Datenschutz in der Schule

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Transkript:

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 2

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 3

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht Vorbereitung auf die multimediale Informationsgesellschaft 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 4

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht Vorbereitung auf die multimediale Informationsgesellschaft Vorbildfunktion der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 5

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht Vorbereitung auf die multimediale Informationsgesellschaft Vorbildfunktion der Schule Online-Learning-Kurs des LfD der Freien Hansestadt Bremen http://www.datenschutz4school.de/ 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 6

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht Vorbereitung auf die multimediale Informationsgesellschaft Vorbildfunktion der Schule Online-Learning-Kurs des LfD der Freien Hansestadt Bremen http://www.datenschutz4school.de/ Verantwortung der Schule für die eigene Datenverarbeitung Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 7

Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht Vorbereitung auf die multimediale Informationsgesellschaft Vorbildfunktion der Schule Online-Learning-Kurs des LfD der Freien Hansestadt Bremen http://www.datenschutz4school.de/ Verantwortung der Schule für die eigene Datenverarbeitung Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Schaffung von Datensicherheit 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 8

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 9

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 10

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 11

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG Bedrohung durch die Informationsgesellschaft 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 12

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG Bedrohung durch die Informationsgesellschaft Betroffener muss noch erkennen können, wer, wann, was und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 13

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG Bedrohung durch die Informationsgesellschaft Betroffener muss noch erkennen können, wer, wann, was und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß Datenschutz zugleich auch institutionelles Grundrecht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 14

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG Bedrohung durch die Informationsgesellschaft Betroffener muss noch erkennen können, wer, wann, was und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß Datenschutz zugleich auch institutionelles Grundrecht Verbot der Datenverarbeitung mit Erlaubnisvorbehalt 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 15

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG Bedrohung durch die Informationsgesellschaft Betroffener muss noch erkennen können, wer, wann, was und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß Datenschutz zugleich auch institutionelles Grundrecht Verbot der Datenverarbeitung mit Erlaubnisvorbehalt Erlaubnis durch Gesetz, 3 I Zi. 1 KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 16

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Volkzählungsurteil des BVerfG Menschenwürde und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 1 I, 2 GG Bedrohung durch die Informationsgesellschaft Betroffener muss noch erkennen können, wer, wann, was und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß Datenschutz zugleich auch institutionelles Grundrecht Verbot der Datenverarbeitung mit Erlaubnisvorbehalt Erlaubnis durch Gesetz, 3 I Zi. 1 KDO oder Einwilligung des Betroffenen, 3 I Zi. 2 KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 17

Rechtsgrundlagen 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 18

Rechtsgrundlagen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft (SchulDO) 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 19

Rechtsgrundlagen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft (SchulDO) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 20

Rechtsgrundlagen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft (SchulDO) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Vorschriften zur Informations- und Kommunikationstechnik 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 21

Rechtsgrundlagen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft (SchulDO) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Vorschriften zur Informations- und Kommunikationstechnik Anordnung über den kirchlichen Datenschutz KDO - 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 22

Rechtsgrundlagen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft (SchulDO) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Vorschriften zur Informations- und Kommunikationstechnik Anordnung über den kirchlichen Datenschutz KDO Betriebsvereinbarungen 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 23

Rechtsgrundlagen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft (SchulDO) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Vorschriften zur Informations- und Kommunikationstechnik Anordnung über den kirchlichen Datenschutz KDO Betriebsvereinbarungen Im Einzelfall: Einwilligung des Betroffenen, 3 II KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 24

Datenerhebung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 25

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 26

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 27

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 28

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO Daten der Mitarbeiter - 9 I KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 29

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO Daten der Mitarbeiter - 9 I KDO Datenübermittlung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 30

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO Daten der Mitarbeiter - 9 I KDO Datenübermittlung Landesgesetze und -verordnungen 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 31

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO Daten der Mitarbeiter - 9 I KDO Datenübermittlung Landesgesetze und -verordnungen An andere Schulen - 3 I, II SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 32

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO Daten der Mitarbeiter - 9 I KDO Datenübermittlung Landesgesetze und -verordnungen An andere Schulen - 3 I, II SchulDO Sonstige Stellen (z.b. Praktikantenstellen) - 3 III SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 33

Datenerhebung Schülerdaten - 1 I SchulDO Daten der Erziehungsberechtigten - 1 II SchulDO Sonderpädagogische Daten - 1 III SchulDO Daten der Mitarbeiter - 9 I KDO Datenübermittlung Landesgesetze und -verordnungen An andere Schulen - 3 I, II SchulDO Sonstige Stellen (z.b. Praktikantenstellen) - 3 III SchulDO Beratungsdienste und schulärztlichen Dienst - 4 SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 34

Klassenbücher - 5 SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 35

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 36

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 37

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO Klassenlisten - 6 III SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 38

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO Klassenlisten - 6 III SchulDO Vorbereitung von Klassentreffen - 6 IV SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 39

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO Klassenlisten - 6 III SchulDO Vorbereitung von Klassentreffen - 6 IV SchulDO Interne Übermittlung der Mitglieder von Gremien - 6 V SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 40

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO Klassenlisten - 6 III SchulDO Vorbereitung von Klassentreffen - 6 IV SchulDO Interne Übermittlung der Mitglieder von Gremien - 6 V SchulDO Auskunft an Eltern volljähriger Schüler - 6 VI SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 41

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO Klassenlisten - 6 III SchulDO Vorbereitung von Klassentreffen - 6 IV SchulDO Interne Übermittlung der Mitglieder von Gremien - 6 V SchulDO Auskunft an Eltern volljähriger Schüler - 6 VI SchulDO Weitergabe von Daten aus Lehrerverzeichnissen - 6 VII SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 42

Klassenbücher - 5 SchulDO Weitergabe zu Werbezwecken - 6 I SchulDO Weitergabe an Kirchengemeinden - 6 II SchulDO Klassenlisten - 6 III SchulDO Vorbereitung von Klassentreffen - 6 IV SchulDO Interne Übermittlung der Mitglieder von Gremien - 6 V SchulDO Auskunft an Eltern volljähriger Schüler - 6 VI SchulDO Weitergabe von Daten aus Lehrerverzeichnissen - 6 VII SchulDO Sonstige Fälle (z.b. Verlesen von Noten) 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 43

Datenspeicherung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 44

Datenspeicherung Speicherung in Akten 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 45

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 46

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 47

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften Technische und organisatorische Maßnahmen - 2 SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 48

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften Technische und organisatorische Maßnahmen - 2 SchulDO Regelung der Zugriffsberechtigung - 2 I SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 49

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften Technische und organisatorische Maßnahmen - 2 SchulDO Regelung der Zugriffsberechtigung - 2 I SchulDO Schriftliche Benutzerordnung - 2 II SchulDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 50

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften Technische und organisatorische Maßnahmen - 2 SchulDO Regelung der Zugriffsberechtigung - 2 I SchulDO Schriftliche Benutzerordnung - 2 II SchulDO Verpflichtung auf das Datengeheimnis - 4 KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 51

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften Technische und organisatorische Maßnahmen - 2 SchulDO Regelung der Zugriffsberechtigung - 2 I SchulDO Schriftliche Benutzerordnung - 2 II SchulDO Verpflichtung auf das Datengeheimnis - 4 KDO Meldepflicht und Verfahrensverzeichnis - 3a KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 52

Datenspeicherung Speicherung in Akten EDV-Speicherung Speicherung auf Rechnern von Lehrkräften Technische und organisatorische Maßnahmen - 2 SchulDO Regelung der Zugriffsberechtigung - 2 I SchulDO Schriftliche Benutzerordnung - 2 II SchulDO Verpflichtung auf das Datengeheimnis - 4 KDO Meldepflicht und Verfahrensverzeichnis - 3a KDO Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - 18a, 18b KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 53

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 54

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 55

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume Schulhof 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 56

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume Schulhof Schulgebäude, Treppenhaus, Flure 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 57

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume Schulhof Schulgebäude, Treppenhaus, Flure Diebstahlprävention 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 58

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume Schulhof Schulgebäude, Treppenhaus, Flure Diebstahlprävention Gewaltprävention 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 59

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume Schulhof Schulgebäude, Treppenhaus, Flure Diebstahlprävention Gewaltprävention Beobachtung / Aufzeichnung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 60

Videoüberwachung in der Schule - 5a KDO Öffentlich zugängliche Räume Schulhof Schulgebäude, Treppenhaus, Flure Diebstahlprävention Gewaltprävention Beobachtung / Aufzeichnung Hinweise 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 61

Weitere Themen / Informationsangebote Internetmobbing https://www.datenschutzzentrum.de/schule/internetmobbing.pdf Happy Slapping https://www.datenschutzzentrum.de/schule/happy-slapping.pdf Konzepte gegen Schulabsentismus http://www.schleswig-holstein.de/im/de/service/broschueren/broschuerenkrimi /schulabsentismusboschuere.html nnn=true 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 62

Schulen ans Netz mit Sicherheit - 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 63

Schulen ans Netz mit Sicherheit Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 64

Schulen ans Netz mit Sicherheit Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Die schuleigene Homepage 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 65

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 66

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 67

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 68

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 69

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG Unterrichtungspflicht - 13 TMG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 70

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG Unterrichtungspflicht - 13 TMG Pflicht zur Auskunftserteilung ü. gespeicherte Daten - 13 VII TMG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 71

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG Unterrichtungspflicht - 13 TMG Pflicht zur Auskunftserteilung ü. gespeicherte Daten - 13 VII TMG Beschränkung bei der Erhebung von Bestandsdaten - 14 TMG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 72

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG Unterrichtungspflicht - 13 TMG Pflicht zur Auskunftserteilung ü. gespeicherte Daten - 13 VII TMG Beschränkung bei der Erhebung von Bestandsdaten - 14 TMG Beschränkung bei der Erhebung von Nutzungsdaten - 15 TMG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 73

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG Unterrichtungspflicht - 13 TMG Pflicht zur Auskunftserteilung ü. gespeicherte Daten - 13 VII TMG Beschränkung bei der Erhebung von Bestandsdaten - 14 TMG Beschränkung bei der Erhebung von Nutzungsdaten - 15 TMG Keine Überwachungspflicht - 7 II TMG 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 74

Internetnutzung durch Schüler außerhalb des Unterrichts Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, 85 TKG Ausnahme: Automatisierte Virenprüfung Schule ist Diensteanbieter gem. 2 TMG Unterrichtungspflicht - 13 TMG Pflicht zur Auskunftserteilung ü. gespeicherte Daten - 13 VII TMG Beschränkung bei der Erhebung von Bestandsdaten - 14 TMG Beschränkung bei der Erhebung von Nutzungsdaten - 15 TMG Keine Überwachungspflicht - 7 II TMG Sperrung der Nutzung strafbarer Inhalte soweit technisch möglich 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 75

Die schuleigene Homepage 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 76

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 77

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Informationspflichten 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 78

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Personenbezogene Daten von Lehrkräften 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 79

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Personenbezogene Daten von Lehrkräften Dienstliche Daten: ja, wenn der Dienstverkehr dies erfordert 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 80

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Personenbezogene Daten von Lehrkräften Dienstliche Daten: ja, wenn der Dienstverkehr dies erfordert Private Daten: nur mit schriftlicher Einwilligung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 81

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Personenbezogene Daten von Lehrkräften: Dienstliche Daten: ja, wenn der Dienstverkehr dies erfordert Private Daten: nur mit schriftlicher Einwilligung Personenbezogene Daten von Schülern und Eltern: Nur mit schriftlicher Einwilligung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 82

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Personenbezogene Daten von Lehrkräften: Dienstliche Daten: ja, wenn der Dienstverkehr dies erfordert Private Daten: nur mit schriftlicher Einwilligung Personenbezogene Daten von Schülern und Eltern: Nur mit schriftlicher Einwilligung a) der Schüler selbst (Oberstufe) 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 83

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Personenbezogene Daten von Lehrkräften: Dienstliche Daten: ja, wenn der Dienstverkehr dies erfordert Private Daten: nur mit schriftlicher Einwilligung Personenbezogene Daten von Schülern und Eltern: Nur mit schriftlicher Einwilligung a) der Schüler selbst (Oberstufe) b) der Erziehungsberechtigten 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 84

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 85

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos KUrhRG keine Rechtsgrundlage für Veröffentlichung im Internet! 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 86

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos KUrhRG keine Rechtsgrundlage für Veröffentlichung im Internet! Gesteigerte Risiken des Internets gegenüber Printmedien 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 87

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos KUrhRG keine Rechtsgrundlage für Veröffentlichung im Internet! Gesteigerte Risiken des Internets gegenüber Printmedien Für Fotos bedarf es daher der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 88

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos KUrhRG keine Rechtsgrundlage für Veröffentlichung im Internet! Gesteigerte Risiken des Internets gegenüber Printmedien Für Fotos bedarf es daher der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Lehrkräfte 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 89

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos KUrhRG keine Rechtsgrundlage für Veröffentlichung im Internet! Gesteigerte Risiken des Internets gegenüber Printmedien Für Fotos bedarf es daher der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigte 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 90

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Sonderfall: Veröffentlichung von Fotos KUrhRG keine Rechtsgrundlage für Veröffentlichung im Internet! Gesteigerte Risiken des Internets gegenüber Printmedien Für Fotos bedarf es daher der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigte der Eltern 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 91

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Gästebuch, schwarzes Brett, Diskussionsforum 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 92

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Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Gästebuch, schwarzes Brett, Diskussionsforum Namentlicher oder anonymer Eintrag möglich Keine Gewähr für die Richtigkeit der Eintragung In der Regel Warnhinweis erforderlich Verhinderung von Beleidigungen und strafbaren Inhalten 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 96

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Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Gästebuch, schwarzes Brett, Diskussionsforum Namentlicher oder anonymer Eintrag möglich Keine Gewähr für die Richtigkeit der Eintragung In der Regel Warnhinweis erforderlich Verhinderung von Beleidigungen und strafbaren Inhalten In der Regel Moderation erforderlich Beiträge von Schülerinnen und Schülern 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 98

Die schuleigene Homepage Inhalte Was darf ins Netz? Gästebuch, schwarzes Brett, Diskussionsforum Namentlicher oder anonymer Eintrag möglich Keine Gewähr für die Richtigkeit der Eintragung In der Regel Warnhinweis erforderlich Verhinderung von Beleidigungen und strafbaren Inhalten In der Regel Moderation erforderlich Beiträge von Schülerinnen und Schülern Namensnennung nur mit Einwilligung der Betroffenen 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 99

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Vielen Dank Für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit! Der Diözesandatenschutzbeauftragte Der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.o. Engelbosteler Damm 72 30167 Hannover Tel.: 0511 / 81 93 15 E-Mail: info@datenschutz-kirche.de Internet: http://www.datenschutz-kirche.de 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 108