Die Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten!



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Transkript:

Die Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten! Ein ebook Ratgeber von Erik Schäfer

Über den Autor Nach der Ausbildung zum Versicherungskaufmann und einigen Jahren in der Leistungsabteilung einer privaten Krankenversicherung wurde mir klar, dass viele Kunden nicht wirklich über die Systemunterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung informiert sind. Auch der Inhalt der Tarife ist vielen Versicherten fremd. 1995 habe ich mich daher entschlossen die Seiten zu wechseln. Dafür kam für mich nur der Status eines Versicherungsmaklers in Betracht. Denn der Versicherungsmakler ist von Versicherungsgesellschaften unabhängig und nur dem Kunden verpflichtet. Schnell ließ sich erkennen, dass es für viele ein grundsätzliches Problem ist, die komplizierten Bedingungen von Krankenversicherungstarifen zu verstehen. Selbst grundsätzliche Fragen, wie die Systemunterschiede von GKV und PKV, bleiben oft im Dunkeln. Und hier liegt das Problem! Meistens werden Krankenversicherungen verkauft. Das Ergebnis sind oft preisorientierte und auf pauschale Werbeaussagen basierende Entscheidungen. Dieser Ratgeber richtet sich an all diejenigen, die sich für eine private Krankenversicherung interessieren, und grundsätzliche Informationen zu dieser Thematik suchen. Natürlich kann hier nicht auf jede persönliche Situation eingegangen werden. Hierfür sollte unbedingt ein unabhängiger Berater Ihres Vertrauens hinzugezogen werden. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung. Und nun: Viel Spaß beim Lesen Ihr Erik Schäfer Wichtiger Hinweis Alle Informationen dieses Reports sind aufgrund der Berufspraxis des Verfassers entstanden. Sie wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung hierfür kann jedoch nicht übernommen werden. Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist durch deutsches Urheberrecht geschützt. Jede Verwertung ohne schriftliche Zustimmung des Autors ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme oder das Internet. Alle Rechte bei Copyright 2013 - Erik Schäfer Kontaktdaten: Schäfer@finavers.de Fotos Quelle: www.fotolia.de Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 2

Inhaltsverzeichnis Was unterscheidet private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung... 4 Der Preis... 7 Bemessungsgrenzen der GKV 2013... 7 System PKV... 8 System GKV... 10 Wer kann sich wie versichern?... 10 Welches System ist sinnvoll?... 11 Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?... 12 Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?... 12 Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten?... 13 Was tun die privaten Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?... 15 Was bedeutet Selbstbeteiligung?... 16 Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?... 17 Kann ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?... 17 Zum Schluss... 19 Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 3

Was unterscheidet private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung Die private und gesetzliche Krankenversicherung sin zwei völlig unterschiedliche Versicherungssysteme. Die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen sind sehr groß und auch nicht jeder kann sich Privat versichern. In einer gesetzlichen Kasse werden Sie Mitglied und können die Vertragsleistungen (z.b. zugelassene Ärzte und Krankenhäuser) dieser Krankenkasse nutzen. Man spricht hier vom Sachleistungsprinzip. Beim Sachleistungsprinzip (GKV) ist der Arzt Vertragspartner der Krankenkasse. Er rechnet seine Vertragsleistungen mit der Krankenkasse ab. Als privat Versichertet können Sie selbst entscheiden, welche medizinischen Versorgungen sie in Anspruch nehmen möchten und in wie weit sie die möglichen Kosten über ein Versicherungsunternehmen versichern möchten. Hier spricht man vom Kostenerstattungsprinzip. Beim Kostenerstattungsprinzip (PKV) hat der Arzt mit Ihrer Krankenversicherung nichts zu tun. Der Arzt ist Ihr Vertragspartner. Er stellt Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung, Sie rechnen Ihre Kosten mit Ihrer Krankenversicherung ab. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 4

Schon hieraus wird der Unterschied der Systeme deutlich! Beispiel: Sie bringen Ihr Auto in die Werkstatt. Diese repariert Ihr Fahrzeug. Sie rechnen die Kosten gemäß Ihrem Vertrag mit dem Kfz-Versicherer ab. Kostenerstattungsprinzip. Sie sind Mitglied eines Club und können nur die Vertragswerkstätten und Reparaturleistungen des Club nutzen. Die Werkstatt rechnet direkt mit dem Club ab. Sachleistungsprinzip. Die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz selbst zu gestalten, ist einer der großen Vorteile der PKV. Es erklärt auch die Vielfalt an Tarifen und die zum Teil die hohen Preisunterschiede der privaten Versicherungstarife. Und es macht es gleichzeitig auch so schwer, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Zwar gibt es eine gesetzlich festgelegte Grundversorgung, die ein privater Tarif leisten muss alles Andere aber regelt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherungsunternehmen. Eine PKV ist nur dann möglich, wenn der Versicherte über ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verfügt oder selbstständig ist. Die JAEG beträgt für 2013 52.200 jährlich. Allen anderen bleibt nur die GKV. Natürlich gibt es aber nicht nur EINE GKV und EINE PKV. Vielmehr buhlen bei beiden Systemen die Gesellschaften um die Kunden. Jedoch besitzen beide Versicherungsarten völlig unterschiedliche Beitragsstrukturen. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 5

Der Beitrag zur GKV orientiert sich am Einkommen und die Leistungen sind gesetzlich festgelegt, ebenso die Zuzahlungen, die der Versicherte leisten muss. Dafür sind aber die anderen Familienmitglieder, wenn sie über kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen, mitversichert. Es ist also eine mehr oder weniger solide Grundversorgung, die entgegen aller Unkenrufe eine vernünftige medizinische Versorgung sicherstellt. Es gibt hier allerdings doch einige Unterschiede in den sogenannten freiwilligen Zusatzleistungen. Dies können beispielsweise Bonusleistungen für gesundheitsbewußtes Verhalten oder auch bestimmte Therapieverfahren sein. Hier kann sich ein Vergleich lohnen. Wer mehr will, kann seine gesetzliche Krankenversicherung mit diversen Zusatzversicherungen aufwerten. Hierunter fallen Beispielsweise Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus, Zahnzusatzversicherungen und private Pflegeversicherungen. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung ist es in vielen Bereichen auch gesetzlich Versicherten möglich, private Leistungen zu erhalten. Der Beitrag zur PKV orientiert sich an den Leistungen. Der Versicherte hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Leistungspaketen zu wählen. Am unteren Ende des Leistungsspektrums steht der PKV-Basistarif, dessen Leistungen mit denen der GKV gleichzusetzen ist und der günstigste Tarif sein soll. Bei den PKV geht das Beitragsspektrum weit auseinander und jedem Kunden kann nur empfohlen werden, genau zu rechnen und zu prüfen. Die Beitragsrechner im Internet machen einen solchen Vergleich recht einfach, obwohl die Leistungen der verschiedenen PKV nicht immer direkt vergleichbar sind. Für eine erste Orientierung ist ein solcher Vergleich aber durchaus zu gebrauchen. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Unterschiede im Einzelnen: Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 6

Der Preis Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen und nach dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5% (2013). Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche. Familienangehörige werden kostenlos mitversichert, solange sie kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. In der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand jedes Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. Für bestehende Erkrankungen können Zuschläge erhoben oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Wobei ich von der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen unbedingt abraten würde. Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber fast die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.b. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als der maximale Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt also: Privat krankenversicherte Angestellte erhalten ebenfalls einen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 322,88 Euro (2013). Bemessungsgrenzen der GKV 2013 Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beträgt 3.937,50 EUR pro Monat (47.250 EUR pro Jahr. Hiernach wird der maximale Krankenkassenbeitrag (GKV) berechnet. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt 52.200 EUR angehoben. Ist Ihr Einkommen als Angestellter geringer, sind Sie in der GKV pflichtversichert. Liegt es darüber, können Sie zwischen GKV und PKV entscheiden. Für Selbstständige spielt die JAEG keine Rolle. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 7

System PKV Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den weitgehend gleichen Versicherungsschutz. Es gibt nur geringe Unterschiede. Einen Leistungsvergleich finden sie hier. In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter. In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen. Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten. Einen Vergleichsrechner finden Sie hier. Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Wie schon erwähnt gilt bei der GKV das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung. Grundlage für die Rechnungserstellung der Ärzte sind hier die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Innerhalb dieser Gebührenordnungen gibt es einigen Spielraum. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem 1 bis 3,5 fachen des Gebührensatzes. Dabei unterscheidet man den Regelhöchstsatz 2,3 fach und den Höchstsatz 3,5 fach. In der Regel werden Rechnungen mit dem 2,3 fachen Satz (Regelhöchstsatz) abgerechnet. Mit Begründung zum Beispiel ein sehr schwerer operativer Eingriff kann der Arzt bis zum 3,5 fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 8

Eine weitere Möglichkeit ist die Abrechnung über der Höchstsatz (3,5fach) hinaus. Hierzu bedarf es aber im Vorhinein einer Honorarvereinbarung mit dem Arzt. Beispiel: 1facher Satz laut Gebührenordnung für eine ärztliche Leistung = 100 Normale Abrechnung mit Regelhöchstsatz nach GOÄ 2,3fach = 230 Mit Begründung Abrechnung mit Höchstsatz nach GOÄ 3,5fach = 350 Wichtig! Ihr privater Versicherungstarif sollte mindestens innerhalb der Gebührenordnung und bis zum 3,5 fachen Satz leisten! Tipp Wenn Sie sich häufig im Ausland aufhalten, insbesondere in Ländern mit sehr teurem Gesundheitswesen, kann ein Tarif der auch über den Höchstsatz (3,5 fach) leistet sinnvoll sein. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 9

System GKV Mit der Gesundheitsreform 2009 wurde ein einheitlicher Beitragssatz eingeführt, der für alle Krankenkassen gilt. 2013 beträgt dieser 15,5% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Maximal bis zur Bemessungsgrenze. Alle Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und zusätzliche Steuermittel fließen in einen Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten je Versicherten eine pauschale Zuweisung. Krankenkassen müssen einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Die Ärzte und Krankenhäuser erhalten für medizinische Leistungen und Medikamente ebenfalls weitgehend festgelegte Pauschalen. So muss ein Hausarzt unabhängig davon wie oft er einen Patienten behandelt mit dem sogenannten Regelleistungsvolumen (RLV) haushalten. Das RLV ist ein bestimmter Betrag, den der Arzt pro Patient und Quartal maximal erhält. Ähnliches gilt auch für die Medikamentenverordnung, Heilmittel usw. Die Leistungen der GKV werden vom Bundesausschuss, bestehend aus dem GKV- Spitzenverband, der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung und dem Krankenhausverband festgelegt. Wer kann sich wie versichern? Selbständige mit Ausnahme von Landwirten und Künstlern können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern. Sie müssen sich aber versichern! Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 10

Angestellte, deren jährliches Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können zwischen freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen oder privater Krankenversicherung wählen. Welches System ist sinnvoll? Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, ein System zu wählen. Beitrag Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, kann die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Die Familienplanung sollte soweit möglich bei der Wahl des Systems bedacht werden. Leistung In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen. Tipp: Vergleichen Sie GKV und PKV nie nur unter dem Kostenaspekt! Überlegen Sie zuerst, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen. Betrachten Sie auch, was entsprechende PKV Tarife bzw. die GKV mit Zusatztarifen kosten würde. Beziehen Sie auch Ihre Planung für die Zukunft in Ihre Überlegungen ein. Planen Sie eine Familie? Wären Sie Beispielsweise in der Lage, die Versicherungsbeiträge für die ganze Familie zu tragen? Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 11

Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln? Gesetzliche Krankenversicherung Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer anderen Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten. Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten. Beispiel: Am 15.06. wird gekündigt. Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer ist dann der 01.09. Einen Krankenkassenvergleich finden Sie HIER Private Krankenversicherung Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss der Vertrag 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Einen Vergleich private Krankenversicherung finden Sie HIER Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung? Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als er maximal für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müsste. Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) max. 322,88 Euro monatlich für das Jahr 2013. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 12

Ein Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen. Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten? Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben. Betrachtet man den Beitragsverlauf 30 Jahre und mehr, so sind die Beitragssteigerungen der privaten (PKV) und der gesetzlichen (GKV) Krankenversicherung auf ungefähr gleichem Niveau. Zu beachten ist hierbei, dass die GKV in diesem Zeitraum erhebliche Leistungskürzungen eingeführt hat, während die PKV einmal vereinbarte Leistungszusagen einhalten muss. Neben dem Beitragssatz, der Möglichkeit Leistungen zu verändern gibt es in der GKV auch noch die Beitragsbemessungsgrenze. Wird diese angehoben, erhöht sich auch der Maximalbeitrag. Die GKV verfügt also über insgesamt drei Möglichkeiten, die Beiträge zu beeinflussen. Anders in der PKV. Hier sind die Leistungen des Versicherers vertraglich geregelt. Steigende Kosten oder niedrige Zinsen alles kann nur über den Beitrag reguliert werden. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 13

Vergleich Beitragsentwicklung GKV/PKV (Mann) Vergleich Beitragsentwicklung GKV/PKV Frau Durch die Einführung der Unisextarife spielt die Unterscheidung von Mann und Frau für alle neuen Tarife seit 1/2013 keine Rolle mehr. Seit diesem Zeitpunkt werden private Krankenversicherungstarife geschlechtsneutral kalkuliert. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 14

Was tun die privaten Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter? Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da Sie nach dem Umlageverfahren arbeiten. Das bedeutet, dass die gezahlten Beiträge direkt in die Finanzierung der Gesundheitskosten zurückfließen. Rücklagen werden nicht oder nur in geringem Umfang gebildet. Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren durchschnittlich mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versicherungsbeiträge in jungen Jahren in Altersrückstellungen (Sparanteil) verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden. Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr zum Einfrieren der monatlichen Beiträge eingesetzt. So kalkulieren die privaten Versicherer Ihre Beiträge Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 15

Was bedeutet Selbstbeteiligung? Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird. Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär). Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, d.h. Erstattung 100% seiner Rechnungen. Meistens lohnen sich Tarife ohne SB aber nicht, da Selbstbeteiligungstarife unterm Strich eigentlich immer günstiger sind. Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung: Gesellschaft Selbstbeteiligung monatlicher Beitrag monatlicher effektiver Beitrag* jährliche Einsparung Krankonia Keine 340 340 Keine Krankonia 750 234 296 558 Gesundia keine 354 354 keine Gesundia 1500 189 314 480 Perfecta 2250 64 293 1360 *Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate Tipp: Bei den hier rot dargestellten Ersparnissen wurde unterstellt, dass der Selbstbehalt bereits aufgebraucht wurde. Liegen die tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so kann der nicht verbrauchte Anteil der Selbstbeteiligung auf die Einsparung hinzugerechnet werden. Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, einige auch bei Kindern. Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten. Daher haben diese Tarife oft eine günstigere Prämienentwicklung. Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 16

Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung? Gesundheitsprüfung Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag sogar ablehnen. Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen. Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten. Wichtig: Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden! Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Arzt nach der genauen Diagnose. Nehmen Sie lieber einen Risikozuschlag in Kauf als mit einer falschen Auskunft Ihren Versicherungsschutz zu gefährden. Lassen Sie sich hier auf keinen Fall von Vermittlern bedrängen oder beschwichtigen. Ausschlüsse sollten Sie nicht akzeptieren, da Sie hier ein unkalkulierbares Risiko eingehen. Kann ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück. Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück. Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private. Selbständige Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.b. nach Beginn des Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 17

Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen. Personen ab 55 Jahren Sinkt Ihre Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestelltenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Einige Möglichkeiten bleiben: Wenn man z.b. seine bisherige berufliche Tätigkeit z.b. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. Tarifoptimierung: Oft hilft es aber auch einfach, in einen anderen Tarif der gleichen Gesellschaft zu wechseln. Viele Gesellschaften haben mehrere Tarife, oft ist es möglich hier einen gleichwertigen aber günstigeren Tarif zu finden. Eine weitere Alternative ist der Basistarif der PKV Die Basistarife in der PKV eignen sich für Privatversicherte, die sich die Versicherungsprämien nicht mehr leisten können und in die gesetzliche Krankenversicherung etwa wegen ihres Alters nicht mehr zurückkehren können oder wollen. Da der Basistarif nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss, ist der für die private Krankenversicherung höherwertige Versicherungsschutz im Basistarif nicht gegeben. Tipp Egal ob gesetzlich oder Privat. Die Kosten der Krankenversicherung im Alter sollten frühzeitig in die Planung der Altersvorsorge einbezogen werden! Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 18

Zum Schluss Jetzt kennen Sie die Funktionsweise und die wichtigsten Unterschieden von GKV und PKV. Ist die PKV für Sie interessant? Dann gilt es jetzt, den richtigen Anbieter und den passenden Tarif zu finden. Die Entscheidung, ob man das gesetzliche System oder eine private Krankenversicherung wählt, ist oft eine langfristige Entscheidung darüber, welche medizinische Versorgung Ihnen in Zukunft offen steht. Für welches System Sie sich auch immer entscheiden. Das Thema Krankenversicherung ist ein komplexes Thema. Achten Sie daher bei der Wahl Ihres Beraters auf die notwendige Qualifikation. Und nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Noch Fragen? Senden Sie mir eine Email an schaefer@finavers.de Ich freue mich von Ihnen zu hören. Ihr Erik Schäfer Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 19

Erik Schäfer Versicherungskaufmann IHK Fachwirt für Finanzberatung IHK Berliner Str. 3 65366 Geisenheim www.finavers.de Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs.1 GewO. Eingetragen im Vermittlerregister. Registrierungsnummer: D-ULVC-CD196-71 Private Krankenversicherung Was Sie wissen sollten Seite 20