Bildung für Berlin. 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Stärken sichern, Entwicklung fördern



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Transkript:

1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Bildung für Berlin Stärken sichern, Entwicklung fördern Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Berliner Schule - Rahmenkonzeption Mai 2005 Qualität macht Schule

1. Vorwort Qualität und Leistungsfähigkeit von Schule, Schulverwaltung und Bildungspolitik stehen heute im internationalen Wettbewerb. Insbesondere die Ergebnisse der Internationalen Schulleistungsuntersuchungen TIMSS und PISA haben die Diskussion um die Qualität von Schule zu einer verstärkten Ergebnisorientierung geführt. Das Berliner Schulsystem hat darauf mit einer Reihe aufeinander bezogener Maßnahmen zur Leistungsverbesserung an den Schulen reagiert und wird diese in den kommenden Jahren noch weiter entwickeln und ergänzen. Das neue Berliner Schulgesetz hat den Schulen die Orientierung zu mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gegeben. Andererseits ist die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit öffentlicher Bildung unabhängig von der Einzelschule zu sichern. In diesem Spannungsfeld kommt den Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung besondere Bedeutung zu, deren Rahmenkonzeption durch die nachfolgend beschriebenen Elemente verdeutlicht werden soll. 2. Schülerleistungsmessungen Durch Untersuchungen der Lernausgangslagen, Vergleichsarbeiten und zentrale Prüfungen erhalten die Berliner Schulen erstmalig Referenzwerte, die es ihnen ermöglichen, den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler schulübergreifend einzuordnen, die Ergebnisse auf Stärken und Schwächen hin zu analysieren und damit auf der Basis einer datengestützten Ausgangsdiagnostik gezielte Vorhaben zur Unterrichtsentwicklung, vor allem auf der Ebene der Lerngruppen, zu initiieren. Nach der derzeitigen Planung sollen die folgenden Instrumente kontinuierlich eingesetzt werden: - Sprachstandsfeststellung Deutsch plus nach Schulanmeldung - Feststellung der Lernausgangslage Klasse 1 - Orientierungsarbeiten in Deutsch und Mathematik Klasse 2 - Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik Klasse 4 - Feststellung der Lernausgangslage Klasse 7 - Vergleichsarbeiten in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache Klasse 9 - Mittlerer Schulabschluss in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache Klasse 10 - Zentrale Aufgabenstellung im Abitur Klasse 12/13 Die Ergebnisse dieser Leistungsmessungen geben sowohl den Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern wichtige Informationen und ermöglichen Vergleiche auf den Ebenen der Einzelschüler, Klassen, Jahrgänge, Schulen, Bezirke und des Landes Berlin. Eine kritische Analyse der Ergebnisse auf diesen Ebenen ermöglicht der Bildungssteuerung zielgenaue Qualitätsverbesserungsmaßnahmen. 1

3. Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin Die Ergebnisse der nationalen und internationalen Schulleistungsuntersuchungen haben in allen Bundesländern zur Einführung neuer Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen geführt. Um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen zu verbessern, werden in den Bundesländern unterschiedliche Qualitätsmodelle entwickelt und diskutiert. Auch in Berlin war ein Handlungsrahmen zur Schulqualität erforderlich, um divergente Entwicklungen zu vermeiden. Bei den Überlegungen zur Erstellung eines Qualitätskonzeptes für Berlin wurden die verschiedenen Qualitätsmodelle der Bundesländer und der europäischen Nachbarländer auf ihre Übertragbarkeit auf die Berliner Verhältnisse überprüft. Dabei wurde deutlich, dass die Unterschiede vor allem in der Struktur und im formalen Aufbau liegen, aber eine hohe inhaltliche Übereinstimmung bei der Definition guter Qualität von Schule und Unterricht vorhanden ist. Wegen seiner praxis- und anwendungsbezogenen Formulierung von Qualitätskriterien und seiner anschaulichen Struktur wurde der niedersächsische Orientierungsrahmen als Vorlage für den Berliner Handlungsrahmen gewählt und sein Gliederungsprinzip mit sechs Qualitätsbereichen übernommen: 1. Ergebnisse der Schule 2. Lehr- und Lernkultur 3. Schulkultur 4. Schulmanagement 5. Lehrerprofessionalität und Personalentwicklung 6. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung Den Qualitätsbereichen wurden 25 Qualitätsmerkmale und 70 Qualitätskriterien zugeordnet, die an die für Berlin spezifischen rechtlichen Vorgaben und Schulentwicklungsschwerpunkte angepasst wurden. Zusätzliche Erläuterungen dienen der Verdeutlichung des Stellenwerts der Qualitätskriterien im pädagogischen Gesamtkonzept. Der Handlungsrahmen bietet den Schulen Anregung und Unterstützung in ihrem Schulprogrammentwicklungsprozess und bei der Auswahl der Entwicklungsschwerpunkte. Die ausformulierten Indikatoren ermöglichen es, die Qualitätskriterien bei der internen und externen Evaluation mit den angegebenen Evaluationsmethoden und instrumenten praxisnah zu überprüfen. Darüber hinaus hat der Handlungsrahmen eine wichtige Orientierungsfunktion bei der Beratung und Unterstützung der Schulen durch die Schulaufsicht und für die Fort- und Weiterbildung. 4. Schulprogramm Das Schulprogramm ist ein wesentliches Steuerungsinstrument für den Qualitätsentwicklungsprozess in den Schulen, der besonders nachhaltig wirkt, wenn er von allen an Schule Beteiligten mitgetragen wird. In der Regel bilden Schulen eine Steuergruppe, die aus der Schulleiterin oder dem Schulleiter und Kollegiumsmitgliedern besteht und in der auch Schülerinnen oder Schüler und Eltern vertreten sein können. 2

Das Schulprogramm enthält folgende Gliederungspunkte: 1. Schulische Rahmenbedingungen 2. Bestandsanalyse der Qualität der schulischen, insbesondere der unterrichtlichen Prozesse 3. Pädagogische Leitideen der Schule / Leitbild 4. Formulierung der Ziele für die Qualitätsverbesserung in den Bereichen Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Erziehung und Schulleben 5. Zeit- und Maßnahmenplanung für die Realisierung der Entwicklungsvorhaben 6. Pädagogische und organisatorische Schwerpunktsetzungen 7. Gegenstände, Ziele und Verfahren der internen Evaluation 8. Budgetplanung Spätestens zum 1. September 2006 legen die Berliner Schulen der zuständigen Schulaufsicht das erste Schulprogramm zur Genehmigung vor. Da aber Schulprogrammentwicklung ein planmäßiger, langfristiger Prozess ist, endet er nicht mit der ersten Textfassung. Schulprogramme sind kontinuierlich fortzuschreiben, jeweils aktualisierte Fassungen werden im Rhythmus von drei Jahren erstellt. Deshalb müssen die Schulen nicht bereits im ersten Schulprogramm alle Aufgabenbereiche berücksichtigen, sie können sich in jedem Zyklus der Schulprogrammentwicklung auf einige wesentliche Schwerpunkte ihrer Arbeit konzentrieren. Ein wirksames Schulprogramm zeichnet sich durch die Qualität seines Entwicklungsprozesses aus, bei dem folgende Gelingensbedingungen zu beachten sind: - datengestützte Bestandsanalyse - gemeinsame Entscheidung aller an Schule Beteiligten für die Entwicklungsschwerpunkte - klare Zielformulierungen mit einem realistischen Zeit-Maßnahmenplan - Einbeziehung großer Teile des Kollegiums, aber auch der Eltern und Schüler in den Prozess - breite Information, offene Kommunikation im gesamten Verlauf - stimmige interne Steuerung z.b. durch eine Steuergruppe - wirksame interne Qualitätsüberprüfung 5. Interne Evaluation Evaluation dient nicht der Beurteilung einzelner Personen, sondern sie analysiert die Ausgangsund Rahmenbedingungen und überprüft und bewertet Arbeitsprozesse und ergebnisse von Systemen, hier der einzelnen Schulen. Interne Evaluation dient der Selbstvergewisserung über die schulischen Arbeit. Sie wird von der Schule veranlasst und in der Regel auch durch die Schule selbst durchgeführt. Durch eine Ausgangs- oder Stärken-Schwächen-Analyse zu Beginn der Schulprogrammarbeit kann die Schule datengestützt entscheiden, welche Entwicklungsschwerpunkte für sie wichtig sind. Besonders aussagefähig ist eine derartige Analyse, wenn sie mehrperspektivisch erfolgt, d.h. wenn neben dem pädagogischen Personal auch die Schülerinnen und Schüler und die Eltern, in beruflichen Schulen auch die Ausbildungsbetriebe, befragt werden. Zum Abschluss eines Entwicklungszyklus erfolgt eine interne Evaluation, in der die Schule untersucht, wie erfolgreich ihre bisherigen Maßnahmen waren. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Prioritätensetzungen im folgenden Schulprogrammentwicklungszyklus. 3

Für die Bestandsanalyse zu Beginn und die Ergebnisanalyse zum Abschluss ihrer Entwicklungszyklen erstellt die Schule ein Evaluationsdesign; sie entscheidet sich für Kriterien, Indikatoren und Methoden der Evaluation und entwickelt dafür eigene Instrumente oder passt vorhandene Instrumente an das schulspezifische Vorhaben an. Um die Schulen bei der Erstellung der Schulprogramme und bei der Durchführung von interner Evaluation zu unterstützen, wurde von der Senatsverwaltung eine umfängliche Qualifizierungsmaßnahme initiiert. Bis zum Ende des Schuljahres 2006/07 werden ca. 1700 Lehrkräfte durch Fachkräfte der Freien Universität zu Evaluationsberaterinnen und Evaluationsberatern ausgebildet. Hiermit geht Berlin als erstes Bundesland den Weg, je zwei Lehrkräfte aller Berliner Schulen in einem Fachgebiet kompetent zu machen, das in der Ausbildung bisher noch nicht berücksichtigt wurde, jedoch zunehmend an Bedeutung in den Schulen gewinnt. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung mit der Bertelsmann-Stiftung einen Vertrag geschlossen, um den Berliner Schulen das im internationalen Kontext entwickelte und erprobte Evaluationsinstrument SEIS ( Selbstevaluation in Schulen ) zur Nutzung anzubieten. Mit dem Instrument SEIS werden die Lehrkräfte, das sonstige schulische Personal, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, und bei beruflichen Schulen die Ausbilder, zu den wesentlichen Prozessund Ergebnisdimensionen der Qualität von Schule befragt. Die Schulen erhalten in der Auswertung sowohl den Vergleich der Bewertungen durch die verschiedenen Befragungsgruppen innerhalb ihrer Schule als auch den Vergleich ihrer schulischen Ergebnisse mit denen von zwei Referenzwerten: dem Durchschnitt der Berliner und dem der bundesweiten Ergebnisse der Schulen der gleichen Schulart. Bei wiederholtem Einsatz von SEIS zum Beispiel nach einem Jahr werden auch die Entwicklungen der Ergebnisse der Schule im Vergleich zu den Vorjahreswerten abgebildet. Das Qualitätsverständnis, das dem Evaluationsinstrument SEIS zu Grunde liegt, ist mit dem Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin kompatibel. Die Inhalte, Methoden, Instrumente und Ergebnisse der internen Evaluation werden in einem Evaluationsbericht dargestellt. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berliner Schulen legen bis zum 1. März 2008 ihrer Schulkonferenz und der zuständigen Schulaufsicht ihren schriftlichen Evaluationsbericht vor. 6. Schulinspektion Nach internationalem Standard ist eine interne Evaluation um eine objektive Außensicht auf der Basis vergleichbarer Qualitätskriterien und maßstäbe zu ergänzen. Entsprechend dem Berliner Schulgesetz kommt der externen Evaluation die Aufgabe zu, die Entwicklung und Fortschreibung der Schulprogramme zu unterstützen sowie die Qualität von Unterricht und Erziehung, Schulorganisation und Schulleben durch die Implementierung der für die Schule geltenden Standards zu sichern. Darüber hinaus bilden die Ergebnisse der externen Evaluation die Voraussetzung für ein Bildungsmonitoring und damit die Grundlage zur Steuerung der Schulentwicklung auf den verschiedenen Ebenen im Land, in den Schularten und in den Regionen durch die Schulaufsicht. In Berlin wird die externe Evaluation durch eine Schulinspektion erfolgen. Das Inspektorat wird ab Schuljahr 2005/06 aufgebaut und ab 2006 mit der Inspektion der Schulen beginnen. Dafür werden Teams aus Schulaufsicht, Schulleitungsmitgliedern und Lehrkräften mit Erfahrung in der Schulentwicklungsarbeit gebildet. Mitglieder aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Elterngremien können sich an dem Prozessbeteiligen. Damit ist ein mehrperspektivischer Blick 4

auf der Basis unterschiedlicher beruflicher Erfahrungen gewährleistet. Alle Mitglieder der Inspektionsteams werden befristet mit der Aufgabe betraut, die Schulleitungsmitglieder und die Lehrkräfte jeweils mit halber Stelle. Dies hat neben der Verbundenheit zum Schulalltag den Effekt, dass Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Arbeit in der Schulinspektion direkt wieder in die schulischen Qualitätsentwicklungsprozesse einfließen. Innerhalb von fünf Jahren soll der erste Inspektionszyklus für alle öffentlichen Schulen abgeschlossen sein. Die Auswahl der Schulen erfolgt in der Regel nach dem Zufallsprinzip, wobei die Schularten und Regionen gleichmäßig berücksichtigt werden. Die Auswahl nach fachlichen und inhaltlichen Kriterien ist ebenfalls möglich. Schulen, die durch gravierende Probleme auffallen, werden vorrangig berücksichtigt. Die Inspektion betrachtet und bewertet die Schule als Gesamtsystem. Sie umfasst die der Unterrichts- und Erziehungsarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Festlegungen sowie den Stand ihrer Umsetzung im Schulalltag, die Qualität der Managementprozesse und die Ergebnisse und Erfolge der schulischen Arbeit. Sie dient nicht der Bewertung einzelner Personen oder einzelner Unterrichtsstunden. Der Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin ist die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Verfahren und Instrumente der Schulinspektion. In der ersten Phase der Schulinspektion bis zum Ende des Schuljahres 2007/08 werden aus den 25 Qualitätsmerkmalen zunächst 16 für die Inspektion als verbindlich erklärt. Die Schulinspektion erfolgt durch eine Analyse schulischer Dokumente und einen in der Regel zweitägigen Schulbesuch, bei dem es u.a. eine Schulbegehung, Unterrichtsbesuche, Gespräche und Interviews mit dem schulischen Personal, sowie mit Schülern und Eltern gibt. Die Schule, die zuständige Schulaufsicht und der Schulträger erhalten zum Abschluss des Evaluationsverfahrens einen Bericht, in dem sowohl die Stärken der Schule als auch ihr Entwicklungsbedarf dokumentiert werden. Der Bericht wird anschließend durch das Inspektionsteam mit der Schulkonferenz, der zuständigen Schulaufsicht und dem Schulträger erörtert. 7. Schulporträt Das Schulportrait ist eine Form der öffentlichen Bildungsberichterstattung im Internet. Nach einer vorgegebenen Gliederung werden zu jeder Schule quantitative und qualitative Daten veröffentlicht, die es den Nutzern ermöglichen, ein objektives Bild über die einzelnen Schulen zu gewinnen. Dabei werden die quantitativen Daten in der Regel von der Schulbehörde eingegeben, die Aussagen zur inhaltlichen Arbeit trifft die Schule selbst. Über Suchfunktionen ist es Interessierten möglich, Vernetzungen herzustellen und Ideen zur Schulentwicklung zu erhalten und weiterzugeben. Unterschiedliche Zugänge ermöglichen darüber hinaus verschiedenen Nutzern auch aggregierte Daten zu erhalten. Schulportraits, als Bericht der Schulen an die Öffentlichkeit verstanden, schaffen Transparenz im Berliner Bildungssystem und bilden damit die notwendige Ergänzung zur Selbständigkeit der Einzelschule. Erste Erprobungen mit einigen Schulen wurden durchgeführt, ein schrittweiser Aufbau der Schulportraits erfolgt ab dem Schuljahr 2005/2006. 5

8. Schulaufsicht Das Berliner Schulgesetz hat die Aufgabenwahrnehmung im Schulsystem zwischen der Einzelschule und der Schulaufsicht neu verteilt. Für die Personalentwicklung der Lehrkräfte sind die Aufgaben der Einstellung und der Beurteilung den Schulleitungen übertragen worden. Im Bereich der Qualitätssicherung des Unterrichts liegt die primäre Verantwortung nun ebenso bei der Einzelschule und wird ergänzt durch die oben beschriebenen Instrumente, insbesondere durch die Schulinspektion. In diesem Feld veränderter Rahmenbedingungen hat die Schulaufsicht weiterhin die Aufgabe, die staatlich zu gewährleistenden Standards und Entwicklungen im Schulwesen sicherzustellen. Schulaufsicht ( als Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht ), ist ebenso wie Beratung ein Element von Führung und Leitung. Aufsicht und Beratung werden durch die Schulaufsicht in den Bereichen Personalorganisation, Personalführung und Qualitätssicherung wahrgenommen. Beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 werden die Schulaufsichtsbeamtinnen und beamten auf der Basis der für die Einzelschule vorliegenden Organisations- und Leistungsdaten mit allen Schulen regelmäßige und systematisierte Beratungsgespräche führen. Auf der Basis des Handlungsrahmens Schulqualität dienen diese Beratungsgespräche dem Ziel eine systematische Qualitätsentwicklung der Schulen zu bewirken. Zunehmend ergänzt durch die Ergebnisse der Schulinspektion werden jährliche Zielvereinbarungen mit den Schulen getroffen und schriftlich festgehalten, in denen die im kommenden Jahr angestrebten Erfolge, die dazu einzuleitenden Entwicklungsschritte und die datengestützten Kriterien der angestrebten Zielerreichung vereinbart werden. Die Nutzung und der Umgang mit den vorliegenden Informationen über die Leistungsfähigkeit der Schüler und der Schule, mit der Absicht, daraus Handlungen mit erkennbaren Effekten abzuleiten, bilden den Kern dieser neuen Dimension schulaufsichtlicher Arbeit. Die Schulaufsicht einer Region fasst die Ergebnisse und Entwicklungen der Einzelschulen jährlich zu einem regionalen Bildungsbericht zusammen. Diese Form schulaufsichtlicher Tätigkeit bedarf der systematischen Vorbereitung und der Übung der Akteure. Gemeinsam mit den Schulleitungen und den Schulaufsichtsbeamten wird dazu im Schuljahr 2005/06 das Verfahren in Form eines Gesprächsleitfadens und standardisierten Zielvereinbarungen entwickelt und in einem Pilotprojekt erprobt. Mit dem Ende des Schuljahres 2006/07 werden Zielvereinbarungen und Bildungsberichterstattung der Standard schulischer und schulaufsichtlicher Tätigkeit in der Qualitätsentwicklung sein. 9. Unterstützung und Qualifizierung Schulentwicklung braucht Unterstützung, denn für die Gestaltung der schulischen Entwicklungsprozesse ist ein verändertes Rollenverständnis der Lehrkräfte, der Schulleitungen und der Schulaufsicht Voraussetzung. Hinzu kommt, dass neue Aufgaben neue Kompetenzen erfordern. Die Schulforschung weist der Schulleitung eine bedeutsame Rolle in der Schulentwicklung zu. Ein relevantes Fortbildungs- und Unterstützungsangebot muss sie deshalb in ihrer Aufgabe stärken, wesentliches Bindeglied zwischen landesweiten Reformmaßnahmen und schulinternen Innovationsprozessen zu sein, in denen es darum geht, Schulentwicklungsprozesse zu initiieren, sie zu unterstützen, zu begleiten und das Erreichte zu institutionalisieren. 6

Für Berlin wurde deshalb ein systematisches Qualifizierungskonzept für Schulleitungen entwickelt, das eine Qualifizierung vor Übernahme der Aufgabe, eine Begleitung und Unterstützung der neuen Schulleiterinnen und Schulleiter im ersten Jahr nach ihrer Amtseinführung und ein modularisiertes Fortbildungsangebot mit inhaltlichen Schwerpunktsetzungen entsprechend den neuen Anforderungen des Schulgesetzes berücksichtigt. Die Qualifizierung vor Übernahme der Aufgabe trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleiter verstärkt in Richtung Schulmanagement verschoben haben. An der Universität Potsdam beginnt dazu ab dem Schuljahr 2005/06 ein zweisemestriger Studiengang für an Leitungsaufgaben an Berliner und Brandenburger Schulen interessierte Pädagogen. Neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten konkrete Unterstützung bei der Übernahme der Führungsrolle und den Entwicklungsaufgaben an ihrer Schule. Über die Betreuung durch schulleitungserfahrene Mentoren erhalten sie Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Leitungsaufgaben. Hinzu kommen anwendungsorientierte Qualifizierungsbausteine und die angeleitete kollegiale Beratung. Selbstorganisierte Zusammenarbeit und der Austausch über Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten im Berufsalltag sind das Ziel. Auch die Angebote für leitungserfahrene Schulleiterinnen und Schulleiter setzen auf Vernetzung und Kooperation. Ab Schuljahr 2005/06 wird das LISUM Berlin eine Reihe von Fortbildungsangeboten bereitstellen, die von Schulleiterinnen und Schulleitern abgerufen werden können, wenn diese sich z.b. in einer Region oder schulartspezifisch zu einer Gruppe zusammengefunden haben. Dadurch wird die Eigeninitiative der Schulleiterinnen und Schulleiter gestärkt und eine höhere Wirksamkeit der Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Eine Schule, in der das Kollegium durch Teamarbeit und gemeinsame Entscheidungsprozesse aktiv an der Gestaltung beteiligt ist, entfaltet die notwendige Dynamik, um auch als Gesamtorganisation kontinuierlich weiterzulernen und sich weiterzuentwickeln. Fortbildung im Schulbereich wird deshalb zunehmend in Form von SCHILF ( Schulinterne Lehrerfortbildung ) z.b. durch fachbereichsbezogene Angebote realisiert. Die Schulen haben dabei die Aufgabe, ihren Bedarf durch am Schulprogramm orientierte schulische Fortbildungsplanungen zu erheben und anzumelden. Ab Schuljahr 2006/07 ist im Vorgriff auf die Zusammenführung der Lehrerfortbildungsinstitute von Berlin und Brandenburg im Jahr 2007 geplant, die Fortbildung auch in Berlin überwiegend auf Regionalebene zu steuern. Dies erfolgt durch ein System von Fach- und Schulentwicklungsmultiplikatoren in Anbindung an die regionale Schulaufsicht. Die schulischen Fortbildungsplanungen und zentrale Entwicklungsvorgaben der Senatsverwaltung bilden die Grundlage für die regionalen Fortbildungsplanungen, in denen die für Fortbildung zuständige Schulaufsicht in der Region über den Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Multiplikatorenstunden und der Fortbildungsmittel entscheidet. Durch Kooperationen z.b. mit dem Schulpsychologischen Dienst, Fachkräften im Bezirksamt und regionalen Initiativen können Synergieeffekte genutzt werden, es entstehen Fortbildungsnetzwerke mit regionalspezifischer Ausprägung. 7

10. Institut für Schulqualität Die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben die Einrichtung eines gemeinsamen Instituts für Schulqualität für das Jahr 2005 beschlossen. Dieses Institut wird als Dienstleister für die Schulen, die Schulverwaltungen und die Bildungspolitik Aufgaben zu folgenden Arbeitsschwerpunkten übernehmen: - Diagnostische Tests und Vergleichsarbeiten - Unterstützung der schulischen Selbstevaluation - Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung - Schulleistungsuntersuchungen - Bildungsstandards und Kompetenzanforderungen. Die Länder werden dazu im ersten Halbjahr 2005 ein Organisationskonzept, einen Finanzierungsplan und eine Verwaltungsvereinbarung vorlegen. Referat Abteilung Schul- und Qualitätsentwicklung Koordination der operativen Schulaufsicht I D 1 Hannelore Kern II Ltr Ludger Pieper Hannelore.kern@senbjs.verwalt-berlin.de Ludger.pieper@senbjs.verwalt-berlin.de 8