Statuten der Ethos Stiftung

Ähnliche Dokumente
Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Unter dem Namen "Stiftung Succursus" besteht eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Erwin und Johanna Müller-Zoller-Stiftung. Stiftungsurkunde

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

INTEGRATION JUGEND SPORT

Förderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft

Kita Himugüegeli Muristrasse Bern. Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Statuten der Maria und Walter Strebi-Erni Stiftung

Statuten Inhaltsverzeichnis

Statuten BÜNDNER KUNSTVEREIN

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

HOTELA Krankenkasse. Statuten

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur

V E R E I N S S T A T U T E N A L S S C H W E I Z

Förderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ. Art. 1

Stiftungsurkunde P NSIONSKASSE STADT ZÜRICH. Ausgabe

Statuten der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH)

Die männliche Form gilt auch für weibliche Personen. Stiftungsstatuten. Stiftung Alters- und Pflegeheim Stäglen

Statuten der Stiftung für. Liechtenstein

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman ARTIKEL 1

STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

Statuten. Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi)

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008.

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Statuten der Volkshochschule Region Solothurn

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life, Zürich. Stiftungsurkunde. (Stiftung) Inkrafttreten: 1. Januar 2005

Statuten der JUSO Kanton St. Gallen

Stiftungsurkunde für die öffentlich-rechtliche Personalvorsorgestiftung der Stadt Zürich

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Statuten der Previs Personalvorsorgestiftung Service Public. Sorgfalt. Weitblick. Kompetenz.

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

ALUMNI HOCHSCHULE LUZERN

beurkundet: Theodora Mis-Bräundl, geb , österreichische Statsangehörige, Bruggwaldstrasse 52 a, 9008 St.

Pro duale Berufsbildung Schweiz

Internationaler Lyceum Club Schweiz Zürich. Statuten

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Statuten Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen

STATUTEN MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

S T A T U T E N. Forstmaschinengemeinschaft (FMG) Cadi

Patrimonium Anlagestiftung. Statuten

MUSTERURKUNDE FÜR STIFTUNGEN MIT

Statuten Ethos Services AG

STATUTEN Verein KITA ZOTTELBÄR

Vereinsstatuten. Hauptstrasse Inwil

Die nachhaltige Pensionskasse. Stiftungsurkunde vom 24. Oktober 1984

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU

Statuten des Schweizerischen Arbeiterhilfswerkes SAH Schaffhausen

STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Statuten. Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Öffentliche Urkunde ANIMATO STIFTUNG

Statuten. Seite 1 von 5

STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS)

Vereinsstatuten 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Statuten. Pro Senectute Kanton Bern

Art. 4 Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Vereins imosuisse

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

STIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten

STATUTEN HEUMILCH SCHWEIZ

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Statuten Regionalverband Berner Oberland

Verein Arbeit für alle

Chronicus - zur Zeit gehörig. Statuten des Vereins "Chronicus zur Zeit gehörig" Artikel 1 Name und Sitz. Artikel 2 Vereinszweck

seit 1862 Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Meilen Ausschnitt aus Stich von Meilen ca Gerichtsgebäude Kirche Löwen Pfarrhaus Statuten

STATUTEN. Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Getreidehandel und der Getreideverarbeitung KSGGV. Art. 1

Satzung. für den. Förderverein der Freunde der Beruflichen Schule 2 in Nürnberg e.v.

Satzung der Daimler und Benz Stiftung. Stuttgart, den

Statuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz

Statuten Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar Statuten, 6. März

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Statuten des Gewerbevereins Bubikon-Wolfhausen. Gegründet 1945

STATUTEN. Unihockey Grauholz Zollikofen

Name, Sitz und Zweck. Art. 1 Name und Sitz

Satzungen der Magdalenen-Zunft Dornach

Stromboli Verein Kinderbetreuung Kleinbasel STATUTEN

Tennisclub Sinzheim e.v.

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

Stiftung. Jugend und Kindertheater. Olten. Statuten

Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern

Verein FiZGo Familie im Zentrum

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

Statuten des Vereins guild42.ch

Transkript:

Ethos Stiftung Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten der Ethos Stiftung Artikel 1 - Name und Sitz Unter dem Namen Ethos Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung (im folgenden die Stiftung genannt) errichten die CIA Caisse de prévoyance du personnel enseignant de l'instruction publique et des fonctionnaires de l'administration du Canton de Genève sowie die CPPIC Caisse paritaire de prévoyance de l'industrie de la Construction in Genf (im folgenden die Stifterinnen ) eine Stiftung im Sinne der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der Stiftung ist in Genf. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorbehalten, kann der Stiftungsrat den Sitz der Stiftung an einen anderen Ort in der Schweiz verlegen. Artikel 2 - Mitstifter Nur von der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer befreite Institutionen, insbesondere Personalvorsorgeeinrichtungen privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz, gemeinnützige Stiftungen und vergleichbare Institutionen können als Mitstifter der Stiftung aufgenommen werden. Die Beitrittsbedingungen werden im Organisationsreglement geregelt (Art. 17 der Statuten). Artikel 3 - Zweck Zweck der Stiftung ist, 1. bei den Anlagetätigkeiten die Berücksichtigung von Grundsätzen für nachhaltige Entwicklung und die Best-Practice-Regeln im Bereich der Corporate Governance zu fördern. Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, die zum Zweck haben, die Grundsätze dieser Charta anzuwenden. 2. ein stabiles und prosperierendes sozioökonomisches Umfeld, das der Gesellschaft als Ganzes dient und die Interessen der zukünftigen Generationen wahrt, zu fördern. Zu diesem Zweck kann die Stiftung alle Tätigkeiten ausüben, insbesondere interessierte Kreise sensibilisieren und Studien durchführen. In diesem Rahmen setzt die Stiftung einen rein gemeinnützigen Zweck fort und hat keinerlei Gewinnziel. Für die Ausrichtung ihrer Tätigkeit gibt sich die Stiftung eine Charta. Artikel 4 - Tätigkeitsbereich Die Stiftung ist auf dem gesamten Gebiet der Schweiz tätig.

Artikel 5 - Aufsichtsbehörde Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Artikel 6 - Stiftungsvermögen 1. Das Stammvermögen der Stiftung beträgt CHF 50'000. 2. Das Vermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen, Schenkungen und den Vermögenserträgen zusammen. 3. Das Vermögen der Stiftung wird hauptsächlich in Gesellschaften investiert, die ihren Zweck verfolgen und respektieren. Über die Verwaltung des Stiftungsvermögens entscheidet der Stiftungsrat unter Anwendung der Stiftungscharta. 4. Das Stiftungsvermögen wird unwiderruflich der Verwirklichung ihres Zwecks gewidmet. 5. Für die Verpflichtungen der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. 6. Vermögenswerte der Stiftung dürfen nicht verpfändet werden. Artikel 7 - Organe Die Organe der Stiftung sind: - der Stiftungsrat - die Versammlung der Mitstifter - Das Büro - Die Kommissionen - Die Geschäftsleitung Artikel 8 - Stiftungsrat 1. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf natürlichen Personen. Sie werden für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt und sind wieder wählbar. 2. Je ein Vertreter der beiden Stifterinnen gehört ex officio dem Stiftungsrat an. Die übrigen Personen sind aus dem Kreis der Mitstifter zu wählen (Art. 2 und 11 der Statuten) oder müssen durch ihre Kenntnisse und ihre Erfahrung die Interessen der beruflichen Vorsorge vertreten. Die Vertreter der Mitstifter haben jederzeit über die Mehrheit im Stiftungsrat zu verfügen. 3. Die Mitglieder des Stiftungsrats haben das Recht zur Demission. Im Falle einer Demission wird innert sechs Monaten ein neues Mitglied gemäss Absatz 2 ernannt bzw. gewählt. Statuten der Ethos Stiftung - 2

Artikel 9 - Aufgaben des Stiftungsrats 1. Dem Stiftungsrat obliegt die Erfüllung des Stiftungszwecks. Er übt die Oberleitung der Stiftung aus. Bei der Ausübung seiner Befugnisse und mit seinen Beschlüssen nimmt der Stiftungsrat die Interessen der Stiftung und ihrer Mitstifter nach bestem Wissen wahr. Dabei befolgt er die Empfehlungen der Versammlung innerhalb der durch das übergeordnete Stiftungsinteresse gesetzten Grenzen. Er hat insbesondere die folgenden Aufgaben: a. Festlegung und Überwachung der Tätigkeit der Gesellschaft(en), deren Ziele die Verwirklichung des Zwecks der Stiftung ist und an der oder denen die Stiftung beteiligt ist; b. Genehmigung der internen Reglemente der Stiftung unter Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde; c. Genehmigung und Änderung der Stiftungscharta, d. Erstellen des Jahresberichts; e. Genehmigung des Budgets, des Jahresberichts und der Jahresrechnung; f. Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats; g. Wahl der unabhängigen Kontrollstelle für die Prüfung der Jahresrechnung; h. Aufnahme neuer Mitstifter unter Anwendung des Reglements. 2. Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen. Er bezeichnet die Personen, die für die Stiftung die rechtsverbindliche Unterschrift führen, und die Art der Zeichnungsberechtigung. 3. Der Stiftungsrat kann bestimmte Aufgaben delegieren und insbesondere eine Geschäftsführung einsetzen. 4. Mit der Geschäftsführung müssen eine oder mehrere natürliche Personen betraut werden, die nicht dem Stiftungsrat angehören. Die Geschäftsleitung ist dem Stiftungsrat gegenüber verantwortlich. Artikel 10 - Versammlung der Mitstifter 1. Die Versammlung wird durch die Mitstifter gebildet (Art. 2 der Statuten). Die Versammlung kann eine ordentliche oder eine ausserordentliche Versammlung sein. 2. Die Einberufung und die Beschlussfassung der Versammlungen werden im Organisationsreglement geregelt (Art. 17 der Statuten). Statuten der Ethos Stiftung - 3

Artikel 11 - Ordentliche Versammlung 1. Eine ordentliche Versammlung findet jedes Jahr innert sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres statt. 2. Sie äussert Empfehlungen zuhanden des Stiftungsrats über folgende Fragen: a. Änderungen der Statuten und des Reglements; b. Änderung der Charta; c. Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats und der Kontrollstelle, unter Vorbehalt der Bestimmungen von Art. 9 der Statuten, d.h. soweit die Stiftungsräte nicht durch die beiden in Art. 1 genannten Stifterinnen bezeichnet werden; d. den Bericht des Stiftungsrats und den Bericht der Kontrollstelle; e. die Jahresrechnung. 3. Jeder Mitstifter verfügt über eine Stimme. Artikel 12 - Ausserordentliche Versammlung Mindestens ein Viertel der an der ordentlichen Versammlung vertretenen Mitstifter können jederzeit schriftlich, unter Angabe des Grundes, beim Stiftungsrat die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung beantragen. Das gleiche Recht steht jederzeit dem Stiftungsrat und der Kontrollstelle zu. Artikel 13 Büro und Kommissionen Der Stiftungsrat kann ein Büro sowie eine oder mehrere Kommissionen einsetzen. Deren Funktionsweise ist im Organisationsreglement festgelegt. Artikel 14 Geschäftsleitung Der Stiftungsrat kann die operative Führung einer Geschäftsleitung übertragen. Deren Funktionsweise wird im Organisationsreglement festgelegt. Artikel 15 - Revisionsstelle Der Stiftungsrat bestimmt eine externe und unabhängige Revisionsstelle, die jedes Jahr die Rechnung der Stiftung zu prüfen und dem Stiftungsrat einen detaillierten Bericht mit dem Antrag zu seiner Genehmigung einzureichen hat. Artikel 16 - Geheimhaltung Die Organe der Stiftung, die Geschäftsleitung und die Beauftragten der Stiftung sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Artikel 17 - Organisationsreglement Für die interne Organisation der Stiftung wird ein Organisationsreglement erlassen. Dieses Reglement und spätere Änderungen unterstehen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Statuten der Ethos Stiftung - 4

Artikel 18 - Änderung der Statuten Der Stiftungsrat kann der Aufsichtsbehörde eine Statutenänderung mit der Bitte um Genehmigung vorlegen. Artikel 19 - Auflösung und Liquidation der Stiftung 1. Die Stiftung kann aufgelöst werden, wenn ihr Zweck dahingefallen oder nicht mehr erreichbar ist. 2. Im Falle einer Liquidation darf das Stiftungsvermögen nicht zweckentfremdet werden und wird unter den Mitstiftern mit dem Auftrag verteilt, es einem Zweck zuzuweisen, der demjenigen der Stiftung vergleichbar ist. 3. Die Liquidation und die Verteilung des Liquidationsergebnisses müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Statuten genehmigt am 25.11.2005, geändert am 30.3.2006, am 1.6.2006 und am 1.3.2011 Statuten der Ethos Stiftung - 5