BETRIEBSKONZEPT. B 2.1 Ko Gültig ab Nov 2008

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Transkript:

B 2.1 Ko Gültig ab Nov 2008 BETRIEBSKONZEPT Z:\QUATHEDA\B BASISMODUL\B 2 Konzeptentwicklungen\Betriebskonzept\B 2.1 Ko BETRIEBSKONZEPT BIWAK Fassung Okt 07jv

Inhaltsverzeichnis Seite LEITGEDANKEN DER TRÄGERSCHAFT 2 1. FÜHRUNG UND ORGANISATION Leitbild Trägerschaft Institution Statuten, Leitbild, Organigramm 3 Institutionsleitung Schnittstellen OA I / BL, Sitzungsplan Organisationsdiagramm 2. PERSONELLE ANFORDERUNGEN Institutionsbewilligung BAG /GEF 4 3. INFRASTRUKTUR Behandlungsplätze 4. SICHERHEIT Sicherheitsgrundlagen Sicherheitsvorkehrungen, Haus- und Umgebungsordnung Hygiene, Entsorgung, Sauberkeit entspr. Beschriebe 4 5 5 5. DATENSCHUTZ Datenschutz, Datensicherung 6 6. FINANZIERUNG Leistungsverträge (Rahmen-, Jahresvertrag) GEF 7 7. SOZIALES NETZ Suchthilfeangebote 8 8. EVALUATION UND FORSCHUNG 8 9. QUALITÄT 8 QuaTheDA 2

LEITGEDANKEN Dem Betriebskonzept liegen folgende von der Trägerschaft IRUD und dem Behandlungszentrum b i w a k definierten Leitgedanken zugrunde: Eine Schadensverminderung und -vorbeugung sowohl auf individueller (verbesserte Gesundheit, soziale Integration) als auch auf gesellschaftlicher Ebene (mit volkswirtschaftlichem Nutzen, Entlastung der Justiz und des Strafvollzugs). Eine grösstmögliche Reintegration von schwer abhängigen Drogenkonsument/-innen in die Gesellschaft. Dabei werden Abstinenzbemühungen unterstützt. Eine hohe Betriebsakzeptanz in Bezug auf direktes Umfeld (Sicherheit und Emissionen,) Politik (Information und Transparenz) und finanzierende Behörden (Kostenbewusstsein, Effizienz, Transparenz und Strukturen) Eine hohe Dienstleistungs- und Behandlungsorientierung, um den unmittelbaren (Patient/-innen) und mittelbaren Kunden (z. B. Sozialdienste, Justiz) gerecht zu werden. Effiziente und transparente Betriebsstrukturen und -abläufe für Trägerschaft und Mitarbeiter/-innen. Betriebskonzept Das vorliegende Betriebskonzept gibt Auskunft über die formellen, strukturellen und organisatorischen Betriebsaspekte und orientiert sich am Art. 8 bezw. 15 der bundesrätlichen Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 1. April 1999, den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen sowie an den Vorgaben aus dem QuaTheDa Art.8 Absatz 6 BetmG Art. 15, 1 : Die Institution erstellt ein detailliertes Betriebskonzept, welches namentlich Aufschluss gibt über Trägerschaft, Institutionsleitung, Verantwortlichkeiten, personelle Ressourcen, Lokalität, Anzahl der Behandlungsplätze, Sicherheit, Datenschutz, Finanzierung und organisatorische Einbettung in das regionale Netz der Suchthilfeinstitutionen. 3

1. FÜHRUNG UND ORGANISATION Leitbild Das Leitbild bildet die Grundlage für unsere Tätigkeiten. Es wird zusammen mit dem Vorstand alle 3 Jahre überprüft und wenn nötig angepasst. Trägerschaft Der Verein Interessengemeinschaft Risikominderung im Umgang mit Drogen (IRUD) hat die strategische Verantwortung für das Behandlungszentrum für substanzgestützte Therapie b i w a k. In den nachfolgenden Statuten sind die Verantwortlichkeiten geregelt. Das Regionalspital Emmental (Chefarzt Psychiatrischer Dienst), nimmt als Partnerorganisation Einsitz auf der strategischen Ebene. Rechte und Pflichten sind in einem entsprechenden Vertag geregelt. Institution b i w a k b i w a k nennt sich das Behandlungszentrum für substanzgestützte Therapie. Mit aktuell 50 Plätzen für die heroingestützte Behandlung (Diaphin) und 25 Plätzen für weitere Substitutionsbehandlungen (Methadon, Subutex etc.) deckt es die Region Burgdorf, Emmental, Oberaargau und Fraubrunnen ab. Die Platzzahl kann sich verändern und ist mit den nötigen Bewilligungen von BAG und GEF identisch. Institutionsleitung Die Institutionsleitung setzt sich aus einer/ einem Betriebsleiter/ in und einem Oberarzt/ Oberärztin zusammen. Die Verantwortungsbereiche werden entsprechend ihrer Kompetenzen in einen Betriebs- und einen Behandlungsbereich aufgeteilt. Der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin ist für die Organisation, das Management, die Finanzen und das Personal verantwortlich. Der Oberarzt hat die Verantwortung für die Behandlung der Patientinnen und Patienten und ist für die fachlich korrekte Arbeitsweise der Assistenzärzte/ -innen zuständig. Über die Stellenbeschriebe und dem Dokument Schnittstellen im Führungsmodell werden die einzelnen Verantwortlichkeiten zugewiesen und geregelt. Die Kooperation zwischen den Disziplinen wird mit einem Sitzungsplan geregelt. Statuten, Leitbild, Organigramm Schnittstellen im Führungsmodell, Sitzungsplan Stellenbeschriebe Führunsverständnis Ü 1 Re / Ü 2 Ri / B 4.1.1 Re B 4.1.2 Re / B 4.1.3 Ri B 8.5 B 4.1.Va 4

2. PERSONELLE ANFORDERUNGEN Die personellen Anforderungen für die interdisziplinäre Behandlung stehen in direktem Zusammenhang mit der Anzahl Behandlungsplätze und den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten (Art 11 VO). Die entsprechenden Standards des BAG und die Leistungsvereinbarung mit der GEF werden eingehalten. OBERARZT /ÄRZTIN ASSISTENZ- ARZT/ IN PFLEGEPERSONAL SOZIALARBEIT SEKRETARIAT BETRIEBS- LEITUNG REINIGUNG Dr. med / psych Dr. med / psych Fachpersonal aus Psychiatrie, Krankenpflege, Soizalpädagogik Dipl Sozialarbeiter/- innen Sekretär/-in Betriebslei ter/-in Reinigung 20% 80% 425% 80% 25% 70% ca. 20% Stand Juli 08 Das Personalmanagement regelt die Personalplanung, -rekrutierung, -beurteilung, -entwicklung, -austritt und orientiert sich an den Rahmenbedingungen des GAV für das Personal Bernischer Spitäler. 3. INFRASTRUKTUR Eine geeignete Infrastruktur erfüllt die Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Sicherheit und der Freundlichkeit (Art. 9 VO über die ärztliche Verschreibung von Heroin) sowie den kantonalen Bestimmungen. Die Anzahl der Behandlungsplätze wird mit dem Kanton und dem BAG nach Bedarf und unter dem Aspekt der gesicherten Finanzierungsgrundlagen festgelegt. Dabei spielt die Infrastruktur, sowie das nachbarschaftliche Umfeld eine entscheidende Rolle. Institutionsbewilligung GEF, BAG, Situationsplan biwak 5

4. SICHERHEIT Sicherheitsgrundlagen Es gibt verschiedene Aspekte der Sicherheit, welche im Behandlungszentrum für substanzgestützte Therapie b i w a k von grosser Wichtigkeit sind: Sie umfassen das Gewährleisten von grösstmöglicher Sicherheit für die Patient/ -innen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des biwak die Öffentlichkeit in Bezug auf pädagogische, therapeutische und medizinische Interventionen, den Umgang mit Betäubungsmitteln und Medikamenten, die Infrastruktur, sowie Krisenund Notfallmanagement. In einem verbindlichen Kontakt mit der Polizei, werden den Sicherheitsaspekten im Bereich Öffentlichkeit und Krisenmanagement (Gewalt, Einbruch, Überfall) besondere Aufmerksamkeit gewährt. Zu den Sicherheitsgrundlagen gehören auch ein Hygienekonzept mit konkreten Verfahrensanweisungen, ein Entsorgungsplan und allgemeine Richtlinien zur Reinigung von Gebrauchsmaterial und Räumlichkeiten. Die gängigen Hygienestandards, die Vorgaben des BAG und die Richtlinien des BUWAL zu Hygiene, Sauberkeit und Entsorgung von infektiösen Abfällen werden vollumfänglich eingehalten. Haus-/und Umgebungsordnung, Sicherheitsvorkehrungen Hygienekonzept, Entsorgung, Sauberkeit (Reinigung) S 1 Re / B 11.4 6

5. DATENSCHUTZ Alle Mitarbeiter/ -innen unterstehen der beruflichen Schweigepflicht (Handbuch hegebe, Kapitel 2 Pkt.9). Daten werden nur mit dem Einverständnis des Patienten eingeholt und /oder an Aussenstehende weitergegeben (vgl. Einverständniserklärung Patient/ -innen). Es gelten die entsprechenden Bestimmungen zum kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG Fassung vom 28. 11. 2006). Im Übrigen gilt der Art. 8a des BetmG. 1 Das Bundesamt für Gesundheit ist berechtigt, personenbezogene Daten zur Überprüfung der Voraussetzungen und des Verlaufs der Behandlung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7 zu bearbeiten. 2 Es gewährleistet durch technische und organisatorische Massnahmen den Datenschutz. DATENSICHERUNG UND AUFBEWAHRUNG Die Sicherung und Aufbewahrung der Daten ist in entsprechenden Unterlagen festgehalten, geregelt und wird regelmässig überprüft. Mitgeltende Unterlagen Datenschutz, Datensicherheit B 11.5 Ri Datenschutzgesetz (KDSG) (Fassung vom 28. 11. 2006) Datensicherung und Aufbewahrung B 11.6.Ri 7

6. FINANZIERUNG Die Behandlungskosten im Behandlungszentrum b i w a k werden durch folgende Finanzierungsträger gedeckt: Krankenkassen: Kanton Bern: Monatliche Pauschalabgeltung gemäss dem Krankenkassenvertrag für substanzgestützte Behandlungen (Diaphin, Methadon, Buprenorphin) mit santésuisse. Übernahme des verbleibenden Defizits pro Pat./Tag gemäss Leistungsvereinbarung mit der GEF. Darin sind nicht gedeckte Behandlungskosten wie Kosten für Overhead, Betriebsleitung, Sozialarbeit Administration, Reinigung und Liegenschaft inbegriffen. Patient/-innen: Patient/-innen beteiligen sich via persönlicher KK Abrechnung (Franchise plus Selbstbehalt) an den Behandlungskosten. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und hält die Vorgaben des Leistungsvertrages ein. Die Trägerschaft stellt eine systematische Beschaffung und Bewirtschaftung der Finanzierung sicher. Es besteht eine ordnungsgemässe Rechnungslegung. Leistungsvertrag (Jahresvertrag) GEF Leistungsvertrag (Rahmenvertrag) GEF Ü 1 8

7. SOZIALES NETZ Eine breite Vernetzung und eine transparente Zusammenarbeit mit den wichtigsten Institutionen der Suchthilfe in der Stadt und Region Burgdorf sind uns ein zentrales Anliegen. Fallkoordination, Fallführung und Zuständigkeiten werden individuell geklärt oder in speziellen Vereinbarungen beschrieben (siehe Pkt 3.5 Dienstleistungskonzept). Übersicht Suchthilfeangebote B 5.1 Ch 8. EVALUATION UND FORSCHUNG Das Behandlungszentrum b i w a k beteiligt sich an der Kohortenstudie des ISGF (Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung) und erhebt die nötigen Grundlagendaten. Die Daten des ISGF werden jährlich im b i w a k ausgewertet und in der Qualitätsplanung berücksichtigt. Darüber hinaus können auch andere Forschungsprojekte durchgeführt werden. Sie dienen hauptsächlich der Verbesserung der Behandlung. ISGF Forschungsdaten 9. QUALITÄT Das von QuaTheDA (Qualität/ Therapie/ Drogen/ Alkohol) bildet die Grundlage für die detaillierte Ausgestaltung der Qualitätsanforderungen des Behandlungszentrums für substanzgestützte Therapie b i w a k mit ihrem Trägerverein IRUD. Es gilt als Normenwerk für die gesamte Institution, ist modular aufgebaut und kann bei Bedarf zu einer Zertifizierung führen. QuaTheDA 9