Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Sportförderung Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Spree-Neiße beschlossen vom Kreistag des Landkreises Spree-Neiße am 25.11.2009
2 1. Präambel Die Sportförderung dient dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Angebote der sportlichen Betätigung für alle Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Spree-Neiße. Mit der Förderung soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verbessert werden. Wesentliches Ziel ist es, durch die aktive Teilnahme an Freizeitmaßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheit für alle Bürgerinnen und Bürger besonders im ländlichen Raum zu erreichen. Durch die Zuwendungen soll besonders das Ehrenamt auf dem Gebiet des Sports gestärkt werden. 2. Schwerpunkte der Sportförderung Es werden nur Maßnahmen im Bereich des Breitensports gefördert. Mit der Förderung soll die Öffnung der Sportvereine angeregt und die Schaffung von Angeboten, die über die Vereinsgrenzen hinausgehen unterstützt werden. Diese Angebote sind: - gemeinwesenorientierte Breitensportangebote - zielgruppenorientierte Breitensportangebote - präventionsorientierte Breitensportangebote 3. Allgemeine Fördergrundsätze 3.1 Die Zuwendungen werden im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. 3.2 Der Antragsteller muss nachweislich seinen Vereinssitz im Landkreis Spree-Neiße gemeldet haben und die beantragten sportlichen Maßnahmen müssen im Landkreis Spree-Neiße stattfinden. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Förderpunkt 5.5. Die zu fördernden Maßnahmen wenden sich an Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches haben. 3.3 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die ordnungsgemäße Abrechnung der vorangegangenen Fördermittel des Landkreises Spree-Neiße. 3.4 Mögliche Fördermittel Dritter (Bund, Land, Kommune, Stiftungen, Landessportbund) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. 3.5 Die Förderung setzt einen angemessenen Eigenanteil des Antragstellers voraus. 3.6 Der Fördermittelgeber setzt voraus, dass der Antragsteller im Voraus für ausreichenden Versicherungsschutz für die beantragte Maßnahme gesorgt hat. 3.7 Nicht gefördert werden: - Angebote im Bereich des Leistungssports - der Trainings- und Wettkampfbetrieb - Miete und Pachten für vereinseigene Trainings- und Sportstätten - Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Kampf- und Schiedsrichter / Vereinsmanager - investive Maßnahmen (Bau- oder Ausstattungsmaßnahmen)
3 - Speisen und Getränke - sportliche Bekleidung zur Ausübung jeder Sportart - interne Vereinsfeste und Jubiläen, die nur auf Mitglieder ausgerichtet sind 3.8 Beantragte Maßnahmen dürfen begonnen werden nachdem über die Förderung im Rahmen des Bewilligungsbescheides der Behörde entschieden wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn muss auf Antrag im Rahmen eines Bewilligungsbescheides bestätigt werden. 3.9 Alle Einzelanträge, deren Förderbetrag 1.500,00 Euro nicht überschreiten, werden als Geschäft der laufenden Verwaltung entschieden, darüber hinaus entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Über Ausnahmen zu den Förderkriterien entscheidet grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss. 3.10 Der Antragsteller muss die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, gemeinnützige Ziele verfolgen sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. 4. Antragsverfahren 4.1 Für alle Anträge sind die entsprechenden Formblätter zu verwenden. 4.2 Die Anträge sind als Gesamtmaßnahme auf der Grundlage einer Jahresplanung für das laufende Jahr bis zum 01.03. im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie einzureichen. Nach den Antragsfristen eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. 4.3 Über die Anträge entscheidet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bis spätestens 01.06. des laufenden Haushaltsjahres. Die Prüfung der Anträge erfolgt u. a. nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4.4 Der Antragsteller erhält einen Bescheid über die getroffene Entscheidung. Der Bescheid enthält die Festlegung zum Durchführungszeitraum, zur Art und Höhe der Förderung, Verwendungszweck und Verwendungsnachweis. Der Bescheid ergeht erst, nachdem die Haushaltssatzung des Landkreises Spree-Neiße für das Haushaltsjahr bekannt gemacht wurde. 4.5 Ergeben sich Änderungen zu den Festlegungen im Zuwendungsbescheid ist sofort ein entsprechender Änderungsantrag schriftlich beim Fachbereich für Kinder, Jugend und Familie einzureichen. 4.6 Die bewilligten Fördermittel sind entsprechend den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) zu verwenden und nachzuweisen.
4 5. Förderbereiche 5.1 Sport- und Spielfeste, Jubiläen - Urkunden, Medaillen, Pokale - Kosten für GEMA, Versicherungen - Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Druck, Büromaterial, Porto) - Leihgebühren für sportliche Geräte und Anlagen, einschließlich Transport - Nutzungsgebühren und Pflichtgebühren (Genehmigungen) - Aufwandentschädigung für Schieds- und Kampfrichter und Helfer - Medizinische Betreuung 5.2 Sportgeräte - Kleinsportgeräte oder Materialien, deren Wert nicht 409,00 incl. Mehrwertsteuer übersteigen 5.3 Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Übungsleiter /Trainer und Teilnahme an Fremdmaßnahmen der außerschulischen Bildung - Fahrtkosten - Seminargebühren/Lehrgangskosten 5.4 Maßnahmen Sportverein mit Kindertagesstätten, Schulen, Eltern und Senioren Voraussetzung für die Projektarbeit ist es ein regelmäßiges Angebot (wöchentlich/monatlich) für einen längeren Zeitraum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchzuführen. Das geplante Projekt muss außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen bzw. des Unterrichtes der Schule stattfinden. Der/die Übungsleiter/in muss eine Übungsleiterausbildung für Breitensport nachweisen können. - Aufwandsentschädigung des Übungsleiters/in - Fahrtkosten Förderumfang: 7,50 Euro pro Sporteinheit (max. 90 min) einschließlich Vor- und Nachbereitung pro Woche, maximale Förderung im Jahr 330,00 Euro Betreuerschlüssel: für 6 Teilnehmer/innen ein/eine Übungsleiter/in. Die Mindeststeilnehmerzahl sollte 6 Teilnehmer nicht unterschreiten und 12 Teilnehmer nicht überschreiten.
5 5.5 Gruppenfahrten bzw. Internationale Jugendbegegnungen des Sportvereins Voraussetzung zur Förderung einer mehrtägigen Gruppenfahrt bzw. internationalen Jugendbegegnung ist die Nachwuchsarbeit im Sportverein. Neben den sportlichen Leistungen sollte auch die Bildung zwischenmenschlicher Beziehungen innerhalb einer Sportgruppe bzw. mit der Partnergruppe gefördert werden. Bei der internationalen Jugendarbeit sollen junge Menschen befähigt werden, andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen. Eine Bestätigung der Partnergruppe und ein mit ihr abgestimmtes Programm ist beizufügen. Fahrten im Rahmen des internationalen Jugendaustausches werden nur bezuschusst, wenn auch ein Gegenbesuch der Partnergruppe aus dem Ausland zu Stande kommt. Kinder und Jugendlichen sollen in der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase selbst aktiv werden und den inhaltlichen Verlauf der Fahrt mitbestimmen. Touristische Maßnahmen werden nicht gefördert. Förderumfang: Festbetragsfinanzierung 6,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in im In- und Ausland 8,00 Euro pro Tag und Betreuer/in im In- und Ausland Für einen der Landessprache mächtigen Reisebegleiter beträgt die Förderung pro Tag 10,00 Euro. Die Begegnungen müssen mindestens 5 - maximal 10 Tage dauern. Die Teilnehmeranzahl der Gruppen muss in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Allgemeine Bedingungen: An- und Abreistag gelten als ein Tag. Es werden maximal 10 Tage gefördert. Mindestalter der Teilnehmer/innen: 8 Jahre; Höchstalter: 27 Jahre; Mindestteilnehmerzahl ist auf 6 begrenzt; maximal können 18 Teilnehmer gefördert werden; der Betreuerschlüssel ist 6 : 1. 6. Förderung der Personalstelle des Kreissportbundes Spree-Neiße e.v. Zur fachlichen Förderung und Entwicklung des Sports im Landkreis Spree-Neiße werden dem Kreissportbund Spree-Neiße e.v. für die personelle Umsetzung der Geschäftsführung Fördermittel zur Verfügung gestellt. Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen durch den Personalstelleninhaber umgesetzt werden: - umfassende Vor-Ort-Beratung und Anleitung von Sportvereinen zu fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen - Beratung bzw. Begleitung der Sportvereine bei der Beantragung von Fördermitteln - Durchführung von Mitgliederversammlungen - Öffentlichkeitsarbeit unter Einsatz neuer Medien/Veröffentlichung und Werbung von sportlichen Aktivitäten der Mitgliedsvereine im Landkreis
6 7. Inkrafttreten Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien des Landkreises Spree-Neiße zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des Sports vom 28.06.2000 außer Kraft. Forst, den 26.11.2009 Friese Landrat