Gemeinde Salzhausen. Bebauungsplan Nr. 37 Witthöftsfelde, 1. Bauabschnitt. Oberflächenentwässerung

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Gemeinde Salzhausen Bebauungsplan Nr. 37 Witthöftsfelde, 1. Bauabschnitt Oberflächenentwässerung 1

1. Grundlagen- und Literaturverzeichnis Grundlagen Literatur Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan B-Gebiet Witthöftsfelde Entwurf vom Oktober 2013 Ingenieurbüro Patt, Uelzener Str. 32, 21335 Lüneburg Baugrunduntersuchungen für das B-Plangebiet Witthöftsfelde vom 27.11.2013 BFB Büro für Bodenprüfung GmbH Dipl. Geoök. Detlef Herbrich, Saatkamp 21, 21335 Lüneburg Auszug Wasserschutzgebiet Bereich Salzhausen - Geoportal KOSTRA Datenblatt Salzhausen KOSTRA DWD 2000 Deutscher Wetterdienst Abt. Hydrometeorologie 1 DWA-Arbeitsblatt A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, April 2005 DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. 2 RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutz- Gebieten, Ausgabe 2002 FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 3 Bautechnische Zahlentafeln, Wendehorst / Muth 22. Auflage 4 Bautabellen, Schneider 9. Auflage 2

3. Allgemeines 3.1 Veranlassung der B-Planung Die IDB Kreis Harburg KG, 21073 HH, beabsichtigt das Wohnbaugebiet Witthöftsfelde in Salzhausen zu erschließen. Der Bebauungsplan liegt bereits als Entwurf vor. Die Gemeinde Salzhausen wird den Bebauungsplan beschließen. Ziel des Beschlusses ist es neuen Wohnraum zu schaffen, da man von einem steigenden Bedarf im Großraum Hamburg ausgeht. Dieses Vorhaben wird durch die nahegelegene Anbindung an die A7 über die L 216 begünstigt. Das neue Wohngebiet erhält eine Bebauungsart von vorwiegender Einzelhausbebauung, die dem ländlichen Charakter in der Peripherie der Ortschaft Salzhausen entspricht. Im nördlichen Teil des Baugebietes sind mehrgeschossige Wohngebäude geplant, die nach der Erschließung von der Einzelhausbebauung eingeschlossen und so von der Feldmark getrennt werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden für die beschriebenen Absichten die erforderlichen Verkehrsflächen, Schmutzwasser- und Oberflächenentwässerung - Anlagen geplant. Gegenstand dieses Entwurfes ist die Erlangung der Genehmigung zur Errichtung der geplanten Entwässerungsanlagen und der Erlaubnis zur Einleitung der gefassten und abgeleiteten Oberflächenwasser zur Versickerung in das Grundwasser. 3.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Unter Berücksichtigung der Ortsrandlage des neu zu erschließenden Gebietes, ist in erster Linie eine nicht zu dichte aufgelockerte Bebauung freistehender eingeschossiger Einfamilien- und Doppelhäuser im Wohngebiet mit maximal 2-geschossiger Bebauung vorgesehen. Die Grundflächenzahl für das Wohngebiet steht zum Zeitpunkt der Entwässerungsplanung noch nicht fest. Entsprechend Ihrer Nutzung ist für die Verkehrsflächen eine Breite von 9,0 m in den Stichstraßen und 10,0 m in der Haupterschließungstrasse vorgesehen. Die Stichstraßen schließen jeweils mit einem Wendehammer ab. Verbindungswege zu den Grünflächen finden im B-Plan ebenfalls Berücksichtigung. Der B-Plan schließt eine landschaftsgerechte Eingrünung der Privatgrundstücke und der öffentlichen Flächen als auch den Erhalt, die Sicherung und die ökologische Aufwertung vorhandener Gehölze mit ein, um die neu erschlossenen Gebiete harmonisch in das gewachsene Orts- und Landschaftsbild einzubinden. Dafür stehen auch breite Grünflächen, die das Erschließungsgebiet zu den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen abgrenzen und das Baugebiet einrahmen zur Verfügung. 3.3 Lage und Grenzen des Plangebietes Das untersuchte Plangebiet liegt südwestlich in der Ortschaft Salzhausen. Es wird in ein nördliches und ein südliches Gebiet unterteilt. Die beiden Gebiete werden durch die Straße Witthöftsfelde, die von West nach Ost verläuft, von einander getrennt. Der Ausbau dieser Straße wird parallel zu den Erschließungsplanungen von der Gemeinde neu geplant (Ing.-Büro Grontmij GmbH, Von-Somnitz- Ring 13, 21423 Winsen/Luhe). Im Norden erhält das nördliche B-Gebiet eine fußläufige Verbindung zur Bahnhofstraße und somit an die Hauptstraße und L 216. Im Westen wir das südliche Baugebiet auf ganzer Länge durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Süden und Osten bilden forst- und landwirtschaftliche Flächen die Begrenzung. Im Osten ist eine Anbindung an die im Osten verlaufende Eyendorfer Straße über einen Wirtschafsweg vorhanden. 3

Die Zufahrt zum B-Gebiet erfolgt über die Straße Witthöftsfelde sowohl zum nördlichen, kleineren B- Gebiet als auch gegenüberliegend zum südlichen B-Gebiet. Sämtliche neu zu erschließenden Flächen werden gesondert und nach Planfeststellung übernommen. Die IDB Kreis Harburg KG, Sand 2, 21073 Hamburg wird Eigentümer dieser Flächen. Der Eigentümer der öffentlichen Flächen wird die Gemeinde Salzhausen. 3.4 Verkehr und Erschließung Das neue Wohngebiet ist nach Erschließung über die Straße Witthöftsfeld mit unmittelbarem Anschluss an die L 216 in Richtung Nordwest und an die Eyendorfer Straße in Richtung Osten an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die Anschlussbereiche werden in Abstimmung mit dem Planungbüro für den Ausbau der Straße Witthöftsfelde ausgebildet. Sie werden Bestandteil der Erschließungsarbeiten. Das Wohngebiet wird von Norden nach Süden von einer Hauptzuwegung durchzogen. Diese Straße (Planstraße A und B) wird gemäß RSTO 2012 als Pflasterfläche in einer Breite von 4,50 m bis ca. 6,0 m hergestellt. Der Anschluss zu möglichen weiteren Erschließungsgebieten Richtung Süden wird gegeben. Der nördliche Teil des Baugebietes ist mit der L 216 über einen noch unausgebauten Weg verbunden. Dieser Weg wird im Rahmen des wasserrechtlichen Antrags mit untersucht, jedoch nicht im Zuge der Erschließungsarbeiten mit ausgebaut. Der Weg wird bei Bedarf von der Gemeinde Salzhausen ausgebaut und ist Bestandteil des B-Planes. Die Ausbauart wurde mit der Gemeinde abgestimmt und in der Planungsunterlage mit dargestellt. Von dieser Planstraße zweigen in regelmäßigen Abständen Stichstraßen ab, die in einem Wendehammer enden. Sie werden in einer Breite von 4,50 m hergestellt. Diese Planstraßen erhalten ebenfalls einschließlich Wendehammer eine Decke aus Betonsteinpflaster. In den Seitenräume der Straßenverkehrsflächen sind im gesamten Baugebiet verteilt Stellplätze angeordnet. Die großzügigen Grünflächen zwischen den Parkflächen werden als Mulden ausgebildet. 3.5 Versorgungsleitungen Für die Leitungen der Versorgungsträger sind in den Verkehrsräumen ausreichend breite Trassen in den Straßenräumen vorgesehen. Die Einbindepunkte in die überörtlichen Leitungsnetze werden mit den zuständigen Versorgungsträgern abgestimmt. 3.6 Bau- und Untergrundverhältnisse Die Untersuchungen des Bau- und Untergrundes für den südlichen Bereich wurden von dem Fachbüro: BFB - Büro für Bodenprüfung GmbH, 21335 Lüneburg, im Herbst 2013 durchgeführt. Für den Bereich Nord kann aufgrund von früheren Bautätigkeiten von einer guten Durchlässigkeit ausgegangen werden. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass im Erschließungsgebiet ein sandiger Mutterboden mit einer Stärke von 0,30 bis 0,40 m als Oberboden ansteht. Er wird von Schmelzwassersanden, überwiegend mittelsandige Feinsande unterlegt. Zur Tiefe weisen die Sande teilweise gröbere Textur auf. Das gesamte Gebiet weist ein Gefälle von Nord, Geländehöhe +47 m NN, nach Süd, Geländehöhe ca. +40 m NN, mit etwa 0,5 bis 1,0 % i. M. auf. Unterschiede für die Durchlässigkeit sind bei den Ermittlungen der Durchlässigkeitsbeiwerte für 4 Rammkernsondierungen zu erkennen. Grundwasser steht in Tiefen von 2,50 m bis 3,70 m an. Um Versickerungsnachweise durchzuführen, wurde, entsprechend der Lage der Rammkernsondierungen im Untersuchungsgebiet die Lage der Einzugsgebiete den am nächsten gelegenen Sondierungen zugeordnet und den Nachweisen zugrunde gelegt. Eine Zusammenstellung der kf- Werte liegt den Ermittlungen anbei. Die Versickerungsnachweise für diverse Regenereignisse werden dem Antrag beigefügt und in einer Liste zusammengestellt. 4

3.7 Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten - Oberflächenentwässerung Das auf den landwirtschaftlichen Flächen und den Wirtschaftswegen anfallende Niederschlagswasser versickert vollständig im Untergrund bzw. wird in Richtung des gleichmäßigen Gefälles, mit ca. 0,4 bis 1,0 %, in Richtung Süden in die Feldmark geleitet, wo es zur Versickerung kommt. In einigen hundert Metern Entfernung in südlicher Richtung fängt der Nordbach das nicht versickerte Oberflächenwasser auf und leitet es in Richtung Osten in die Luhe. 4. Berechnung und Bemessung der Entwässerungsanlagen 4.1 Übersicht der Tabelle Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Ristwag Tab 2 Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung Ristwag Tab 3 Einstufung von Entwässerungsmaßnahmen Zusammenstellung der Einzelflächen des Einzugsgebietes und deren Befestigte Anteile Nord: Ared (gemäß Lageplan Blatt Nr. 1 und 3 Zusammenstellung der Einzelflächen des Einzugsgebietes und deren Befestigte Anteile Süd: Ared (gemäß Lageplan Blatt Nr. 2 4.2 Oberflächenentwässerung 4.2.1 Konzeption der Oberflächenentwässerung Das Plangebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet. Gemäß RiStWag Tabelle Nr.2 ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung mit kf-werten von 2,1 bis 6,7x10^-5 und mit einer Grundwasserüberdeckung von 2,20 m (höchster GW) mit gering bis mittel einzustufen. Tabelle 1: Nach Ristawg Tabelle Nr.3 Einstufung von Entwässerungsmaßnahmen mit einem Kfz-Wert von kleiner 2.000 in einer Trinkwasserschutzzone III B gelegen ergibt sich die Stufe 2. Gemäß Punkt 6.2.6.3 der RiStWag darf hier über eine belebte Bodenzone von mind. 20 cm das Oberflächenwasser in den Untergrund versickern. 5

Tabelle 2: Die Oberflächenentwässerung des Plangebietes soll über zwei Entwässerungssysteme erfolgen. Das nördliche allgemeine Wohngebiet, entwässert die Straßenverkehrsflächen über die Mulden, für die im Seitenbereich ausreichend breite Mulden vorgesehen sind. Die Flächen der Wohnbebauung erfolgt auf den Grundstücken über Mulden oder Rigolen. Für überschüssiges oder nicht geregelt ablaufendes Oberflächenwasser von den Grundstücken wurde ein zusätzliches Volumen in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde mit angesetzt. Für die Rückhaltung des Oberflächenwassers auf den Grundstücken ist ggf. eine Rinne in den Zufahrtbereichen anzuordnen. Der Weg zur Bahnhofstraße wird ebenfalls über Mulden im Seitenbereich entwässert. Eine Anbindung zur Entwässerung der L 261 ist nicht vorhanden. Der anschließende Gehweg der L 261 entwässert mit Gefälle nach Norden zur Hauptstraße. Im Bereich des Bahnhofweges ist bereits ein Regenwasserkanal vorhanden, der zurzeit das anfallende Oberflächenwasser auf ein Privatgrundstück östlich der Wohnbebauung leitet. Dieser ungeregelte Zustand wird aufgehoben. Der südlichste vorhandene Schacht bleibt erhalten und erhält in Richtung Süden einen Anschluss zur Notüberlaufentwässerung des Baugebietes. Die Öffnung bzw. der Ablauf zum Privatgrundstück wird verschlossen. Die Mulden im Seitenraum erhalten einen erhöht eingebauten Ablauf mit Anschlüssen zum bestehenden Kanal als Notüberlauf. Der weiterführende neu herzustellende Kanal DN 300 aus Betonrohren durchzieht in der Haupttrasse das nördliche Wohngebiet und das südliche Baugebiet in Richtung Süden mit freiem Gefälle bis zu einer breit angelegten Grünfläche auf der ein Teil der Fläche als Notüberlauf vorgesehen ist, die gemuldet mit einer Tiefe bis zu 30 cm hergestellt wird. Das südliche Wohnbaugebiet entwässert ebenso wie das nördliche Baugebiet über Mulden im Straßenseitenraum. Die Einzelgrundstücksentwässerung ist auf den Grundstücken vorzusehen. Auch hier wurde ein zusätzliches Volumen als Notüberlauf in den Mulden vorgesehen. Die Versickerungsfähigkeit der Mulden wurden gemäß den Anforderungen des DWA Arbeitsblattes A138 für ein 5-jährigers Regenereignis bemessen. Die Tiefe der Mulden wurden mit 25 cm, einige erhielten je nach Erfordernis eine maximale Tiefe (Einstauhöhe) von 30 cm, angesetzt. Gemäß den Forderungen des Landkreises Harburg, Untere Naturschutzbehörde, ist der Ausbau des Notüberlaufbeckens naturnah zu gestalten. Eine unregelmäßige Böschungslinienausbildung in den Uferbereichen in der Ausführungsphase wird angestrebt. Eine Aufweitung ist dem Abfuhrvermögen über Versickerung förderlich und vergrößert das Stauvolumen. Stellenweise Initialpflanzungen in den Seitenbereichen der Senke der Notüberlauffläche fördert ebenfalls das Abflussvermögen über Versickerung und findet Ihre Berücksichtigung im Rahmen der Grünplanung des gesamten Erschließungsgebietes. 4.2.2 Berechnungsgrundlagen Die Wahl der Berechnungsgrundlagen für die Bemessung der Entwässerungsanlagen erfolgte in Abstimmung mit dem Landkreis Harburg auf Grundlage der im Literaturverzeichnis aufgeführten Arbeitsblätter und Bautabellen. Die Berechnung der Versickerungsfähigkeit der Mulden erfolgt über Excel-Tabellen mit Einarbeitung der KOSTRA-Daten für den Bereich Salzhausen. 6

Die befestigten Straßenverkehrsflächen werden gepflastert. Somit beträgt deren befestigter Anteil 75% gemäß der Tabelle 2 des DWA-A138 mit Ψm=0,75 für Pflaster mit dichten Fugen. Für die Rückhaltung des anfallenden zu versickernden Oberflächenwassers in den im Längsgefälle liegenden Mulden werden Querriegel in Form von Rasenkantensteinen in Beton C12/15 eingebaut. Tabelle 3: Zusammenstellung der Versickerungsflächen Straßen und Grundstücke Nord (vgl. Lageplan Blatt Nr. 1 und 3) in m2 Weg Muldenbereich F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F1W Fläche Straße 370,00 347,10 288,20 241,10 108,00 201,50 63,30 653,70 A red Straße: 277,50 260,33 216,15 180,83 81,00 151,13 47,48 490,28 Befestigung Ψ=0,75 Fläche Grundstücke 501,70 96,90 428,40 229,20 236,80 292,40-619,80 A red Grundstücke: 25,085 4,845 21,42 11,46 11,84 14,62 30,99 Befestigung Ψ=0,05 Summe A red in m2 302,59 265,17 237,57 192,29 92,84 165,75 47,48 521,27 Tabelle 4: Zusammentstellung der Versickerungsflächen Straßen und Grundstücke Süd (vgl. Lageplan Blatt Nr. 2) in m2 Muldenbereich F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F10 Fläche Straße 350,60 764,20 761,00 666,10 790,10 762,90 625,30 804,30 617,30 1.306,10 A red Straße: 262,95 573,15 570,75 499,58 592,58 572,18 468,98 603,23 462,98 979,58 Befestigung Ψ=0,75 Fläche Grundstücke 363,00 802,40 849,90 733,20 829,50 805,50 695,80 827,00 587,10 505,60 A red Grundstücke: 36,30 80,24 84,99 73,32 82,95 80,55 69,58 82,70 58,71 50,56 Befestigung Ψ=0,05 Summe A red in m2 299,25 653,39 655,74 572,90 675,53 652,73 538,56 685,93 521,69 1.030,14 7

4.2.3 Berechnung der Versickerung Zusammenstellung der erforderlichen Muldengrößen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Bemessungsregen Summe der Muldenflächen geplant Nord : A = 422,10 m² + 60,70 m² = 482,90 m² Summe der Muldenflächen geplant Süd : A = 894,70 m² Die Sickerleistung nach DWA A 138 ermittelt sich zu: Q S = A S * k f / 2 Q s = Versickerungsrate in m³/s A s = Versickerungsfläche in m² k f = maßgeblicher Durchlässigkeitsbeiwert in m/s Berechnung der geplanten Muldengrößen im B-Gebiet Maximale Einstauhöhe gemäß DWA A 138: 0,30 m geplante Mulden t max. = 0,25 m Ermittlung der einzelnen Muldenvolumen nach folgender Formel: V Mulde = A o * 2/3 + t max Muldenfläche B-Gebiet Nord zu Ared F6 und F7: t max = 0,30 m V die gepflasterte Fläche F7 wird Teil des zukünftigen Kreisverkehrsplatzes der Straße Witthöftsfelde Muldenfläche B-Gebiet Süd zu Ared F3, F5, F8 und F10: t max = 0,30 m V die gepflasterte Fläche F10 wird im Rahmen der B-Planung im Bereich der Wendefläche noch teilweise entsiegelt. Die zugehörige Mulde im Süden hat einen direkten Überlauf zur flächig angelegten Versickerungsmulde und führt bis zur Feldmark südlich des B-Gebiets. Versickerungsrate für Muldenentwässerung im B-Gebiet: Nord k f = 3,4 * 10-5 A S = 76,40 m² + 422,10 m² = 498,50 m² (entspricht der Versickerungsflächen der Mulden Siehe Zusammenstellung) Q S = (498,50 m² * 3,4 * 10-5 m/s) / 2 = 0,008 m³/s = 8 l/s 8

Süd F1 und F4: k f = 3,4 * 10-5 As1 = 75,60 m² + 89,00 m² = 164,60 m² F2 und F5: k f = 4,7 * 10-5 As2 = 82,20 m² + 82,20 m² = 164,40 m² F3: k f = 2,1 * 10-5 As3 = 96,10 m² F6: k f = 4,4 * 10-5 As4 = 90,90 m² F7 bis 10: k f = 5,0 * 10-5 As5 = 100,80 m² + 82,20 m² + 107,20 m² + 88,50 m² = 378,70 m² Qs1 = (164,60 m² * 3,4 * 10-5 m/s) / 2 = 0,003 m³/s = 3 l/s Qs2 = (164,40 m² * 4,7 * 10-5 m/s) / 2 = 0,004 m³/s = 4 l/s Qs3 = (96,10 m² * 2,1 * 10-5 m/s) / 2 = 0,001 m³/s = 1 l/s Qs4 = (90,90 m² * 4,4 * 10-5 m/s) / 2 = 0,002 m³/s = 2 l/s Qs5 = (378,70 m² * 5,0 * 10-5 m/s) / 2 = 0,010 m³/s = 10 l/s Gesamteinleitungsmenge über Versickerung Summe Qs = 0,028 m³/s = 28 l/s = 100,8 m³/h Summe As x h Salzhausen Jahr = 1.377,50 m² x 0,7372 m = 1.015,493 m3/jahr Aufgestellt: Lüneburg, den 25.03.14...... (Entwurfsverfasser) (Bauherr) Einverständniserklärung. Gemeinde Salzhausen 9

4.3 Mengen- und Massenermittlung RWK und Mulden Haltung von Schacht nach Schacht Straßenname < 125 > 125 150 > 150 175 Rohrleitungslänge (m) > 175 200 > 200 225 > 225 250 DN 300 Stb R14 R13 Bahnhofstr. 35,80 35,80 R13 R10 Planstr. A 4,00 30,00 78,40 20,00 4,00 136,40 R10 R3 Planstr. B 72,00 104,00 53,20 229,20 R3 Ausl. Planstr. B1 15,00 66,00 81,00 Summen: 91,00 200,00 131,60 20,00 39,80 482,40 Kanalnr. / Haltgsnr. Straßenname < 125 > 125 150 Anzahl der Schächte Tiefe (cm) > 150 175 > 175 200 > 200 225 > 225 250 > 250 275 > 275 300 R14 R11 Planstr. A 1 2 2 R10 R4 Planstr. B 1 5 R3 R1 Planstr.B1 1 2 Summen: 3 7 1 0 2 0 0 0 Muldenablaufschächte: 32,0 Stück Mulden t = 25,0 cm, Summe A = 1.020,90 m² Mulden t = 30,0 cm, Summe A = 372,30 m² Ablaufanschlüsse an DN 300: Ablaufanschlüsse an Schacht: 12,0 Stück 3,0 Stück Anschlußleitungen DN 150 PVC : L = 240,0 m Auslauf DN 300: 1,0 Stück Notüberlaufmulde A = 790,00 m² 10