Die Beraterbörse unterstützt das Ziel, Beratung suchende Unternehmen und Existenzgründer/Existenzgründerinnen

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Allgemeine Geschäftsbestimmungen der KfW-Beraterbörse 1. Allgemeines 1.1 Zweck Die KfW-Beraterbörse www.kfw-beraterboerse.de (nachfolgend "Beraterbörse" genannt) ist ein unabhängiges und neutrales Internetportal, das von der KfW im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Die Beraterbörse unterstützt das Ziel, Beratung suchende Unternehmen und Existenzgründer/Existenzgründerinnen (nachfolgend "Existenzgründer" genannt) bei der Suche nach einem Berater/einer Beraterin (nachfolgend "Berater" genannt) durch die Bereitstellung von Informationen über Berater zu unterstützen. Zweck der Beraterbörse ist die Recherche nach Beratern, die für Existenzgründer und Unternehmen betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen anbieten, energiewirtschaftliche Beratungsleistungen anbieten, Beratungsleistungen im Rahmen der von der KfW sowie der NBank angebotenen Beratungsprogramme erbringen. Existenzgründer und Unternehmer, die Berater in der Beraterbörse suchen, werden nachfolgend "Nutzer" genannt (siehe Ziffer 2.). Berater, die betriebswirtschaftliche oder energiewirtschaftliche Beratungen durchführen, können ihr Profil in der Beraterbörse eintragen, um in dieser Börse freigeschaltet und gefunden zu werden. Existenzgründer und Unternehmer können über die Beraterbörse die Berater, die im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Beratung für sie tätig waren, mittels eines standardisierten Formulars bewerten. Existenzgründer und Unternehmer, die Berater in der Beraterbörse bewerten (siehe Ziffer 4.), werden nachfolgend "Bewerter" genannt. 1.2 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle Teilnehmer der Beraterbörse. Die Teilnahme an der Beraterbörse erfolgt nach Zivilrecht. Für Seite 1 von 9

die einzelnen Teilnehmergruppen der Beraterbörse (Nutzer, Berater und Bewerter) gelten besondere ergänzende Bestimmungen, die Bestandteil dieser AGB sind. 1.3 Inhalte, Kostenfreiheit In der Beraterbörse werden Informationen über Berater angeboten. Diese Informationen zu den Beratern setzen sich zusammen aus Informationen, die der Berater selbst in die Beraterbörse eingestellt hat (z. B. persönliche Daten, Daten zur Beratungserfahrung), Informationen der KfW und der NBank zum Einsatz eines Beraters im Rahmen zu den von ihnen angebotenen und bezuschussten Beratungsprogrammen und Informationen von Existenzgründern und Unternehmern, die nach einem Beratungseinsatz den Berater bewertet haben. Mit der Beraterbörse kann über eine Online-Recherche nach Beratern gesucht und die o. g. Informationen zu den Beratern (Beraterprofil) eingesehen werden. Die Berater werden von den Nutzern nach Bedarf eigenständig kontaktiert. Eine Vermittlung von Beratern oder von Existenzgründern und Unternehmern durch die KfW erfolgt nicht. Die KfW übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Qualifikation oder Qualität der Berater. Die Nutzung der Beraterbörse ist kostenfrei. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Beraterbörse besteht nicht. Die Änderung und Aufhebung der Beraterbörse ist jederzeit möglich. 1.4 Nutzung der Internetseiten Inhalt, Struktur und Gestaltung der Beraterbörse sind urheberrechtlich geschützt. Auf den Beraterbörsen-Internetseiten zur Verfügung gestellte Texte, Textteile, Grafiken, Tabellen, Software oder Bildmaterialien dürfen ohne vorherige Zustimmung der KfW auf keine Art (auch nicht anhand des Quellcodes) verändert, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte verteilt oder übermittelt werden. Dies gilt auch für die Adressen der gelisteten Berater. Auf die Beraterbörse darf mittels Hyperlink verwiesen werden, wenn die aufgerufene Beraterbörse-Internetseite alleiniger Inhalt des Browserfensters wird. 1.5 Haftung Die KfW übernimmt keinerlei Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Dritten für die Beraterbörse übermittelten und von der KfW lediglich weiter gegebenen Informationen. Die Haftung der KfW wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Seite 2 von 9

Verletzung von Kardinalpflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der KfW oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KfW beruhen. Kardinalpflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung der KfW oder ggf. auch ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ist ausgeschlossen. 1.6 Gerichtsstand und geltendes Recht Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Verhältnis ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Die rechtlichen Beziehungen zur KfW richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1.7 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Eine Regelungslücke werden die Parteien durch eine dem Sinn und Zweck dieser AGB am besten entsprechende Regelung ausfüllen. 2. Besondere Bestimmungen für die Nutzer der Beraterbörse 2.1 Für die Nutzer, die in der Beraterbörse nach Beratern recherchieren, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. 2.2 Die Nutzer können auf das Angebot der Beraterbörse über das Internet kostenlos zugreifen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieses Zugriffs besteht nicht. 2.3 Über die Webseiten der Beraterbörse werden Informationen zu Beratern zur Verfügung gestellt, für deren Inhalte allein die Berater verantwortlich sind. 2.4 Für die Haftung der KfW für Informationen des Beraters und der Bewerter in der Beraterbörse gilt gegenüber den Nutzern Ziffer 1.5, Absätze 1 und 2. 2.5 Eine Vermittlung von Beratern durch die KfW erfolgt nicht. Die KfW übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Qualifikation oder Qualität der Berater. Seite 3 von 9

3. Besondere Bestimmungen für die Berater der Beraterbörse Für die Registrierung und Listung als Berater in der Beraterbörse gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. 3.1 Voraussetzungen für die Beraterlistung Die Berater unterstützen den Zweck der Beraterbörse durch Bereitstellung ihres Datenangebots. Jeder entgeltlich tätige Berater, der selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses betriebswirtschaftliche oder energiewirtschaftliche Beratung durchführt und diese AGB akzeptiert hat, kann sich in der Beraterbörse online registrieren und seine Daten im Beraterprofil hinterlegen. Die Registrierung kann ausschließlich über den dafür vorgesehenen Onlinezugang im Internetauftritt der Beraterbörse erfolgen. Jeder Berater darf nur ein Beraterprofil in der Beraterbörse hinterlegen. Das Beraterprofil muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Die Bearbeitung des Beraterprofils erfolgt durch die KfW erst dann, wenn der Berater alle Informationen vollständig in seinem Profil eingetragen hat. Die KfW behält sich die jederzeitige Prüfung aller Angaben des Beraters vor. Der Berater hat auf Nachfrage die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben durch Vorlage entsprechender Dokumente und Belege nachzuweisen. Berater, die Nachweise nicht fristgerecht liefern oder die unwahre Angaben gemacht haben, werden von der KfW aus der Beraterbörse ausgeschlossen. Die recherchierbaren Berater der Beraterbörse müssen persönlich zuverlässig und fachlich geeignet sein, um betriebswirtschaftliche bzw. energiewirtschaftliche Beratungen erbringen zu können. Die KfW ist berechtigt, die Vergabe von Benutzernamen und Passworten abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gründe bestehen, die dem Zweck der Beraterbörse zuwiderlaufen oder ihn gefährden. Anzunehmen ist dies vor allem bei Erkenntnissen über Bestechung und Subventionsbetrug im Rahmen öffentlicher Fördermaßnahmen, einschlägigen oder gravierenden Vorstrafen, Verbreitung von Inhalten, die insbesondere strafrechtlich relevant, jugendgefährdend, pornografisch, rassistisch, extremistisch, beleidigend, gewaltverherrlichend oder herabwürdigend sind und bei sonstigem Missbrauch, etwa fortgesetzten oder erheblichen Marken- oder Wettbewerbsverletzungen. Seite 4 von 9

Wenn der Berater alle Voraussetzungen für eine Listung in der Beraterbörse erfüllt, wird er von der KfW für die Recherche freigeschaltet. Die KfW behält sich im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung vor, den Berater vorläufig zu sperren, wenn substantielle Verdachtsgründe zu den in Ziffer 3.1, Absatz 6 Satz 2 ff. genannten Sachverhalten bestehen. Der Beraterdatensatz wird dann vorübergehend inaktiv gesetzt. Der Berater wird somit nicht mehr über die öffentliche Beratersuche gefunden, kann nicht mehr auf seine Profildaten zugreifen und ein Einsatz in den Beratungsprodukten ist somit auch nicht möglich. Die KfW hat das Recht, Inhalte, die gegen die guten Sitten oder gegen geltendes Recht verstoßen, die insbesondere strafrechtlich relevante, jugendgefährdende, pornografische, rassistische, extremistische, beleidigende, gewaltverherrlichende oder herabwürdigende Inhalte haben, von der Webseite zu nehmen. Berater, die in den Zuschussprogrammen der Beratungsförderung der KfW oder NBank tätig werden wollen, müssen die in den jeweiligen Richtlinien, Merkblättern oder Zulassungsbedingungen hinterlegten Bedingungen akzeptieren und erfüllen. Dazu sind in der Beraterbörse die entsprechenden Bedingungen hinterlegt, denen dort auch zugestimmt werden muss. 3.2 Regelungen zu Bewertungen Alle abgegebenen Bewertungen (Referenzbewertungen und freie Feedbacks) werden anonymisiert im öffentlichen Profil des Beraters angezeigt. Zudem kann ein Berater nur nach den in den Bewertungen hinterlegten Angaben zu der Unternehmensphase, Branche und dem Beratungsthema in den äquivalenten Recherchefeldern der Suchmasken nach Beratungsschwerpunkten und Beratungsprodukten recherchiert werden. Die personenbezogenen Daten des bewertenden Existenzgründers oder Unternehmers bzw. die Unternehmensdaten sind ausschließlich für die KfW und den bewerteten Berater sichtbar. Die KfW behält sich die jederzeitige Prüfung aller Angaben der Bewertung vor, ist hierzu gegenüber den Beratern aber nicht verpflichtet. Der Berater hat auf Nachfrage die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben durch Vorlage entsprechender Dokumente und Belege nachzuweisen. Bewertungen, für die diese Nachweise nicht erbracht werden können oder die nachweislich unwahre Angaben beinhalten, werden von der KfW entfernt. Der Berater erklärt sein Einverständnis damit, dass die KfW den Bewerter zur Überprüfung der Angaben kontaktieren darf. Seite 5 von 9

3.2.1 Referenzbewertungen Der Berater kann mittels eines standardisierten Internet-Formulars, das mit vorgegebenen und frei auswählbaren Auswahlfeldern zur Beratereinschätzung durch die KfW hinterlegt ist, Referenzbewertungen von Existenzgründer und Unternehmer einholen. Referenzbewertungen dürfen ausschließlich von denjenigen Existenzgründern oder Unternehmern eingeholt werden, die durch den Berater zu betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Themen beraten wurden. Die Referenzprojekte müssen im Einzelnen folgende Merkmale aufweisen: Es muss sich um ein zum Zeitpunkt des Einholens der Referenzbewertung abgeschlossenes Beratungsprojekt handeln. Insbesondere Seminare, Vorträge, Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien sowie von Internetseiten gelten nicht als Beratungsprojekte und können daher nicht bewertet werden. Die Beratung wurde alleine oder hauptverantwortlich als angestellter Berater in einem Beratungsunternehmen oder als selbstständiger Berater durchgeführt. Ein Referenzprojekt mit gleichem Beratungsinhalt, das bereits von einem anderen Berater bei der KfW eingereicht wurde, darf nicht nochmals verwendet werden. Im Bewertungsformular muss der Gründer oder Unternehmer benannt werden, der unmittelbar beraten wurde. Die Bewertung durch einen Dritten (z. B. Steuerberater, Kammer, Bankmitarbeiter) ist nicht möglich. Bewertungen von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Unternehmen der öffentlichen Verwaltung bzw. von Kommunalbetrieben können nicht anerkannt werden. Bewertungen von Unternehmen, bei denen der Berater während des Projektzeitraums in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stand, können nicht anerkannt werden. Der überwiegende Geschäftszweck des bewertenden Unternehmens darf nicht auf die entgeltliche betriebswirtschaftliche oder energiewirtschaftliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein. 3.2.2 Bewertungen durch Freies Feedback Sofern ein Berater durch ein Freies Feedback (siehe Ziffer 4.1: Bewertung des Beraters durch einen Beratungskunden über das standardisierte, öffentlich zugängliche Bewertungsformulars der Beraterbörse) bewertet wurde und diese Bewertung nicht auf Basis einer von ihm durchgeführten Beratung erfolgte, kann der Berater diese Bewertung ablehnen. Der bewertende Unternehmer oder Existenzgründer hat dann den Nachweis zu erbringen, dass die Beratung stattgefunden hat. Sofern dieser Nachweis erbracht wird, wird die Bewertung Seite 6 von 9

im öffentlichen Profil des Beraters angezeigt. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird die Bewertung gelöscht. 3.3 Nutzung des KfW-Logos Eine Nutzung der KfW-Logos ist für Berater nicht gestattet. Eine unberechtigte Nutzung des KfW-Logos kann zu wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen führen. 3.4 Urheberrecht, Nutzungsrechte Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte des Beraters verbleiben in vollem Umfang bei diesem und sind von ihm bei Bedarf gegenüber dem Verletzer geltend zu machen. Eine Beteiligung der KfW an damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen findet nicht statt. 3.5 Kündigung Der Berater kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist seine Eintragung in der Beraterbörse beenden, indem er seinen Datensatz löscht. Unbeschadet der Möglichkeit einer Sperrung gemäß Ziffer 3.1, Absatz 8 kann die KfW den Berater mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen und den Beratereintrag löschen. Darüber hinaus hat die KfW das Recht, dem Berater aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den Beratereintrag zu löschen. 3.6 Änderungen der AGB Die KfW kann die AGB ändern. Die KfW wird dem Berater eine Änderung der Allgemeinen Bestimmungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail, Telefax oder Brief mitteilen, wobei ausdrücklich auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird. Ist diese Mitteilung erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Berater entweder der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht oder weiterhin Beratungen aufgrund der Nutzung der Beraterbörse durchführt. Erfolgen Änderungen zu Lasten des Beraters, kann der Berater seine Eintragung fristlos beenden (siehe Ziffer 3.5, Absatz 1). Dazu reicht es aus, wenn er seinen Datensatz löscht. 3.7 Freistellung Der Berater stellt die KfW von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegenüber der KfW wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Berater eingestellte Inhalte geltend gemacht Seite 7 von 9

werden. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Erstattung notwendiger Kosten für eine ggf. erforderliche Rechtsvertretung einschließlich Gerichtskosten. 4. Besondere Bestimmungen für Bewerter Existenzgründer und Unternehmer können über die Beraterbörse die Berater, die im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Beratung für sie tätig waren, mittels eines standardisierten Internet-Formulars bewerten. Es gelten die folgenden ergänzenden Bestimmungen. 4.1 Arten von Bewertungen Existenzgründer und Unternehmer können Berater über Referenzbewertungen oder Freie Feedbacks (siehe Ziffer 3.2.2) bewerten. Die Referenzbewertungen werden vom Berater gemäß Ziffer 3.2.1 beim Existenzgründer oder Unternehmer eingeholt. Mit dem Freien Feedback kann ein Existenzgründer oder Unternehmer eigenständig einen Berater bewerten. 4.2 Regelungen zu Bewertungen Für die Bewertung müssen die Existenzgründer und Unternehmer ein standardisiertes Internet-Formular, das mit vorgegebenen und frei auswählbaren Auswahlfeldern zur Beratereinschätzung durch die KfW in der Beraterbörse hinterlegt ist, ausfüllen. Bewertungen dürfen ausschließlich nur die Existenzgründer oder Unternehmer vornehmen, die durch den Berater zu betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Themen beraten wurden. Die Bewertungen müssen im Einzelnen folgende Merkmale aufweisen: Es muss sich um ein zum Zeitpunkt des Einholens der Bewertung abgeschlossenes Beratungsprojekt handeln. Insbesondere Seminare, Vorträge, Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien sowie von Internetseiten gelten nicht als Beratungsprojekte und können daher nicht bewertet werden. Die Beratung wurde durch den Berater alleine oder hauptverantwortlich durchgeführt. Der Berater muss in diesem Zeitraum angestellt in einem Beratungsunternehmen oder selbstständig tätig gewesen sein. Ein Beratungsprojekt mit gleichem Beratungsinhalt darf nicht nochmals bewertet werden. Bewertungen von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Unternehmen der öffentlichen Verwaltung bzw. von Kommunalbetrieben können nicht anerkannt werden. Seite 8 von 9

Bewertungen von Unternehmen, bei denen der Berater während des Projektzeitraums in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stand, können nicht anerkannt werden. Der überwiegende Geschäftszweck des Bewerters darf nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein. Alle abgegebenen Bewertungen werden anonymisiert im öffentlichen Profil des Beraters angezeigt. Die personenbezogenen Daten des bewertenden Existenzgründers oder Unternehmers bzw. die Unternehmensdaten sind ausschließlich für die KfW und den bewerteten Berater sichtbar. Der bewertete Berater wird von der KfW vom Eingang der Bewertung in Kenntnis gesetzt. Sofern ein Berater bewertet wurde und diese Bewertung nicht auf Basis einer von ihm durchgeführten Beratung erfolgte, kann der Berater diese Bewertung ablehnen. Der bewertende Unternehmer oder Existenzgründer hat dann der KfW gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass die Beratung stattgefunden hat. Sofern dieser Nachweis erbracht wurde, wird die Bewertung im öffentlichen Profil des Beraters angezeigt. Wird der Nachweis nicht erbracht wird die Bewertung gelöscht. Die KfW behält sich die jederzeitige Prüfung aller Angaben der Bewertung vor. Der Bewerter hat auf Nachfrage die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben durch Vorlage entsprechender Dokumente und Belege nachzuweisen. Bewertungen, für die diese Nachweise nicht erbracht werden können oder die nachweislich unwahre Angaben beinhalten, werden von der KfW entfernt. Seite 9 von 9