Das Hautarztverfahren

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Transkript:

Das Hautarztverfahren Kontinuierliche Weiterentwicklung eines erfolgreichen Präventionskonzeptes C. Skudlik wenn bei krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, daß durch eine berufliche Tätigkeit eine Hauterkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. 1

wenn bei krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, daß durch eine berufliche Tätigkeit eine Hauterkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. ca. 22.000 / anno! F6050: Hautarztbericht - Einleitung Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention 2

EVA_Haut prospektive Kohortenstudie 01.09.2007 bis 31.12.2010 N=1600 Ein guter Hautarztbericht führt eher zur Einleitung von 3BKV- Maßnahmen! Bei Bewertung mit Schulnote 2 oder besser (GA) wurden häufiger Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens Haut eingeleitet, bei Benotung mit Schulnote 3 oder schlechter signifikant seltener (n=864; χ 2 = 6,0; df=1; p<0,015). 100% EVA_Haut prospektive Kohortenstudie 01.09.2007 bis 31.12.2010 N=1600 Berufsverbleib und ambulante 3BKV-Maßnahmen N=950 80% z=2,0 60% 67,8% 76,2% 81,4% Berufsverbleib ohne Änderung Berufsverbleib mit Änderung 40% Berufsaufgabe (wegen Haut) 20% 0% 5,1% 27,1% z=3,5 Keine Maßnahme (N=59) z=2,9 12,4% 6,7% 11,4% 11,9% Niederschwellige Maßnahmen (N=606) Hautschutzseminar (N=285) χ 2 =20,0; df=4; p=0,001 z-werte: korrigierte standardisierte Residuen 3

Hat Ihnen die hautärztliche Behandlung in den letzten 12 Monaten geholfen? 50% 65,4 EVA_Haut prospektive Kohortenstudie 01.09.2007 bis 31.12.2010 N=1600 Dermatologische Behandlung hilfreich (N=518) 45% 43,4% 40% 35% 30% 29,2% 25% 22,0% 20% 15% 10% 5% 0% 5,4% sehr stark stark weniger überhaupt nicht EVA_Haut prospektive Kohortenstudie 01.09.2007 bis 31.12.2010 N=1600 Welche Eigenschaften ordnen Sie der Arbeitsweise Ihrer BG /Ihres UVT zu? (N=401) Unprofessionell Professionell (N=427) Unfreundlich Freundlich (N=407) Bürokratisch Unbürokratisch (N=400) Unflexibel Flexibel (N=402) Altmodisch Fortschrittlich 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 = arithm Mittel 4

Das Hautarztverfahren: ein erfolgreiches Präventionskonzept! Kann man da noch was verbessern? ABD-AG Qualitätssicherung im BK-Verfahren Vorträge der VIII. Fortbildungswoche der Dermatologischen Klinik und Poliklinik der Universität München in Verbindung mit dem Verband der Niedergelassenen Dermatologen Deutschlands e.v. vom 26. bis 30. Juli 1976 Fortschritte der praktischen Dermatologie und Venerologie, Vol 8, pp 365-371 Clearing-Stelle der ABD 5

Das Hautarztverfahren: ein erfolgreiches Präventionskonzept! mit Optimierungspotential! Angaben im HA-Bericht häufiger nicht präzise genug, um Kausalität sowie Risiken zu beurteilen und Prävention gezielt und/oder zeitnah einzuleiten. Optimierung erforderlich bzgl: Exposition (beruflich und konkurrierend / privat) Befund ABD-AG Qualitätssicherung Relevanzbeurteilung von Sensibilisierungen im BK-Verfahren Heilungsverlauf Präventionsempfehlungen 6

der neue Hautarztbericht DGUV-Rundschreiben 0422/2015 vom 03.12.2015 13 Nebentätigkeit 14 7

HS-Tragezeiten Waschfrequenz 15 außerberufliche Einwirkungen 16 8

Nicht mehr: wo... 17 betriebliche Maßnahmen? 18 9

Datum der Untersuchung 19 konkrete Frage zu konstitutionellen Dermatosen 20 10

Relevanz- Beurteilung! 21 konkrete Fragen zur Berufskongruenz 22 11

konkrete Fragen zur Externatherapie 23 konkrete Fragen zur Prävention 24 12

Droht Aufgabe? Jetzt eigener Abschnitt Qualitätszirkel: Berichte 25 Verteiler: UVT, beh. Arzt, nicht mehr: KK Qualitätszirkel: Berichte 26 13

Hautarztbericht F 6052 Nebentätigkeit HS-Tragezeiten Waschfrequenz 27 Hautarztbericht F 6052 konkrete Fragen zum Verlauf 28 14

Hautarztbericht F 6052 Datum der Untersuchung konkrete Frage zu konstitutionellen Dermatosen 29 Hautarztbericht F 6052 konkrete Fragen zur Berufskongruenz 30 15

Hautarztbericht F 6052 konkrete Fragen zur Externatherapie 31 Hautarztbericht F 6052 konkrete Fragen zur Prävention 32 16

Hautarztbericht F 6052 Droht Aufgabe? Jetzt eigener Abschnitt 33 Meinungsverschiedenheit im Hautarztverfahren: Was tun? 17

Gemeinsames Clearingverfahren von ABD und DGUV Frage eines UV-Trägers Frage einer Ärztin / eines Arztes Clearingstelle Koordinator DGUV: S Krohn Koordinator ABD: C Skudlik clearingstelle-haut@dguv.de cskudlik@uni-osnabrueck.de AG Qualitätssicherung im BK-Verfahren (AG QS BK) Leiter: SM John Interdisziplinär besetzt mit ABD, DGUV, ADO, UV-Trägern, DGAKI, VDBW Klärung divergenter Beurteilungen zwischen in das Hautarztverfahren involvierten Hautärzten und UVT / Vermittlung bei Streitfällen: Häufig hilfreich für beide Seiten : DGUV-Verfahrensbeschreibung Hautarztverfahren (zusammen mit ABD erarbeitet) 18