Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

Ähnliche Dokumente
Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2001, 361 Gliederungs-Nr:

STREITSCHLICHTUNG SCHIEDSSTELLEN UND DIE BEDEUTUNG DER VORGERICHTLICHEN DIE ARBEIT DER SCHIEDSÄMTER/ DER SCHIEDSPERSONEN (MEDIATOREN) ÜBER

Herzlich willkommen zur Schulung. Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung. Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden

Landesgesetz zur Ausführung des 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG -)

und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der

Praxisnahe Ausbildung

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Beschlussvorlage Nr.: 151/2015 Datum:

Schlichtungs- und Kostenordnung

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Gesetzliche Grundlagen und Bedingungen im. Schiedswesen

Anerkannte Gütestelle nach dem Justizgesetz NRW vom (Gütestelle i.s.d. 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

SchiedsamtsZeitung. Anfragen an die Redaktion. 85. Jahrgang 2014, Heft 12

Vorblatt zum Protokollbuch

Schlichtungs- und Kostenordnung

Rechtsanwaltskanzlei Borrmann Körner Hellweg Dortmund

Das Schiedsamt. Aufgaben

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

SchiedsamtsZeitung 66. Jahrgang 1995, Heft 09 Online-Archiv Seite 137a-140 Organ des BDS

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten

Führung der Bücher im Schiedsamt

Quelle: Fundstelle: GVBl 2000, 268 Gliederungs-Nr: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt I

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Das Hessische Ausführungsgesetz zu 15 a EGZPO

Gemeindliche Schiedsstellen in Sachsen

Das Recht der Schiedspersonen im Saarland

Anerkannte Gütestelle nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW (Gütestelle i. S. d. 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

SchiedsamtsZeitung 46. Jahrgang 1975, Heft 10 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Schlichten statt Richten

RECHTSANWALT WOLFGANG SPECHT. Schlichtungs - und Kostenordnung. Präambel

SchiedsamtsZeitung 26. Jahrgang 1955, Heft 11 Online-Archiv Seite 171a-174 Organ des BDS DAS ÖFFENTLICHE INTERESSE BEI ANTRAGSDELIKTEN

Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen?

Von der Idee aus dem Jahre 1808

Neue Wege der Streitbeilegung*

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz

Verfahrensordnung der Gütestelle der Bauinnung München, Westendstraße 179, München vom Zuständigkeit

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als Klagen

Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Braunschweig. Seite 1

Herrn Dirk F., S. Gründe: Antragstellerin

Einstellungsverfügungen

Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa

SchiedsamtsZeitung 57. Jahrgang 1986, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Staatlich anerkannte Gütestelle nach 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO AMAN DAG

Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft

19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)

Strafprozessordnung - StPO -

Tätigkeitsbericht. des Schiedsmanns der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Zeit vom September/Oktober 2014 bis September/Oktober 2015

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 09 Online-Archiv Seite Organ des BDS

INHALTSÜBERSICHT. Erster Abschnitt. 1 VV zu 1 - Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke 1.1 Aufgaben des Schiedsamts 1.2 Landessiegel, Amtsschild

Gütestelle. Verfahrensordnung. von Rechtsanwalt Dr. Thomas Kapp. Präambel

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

SchiedsamtsZeitung 68. Jahrgang 1997, Heft 04 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren

Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse)

Anerkannte Gütestelle nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Michael Mittler Mediator DGM

SchiedsamtsZeitung 67. Jahrgang 1996, Heft 01 Online-Archiv Seite 8-10 Organ des BDS

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:

Schlichtungs- und Kostenordnung Rechtsanwalt Thomas H. Haymann, Dortmund Seite 1 von 7

Schlichtungsordnung gemäß 18 Absatz 2 Satz 3 Postgesetz (SchliO-Post)

Satzung der Bezirksvereinigung Neubrandenburg im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS

Verpflichtungsgesetz

Bezirksvereinigung Göttingen. Kosten im Schiedsamt. Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator

Anerkannte Gütestelle nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW. (Gütestelle i. S. d. 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) Christel Siry.

SchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 6 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SCHLICHTEN STATT RICHTEN

Amtsdelikte im Land Bremen

Änderung der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB

Bundesgerichtshof. 1. Das Selbsthilferecht nach 910 I 1 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach 1004 I 1 BGB nicht aus.

SchiedsamtsZeitung 31. Jahrgang 1960, Heft 09 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Verfahrens- und Gebührenordnung Mediation Bergstedt Oliver W. Happel

Nachbarrecht Hessen. Von Dr. Martin Rammert Richter am Amtsgericht. Grundriss mit den wichtigsten Rechtsvorschriften. Carl Heymanns Verlag

SchiedsamtsZeitung 28. Jahrgang 1957, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS AUFSÄTZE

Richtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am )

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Tat, Handlung, Straftat Axel Bendiek, LL.M.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SchiedsamtsZeitung 49. Jahrgang 1978, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte. - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht

Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 01 Online-Archiv Seite 3-8 Organ des BDS

Verfahrensordnung der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis

Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher

Der damals als Schlichter tätige Notar hat mittlerweile seinen Amtssitz verlegt. Das Amt wird derzeit durch einen Notariatsverwalter verwaltet.

vom In der Unterhaltssache Antragsteller/in Vorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess.

Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein. Informationen zum Landesschlichtungsgesetz. Schlichten statt Richten

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom

Strafprozessrecht SoS 2006

Entscheid vom 27. April 2007 I. Beschwerdekammer

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Ratifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung. 11. September 2013 = Unterzeichnung durch die Schweiz

Schlichtungs- und Kostenordnung der Gütestelle Reinhard Goldbeck in Recklinghausen

SchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 09 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Rückblick auf 30 Jahre Schiedsamtstätigkeit

Transkript:

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Nach den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Heft-Nr.: 03C www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.03C-02

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt dient der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung ist Vergleichsbehörde im Sinne des 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) - 30 HSchAG ist Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgrund des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) - 13 HSchAG Bei einem Streit oder anderen Ereignissen strafrechtlicher Art, die die Rechte eines Einzelnen oder einer Gruppe verletzen, geht der Bürger zur Polizei. Die Polizei muss bei entsprechendem Wunsche / Antrag der Bürgerin / des Bürgers eine Anzeige aufnehmen und wird diese in der Regel ohne weitere Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft/Amtanwaltschaften leiten. Die Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft prüft in Strafsachen das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung. Bei Privatklagedelikten im Sinne des 374 StPO wird sie dieses öffentliche Interesse oft verneinen und die Anzeige nicht weiter verfolgen das Verfahren einstellen und auf den Privatklageweg verweisen. Zuständigkeiten Das bedeutet, dass für derartige strafrechtliche Fälle ein besonderer Rechtsweg gegeben ist, der über das zuständige Schiedsamt mit Durchführung eines Sühneversuches gemäß 380 StPO beschritten werden kann. Dies gilt gemäß 380 Abs. 1 StPO bei: Hausfriedensbruch ( 123 StGB) Beleidigung - einfache Beleidigung ( 185 StGB) - üble Nachrede ( 186 StGB) - Verleumdung ( 187 StGB) - üble Nachrede oder Verunglimpfung von Politikern ( 188 StGB) - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ( 189 StGB) Verletzung des Briefgeheimnisses ( 202 StGB) Körperverletzung ( 223 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung ( 229 StGB) Bedrohung ( 241 StGB) Sachbeschädigung ( 303 StGB) Ebenso wird bestraft im Rahmen der Sachbeschädigung, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert ( 303 Abs. 2 StGB), zum Beispiel bei Graffiti. Gleiches gilt, wenn eine Straftat im Vollrausch nach 323a StGB begangen wird und wenn die im Rausch begangene Tat ein in 380 Heft-Nr.:03C Seite 2/5

Abs. 1 Satz 1 StPO genanntes Vergehen ist. Soweit die in 380 Abs. 1 StPO aufgeführten Straftaten nur auf Antrag verfolgbar sind (und zwar alle außer der Bedrohung), muss die antragsberechtigte Person innerhalb einer Frist von drei Monaten einen Strafantrag stellen ( 77b StGB), sofern sie die Durchführung eines Strafverfahrens begehrt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die antragsberechtigte Person von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat. Der Lauf der Frist ruht, wenn ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuches bei dem Schiedsamt eingeht, und zwar bis zur Ausstellung der Sühnebescheinigung. Der Strafantrag ist keine Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren. In In bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen bzw. bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten ist die Erhebung einer Klage vor dem Amtsgericht von der vorherigen Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abhängig - obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung - und zwar in nachfolgenden bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ( 13 Abs. 1 HSchAG): Das Schiedsamt ist Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Satz 1 ZPO für nachfolgende bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ( 13 Abs. 1 HSchAG): in Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarrechts, insbesondere über Ansprüche wegen - Einwirkungen vom Nachbargrundstück nach 906 BGB, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt; z.b. Streitigkeiten aufgrund von Störungen durch Tiere, aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen vom Nachbargrundstück oder Nachbarwohnung; - Überwuchses oder Überhanges nach 910 BGB; - Hinüberfalles oder überhängender Früchte nach 911 BGB; - eines Grenzbaumes oder Grenzstrauches nach 923 BGB; - der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt; in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. Das Schiedsamt ist weiter zuständig und kann insoweit auch freiwillig in Anspruch genommen werden für sonstige Schlichtungsverfahren ( 13 Abs. 2 HSchAG) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche ohne Betragsbeschränkung. Zuständig ist in allen zivil und strafrechtlichen Verfahren grundsätzlich das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner (die/der Schädigerin/Schädiger bzw. die / der Beschuldigte/r) wohnt. Die/der Antragstellerin/Antragsteller hat einen voraussichtlich kostendeckenden Vorschuss an das Schiedsamt zu zahlen (etwa 70 Euro). Nachbarrecht Zivilrecht Kosten Heft-Nr.:03C Seite 3/5

Wer dann letztendlich die Kosten trägt, ergibt sich aus dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung. Die Kosten setzen sich zusammen aus Gebühren in Höhe von mind. 20,00 Euro bis max. 50,00 Euro zuzüglich einer Dokumentenpauschale und baren Auslagen. Wenn eine Einigung vor dem Schiedsamt erreicht wird, wird das Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen. Der Vergleich hat die gleiche Rechtsqualität wie ein Gerichtsurteil. Er ist ein Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann soweit entsprechende Verpflichtungen darin vereinbart sind. Wenn keine Einigung erreicht wird, wird in den Zivilsachen von Amts wegen eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens erteilt ( 29 HSchAG) oder auf Antrag in den Strafsachen die Erfolglosigkeit des Sühneversuches bescheinigt ( 36 HSchAG) erst dann kann eine Zivil- bzw. Privatklage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden. Wegen der Aufgaben und Zuständigkeiten des Schiedsamtes können Sie sich auch im Internet unter www.schiedsamt.de über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. - BDS - informieren. Gegebenenfalls finden Sie auch auf der Homepage Ihrer Stadt/Gemeinde Hinweise auf das Schiedsamt. Für eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens Polizeidienststelle Ihr zuständiges Schiedsamt : Schiedsamtsbezirk... Schiedsperson... Anschrift...... Stempel... Tel....... FAX...... E-Mail..... wird Ihnen empfohlen, das zuständige Schiedsamt aufzusuchen. Heft-Nr.:03C Seite 4/5

Heft Nr.:03C Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Bearbeitet von Jürgen Hupperts, Schiedsmann in Monheim, ehemaliger Stellvertretender Bundesschriftführer überarbeitet von Monika Hilkert-Hübner, Schriftführerin der Landesvereinigung Hessen Herausgeber: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS-, Postfach 10 04 52, 44704 Bochum, Tel. 0234/ 588 97 0 E-Mail: info@bdsev.de Internet: http://www.schiedsamt.de Internet: http://www.schiedsstellen.de Stand: 16. August 2016 2016 www.bdsev.de