6. Studientag 8. GWB-Novelle Spezifische Missbrauchsaufsicht über Energie- und Wasserwirtschaft



Ähnliche Dokumente
Das Potenzial vor Ort nutzen: Stadtwerke beteiligen Bürger

Energieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen

biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.

Regionale Wertschöpfung - effektiv, nachhaltig, konsensual - Siegen, den

Optionen zur Umstellung der CAPEX-Ermittlung in der Regulierung deutscher Strom- und Gasnetze

Prüfungsmaßstäbe bei der Entgeltkontrolle im Wasser- und Abwasserbereich

Abwärmenutzung von Biogasanlagen Rechtliche Aspekte zur Wärmenutzung

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG / BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB

"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung"

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT

Die Post hat eine Umfrage gemacht

FÖS-Fachgespräch Strompreis als Effizienzanreiz

Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen

1. Weniger Steuern zahlen

Kick-off-Meeting Biogasregister Deutschland

Vorschläge für eine Novelle des KWKG

SEMINAR. Onlinemarketing in kommunalen Unternehmen

- Unsere Zusammenarbeit

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

Nicht über uns ohne uns

Kartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations

Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland?

Notwendige und mögliche Änderungen der ARegV aus rechtlicher Sicht

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

EINE PLATTFORM

Rechtliche Aspekte der Direktvermarktung

Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar A 12041

SEMINAR KOMMUNALES FLOTTENMANAGEMENT. Emissionsarme Mobilität in Kommunen

Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.

Alle gehören dazu. Vorwort

Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Direktvermarktungsverträge rechtssicher gestalten und verhandeln

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

BEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.

Neue Regelungen seit

)XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

effektweit VertriebsKlima

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft

Pressespiegel zum 44. FIW-Symposion 2011

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

EINLADUNG Netzwerk-Tag. Ansbach, 8. Oktober 2015

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Partnerportal Installateure Registrierung

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Der Kontowecker: Einrichtung

ANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT?

Carl-Orff-Realschule plus

Leichte-Sprache-Bilder

Mit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Euler Hermes CAP/CAP+

5Jahresbericht Ideenmanagement. Fünf Jahre Ideenmanagement - IDEE- Innovativ Denken Erfolg Erleben

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Schön, dass ich jetzt gut

Egal, ob Sie neu bauen oder renovieren mit DATALIGHT bekommen Sie ein zukunftssicheres Strom- und Datennetz in einem. Und das bedeutet grenzenlose

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Miet- und Immobilienrecht. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

SEMINAR. Großer Markt Kleine Unternehmen

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance

Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung

Ihr starker Partner im Biobrennstoff-Markt. Sichere Energieversorgung. Natürlich von Bioenergie Handel GmbH.

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

WIR MACHEN ES IHNEN GEMÜTLICH! Stressfreie Sanierung Ihrer Haustechnik mit dem MEISTER DER ELEMENTE.

Neuordnung der Straßenbeleuchtung

Euler Hermes CAP/CAP+

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

ABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN

Semesterticket. Was muss geschehen, damit endlich auch bei uns ein bezahlbares Semesterticket eingeführt wird? Informationsveranstaltung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Transkript:

6. Studientag 8. GWB-Novelle Spezifische Missbrauchsaufsicht über Energie- und Wasserwirtschaft Würzburg, 19.10.2012 Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone

Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer BBH Consulting. Über 400 Mitarbeiter, darunter mehr als 200 Berufsträger, arbeiten für Sie. Wir betreuen über 3.000 Mandanten. Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH. Unser Erfolg ist Ihr Erfolg. Darauf sind wir stolz. 19.10.2012 Vortrag Gussone 6. Studientag

Dr. Peter Gussone, Rechtsanwalt Dr. Dr. Peter Peter Gussone Gussone Rechtsanwalt Rechtsanwalt Partner Partner Counsel Counsel Kontakt: Kontakt: peter.gussone@bbh-online.de peter.gussone@bbh-online.de Tel.: Tel.: 030/611 030/611 28 28 40-675 40-675 Geboren 1976 in Köln Studium der Rechtswissenschaften, Geschichte und Politik in Bonn, Lausanne und Köln Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungsrecht, Universität zu Köln Promotion im Europarecht, Universität zu Köln Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Umwelt- und Europarecht, Humboldt-Universität Referendariat am Kammergericht in Berlin, Stationen u.a. im Bundesministerium der Justiz und beim Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen in Wien 2006 bis 2008 Rechtsanwalt bei BBH Berlin 2008 bis Juni 2011 Referent beim Bundeskartellamt Bonn Umfassende Vortrags- und Publikationstätigkeit stellv. Chefredakteur Zeitschrift für das gesamte Recht der Energierecht (EnWZ) Tätigkeitsschwerpunkte: Kartell- und Wettbewerbsrecht, Wasserrecht, Energiewirtschaftsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht 19.10.2012 Vortrag Gussone 6. Studientag

Inhaltsübersicht I. Warum ein Sonderkartellrecht für die Versorgungswirtschaft? II. III. Änderungen durch 8. GWB-Novelle? Fazit Vortrag Gussone 6. Studientag 4

I. Warum ein Sonderkartellrecht (1) GWB 1957 enthält in den 103 ff. Freistellung der Versorgungswirtschaft (Energie und Wasser) vom Kartellverbot und besonderen Missbrauchstatbestand: unvollständiger Wettbewerb Erzwingung des Wettbewerbs undurchführbar Bedingungen natürlicher Monopole Leitungsgebundenheit Bedingungen und Strukturen rechtfertigen Demarkations-, Konzessions-, Meistbegünstigungsund Verbundverträge Vortrag Gussone 6. Studientag 5

I. Warum ein Sonderkartellrecht (2) Verschärfung der Missbrauchsaufsicht durch 4. GWB-Novelle 1980: notwendige Korrektiv für die hierdurch [die Freistellung] erlangte Marktstellung der Versorgungsunternehmen effektive Missbrauchsaufsicht/ Arbeitserleichterung Aufhebung der Freistellung/ des SonderkartellR für die Energiewirtschaft durch 6. GWB-Novelle 1998 ReferentenE BMWi 30.4.1996 hatte dies auch für Wasserversorgung noch vorgesehen Seit 2007 verschärfte Missbrauchsaufsicht 29 GWB auch wieder im Energiebereich Vortrag Gussone 6. Studientag 6

II. Änderungen durch 8. GWB-Novelle (1) Energiewirtschaft: 29 GWB unverändert und um 5 Jahre verlängert Erweiterung auf Wärme (BR) abgelehnt Trinkwasserversorgung: Reintegration in 31-31b GWB Dualismus der Missbrauchsaufsicht bleibt erhalten Freistellung auch 1:1 Überführung der bisherigen Regelungen in das GWB, ABER Vortrag Gussone 6. Studientag 7

II. Änderungen durch 8. GWB-Novelle (2) Forts. Trinkwasserversorgung: Kostenkontrolle jetzt auch bei verschärfter Missbrauchsaufsicht: ein Wasserversorgungsunternehmen Entgelte fordert, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten; anzuerkennen sind die Kosten, die bei einer rationellen Betriebsführung anfallen ( 31 Abs. 4 Nr. 3 GWB Neu) Verpflichtungszusagen, 32b GWB, auch möglich Verschärfung der verschärften Missbrauchsaufsicht (Sanktionen des 32 auch bei Verfügungen auf Grundlage von 31 Abs. 4 GWB Neu, Sofortvollzug) abgelehnt Vortrag Gussone 6. Studientag 8

III. Fazit (1) Sonderkartellrecht ist für Trinkwasserversorgung nicht weiter gerechtfertigt: ein Bedarf für eine Freistellung ist nicht (mehr) erkennbar è natürliches Monopol ergibt sich in der Regel nicht aus Demarkations- oder KonzessionsV; geringe Anzahl angemeldeter Verträge bei KartB dann kann verschärfte Missbrauchsaufsicht auch kein Ausgleich mehr für Freistellung sein Legitimation der verschärften Missbrauchsaufsicht erschöpft sich damit in Arbeitserleichterung für Kartellbehörden effektiven staatlichen Kontrolle Vortrag Gussone 6. Studientag 9

III. Fazit (2) Forts. Sonderkartellrecht ist für Trinkwasserversorgung nicht weiter gerechtfertigt: Praxis zeigt, dass Verfügungen/Beschlüsse sowohl auf 31, 31b GWB Neu als auch auf 19, 32 ff. GWB gestützt werden Vergleichsmarktkonzept ist zu fehleranfällig und intransparent, vor allem auch, wenn zukünftig öff.- rechtl. WVU einbezogen werden è durch Umkehr Beweislast rechtsstaatlich bedenkliche Belastung für WVU das günstigste Unternehmen kann nicht Maßstab sein Vortrag Gussone 6. Studientag 10

III. Fazit (3) Forts. Sonderkartellrecht ist für Trinkwasserversorgung nicht weiter gerechtfertigt: kartellrechtliche Kontrolle von Gebühren offen, Gesetzgeber hat sich gedrückt im Ergebnis abzulehnen è systemwidrig, keine Schutzlücke, keine legitime Sanktion für eine Flucht in die Gebühren, Vortrag Gussone 6. Studientag 11

III. Fazit (4) Anwendung, Reichweite und Zweck der bisherigen Praxis auf Grundlage von 29 problematisch Verfahren im Bereich der Endkundenversorgung mit Gas und Heizstrom nur auf Grundlage der (zu) engen Marktabgrenzung möglich Schwelle für Verfahrenseinleitung zu niedrig verbunden mit Beweislastumkehr è Ergebnisse verwaltungsr und verfassungsr problematisch: Zwang zu Verpflichtungszusagen Kostenkontrolle analog der Regulierung (bei unklaren Kriterien für die Kostenberücksichtigung) Vortrag Gussone 6. Studientag 12

III. Fazit (5) Sonderkartellrecht für Energieversorgung nach 29 nicht (mehr) gerechtfertigt Derzeitige Praxis der Kostenkontrolle ist allein durch den Zweck des erleichterten Arbeitsaufwands nicht legitimiert Anwendungsbereich des 29 ist künftig auf räumlich enge Märkte wie Heizstromversorgung beschränkt Für Preisüberhöhung und steigerung relevanten Märkte (Erzeugung, Großhandel) gar nicht im Fokus unbillige Marktergebnisse können im Einzelfall sachgerecht auch auf Basis des 19 kontrolliert und ggf. korrigiert werden Vortrag Gussone 6. Studientag 13

Vortrag Gussone 6. Studientag 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone BBH Berlin Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Tel.: 030 611 28 40 0 Fax: 030 611 28 40 99 berlin@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix 28 1000 Brüssel/Belgien Tel.: +32 2 204 44 00 Fax.: +32 2 204 44 99 bruessel@bbh-online.be BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft 30 50678 Köln Tel.: 0221 6 50 25 0 Fax: 0221 6 50 25 299 koeln@bbh-online.de BBH München Pfeuferstraße 7 81373 München Tel.: 089 23 11 64 0 Fax: 089 23 11 64 570 muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße 3 70565 Stuttgart Tel.: 0711 722 47 0 Fax: 0711 722 47 499 stuttgart@bbh-online.de www.bbh-online.de www.derenergieblog.de