Klimmer: Repetitorium der Buchführung

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Transkript:

Klimmer: Repetitorium der Buchführung

Dr. Dr. Walbeim August Klimmer Repetitorium der Buchführung Handbuch für Handel und Industrie Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Additional material to this book can be downloaded from http://extras.springer.com ISBN 978-3-663-12559-4 ISBN 978-3-663-13074-1 (ebook) DOI 10.1007/978-3-663-13074-1 Verlags.Nr. 158 Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1958 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1958

Vorwort Das vorliegende Buch ist in erster Linie dazu bestimmt, dem bereits in der Buchführung Bewanderten die Auffrischung seiner Kennmisse zu ermöglichen und in Zweifelsfällen als Nachschlagebuch zu dienen. Es soll aber auch den Lernenden, insbesondere den Autodidakt, in die Systematik der Buchhaltung einfuhren und ihn in leicht verständlieber Darstellung mitden Grundlagen und der Technik der doppelten Buchführung vertraut machen. Auf ausführliche Erläuterungen und Lösungen zu den gestellten Aufgaben ist daher besonderer Wert gelegt worden. Die Aufgaben sind nach dem Grad der Schwierigkeit, beginnend mit den Anfangsgründen, methodisch aufgebaut. Kurze Abhandlungen am Beginn der einzelnen Abschnitte fuhren in die jeweilige Materie ein. Dabei werden auch wirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, steuerliche und handelsrechtliche Gesichtspunkte erörtert, soweit sie fur den Buchhalter von besonderem Interesse sind. Eine erschöpfende Einfilhrung in diese Gebiete kann und soll das Buch jedoch nicht geben. Theoretische Fragen werden nur dann besprochen, wenn sie für die Praxis des Buchhalters von Bedeutung sind. Im ersten Teil wird die Buchführung des Einzelhandels und Grasshandels dargestellt. Die Buchführung der Gesellschaften wird dabei in besonderen Abschnitten behandelt. Der zweite Teil bringt eine Einführung in das umfangreiche Gebiet der industriellen Buchführung. Der Buchhalter muss auch in der Lage sein, die Buchführung auszuwerten, die Ordnungsmässigkeit der Buchführung, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsgebarung zu prüfen und zu überwachen und seine Erkenntnisse zum Wohle des Betriebs auszunutzen. Es ist daher ein besonderer Abschnitt über Betriebskennziffern, Kritik der Bilanz und GV -Rechnung und Ordnungsmässigkeit der Buchführung beigefügt, der in diese Gebiete einführt. Der Schluss des Buches eilthält mehrere Aufgaben aus dem Steuerrecht, die den Anforderungen entsprechen, die bei Prüfung der steuerberatenden Berufe und der Beamten der Finanzverwaltung gestellt werden. Sie werden besonders für Prüfungskandidaten von Interesse sein. Der Verfasser

Inhaltsverzeichnis I. Einführung in die doppelte Buchführung. Das Wesen der doppelten Buchführung. Wertbegriffe...... Die Inventur............... Entwicklung der Bilanz aus der Inventur. Veränderungen der Bilanz.... Bilanzveränderungen mit Erfolgscharakter. Einzelfragen der Bilanzierung. Auflösung der Bilanz in Konten. Das Konto.... Der Buchungssatz....... Deuten von Buchungssätzen.. Der Saldo, Abschluß der Konten. Eröffnungsbuchungen. Das Schlußbilanzkonto. Das Privatkonto. II. Abschlüsse.. Abschlüsse ohne Gewinn und Verlust.. Bestandskonto, Erfolgskonto, gemischtes Konto Abschlüsse mit Gewinn und Verlust... Ermittlung des Reingewinns aus der Bilanz.. Buchhalternase, Storno, Seitenübertrag.... Durchführung d~s Abschlusses im Tagebuch. Entnahmen, Einlagen und Bilanzgewinn. m. Rechnungswesen des Handels... Der Kontenrahmen des Einzelhandels. Zerlegung des gemischten Warenkontos. Der Beleg.... Grundbuch und Hauptbuch....... IV. Metboden der doppelten Buchführung. 11 11 12 14 19 26 32 39 41 43 49 53 54 57 59 61 64 64 68 73 82 84 86 89 93 93 101 110 111 116 V. Besondere Fille der Buchführung.... 119 Rückstellungen und Rücklagen............. 119 Erlösberichtigungen, Rücksendungen, Nachlässe, Rabatte, Bezugskosten, Skonti, Boni, Diskont.........._...................... 122

Posten der Rechnungsabgrenzung 129 Wechselbuchungen........ 143 Abschreibungen auf Anlagen... 157 Behandlung der Rabattsparmarken. 170 Abschlußbuchungen, Hauptabschlußübersicht. 173 Bewertung der Forderungen, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen, Delkredere.............. 177 Zusammenfassende Aufgabe Einzelhandel. 189 Mindestbuchführung des Einzelhandels. 192 VI. Der Großhandelskontenrahmen. 200 Die Kontenklassen......... 200 Binnengroßhandel und Außenhandel. 205 VII. Besondere Fälle der Buchführung (Fortsetzung) 210 Verbuchung der Verpackungskosten..... 210 Verbuchung der Löhne und Gehälter..... 215 Zeitliche Abgrenzung der Löhne und Gehälter. 218 Warenkalkulation.............. 221 VIII. Geschäftsgang einer Großhandels-OHG. 225 Hauptabschlußübersicht....... 225 Gewinnverteilung der OHG und KG. 226 IX. Die amerikanische Buchführung...... 231 Grundlegendes, einfache Tabellenbuchführung. 231 Erweiterte amerikanische Buchführung. 234 X. Die Hilfsbücher (Skontren)..... 238 Kunden- und Liefererbuch (oder -Kartei) 238 Wechselbücher 238 WarenhUfsbuch.. 239 Andere Hilfsbücher 240 XI. Die Kontokorrentbuchhaltung 241 XII. Besondere Arten der Buchführung. 249 Kommissionsgeschäfte - Konsignationsgeschäfte. 249 Geheimbuchführung........... 258 Partizipationsgeschäfte (Metageschäfte). 263 Konsortialgeschäfte........... 268 Abzahlungsgeschäfte.......... 273 Abzahlungsgeschäfte: Sonderfragen, Finanzierungskosten. 276 Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes durch höhere Gewalt (Brand usw.) 278 Der Kraftwagen, steuerlich und buchtechnisch. 284 Kalkulatorische Kostenarten..................... 292

XIII. Kapitalgesellschaften Abschluß und Gewinnverteilung der Aktiengesellschaft. Sanierung von Betrieben.......... Abschluß und Gewinnverteilung der GmbH. XIV. Der Konkurs. Allgemeines Buchmäßige Behandlung XV. Gründungen und Umwandlungen Umwandlung einer Einzelfirma in eine Personengesellschaft Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern................. Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, erleichterte Umwandlung.................. Steuerliche Fragen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft, Geschäftsveräußerung im ganzen........... :......... Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz von 1956 XVI. Industriebuchführung. Begriffe der Kostenrechnung. Fabrikbuchhaltung in einfachster Form (Gesamtkostenverfahren) Zerlegung des Fabrikationskontos.... Aufteilung der Kosten nach Kostenstellen.... Der Betriebsabrechnungsbogen......... Der Betriebsabrechnungsbogen: Normalzuschläge, Umlegungsverfahren Vom Betriebsabrechnungsbogen zu den Kostenträgerkonten Klasse 7 und 8 Industriegeschäftsgang mit Betriebsabrechnung.......... Die Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)........... Führung der Klassen 7 und 8 nach dem Gemeinschaftskontenrahmen der Deutschen Industrie (GKR)......... Trennung von Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung. Geschäftsgang mit Spiegelbildkonten...... Die Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen... XVII. Kennziffern, Bilanzkritik, Kritik der GV-Rechnung. Kennziffern....... Bilanzkritik....... Kritik der GY-Rechnung. XVIII. Bilanztheorien.. XIX. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. 295 295 302 315 317 317 321 326 326 331 338 343 349 352 355 355 359 365 371 375 379 383 388 398 401 404 407 409 418 418 423 429 433 435

XX. Fragen aus dem Steuerrecht......... Fragen aus dem Umsatzsteuerrecht........ Prüfungsaufgabe aus dem Einkommensteuerrecht. Verzeichnis der Abkürzungen Stiehwortverzeichnis..... 438 438 448 455 457

I. Einführung in die doppelte Buchführung Das Wesen der doppelten Buchführung Nach 39 HGB hat der Vollkaufmann am Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, sein Bargeld und seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen, dabei deren Wert anzugeben und einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss zu machen. Er hat ferner fur den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches In v e n t a r und eine solche B i1 an z aufzustellen. Er ist weiter gern. 38HGBverpflichtet, Bücher zu führen und in diese seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung einzutragen. Für die Aktiengesellschaften enthalten die 125-144 AktG. Vorschriften über die Verpflichtung zur Buchführung. Die Buchführung hat danach die Aufgabe, die durch die Inventur festgestellten Vermögenswerte zu verrechnen und nachzuweisen, wie sich diese Vermögenswerte bis zur Schlussbilanz weiterentwickelt haben. Wenn auch die Art der Buchführung (einfache oder doppelte) nicht vorgeschrieben ist, so kann doch nur die doppelte Buchführung diese Aufgabe vollständig erfüllen. Die einfache Buchführung kommt nur für kleine Betriebe in Frage. Die Bezeichnung "doppelte Buchführung" kommt nicht nur daher, dass jeder Geschäftsvorfall doppelt verbucht werden muss, Auch in der einfachen Buchführung ist die doppelte Verbuchung der Geschäftsvorfälle möglich, doch ist diese Buchführung unsystematisch und kennt insbesondere keinen lückenlosen Ausweis von Aufwand und Ertrag, so dass sich die Entwicklung des Betriebsvermögens nicht ersehen lässt. Das Wesen der Doppik besteht vielmehr darin, dass sie eine d o p p e 1t e Verrechnung vornimmt, nämlich: a) der Vermögensteile (Aktiva, Passiva, Eigenkapital) und b) des Aufwands und Ertrags. Sie weist also das Betriebsvermögen (Eigenkapital) in zweifacher Art nach, einmal durch Gegenüberstellung des Anfangs- und Schlussvermögens und dann durch Nachweis der Änderungen des Betriebsvermögens durch Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag. Damit ist eine Sicherheit der Rechnungsstellung erreicht, die durch die einfache Buchführung nicht erlangt werden kann.

12 I. Einführung in die doppelte Buchführung Jeder Geschäftsvorfall schliesst nämlich eine d o p p e 1 seit i g e Ver ä n der u n g ein, entweder zwischen zwei Vermögensteilen oder zwischen Vermögensteilen und der Höhe des Betriebsvermögens. Beispie 1: a) Durch Barkauf einer Ware mindert sich der Kassebestand, die Warenvorräte nehmen zu. b) Es werden Unkosten bezahlt: Der Kassebestand mindert sich, ebenso das Betriebsvermögen. Es übt also jeder Geschäftsvorfall eine zweifache Wirkung aus. Ändert sich ein Bilanzposten, so muss sich auch ein zweiter Bilanzposten ändern. Daraus erhellt die Notwendigkeit, jeden Geschäftsvorfall doppelt zu buchen, einmal im Soll und einmal im Haben. Das S teuerrecht hat sowohl den Personenkreis, als auch die Anforderungen an die Ordnungsmässigkeit der Buchführung noch erweitert und die Gewährung von Steuervergünstigungen weitgehend vom Vorliegen einer ordnungsmässigen Buchführung abhängig gemacht. Die Anforderungen an die Ordnungsmässigkeit der Buchführung werden in einem besonderen Abschnitt behandelt. Wertbegriffe Folgende Wenbegriffe kehren häufig wieder und sollen daher kurz erläutert werden: 1. Der Anschaffungswert berechnet sich aus der Summe der Beträge, die für die Beschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden musste. Dazu gehören ausser dem Kaufpreis auch die Nebenkosten des Erwerbs, z. B. Kosten der Beurkundung, Beförderung, Aufstellung, Provisionen, Steuern, die mit dem Erwerb zusammenhängen wie Grunderwerb, nicht aber die anfallenden Generalunkosten. 2. Der Her s t e 11 u n g s wert entspricht den Herstellungskosten, die sich aus dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammensetzen. Dazu kommen noch die Sonderkosten der Fertigung {Modelle, Lehren usw.).auch Teile der Verwaltungsgemeinkosten können hinzugerechnet werden. 3. Der Gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräusserung des Wirtschaftsgutes zu erzielen wäre. 4. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, den der Unternehmer aufwenden müsste, um den Gegenstand in dem gegenwärtigen Zustand zu beschaffen oder herzustellen. Die "erhöhten Wiederbeschaffungskosten" (wegen zeitweiligen

Wertbegriffe 13 Fehlens der sog. betriebsarteigenen Wirtschaftsgüter für die Produktion) können im allgemeinen nicht berücksichtigt werden. Wohl aber kann bei mangelnder Rentabilität ein Abschlag von den Wiederbeschaffungskosten in Betracht kommen (BFH v. 15. 5. 52, BStBl. III S. 169). 5. Der Te i 1 wert ist nach 6 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass dererwerberden Betrieb fortführt. Als obere Grenze der Einzelveräusserungspreis - mindestens aber der Material- oder Schrottwert. 6. Einheitswert ist der nach den Vorschriften des Bew. Ges. vom Finanzamt festgesetzte Wert eines Grundstücks, gewerblichen Betriebs usw. 7. Geschäftswert, Firmenwert, Goodwill ist a) der über den Wert des Betriebsvermögens hinausgehende Werteines Unternehmens z. B. irrfolge grosser Kundschaft. (RFH in RStBl. 1930 S. 287, 1941 S. 43), b) der Wert, der sich als SummetatsächlicherVerhältnisse ergibt, die die Leistungsfähigkeit des Unternehmens verkörpern, einen nachhaltigen hohen Ertrag gewährleisten und sich bei einer Veräusserung des Betriebs auch zu Gunstendes Unter nehmensauswirken (so RFH in RStBl. 1942 S. 732). In der Bilanz erscheint der Geschäftswert nur, wenn er entgeltlich erworben ist. 8. Buchwert ist der in den Geschäftsbüchern ausgewiesene Wert nach Vornahme der Abschreibungen. 9. Nie d erstwert. NachHandelsrechtgilt das "Niederstwertprinzip" für die Ansetzung des Umlaufvermögens in der Bilanz zum Schutz der Gläubiger. Von mehreren Werten, wie Teilwert, Marktpreis, Wiederbeschaffungspreis, Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist daher der niedrigste Wert anzusetzen. Nach der Neufassung des 5 EStG durch das Steuerneuordnungsgesetz 1954 gilt das Niederstwertprinzip a u c h s t e u er - 1 ich für alle buchführenden Gewerbetreibende. Es ist also für das Umlaufvermögen stets der Teilwert anzusetzen, wenn er niedriger als die sonstigen Werte ist. 10. Anschaffungskosten sind die gesamten Kosten zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, z. B. auch die Bezugskosten, nicht aber die Finanzierungskosten, wie Diskont- und Wechselspesen bei Ratenzahlungen. 11. Herstellungskosten setzen sich aus Fertigungsmaterial, Fertigungslöhnen und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Hierzu kommen unter Umständen noch Sonderkosten der Fertigung. 12. Festwert (Eiserner Bestand). Gewisse Wirtschaftsgüter, z.b. Geschirr in Hotelbetrieben, werden zunächst mit den Anschaffungskosten aktiviert. Dieser Wert wird

14 I. Einführung in die doppeue Buchführung ohne Ab Schreibungen ständig beibehalten. Spätere Ersatzbeschaffungen werden sofort als Unkosten abgeschrieben. Bestands er weiter u n g e n müssen jedoch dem Festwert hinzugesetzt werden. 13. V er m ö g e n s w er t. Der Wert nicht notierter Aktien und Anteile wird nach den Anteilbewertungs Richtlinien 1953 (BStBl. 1955 I S. 97), die an die Stelle des sogenannten Berliner Verfahrens getreten sind, vom Finanzamt mit dem "Vermögenswert" festgesetzt. 14. Z ei tw e rt ist derwert an einem bestimmten Stichtag, z. B. am Stichtag der DM Eröffnungsbilanz (21. 6. 1948). Auch für die Berechnung der Vermögensabgabe spielt der Zeitwert der VA-Schuld eine Rolle, vergl. 11. AbgDV LA v. 11. 8. 54, Zeitwert VO, BGBl. I S. 258, BStBl. S. 410. Die Inventur 1. Eine Bilanz kann nur auf Grund einer ordnungsmässigen Inventur (körperliche Be standsaufnahme) aufgestellt werden. Ohne Inventur keine Bilanz! Die Bestandsaufnahme ist auch durch 39 HGB, 160 Abs. 1 und 161 AO gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt die Inventur, so liegt ein sachlicher Mangel der Buchführung vor, der das Finanzamt gernäss 217 AO zur Schätzung des Ergebnisses berechtigt, die meist zu hoch ausfällt. Unter Inventur im engeren ~inn versteht man die Bestandsaufnahme der greifbaren Gegenstände, die man zählen, messen, wiegen oder schätzen kann. Die Inventur im weiteren Sinn begreift auch die Forderungen, Schulden und bewertbaren Rechte mit ein, also die mengen- und wertmässige Aufnahme sämtlicher Vermögenswerte und Schulden. Durch die Inventur sind auch die voll abgeschriebenen Bestände nach Art und Menge k ö r p er 1 ich aufzunehmen. Der Gegenstand muss genau bezeichnet und der Bilanzwert ersichtlich gemacht werden. Führt der Unternehmer Lag erb ü c her oder eine Lagerkartei, so darf er die am Bilanzstichtag vorhandenen Warenvorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aufgrund der Lagerbücher feststellen. Einmal im Jahr muss aber durch körperliche Aufnahme nachgeprüft werden, ob der buchmässige Bestand mit dem tatsächlichen übereinstimmt. DieStreitfrage, ob auch die beweglichen Anlagegegenstände körperlich aufgenommen werden müssen, wird von Abschn. 31 ESt-Richtl. 1955 bejaht. Führt jedoch der Unternehmer ein Bestandsverzeichnis in der Weise, dass jeder Zu- und Abgang laufend eingetragen wird, und die am Bilanzstichtag vorhandenen beweglichen Gegenstände fortlaufend ermittelt werden können, so braucht er keine körperliche Aufnahme durch