9. Besteuerung Lasten der Besteuerung

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Transkript:

BBU 27/8 9.1. Lasten der Besteuerung a) Gesetzliche vs. ökonomische Inzidenz i.) ii.) Gesetzliche Inzidenz Gibt an, wer gesetzlich die Last einer Steuer zu tragen hat. Ökonomische Inzidenz Gibt an, wer ökonomisch die Last einer Steuer zu tragen hat. Die ökonomische Inzidenz betrachtet die durch eine Steuer induzierte Änderung der Einkommensverteilung. Grundzüge der Finanzwissenschaft 91 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 b) Mengensteuer vs. Wertsteuer Eine Mengen- oder Stücksteuer ist eine Steuer, die pro nachgefragter oder angebotener Mengeneinheit eines Gutes gezahlt wird. Eine Wertsteuer (ad-valorem-steuer) ist eine Steuer, bei der dem Preis eines Gutes ein bestimmter Prozentsatz als Steuer aufgeschlagen wird. Grundzüge der Finanzwissenschaft 92 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 p Zunächst sei das (partielle) Marktgleichgewicht bestimmt durch ( x, ) Nun erhebe der Staat eine Mengensteuer mit dem Satz ( tau ) x N 1 N x und die gesetzliche Inzidenz liege bei den Nachfragern. Grundzüge der Finanzwissenschaft 93 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 p x N 1 N x Beachte: Die Steuer ändert nicht die marginale Zahlungsbereitschaft der Nachfrager. ber die nbieter nehmen die Nachfragekurve nach Steuern war. Die von den nbietern wahrgenommene Nachfragekurve (N1) liegt an jeder Stelle um Geldeinheiten unterhalb der Kurve der marginalen Zahlungsbereitschaft (N). Grundzüge der Finanzwissenschaft 94 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 Gesamte Steuerlast: T = x 1 p + p 1 p 1 nteil der Nachfrager an der Steuerlast: T N = ( p x 1 + p ) nteil der nbieter an der Steuerlast: T = ( p x p1 ) 1 1 x 1 x N 1 N x Obwohl die gesetzliche Inzidenz bei den Nachfragern liegt, wird ein Teil der Steuerlast von den nbietern getragen. Der nbieteranteil hängt von der Preisreaktion ab. Grundzüge der Finanzwissenschaft 95 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 1 p 1 p 1 + x 1 x N Nun liege die gesetzliche Inzidenz bei den nbietern. Die Steuer ändert nicht die marginale ngebotsbereitschaft (= Grenzkosten) unter vollständiger Konkurrenz. ber die von den Nachfragern wahrgenommene ngebotssteuer liegt an jeder Stelle um Geldeinheiten oberhalb der Kurve der marginalen ngebotsbereitschaft. Die ökonomische Inzidenz bleibt unverändert. Die ökonomische Inzidenz ist unabhängig von der gesetzlichen Inzidenz. Grundzüge der Finanzwissenschaft 96 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 d) Die gesetzliche Inzidenz der Mengensteuer liege bei den Nachfragern α) Vollkommen elastisches ngebot + T N Last der Steuer wird allein von den Nachfragern getragen N 1 x 1 x β) Vollkommen unelastisches ngebot + T N Last der Steuer wird allein von den nbietern getragen. N 1 x 1 x Grundzüge der Finanzwissenschaft 97 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 e) Zusammenfassung Die ökonomische Inzidenz einer (Mengen-) Steuer ist unabhängig von der gesetzlichen Inzidenz. Die ökonomische Inzidenz hängt ab von der Elastizität der Nachfrage- und des ngebots. Je elastischer das ngebot (die Nachfrage), desto geringer der Teil der Steuerlast, der vom ngebot (von der Nachfrage) getragen wird. Grundzüge der Finanzwissenschaft 98 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 9.2. Besteuerung und Effizienz a) Vorbemerkung Im Rahmen der Effizienzanalyse identifizieren wir die Effizienzverluste einer Steuer. llgemein bezeichnen die Effizienzverluste jenen Teil der Steuer, der neben der Steuerzahlung an den Staat zusätzlich entfällt. Deshalb bezeichnet man den Effizienzverlust auch als Zusatzlast der Steuer. Wir messen den Effizienzverlust als Verlust an Konsumentenrente. Grundzüge der Finanzwissenschaft 99 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 b) Das Konzept der Konsumentenrente N x Konsumentenrente misst die Summe der (positiven) Differenzen zwischen marginaler Zahlungsbereitschaft und Preis. Sie misst den geltenden Vorteil, der den Konsumenten entsteht, wenn sie die Menge zum Preis konsumieren. x p Grundzüge der Finanzwissenschaft 1 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 c) Zusatzlast einer Wertsteuer (ad valorem Steuer) Die Wertsteuer wird als prozentualer ufschlag auf den Produzentenpreis erhoben. nnahme: Die nbieter bieten völlig elastisch zum Preis p an. Der Staat erhebe eine Wertsteuer in Höhe von. p ( 1+ ) p p x 1 x x Verlust an Konsumentenrente ( Harberger Dreieck ) x N Zusatzlast= 1 x p 2 Grundzüge der Finanzwissenschaft 11 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 1 2 ZS: x p = 2 1 x ( p) 2 p == = 1 2 x x p p 2 ( p) x p x ε ( p) 2 p 1 2, mit ε = x x p p ε = Preiselastizität der Nachfrage. Mißt, um wieviel % die Nachfrage fällt, wenn der Preis um 1 % steigt. = 1 x ε 2 p 2 ( p) 1 = ZS = 2 εx p 2 Zusatzlast um so höher, je höher Zusatzlast linear in der Bemessungsgrundlage Zusatzlast quadratisch im Steuersatz ε x Grundzüge der Finanzwissenschaft 12 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 d) Schlußfolgerungen Um zu Zusatzlasten (Effizienzverluste) gering zu halten sollte man auf unelastisch nachgefragte (angebotene) Güter (ktivitäten) zugreifen mit niedrigen Sätzen auf breite Bemessungsgrundlagen zugreifen, da die Zusatzlast proportional zur Bemessungsgrundlage aber quadratisch zum Steuersatz steigt Grundzüge der Finanzwissenschaft 13 Prof. Dr. Berthold U. Wigger

BBU 27/8 9.3. Optimale Besteuerung Ziel: Konzipiere ein Steuersystem, das sowohl Effizienzzielen als auch Gerechtigkeitszielen (im Sinne einer stärkeren steuerlichen Belastung reicherer Individuen) genügt. Charakterisierung optimaler Steuern 1. Effizienzregel: Je höher die Preiselastizität der Nachfrage (des ngebots), desto geringer der darauf entfallende Steuersatz. 2. Gerechtigkeitsregel: Güter des täglichen Bedarfs gering, Luxusgüter hoch besteuern. Konflikt: Güter des täglichen Bedarfs werden im allgemeinen unelastisch und Luxusgüter elastisch nachgefragt. Liefert rgument für homogene Steuersätze auf verschiedene ktivitäten. Grundzüge der Finanzwissenschaft 14 Prof. Dr. Berthold U. Wigger