Beratungsdokumentation REISEKRANKENVERSICHERUNGEN



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Transkript:

RKV, 27.5.10_GL Seite 1 von 7 Beratungsdokumentation REISEKRANKENVERSICHERUNGEN Wann ist eine private Reisekrankenversicherung sinnvoll? Als gesetzlich Krankenversicherter sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Schutz auch im Ausland gilt. Denn sonst ist das Krankwerden im Urlaub teuer. Die Reisekrankenversicherung stellt weltweit sicher, dass man Sie auf hohem Niveau behandelt und Sie gegebenenfalls auf schnellstem Wege nach Hause bringt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung im Regelfall nur in Ländern der Europäischen Union. In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben Sie keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Wenn Sie sich in solche Länder reisen oder sich dort länger aufhalten, sollten Sie eine Auslandreise-Krankenversicherung abschließen. Auch mit Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Kostenerstattung begrenzt, so dass ein gesetzlich Versicherter die Differenzkosten selber zahlen muss. Sie tragen auch die vollen Kosten, wenn Sie aus dem Ausland in eine heimische Klinik geflogen werden müssen Versicherbarer Personenkreis und Geltungsbereich Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für alle Reisen ins Ausland. Als Ausland gelten nicht Deutschland und das Land, in dem die zu versichernde Person einen ständigen behördlich gemeldeten Wohnsitz hat. Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Spezielle Versicherungen für Au Pairs, Schüler und Studenten können auch im Ausland lebende Personen während ihres Aufenthaltes in Deutschland versichert werden. Die Verträge müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland beziehungsweise vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden. Beruflich Reisende Nicht alle Angebote decken auch berufliche Reisen ins Ausland ab. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende gar keinen Schutz, andere einen gesonderten Tarif oder begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen auf kürzere Fristen. Wenn Ihre Reisekrankenversicherung für private und beruflich veranlasste Reisen gelten soll, geben Sie das bitte bei der Angebotsanfrage an. Geltungsbereich USA/Kanada In den meisten Tarifen können bestimmte Reiseziele nicht ausgeschlossen werden. Einige bieten jedoch günstigere Tarife an wenn man auf Aufenthalte in Canada/USA verzichtet. Die Prämie "inklusive USA/CAN" ist dann empfehlenswert, wenn sich die zu versichernde Person nicht nur zum Transit in den USA oder Kanada aufhalten wird. Als Transit im Sinne dieser Regelung gelten An- und Abreise vom/zum Heimatort mit maximal einer Übernachtung. Maximale Reisedauer pro Reise Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland, die Reisedauer bei Einzel- oder Jahresverträgen ist jedoch bei den Tarifen der einzelnen Gesellschaften unterschiedlich. Keine Reise sollte die vereinbarte Dauer überschreiten. Verlängerungen sind aber meist möglich. Die meisten Verträge verlängern sich, wenn Sie nicht kündigen, sie können aber den Versicherer jedes Jahr wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Ältere Reisende. Für Senioren ist es manchmal gar nicht so einfach, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund dafür sind die Altershöchstgrenzen die einige Versicherer festgelegt haben. Wer das Alter überschreitet, kann keine neue Versicherung mehr abschließen. Aber auch wenn Sie eine Versicherung gefunden haben, zahlen Senioren fast immer eine deutlich höhere Prämie, besonders bei längeren Reisen.

Seite 2 von 7 Schwangere In den Versicherungsbedingungen wird die Übernahme von Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz meist nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich geben lassen, dass er auch für solche Kosten aufkommt. Ausgezeichnete Tarife im FinanzTest Unsere Empfehlungen richten sich auch nach Produktvergleichen unabhängiger Institutionen. So hat z.b. die Zeitschrift Finanztest 6/2008 unterschiedliche Angebote untersucht und elf Auslandsreise- Krankenversicherungen für längerfristige Auslandsaufenthalte mit sehr gut bewertet. Darunter unsere Empfehlungen der Versicherer HanseMerkur und Victoria. Wünschen Sie ein Angebot? Auf den nachfolgenden Seiten haben wir die Bedingungen und Leistungen beispielhafter Tarife aufgelistet. Wichtig zur Ermittlung eines für Sie richtigen Tarifes sind aber Ihre persönlichen Vorgaben. Möchten Sie eine für Sie passende Reisekrankenversicherung ermitteln, dann faxen Sie uns das beiliegende Angebotsformular. Kreuzen Sie bitte die entsprechenden Optionen an, damit wir aus dem umfangreichen Angebot einen Tarif heraussuchen können, der Sie auf Auslandsreisen optimal versichert. Wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen ist vermutlich eine Jahresversicherung die bessere Alternative. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da unter Telefon (040) 85 40 28-50. EINZEL- UND FAMILIENREISEN Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie erstattet zum Beispiel die im Ausland anfallenden Kosten für: Krankentransporte zur stationären Behandlung ins Krankenhaus sowie medizinisch sinnvolle und ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Hause notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis zu 50.000 EUR Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall Die Versicherung gilt weltweit für alle Reisen ins Ausland und ist jederzeit vor Reiseantritt abschließbar GRUPPENVERSICHERUNG Im Urlaub erkranken - das möchte niemand. Schon gar nicht, wenn bei einer Gruppenreise alle darunter leiden müssen. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind alle Teilnehmer Ihrer Reisegruppe im Krankheitsfall umfangreich und besonders günstig abgesichert - und das weltweit. Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen, bei Bahn-Reisen aus mindestens 6 Personen mit einer gemeinsamen Reisezeit und einem gemeinsamen Reiseziel. Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung für Reisegruppen Sie erstattet zum Beispiel die im Ausland anfallenden Kosten für: Krankentransporte zur stationären Behandlung ins Krankenhaus sowie medizinisch sinnvolle und ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Hause

JAHRES-REISEKRANKENVERSICHERUNG Seite 3 von 7 Sie verreisen mehrmals innerhalb eines Jahres geschäftlich oder im Urlaub? Dann lohnt sich für Sie der Abschluss eines Jahresschutzes. Sie müssen Ihre weltweiten Reisen nicht mehr einzeln absichern, sondern genießen ein ganzes Jahr lang finanziellen Schutz bei Krankheit, Unfall oder in sonstigen Notfällen für jede Reise bis zu 31 Tagen. Unsere Jahres-Reisekrankenversicherung bietet viele Vorteile: Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen weltweite Geltung als Privatpatient im Ausland ohne Altersbeschränkung günstige Familientarife Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit Die Jahres-Reisekrankenversicherung erstattet wegen eines versicherten Ereignisses unter anderem die im Ausland anfallenden Kosten für: Krankentransporte zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft medizinisch sinnvolle und ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Hause Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis zu 50.000 EUR Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall REISEVERSICHERUNG FÜR LANGFRISTIGE AUSLANDSAUFENTHALTE Egal ob Sie als Au Pair, im Rahmen eines Schüleraustausches, für ein Auslands-Semester oder wegen eines neuen Jobs längere Zeit im Ausland leben: Denken Sie trotz aller Vorfreude auch an Ihre Sicherheit. Egal ob Sie bis zu 1 oder 5 Jahren ins Ausland gehen, die HanseMerkur hat den passende Reiseversicherung für Sie. Mit unserer speziellen Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie im Krankheitsfall gut abgesichert: für Auslandsaufenthalte zu 365 Tagen tageweise Prämienberechnung Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich keine Altersbegrenzung medizinisch sinnvoller Rücktransport Erstattung zuviel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise Wir übernehmen im versicherten Fall die Kosten bei Krankheit oder Unfall für: Krankentransporte zum nächsten erreichbaren Arzt oder zur stationären Behandlung ins Krankenhaus Für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahren Staffelung der Prämien nach Eintrittsalter Wahlmöglichkeit zwischen den Tarifen BASIC und PROFI Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich Versicherung kann bis zum 75.Geburtstag abgeschlossen werden Erstattung zuviel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise 25 EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.

Seite 4 von 7 Übernahme der Kosten bei Krankheit oder Unfall für: Krankentransporte zum nächsten erreichbaren Arzt oder zur stationären Behandlung ins Krankenhaus Versicherungsschutz für Au Pairs Für Aufenthalten bis zu 3 Jahren im Ausland Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Verträge müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland beziehungsweise vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden. Tarif gilt bis zum 30. Geburtstag Ist eine Verlängerung innerhalb der Höchstvertragsdauer gewünscht, muss der Antrag zur Verlängerung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages gestellt werden. Mitnahme des Versicherungsvertrages bei Gastfamilienwechsel möglich Behandlungen von Vorerkrankungen sind mitversichert Erstattung zu viel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise unterschiedliche Tarifvarianten Übernahme der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise im Ausland für (Basistarif): ambulante Heilbehandlung beim Arzt, sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ärztliche verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 250 EUR je Versicherungsjahr Schwangerschaftsuntersuchungen, -behandlungen; Entbindung nach einer Wartezeit von 8 Monaten ärztliche verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 250 EUR je Versicherungsjahr mit 100% stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen den Rücktransport ins Heimatland Überführung und Bestattung bis zu 10.000 EUR Reiseversicherung für Schüler und Studenten Für Schul- oder Studienzeit im Ausland oder in Deutschland, für Aufenthalte bis zu 5 Jahren: drei verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl Behandlungen von Vorerkrankungen sind mitversichert Erstattung zuviel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise Übernahme der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise im Ausland für: ambulante Heilbehandlung beim Arzt ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 250 EUR je Versicherungsjahr Schwangerschaftsuntersuchungen, -behandlungen; Entbindung nach einer Wartezeit von 8 Monaten ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 250 EUR je Versicherungsjahr mit 100% sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen den Rücktransport ins Heimatland Überführung und Bestattung bis zu 10.000 EUR

Wichtiger Hinweis Die neue Vermittlerrichtlinie und das seit 1. Januar 2008 gültige reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichten uns, Ihnen bestimmte Informationen zur Kenntnis zu bringen. Seite 5 von 7 Bitte senden Sie uns das Blatt Kundeninformation auf der letzten Seite zusammen mit dem Antwortformular zurück. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die vorgeschriebenen Informationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.

Angebot Seite 6 von 7 Faxantwort an: 040/85 40 28-55 Reisekrankenversicherungen Angebotsanfrage faxen, oder per Post einsenden an: GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, (Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen) Versicherungsnehmer/Interessent: Name/Vorname Straße/Hausnummer/Postfach PLZ/Ort Telefon Telefax Mobil email Geburtsdatum Frau Mann Angebot für eine Auslands-Reisekrankenversicherung Bitte empfehlen Sie mir eine Reisekrankenversicherung, die meine nachfolgenden Vorgaben berücksichtigt: Art der Reise(n) Einzel-/Familienreise Geschäftsreise(n) Privat- und Geschäftsreise(n) Gruppenreise (es folgen zusätzliche Unterlagen) Dauer der Reise(n) Tage... Monate...Jahre... Beginn der Reise(n) Datum (TT/MM/JJJJ)... Mitreisende Anzahl der Personen:... (Bei größeren Gruppen bitte Namensliste beilegen) (Bitte zusammen mit dem Blatt Kundeninformation an GL faxen).

Seite 7 von 7 KUNDENINFORMATION Nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Beratung (VersVermV) zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen des ersten Kontaktes und vor Abschluss des gewünschten Versicherungsschutzes erhalten Sie gemäß 11 VersVermV nachfolgende Informationen. 1. Vermittler: GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, ; 2. Die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmaklerin und ist unter der Registernummer D-566A-KSCD4-03 in das Vermittlerregister nach 11a GewO eingetragen. Er ist als Vermittler Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach 60, 61 und 63 VVG. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH als Ihren Vertragspartner wenden. 3. Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften; 4. Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: 01805 00 58 50 (14 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.v., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 030/20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach 11a GewO jederzeit veranlassen. 5. Sofern Sie mit den Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach 080 632 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de 6. Belehrung: Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung einleiten. Hiermit wurden Sie über Ihre gesetzlichen Rechte belehrt. Mit der Unterschrift auf dem Unterschriftenblatt bestätige ich, die Kundeninformationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben. Ort, Datum Unterschrift