Bau VV Total Anschaffungskosten Stand per 01.01.xx + Zugänge - Abgänge Umgliederungen Stand per 31.12.xx Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.xx + Ordentliche Abschreibungen + Ausserord. Abschreibungen + Zusätzliche Abschreibungen - Abgänge Umgliederungen Stand per 31.12.xx Buchwert per 31.12.xx 14

Muster Anlagenspiegel übriges Verwaltungsvermögen Konto 1409 1420 1421 1427 1429 144x 145x 146x übriges Übrige Immat. Anlagen übrige Investitions- Verw altungsvermögen Sachanlagen Softw are Lizenzen in Realisation immat. Anlagen Darlehen Beteiligungen beiträge Total Anschaffungskosten Stand per 01.01.xx + Zugänge - Abgänge Umgliederungen Stand per 31.12.xx Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.xx + Ordentliche Abschreibungen + Ausserord. Abschreibungen + Zusätzliche Abschreibungen - Abgänge Umgliederungen Stand per 31.12.xx Buchwert per 31.12.xx 15

Bemerkungen Anschaffungskosten Stand per 01.01.xx Zugänge Abgänge Umgliederungen Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.xx Ordentliche Abschreibungen Ausserordentliche Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen Abgänge Umgliederungen Buchwert Buchwert per 31.12.xx Kumulierte Investitionsausgaben der Vorjahre Nettoinvestitionen des Rechnungsjahres Abgänge von Verwaltungsvermögen bei Veräusserungen, Übertragungen ins Finanzvermögen oder wenn die Anlage auf null Franken abgeschrieben ist Umbuchungen zwischen den verschiedenen Bilanzkonten innerhalb des Verwaltungsvermögens Kumulierte Abschreibungen der Vorjahre Lineare Abschreibungen des Rechnungsjahres nach der Nutzungsdauer Wertberichtigungen (Art. 21 FHVG) Zusätzliche Abschreibungen (Art. 24 FHVG) Abgänge von kumulierten Abschreibungen von Verwaltungsvermögen bei Veräusserungen, Übertragungen ins Finanzvermögen oder wenn die Anlage vollständig abgeschrieben ist Umbuchungen zwischen den verschiedenen Bilanzkonten innerhalb des Verwaltungsvermögens Buchwerte (Anlagerestwerte) per Rechnungsabschluss 16

9. Zusätzliche Angaben 9.1 Ausserordentliche Geschäftsfälle Ausserordentliche Geschäftsfälle sind im Anhang offen zu legen und zu erläutern. Dazu gehören Aufwand und Ertrag sowie Investitionsausgaben und einnahmen, wenn mit ihnen nicht gerechnet werden konnte und sie sich der Einflussnahme und Kontrolle entziehen oder sie nicht zum operativen Bereich gehören. Zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und deren Auflösung, die Bildung und Auflösung von Vorfinanzierungen sowie das Abtragen eines Bilanzfehlbetrages sind ebenfalls ausserordentliche Geschäftsfälle (vgl. Art. 12 FHG). Muster ausserordentliche Geschäftsfälle Konto Nr. Bezeichnung Betrag Begründung 1500.3830 Zusätzliche Abschreibungen 150'000 Zusätzliche Abschreibungen auf dem Feuerwehrlokal 7410.5020 Instandstellung Flussverbauung xxx 200'000 Sofortmassnahmen Unwetterschäden 9.2 Zugesicherte Beiträge von Bund, Kanton und Dritten Ein erfolgswirksamer Ausweis im Zeitpunkt der Zusicherung von Beiträgen von Bund, Kanton und Dritten für Investitionsausgaben der Gemeinde ist unter Umständen administrativ nur schwer zu handhaben, weshalb solche zugesicherten Beiträge lediglich im Anhang zur Jahresrechnung aufzuführen sind (Art. 27 FHVG). 17

9.3 Branchenregelungen für die linearen Abschreibungen der gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche Für die gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung, etc.) können die linearen Abschreibungssätze der entsprechenden Branchenregelung angewendet werden. Die angewendeten Branchenregelungen sind im Anhang offen zu legen (Art. 22 Abs. 4 FHVG). Muster angewendete Branchenregelungen Angewendete Branchenregelungen für die linearen Abschreibungen der gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche Keine 18

9.4 Sonderbehandlung von Verwaltungsvermögen beim Übergang zum HRM2 Das beim Übergang vorhandene Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten. Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben. Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder solche, deren Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinausreicht, können gesondert behandelt werden. Eine allfällige Sonderbehandlung des Verwaltungsvermögens ist im Anhang aufzuführen (Art. 32 Abs. 2 FHVG). Muster Sonderbehandlung von Verwaltungsvermögen beim Übergang zum HRM2 Buchw ert HRM1 Buchw ert HRM2 Restnutzungs- Abschr.satz Konto Bezeichnung per 31.12.20xx per 01.01.20xx dauer pro Jahr 14040 Schulhausneubau 3'000'000 4'500'000 30 Jahre 3.03% Total 3'000'000 4'500'000 19

9.5 Bewertung Sachanlagen Finanzvermögen Abweichungen vom Verkehrswert Die Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) des Finanzvermögens sind mindestens alle zehn Jahre zum Marktwert am Bilanzierungsstichtag zu bewerten (vgl. Art. 26 Abs. 2 FHG, Art. 20 FHVG). Wenn für eine Liegenschaft des Finanzvermögens eine amtliche Verkehrswertschätzung vorliegt, so kann der Wert dieser Schätzung übernommen werden. Wertbeeinflussende Faktoren wie Lage, Alter, Abnützung, Erschliessungsgrad, Rechte und Lasten (z. B. Nutzungsbeschränkungen), Altlasten, etc. sind dabei mit angemessenen Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen. Muster Bewertung Sachanlagen Finanzvermögen Abweichungen vom Verkehrswert Konto Nr. Bezeichnung Verkehrswert Buchwert 31.12.20xx Begründung Abweichung 1080x Grundstück xxxx 800'000 500'000 xxxx 1084x Liegenschaft xxx 1'200'000 1'000'000 xxxx 20

9.6 Angaben zum nicht bilanzierten Nutzungsvermögen Die Bilanzierung des Nutzungsvermögens erfolgt gemäss rechtmässigem Eigentum bei der Bürgergemeinde oder bei der politischen Gemeinde. Wo das Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde nicht im Verwaltungsvermögen bilanziert ist, ist es im Anhang aufzuführen (Art. 27 FHVG). Muster Angaben nicht bilanziertes Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde Parzellen Nr. Bezeichnung Fläche in m2 21

9.7 Verpflichtungskreditkontrolle Es sind Kontrollen über die eingegangenen Verpflichtungen, die Beanspruchung der Kredite, die erfolgten Zahlungen sowie die Aufteilung von Rahmenkrediten auf die Einzelvorhaben zu führen (Art. 7 FHVG). Diese Verpflichtungskreditkontrolle ist im Anhang zu publizieren (Art. 27 FHVG). Muster Verpflichtungskreditkontrolle Kreditkontrolle Kreditbeschluss Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Stand Stand Stand Stand Verfügbarer Datum Organ B / N * Kreditsumme Konto Nr. Objektbezeichnung 01.01.2015 IR 2015 31.12.2015 01.01.2015 IR 2015 31.12.2015 Restkredit 20.03.2014 GV B 3'000'000 2170.5040 Sanierung Schulhaus 1'200'000 800'000 2'000'000 0 11.08.2012 U N 5'000'000 6150.5010 Sanierung Dorfstrasse 4'500'000 1'200'000 5'700'000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Organ: U = Urne, GV = Gemeindeversammlung, P = Parlament, V = Gemeindevorstand * Brutto- / Nettokredit: Wird der Kredit netto beschlossen, sind die Einnahmen ebenfalls zu berücksichtigen. 22