Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens"

Transkript

1 23 Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens Das zivilprozessuale Mahnverfahren ist im Vergleich zum Klageverfahren ein vereinfachter, in der Regel auch schnellerer und kostengünstigerer Weg, um einen Zwangsvollstreckungstitel zu erhalten. Auch dabei sind unterschiedliche Verfahrensvorschriften je nach Art der Forderung zu beachten, denn nicht alle Ansprüche eines Gläubigers sind auf diesem Wege verfolgbar. In diesem Kapitel werden die unterschiedlichen Verfahrensarten vorgestellt und es wird detailliert erläutert, welche Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte bei verschiedenen Forderungen bestehen. Außerdem wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Mahnverfahren überhaupt zulässig ist.

2 24 Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens Überblick über die Verfahrensarten Beim gerichtlichen Mahnverfahren wird zwischen folgenden Verfahrensvarianten unterschieden: dem konventionellen oder nicht maschinellen Verfahren nach der ZPO dem automatisierten oder maschinellen Verfahren nach der ZPO dem Auslandsmahnverfahren dem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) dem Mahnverfahren gegen NATO-Angehörige. Hinweis: Ausführliche Informationen zum außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren im EU-Ausland finden Sie in dem TaschenGuide Finanzen Auslandsinkasso. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren Dieses Verfahren kommt ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes nur zur Anwendung, wenn es um Zahlungsansprüche aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis geht. Dazu zählen Forderungen auf Zahlung von Arbeitsentgelt Gratifikationen, Tantiemen und Lohnfortzahlungen Schadenersatz- und Lohnüberzahlungsansprüchen

3 Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren 25 Forderungen aus unerlaubten Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen gepfändeten und überwiesenen Beträgen aufgrund von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen. Sachlich zuständig für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das Arbeitsgericht ( 2 und 3 ArbGG). Örtlich zuständig ist dabei das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohn- oder Betriebssitz ( 46, 46a Abs. 2 ArbGG, 12 f., 17 ZPO) bzw. eine eigenständige Niederlassung ( 46, 46a Abs. 2 ArbGG, 12 f., 21 ZPO) hat oder die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist ( 46, 46a Abs. 2 ArbGG, 12 f., 29 ZPO). Für die Durchführungsbestimmungen verweist das ArbGG im Wesentlichen auf die Vorschriften der ZPO zum Mahnverfahren, allerdings mit einigen Besonderheiten: So sieht es der Gesetzgeber 46 a Abs. 1-3 Arbeitsgerichtsgesetz (1) Für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. (2) Zuständig für die Durchführung des Mahnverfahrens ist das Arbeitsgericht, das für die im Urteilsverfahren erhobene Klage zuständig sein würde. (3) Die in den Mahnbescheid nach 692 Abs. 1 Nr. 3 der Zivilprozessordnung aufzunehmende Frist beträgt eine Woche. In der Praxis sind dabei vor allem folgende Abweichungen vom Mahnverfahren von Bedeutung:

4 26 Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens Arbeitsgerichtliche Mahnverfahren werden derzeit noch ausschließlich konventionell bearbeitet. Den erforderlichen Vordruck erhält man im Schreibwarenhandel. Der Antrag kann auch in der Rechtsantragstelle des nächstgelegenen Arbeitsgerichts zur Niederschrift erklärt werden. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es das von den Amtsgerichten her bekannte Verfahren zur beschleunigten Erlangung eines Vollstreckungstitels. Allerdings sind die Rechtsbehelfsfristen auf eine Woche verkürzt. Beim arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es keine Kostenvorschusspflicht. Die Gerichtskosten werden erst nach Verfahrensende fällig. Auf Auslagen sind keine gesetzlichen Abgaben zu entrichten. Entsprechend 12a ArbGG gibt es auch keine Erstattung für die Kosten der Prozessvertretung (z. B. Anwaltskosten). Das entsprechende Feld des amtsgerichtlichen Vordrucks fehlt daher im arbeitsgerichtlichen Vordruck. Tipp: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle! Auch wenn es umständlich erscheint, weil die Vordrucke für das arbeitsgerichtliche und amtsgerichtliche Mahnverfahren sehr ähnlich sind: Es ist unzulässig und ein Grund für eine Abweisung des Mahnantrages, wenn statt des Vordrucks für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren der Amtsgerichtsvordruck verwendet wird. Auch ein flüchtiges Ausfüllen kann zum Problem werden. Lesen Sie deshalb die Ausfüllhinweise vorher sorgfältig durch. Insbesondere Ihr Antragsgegner muss exakt bezeichnet sein, sonst ist eine Zwangsvollstreckung nicht möglich. Zu beachten ist auch noch, dass mehrere Ansprüche, die in einem arbeitsgerichtlichen und einem amtsgerichtlichen

5 Das Mahnverfahren nach der ZPO 27 Verfahren durchzusetzen wären, nicht in einem Antrag zusammengefasst werden dürfen. Praxisbeispiel Die Postzustellerin Erna M. wird in ihrem Zustellungsbezirk ständig von einem Kunden verbal sexuell belästigt und hat darum schriftlich gebeten, in einen anderen Bezirk versetzt zu werden. Der Arbeitgeber hat dies mit Verweis auf die Dienstplaneinteilung abgelehnt. Frau M. hat nach einer weiteren Belästigung ihre Arbeit eingestellt und verlangt Schmerzensgeld, ihr Arbeitgeber hat daraufhin ihr Gehalt um den entsprechenden Anteil der nicht gearbeiteten Tage gekürzt und verweigert auch die Auszahlung des gerichtlich festgelegten Schmerzensgeldes. Frau M. muss nun zwei gerichtliche Mahnverfahren führen: Ihr Gehaltsanspruch ist vor dem Arbeitsgericht, der Schmerzensgeldanspruch vor dem Amtsgericht zu verfolgen. Das Mahnverfahren nach der ZPO Hierunter fallen sowohl das konventionelle oder nicht maschinelle Mahnverfahren wie auch das automatisierte oder maschinelle Mahnverfahren. Beide sind sachlich identisch, Letzteres ist nur eine besondere Bearbeitungsform des Gerichts und des Antragstellers. Die Durchführung des Mahnverfahrens liegt in der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts. Dabei spielt die Höhe der Zahlungsforderung keine Rolle. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Antragstellers ( 689 Abs. 2 ZPO). Dies gilt nicht für sich im Ausland befindende Antragsgegner. Hier ist dasjenige Amtsgericht zuständig ( 703d Abs. 2

6 28 Arten des gerichtlichen Mahnverfahrens ZPO), vor dem das streitige Verfahren durchzuführen wäre (siehe Seite 33). Beim Amtsgericht besteht wie beim Arbeitsgericht kein Anwaltzwang. Jedermann kann seine Sache vor diesem Gericht selbst vertreten, allerdings sollte man sich dafür in gewissem Umfang professionalisieren. Tipp: Machen Sie sich verfahrensfit! Um ein Mahnverfahren in Eigenregie als Gläubiger zu bestreiten, sollten sie sich eine Mahnverfahrensoftware kaufen oder kostenlos aus dem Internet herunterladen. Die Leistungsfähigkeit derartiger Software reicht von der einfachen Formularmaske bis zu Programmen mit automatischer Auswahl des zuständigen Gerichts, der Auswahl der Unternehmensrechtsform oder der Erstellung von Zinsberechnungen. Manche Programme warten auch mit einer Schnittstelle zur Buchhaltung und Zahlungsüberwachung auf. Wenn nur wenige Mahn- und/oder Vollstreckungsbescheide anstehen, reicht es aus, die Formulare zu kaufen. Wer das Mahnverfahren selbst durchführt, spart also die Gebühren für den eigenen Rechtsanwalt, sollte allerdings bedenken, dass bei einem gewonnenen Mahnverfahren der Antragsgegner die Kosten für den Rechtsanwalt tragen muss. Konventionelles Verfahren In fast allen Bundesländern gibt es mittlerweile zentrale Mahngerichte. Nur in Thüringen, wo es noch kein zentrales Mahngericht gibt, müssen sich die Gläubiger mit dem konventionellen, im Bürohandel erhältlichen Vordrucksatz an das örtlich zuständige Amtsgericht wenden. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz

7 Verfolgbare Ansprüche 29 oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei juristischen Personen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Verwaltung. Wenn der Antragsteller keinen Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist generell das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Automatisiertes Verfahren Beim automatisierten Verfahren reichen die Gläubiger ihren maschinenlesbaren Vordrucksatz bei zentralen Mahngerichten ein, die je Bundesland eingerichtet wurden, und zwar entweder in Papierform auf einem ebenfalls im Bürohandel erhältlichen maschinenlesbaren Vordruck (Belegverfahren) oder im elektronischen Datenaustausch (EDA) über Datenträger bzw. durch Datenfernübertragung (DFÜ) oder per Internet mittels einer speziellen Software, die von verschiedenen Bundesländern eingesetzt wird. Eine Liste der je Bundesland für das automatisierte Verfahren zuständigen Amtsgerichte mit vollständiger Adresse, möglichen Verfahrensarten und eingesetzter Software finden Sie im Internet unter Verfolgbare Ansprüche Nicht alle Ansprüche eines Gläubigers können im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgt werden. Dabei wird unter-

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Die Zahlungsmoral ist nach wie vor unbefriedigend. Zahlt der Kunde nicht, bestehen zwei Möglichkeiten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen: Klageverfahren vor den

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung von Peter David 18. Auflage 2008 Über den Umgang mit Schuldnern David schnell und portofrei

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung Bearbeitet von Peter David 18. Auflage 2008 2007. Buch. 660 S. Hardcover ISBN 978 3 448 08446

Mehr

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer

Mehr

V. Sie wollen das europäische Mahnverfahren nutzen... 17

V. Sie wollen das europäische Mahnverfahren nutzen... 17 Das Mahnverfahren Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 I. Das Mahnverfahren... 4 Was ist das? 4 II. Sie wollen eine Forderung im Wege des Mahnverfahrens durchsetzen... 6 Voraussetzungen des Verfahrens 6 Antrag

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren Stefan Balk - Fotolia.com Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners

Mehr

Zwangsvollstreckungsverfahren

Zwangsvollstreckungsverfahren Informationen und Richtlinien zum Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren Effektives Mahnwesen Nur mit einem effektiven Mahnwesen und einem funktionierenden Forderungsmanagement lassen sich Forderungen

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren Stefan Balk - Fotolia.com Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners

Mehr

2 Das Mahnverfahren und die Klage vor dem Amtsgericht

2 Das Mahnverfahren und die Klage vor dem Amtsgericht 2 Das Mahnverfahren und die Klage vor dem Amtsgericht Wenn die außergerichtliche Forderungseinziehung misslingt, kann der Gläubiger versuchen, mit Hilfe der Gerichte zu seinem Geld zu kommen. 2.1 Die sachliche

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Merkblatt Gerichtliches Mahnverfahren Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde

Mehr

Vorwort Seite Voraussetzungen des Verfahrens Seite Zuständiges Amtsgericht Seite Allgemeines zum Antrag Seite 9

Vorwort Seite Voraussetzungen des Verfahrens Seite Zuständiges Amtsgericht Seite Allgemeines zum Antrag Seite 9 Das Mahnverfahren Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorwort Seite 3 1 Allgemeines zum Mahnverfahren Seite 5 2 Sie wollen ein Mahnverfahren durchführen Seite 7 2.1 Voraussetzungen des Verfahrens Seite 7 2.2 Zuständiges

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Ein Merkblatt Ihrer IHK Gerichtliches Mahnverfahren I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung

Mehr

Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen. Verfahren allgemein

Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen. Verfahren allgemein Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen... 1 Verfahren allgemein... 1 Woher erhalte ich die Vordrucke im Mahnverfahren?... 1 Ist die Zahlung der Kosten per Scheck /

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid. aktualisiert: 24.11.2010. Script: Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid. aktualisiert: 24.11.2010. Script: Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid aktualisiert: 24.11.2010 Inhalt 1 Das Wichtigste über das Mahnverfahren...2 2 Entscheidung vor Verfahrensbeginn: Klage oder Mahnbescheid?...2

Mehr

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, diesen Zahlungsanspruch geltend zu machen:

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, diesen Zahlungsanspruch geltend zu machen: Gerichtliches Mahnverfahren I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners aus, so stellt

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Anzahl Mahnverfahren - bundesweit

Anzahl Mahnverfahren - bundesweit Anzahl Mahnverfahren - bundesweit Antragsvolumen 2004/2005 Anteil der Eingangsarten (MB-Anträge) MB-Antrag alt MB-Antrag neu Monierung MB-Druck Widerspruch Antrag NeuMB Antrag VB VB-Druck Antrag NeuVB

Mehr

Mahnverfahren und Sicherung und Eintreiben von Forderungen. O. Tiemens, Richter am Arbeitsgericht, Reinbek,

Mahnverfahren und Sicherung und Eintreiben von Forderungen. O. Tiemens, Richter am Arbeitsgericht, Reinbek, Mahnverfahren und Sicherung und Eintreiben von Forderungen O. Tiemens, Richter am Arbeitsgericht, Reinbek, 02.05.2018 Übersicht Forderungsarten Das kaufmännische Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren

Mehr

Das automatisierte Mahnverfahren

Das automatisierte Mahnverfahren Das automatisierte Mahnverfahren Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Es kommt vor, dass Rechnungen nicht gleich beglichen werden. Wenn mangelnde Zahlungsmoral der Grund dafür ist, können vor allem Unternehmen

Mehr

Landgericht Hagen. Beschluss

Landgericht Hagen. Beschluss Landgericht Hagen Beschluss 11 RVG 1. Zuständig für die Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Rechtsanwaltes auf Gebührenfestsetzung gegenüber seinem Mandanten im Mahnverfahren ist die Zivilabteilung

Mehr

Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege

Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege Zum 27.02.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3754. der Landesregierung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3754. der Landesregierung LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3754 11. 01. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT PARTNERSCHAFT TÜBINGER STR. 13 15 D 70178 STUTTGART fon: +49 (0)711 16 22 11-0 fax: +49 (0)711 16 22 11-10 e-mail: info@pbg-rae.de Umgang mit Schuldnern Differenziere: außergerichtliches Verfahren gerichtliches

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Februar 2012 Stellungnahme Nr. 12/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Anregung zur Änderung der 696 ff. ZPO zur Lösung

Mehr

Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht

Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht Mandatsverhältnis Prozessvollmacht Einseitiges Rechtsgeschäft Umfang Im Innenverhältnis, Im Außenverhältnis Erlöschen der Vollmacht Innenverhältnis Außenverhältnis: Bestellung eines anderen Anwalts, 87

Mehr

Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch aus einer ärztlichen Behandlung im Wege der Zusammenhangsklage gegen ihre Arbeitgeberin geltend.

Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch aus einer ärztlichen Behandlung im Wege der Zusammenhangsklage gegen ihre Arbeitgeberin geltend. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 112/17 6 Ca 6440/16 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 15.08.2017 Rechtsvorschriften: 2 Abs. 3 ArbGG Orientierungshilfe: Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch

Mehr

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Die Kompetenzordnung der rechtsprechenden Gewalt Art. 92 GG Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Teil I: Das Verfahrensrecht 15 1. Aufbau und Aufgaben der Gerichtsbarkeit 15 1.1 Übersicht 15 1.2 Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Mehr

Pfändung wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder Unterhaltsforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Pfändung wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder Unterhaltsforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Pfändung wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder Unterhaltsforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder wegen Unterhaltsforderungen können Sie als

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Oktober 2004. in dem Rechtsstreit. Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Oktober 2004. in dem Rechtsstreit. Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags BUNDESGERICHTSHOF I ZB 20/04 BESCHLUSS vom 7. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags ZPO 269 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, 696

Mehr

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........

Mehr

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Antragsteller-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Antragsteller-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren Absender: Bitte nur im Original auf dem Postweg zurücksenden. Die Übersendung per Fax oder Email ist nicht zulässig. An das Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- Postfach 13 63 29503 Uelzen Antrag

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren. Anwendung - Grundlagen Beispiele

Das gerichtliche Mahnverfahren. Anwendung - Grundlagen Beispiele Das gerichtliche Mahnverfahren Anwendung - Grundlagen Beispiele Wann ist ein Mahnbescheid sinnvoll 1. Schuldner (Kleingärtner) ist im Zahlungsverzug und ihm soll nicht gekündigt werden. 2. Forderung (Beitrag,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Einleitung: Zielsetzung' 1

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Einleitung: Zielsetzung' 1 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen V XV XVII A. Einleitung: Zielsetzung' 1 B. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AuGeMa) 5 I. Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens 5

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht C/III - Zuständig ist das Landesarbeitsgericht ( 64 I ArbGG) - Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils ( 66 I ArbGG),

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 E 15/17 2 K 2541/16 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Prozessbevollmächtigten-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Prozessbevollmächtigten-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren Absender: An das Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- Postfach 13 63 29503 Uelzen Bitte nur im Original auf dem Postweg zurücksenden. Die Übersendung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Antrag

Mehr

Arbeitsgerichtsprozess

Arbeitsgerichtsprozess 1 Prof. Dr. U. Schwedhelm PrR_ArbG_sk08 Arbeitsgerichtsprozess ArbeitsGG: - 1953 Bundesgesetz der Arbeitsgerichtsbarkeit - 1979 Neubekanntmachung des ArbGG - gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit aber:

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum:

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum: Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:

Mehr

Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014)

Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014) Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014) Dieses Merkblatt dient zur Orientierung für deutsche Staatsangehörige, die in Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem

Mehr

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Franz Josef Düwell Gert-Albert Lipke (Hrsg.) ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar für die Praxis 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage Autoren: Bepler/Breinlinger/Düwell/Kloppenburg/Koch/Krasshöfer/

Mehr

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren Merkblatt Das gerichtliche Mahnverfahren Bitte wenden Sie sich bei spezielleren Fragen zu diesem Thema an die Rechtsabteilung der HWK Rheinhessen: Rechtsanwalt Ostendorf Dagobertstraße 2 55116 Mainz Telefon:

Mehr

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER KENNZIFFER

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER KENNZIFFER Absender: Vermerke des Gerichts Kezi: Disk-ID: ------------------------------------ Erfasst: An das Amtsgericht Hünfeld Stiftstr. 6 36088 Hünfeld ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER KENNZIFFER Wir beantragen eine

Mehr

2 Das Mahnverfahren vor dem

2 Das Mahnverfahren vor dem 2 Das Mahnverfahren vor dem Amtsgericht Wenn die außergerichtliche Forderungseinziehung misslingt, kann der Gläubiger versuchen, mit Hilfe der Gerichte zu seinem Geld zu kommen. 2.1 Die sachliche Zuständigkeit

Mehr

Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Wintersemester 2018/19 HS 3210

Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Wintersemester 2018/19 HS 3210 Prof. Dr. jur. Thomas Kaiser, Dipl.-Volkswirt Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für SteuerR und InsoR Kaiser & Sozien Partnerschaft Wilhelmstrasse 1 b, 79098 Freiburg www.kaisersozien.de Anwaltliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Kommentar. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Kommentar. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... XIII Gesetzestext... 1 Kommentar Erster Teil. Allgemeine Vorschriften 1 Gerichte für Arbeitssachen... 51 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren... 55 2 a Zuständigkeit

Mehr

Das Mahnverfahren. Ein kurzer Prozess.

Das Mahnverfahren. Ein kurzer Prozess. Das Mahnverfahren Ein kurzer Prozess www.justiz.bayern.de Das Mahnverfahren Das Mahnverfahren Was ist das? Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu

Mehr

Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Oktober 2017)

Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Oktober 2017) Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Oktober 2017) Dieses Merkblatt dient zur Orientierung für deutsche Staatsangehörige, die in Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem

Mehr

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Antragsteller-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Antragsteller-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren Absender: Bitte nur im Original auf dem Postweg zurücksenden. Die Übersendung per Fax oder Email ist nicht zulässig. An das Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- Postfach 13 63 29503 Uelzen Antrag

Mehr

Weiteres Unterrichtsmaterial RA-MICRO Arbeitsbuch

Weiteres Unterrichtsmaterial RA-MICRO Arbeitsbuch Weiteres Unterrichtsmaterial RA-MICRO Arbeitsbuch für den Lernfeldunterricht Band II Inhalt 1. Informationen zur Geschäftsnummer des Mahngerichts beim E-Mahnverfahren... 2 2. Informationen zur Erstellung

Mehr

2. Die Rechtsangleichung im Bereich des Mahnverfahrens 2

2. Die Rechtsangleichung im Bereich des Mahnverfahrens 2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1 1. Einführung in den Gegenstand der Untersuchung 1 2. Die Rechtsangleichung im Bereich des Mahnverfahrens 2 3. Gang der Untersuchung 5 II. Gegenstand und aktuelle Entwicklung

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 12: Zwangsvollstreckung Schwierigkeitsstufe: 3. Ausbildungsjahr Lösungen & 1. Aufgabe a) Nach der EuGVVO Nr. 1215/2012

Mehr

AG1. Verfahren. Davon (insgesamt) in: Anhängige Verfahren JA = Jahresanfang JE = Jahresende. Zeilen- Nr. 1 Urteilsverfahren. davon durch: darunter:

AG1. Verfahren. Davon (insgesamt) in: Anhängige Verfahren JA = Jahresanfang JE = Jahresende. Zeilen- Nr. 1 Urteilsverfahren. davon durch: darunter: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tätigkeit der Arbeitsgerichte (Deutschland) AG1 Baden- Württemberg Zeilen- Nr. JA = Jahresanfang JE = Jahresende Verfahren insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahr

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Vergütung

Mehr

Arbeitsgerichtsgesetz: ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz: ArbGG Beck`sche e zum Arbeitsrecht 6 Arbeitsgerichtsgesetz: ArbGG von Prof. Dr. Hanns Prütting, Prof. Dr. Claas-Hinrich Germelmann, Dr. h.c. Hans-Christoph Matthes, Dr. Rudi Müller- Glöge, Dr. Anja Schlewing

Mehr

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Prozessbevollmächtigten-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren

Antrag auf Erteilung/Änderung einer Prozessbevollmächtigten-Kennziffer für das automatisierte Mahnverfahren Absender: An das Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- Postfach 13 63 29503 Uelzen Bitte nur im Original auf dem Postweg zurücksenden. Die Übersendung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Antrag

Mehr

Anleitung. Verstehen Sie die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats?

Anleitung. Verstehen Sie die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats? Anlage (zu 1) Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitung 1. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Antragsformular

Mehr

Online Mahnen in Bayern mit TAR/WEB

Online Mahnen in Bayern mit TAR/WEB Online Mahnen in Bayern mit TAR/WEB Sie können beim Zentralen Mahngericht in Coburg mit dem Verfahren TAR/WEB über das Internet online mahnen. Sie sparen dadurch Zeit und Geld. TAR/WEB ist vor allem für

Mehr

AG1. Davon (insgesamt) in: Zeilen- Nr. Anhängige Verfahren JA = Jahresanfang JE = Jahresende. 1 Urteilsverfahren. davon durch: darunter:

AG1. Davon (insgesamt) in: Zeilen- Nr. Anhängige Verfahren JA = Jahresanfang JE = Jahresende. 1 Urteilsverfahren. davon durch: darunter: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tätigkeit der Arbeitsgerichte (Deutschland) AG1 Baden- Württemberg Zeilen- Nr. JA = Jahresanfang JE = Jahresende Verfahren insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahr

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 3. Aktualisierung 2014 (1. Juli 2014) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils

Mehr

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P) Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren

Mehr

Leitsatz. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 3 AR 73/09

Leitsatz. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 3 AR 73/09 Leitsatz 281 ZPO Eine vor Zustellung der Klage ausgesprochene Unzuständigerklärung samt klägerantragsgemäßer "Verweisung" wird nicht rechtskräftig und bindet auch nicht, sondern ist als in die Form einer

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Standortpolitik Starthilfe und Unternehmensförderung Aus- und Weiterbildung Innovation und Umwelt International Recht und Fair Play Allgemeines Bei einem Zahlungsanspruch

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Zielsetzung 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Zielsetzung 1 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen V XV XIX A. Zielsetzung 1 B. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AuGeMa) 5 I. Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens 5 1. Fälligkeit,

Mehr

Das außergerichtliche und gerichtliche

Das außergerichtliche und gerichtliche Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 19542 Das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren Zahlt der Schuldner einer Geldforderung trotz Mahnung nicht, stellt sich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. August in dem Prozesskostenhilfeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. August in dem Prozesskostenhilfeverfahren BUNDESGERICHTSHOF III ZB 37/17 BESCHLUSS vom 31. August 2017 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 688 ff Zur Mutwilligkeit der beabsichtigten

Mehr

B. Schlüsselzahl des Gerichts u. 2. Stelle ja u. 4. Stelle ja

B. Schlüsselzahl des Gerichts u. 2. Stelle ja u. 4. Stelle ja Anlage Verfahrenserhebung Merkmale für Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz A. Satzart 8 09-0 ja 2 8 C. Schlüsselzahl der Erhebungseinheit

Mehr

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine

Mehr

Thüringer Justizministerium. www.thueringen.de. Das Mahnverfahren. Wissenswertes und Hilfestellungen

Thüringer Justizministerium. www.thueringen.de. Das Mahnverfahren. Wissenswertes und Hilfestellungen www.thueringen.de Thüringer Justizministerium Das Mahnverfahren Wissenswertes und Hilfestellungen Inhaltsverzeichnis I. Das Mahnverfahren... 5 Was ist das?... 5 II. Für Gläubiger/innen: Eine Geldforderung

Mehr

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Verwaltungsgericht Braunschweig Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Mit

Mehr

1 Zugriff auf alle SCHUFA-Auskünfte, günstige Einzel ab rechnungen!

1 Zugriff auf alle SCHUFA-Auskünfte, günstige Einzel ab rechnungen! JURCASH Highlights auf einen Blick Exklusive Konditionen für Gewerbetreibende! JURCASH Serviceleistungen für Vermieter Neu! 1 Ohne: Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag oder Erfolgsprovision!

Mehr

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht 0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2005 2477 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort zur 4. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Zielsetzung 1

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort zur 4. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Zielsetzung 1 Vorwort zur 4. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen V XV XXI A. Zielsetzung 1 B. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AuGeMa)... 5 I. Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Mehr

THEMA Das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren

THEMA Das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren THEMA Das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren Zahlt der Schuldner einer Geldforderung trotz Mahnung nicht, stellt sich für den Gläubiger die Frage, wie er seinen Zahlungsanspruch dennoch durchsetzen

Mehr

Grenzüberschreitende Forderungsverfolgung

Grenzüberschreitende Forderungsverfolgung Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21920 Grenzüberschreitende Forderungsverfolgung Sie wollen gegen einen im EU-Ausland befindlichen Schuldner Ihre Forderung durchsetzen?

Mehr

Info des Amtsgerichts Warendorf

Info des Amtsgerichts Warendorf 1 Info des Amtsgerichts Warendorf Wie vollstrecke ich aus dem inl. Europäischen Zahlungsbefehl in einem anderen EU-Mitgliedstaat? bzw. Welche Unterlagen benötige ich für die Zwangsvollstreckung? Europäischer

Mehr

Redaktionelle Abkürzung: ArbGG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 ( BGBl. I S.

Redaktionelle Abkürzung: ArbGG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 ( BGBl. I S. Arbeitsgerichtsgesetz Bundesrecht Titel: Arbeitsgerichtsgesetz Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: ArbGG Gliederungs-Nr.: 320-1 Normtyp: Gesetz Arbeitsgerichtsgesetz In der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz (1) Alle Rechtsstreitigkeiten Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz Entwurf, Stand 28.04.2008 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit a) zwischen Organisationen oder Einrichtungen des Deutschen Roten

Mehr

Dieses Skript hilft Ihnen, wenn Sie gegen einen Schuldner im Ausland schnell Ihre Forderung durchsetzen wollen.

Dieses Skript hilft Ihnen, wenn Sie gegen einen Schuldner im Ausland schnell Ihre Forderung durchsetzen wollen. Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung Stand: März 2011 Dieses Skript hilft Ihnen, wenn Sie gegen einen Schuldner im Ausland schnell Ihre Forderung durchsetzen wollen. Hierfür stellen wir Ihnen die

Mehr