Regionalisierte Jugendhilfeplanung Konzeptionelle Überlegungen Amt für Jugend und Familie Jugendhilfeplanung
Inhalt: 1. Einleitung 2. Ausgangssituation 3. Ziele 4. Aufgabenbereiche 5. Organisation 6. Beteiligte 7. Planungsablauf 8. Weitere Fest- und Überlegungen 9. Befassung im Jugendhilfeausschuss Impressum: Forchheim, im Dezember 2010 Landratsamt Forchheim Amt für Jugend und Familie Jugendhilfeplanung Martin Hempfling Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim Tel. 09191/86 23 60 Fax. 09191/86 23 08 E-mail: martin.hempfling@lra-fo.de Amt für Jugend und Familie 1
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1. Einleitung Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner 5. Sitzung vom 24.11.2009 die Planung zur Planung 2009-2014 zur Kenntnis genommen und das Konzept zur weiteren Jugendhilfeplanung beschlossen. Ein zentraler Bestandteil der Planungsaufgaben für die Jahre 2009 bis 2014 stellt die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur regionalisierten (sozialräumlichen) Jugendhilfeplanung dar. Ziel ist es dabei die Angebote vor Ort systematisch und zielgerichtet miteinander zu vernetzen. Ein konzeptioneller Rahmen wurde durch den Jugendhilfeplaner erarbeitet und in den drei Arbeitskreisen und in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung diskutiert und ergänzt. Die Überlegungen wurden auch den Bürgermeister/innen der Gemeinden, Märkte und Städte im Landkreis Forchheim beim Bürgermeisterseminar am 21.10.2010 vorgestellt. Die Jugendhilfeplanung war bisher im Landkreis Forchheim in erster Linie aufgabenorientiert. Dies spiegelt sich auch in der Struktur der Jugendhilfeplanung wieder. Mit den nunmehr vorliegenden konzeptionellen Überlegungen soll der bereichsorientierte Ansatz um die regionalisierte Planung ergänzt werden. Ansätze für eine mehr örtlich ausgerichtete Jugendhilfeplanung sind bereits seit mehreren Jahren vorhanden. Seit 2002 werden im dreijährigen Rhythmus Sozialraumanalysen erstellt, welche die Gemeinden als Analyseebene haben. Daneben werden Gespräche in den Gemeinden zur örtlichen Situation durchgeführt. Die Gremien der Jugendhilfeplanung gehen in ihren Überlegungen davon aus, dass wichtige Entscheidungen für die Jugendhilfe auf der örtlichen Ebene getroffen werden. 2. Ausgangssituation Die Situation im Landkreis Forchheim ist gekennzeichnet von einem Rückgang der Geburten und einer höheren Anzahl von Sterbefällen, sodass sich ein negativer natürlicher Saldo ergibt. Diese Entwicklung wird auch die nächsten Jahre anhalten. Der Wanderungssaldo ist weiter positiv (mehr Zu- als Wegzüge), kann aber das Defizit bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung nicht mehr ausgleichen. Die Bevölkerungsvorausberechnung für den Landkreis Forchheim weist für die Altersgruppen der unter 3jährigen und der 3- bis unter 6jährigen ab ca. 2011 bzw. 2013 für ca. zehn Jahre gleich bleibende Werte auf. Die Zahl der über 6 Jahre alten Kinder und Jugendlichen wird dagegen noch weiter zurückgehen. Die familiären Strukturen im Landkreis Forchheim haben sich in den letzten Jahren verändert. Sie sind gekennzeichnet von einer Zunahme der Alleinerziehenden, der Amt für Jugend und Familie 3
neu zusammengesetzten Familien und der Familien ohne Kinder. Ein erneuter Anstieg der Scheidungsrate ist zu verzeichnen. Hinzu kommt in manchen Familien eine konstante Belastung durch die wirtschaftliche Situation (z. B. Bezug von Arbeitslosengeld II). Die aufgezeigten Entwicklungen sind jedoch nicht in allen Gemeinden, Märkten und Städten gleich. Deutliche Unterschiede sind zwischen den Kommunen im Südwesten und Nordosten zu verzeichnen, außerdem zwischen der Stadt Forchheim und dem restlichen Landkreis. 3. Ziele Die Ziele einer regionalisierten Jugendhilfeplanung sind: die Stärkung der örtlichen sozialen Infrastruktur, die Weiterentwicklung von Bildung, Erziehung und Betreuung und die familienfreundliche Gemeinde. Durch das träger- und bereichsübergreifende Zusammenarbeiten kommen Fachkräfte zusammen, die auf der Gemeindeebene reale Kooperationsbeziehungen haben oder zumindest haben könnten. Mittels der stärkeren Vernetzung der vorhandenen Angebote soll eine Weiterentwicklung der Jugendhilfe erreicht werden. 4. Aufgabenbereiche Die Aufgabenbereiche der regionalisierten Jugendhilfeplanung umfassen die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe, für welche die Gemeinden, Märkte und Städte zuständig sind. Hinzu kommen benachbarte Bereiche, mit denen eine Kooperation erforderlich ist. Aufgabenbereiche: Jugendarbeit ( 11, 12 SGB VIII, Art. 30 AGSG, Art. 57 GO) Jugendsozialarbeit an Schulen ( 13 SGB VIII) Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII, Jugendschutzgesetz) Familienbildung ( 16 SGB VIII) Kindertagesbetreuung ( 22 ff SGB VIII, Art. 5 BayKiBiG) Schule und Jugendhilfe ( 81 SGB VIII) Ferienbetreuung Amt für Jugend und Familie 4
5. Organisation Die regionalisierte Jugendhilfeplanung sieht für jeden Planungsbezirk eine Planungsgruppe mit ca. 20 Personen vor. Die Mitglieder der Planungsgruppe (siehe 6. Beteiligte) sind Fachkräfte aus den verschiedenen Bereichen der örtlichen Jugendhilfe. Die Planung erfolgt in insgesamt 5 Treffen der Planungsgruppe, welche innerhalb von 5 Monaten stattfinden. Die gesamte örtliche Jugendhilfeplanung wird vom Jugendhilfeplaner geleitet. Das Ergebnis der Planung soll ein Jugendhilfeplan für die Planungsregion sein. Wichtig bei der regionalen Jugendhilfeplanung ist die Einbindung in die bestehende Organisationsstruktur im Landkreis Forchheim. Jugendhilfeausschuss jährlicher Bericht Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplaner/in Regionalplanung Arbeitskreis 16 Jugendarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Prävention Arbeitskreis 23 Förderung der Erziehung in der Familie und Tagesbetreuung Arbeitskreis 45 Hilfe zur Erziehung und andere Aufgaben Freie und öffentlicher Träger (Jugendverbände, Kreisjugendring, Wohlfahrtsverbände, Träger geförderter Maßnahmen, Initiativen, Zusammenschlüsse, Jugendamt usw.) Amt für Jugend und Familie Forchheim - Jugendhilfeplanung Durch den Jugendhilfeplaner besteht somit die Möglichkeit der Rückkopplung mit den drei Arbeitskreisen der Jugendhilfeplanung. Ergebnisse der Regionalplanung können in den Aks diskutiert und Anregungen an die örtliche Planungsgruppe gegeben werden. Ebenso sind die landkreisweit tätigen Fachkräfte bei bestimmten Aufgaben mit einzubeziehen (z. B. Kreisjugendpfleger/in, Fachberatung und aufsicht für Kindertageseinrichtungen). Die Größe der Planungsbezirke kann sehr unterschiedlich sein. Mögliche Einheiten sind: Stadt/Markt/Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Schulsprengel Stadtteil. Amt für Jugend und Familie 5
6. Beteiligte Eine breite Beteiligung möglichst vieler vor Ort tätigen Fachkräfte wird angestrebt. Allerdings muss die Planungsgruppe handlungsfähig bleiben und darf deshalb nicht zu groß sein. Beteiligte: Bürgermeister/in Jugendbeauftragte/r Gemeindliche/r Jugendpfleger/in Jugendsozialarbeiter/in an Schulen Kindertageseinrichtungen Allgemeiner Sozialdienst Grundschule Mittel-/Hauptschule Weiterführende Schulen Ganztagsschule/Mittagsbetreuung Eltern-Kind-Gruppen Kirchengemeinden Örtliche Beratungsstellen Volkshochschule Weitere Beteiligte Die regionale Planung bietet darüber hinaus die Möglichkeit betroffene junge Menschen und Familien im Rahmen von Beteiligungsprojekten einzubeziehen (z.b. Jugendbefragung, Elternbefragung, Foren etc.), weil es sich um Fragen der Gestaltung des unmittelbaren Lebensraumes und der gewünschten und erlebten sozialpädagogischen Infrastruktur handelt. 7. Planungsablauf Der Ablauf der regionalisierten Jugendhilfeplanung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben ( 79, 80 SGB VIII) und an den fachlichen Standards. Die einzelnen Elemente der Planung werden nicht nur nacheinander, sondern zum Teil auch nebeneinander bearbeitet: Sozialraumbeschreibung: Analyse von Sozialstruktur, Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung Aufbereitung der Leistungsdaten der Jugendhilfe Bestandserhebung: Feststellung des Bestands an Einrichtungen und Diensten in der Planungsregion Bestandsaufnahme auf der Grundlage quantitativer (z. B. Statistiken) und qualitativer (z. B. Interviews, Runde Tische, Arbeitsgruppen) Methoden Die Bestandserhebung erfolgt auf der Basis eines spezifischen Datenkonzepts Bedarfsermittlung: Ermittlung der Bedürfnisse durch Expertenbefragungen, Abfragen bei der Gemeinde/Markt/Stadt, bei Einrichtungen und Diensten; Elternbefragung zur Kindertagesbetreuung und Familienbildung Amt für Jugend und Familie 6
Aushandlungsprozess zur Feststellung des Bedarfs als Übersetzung und Eingrenzung der subjektiven Bedürfnisse auf das fachlich und politisch für erforderlich und möglich Gehaltene (Kriterien der Notwendigkeit und Machbarkeit) Erarbeitung von Handlungsempfehlungen: Auf der Grundlage der Bestandserhebung und der Bedarfsermittlung werden in der Planungsgruppe konkrete Maßnahmeempfehlungen erarbeitet. Diese beinhalten Vorstellungen über Aktivitäten, Programme, Konzepte, Dienste und Einrichtungen zur bedarfsgerechten Gestaltung der kommunalen Jugendhilfe. Zusammenstellung der Ergebnisse in einem Regionalen Handlungsplan. Prioritätensetzung durch die Planungsgruppe Politischer Aushandlungsprozess: Diskussion des Regionalen Handlungsplans im Stadt-/Gemeinderat Prioritätensetzung durch den Stadt-/Gemeinderat Beschluss zur Umsetzung des Plans Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen: Verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen ist die Gemeinde/der Markt/die Stadt und die Träger und Institutionen vor Ort Die Benennung einer verantwortlichen Person (z. B. gemeindliche/r Jugendpfleger/in) erscheint zweckmäßig Evaluation und Fortschreibung: Kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen durch die Kommunalverwaltung Auswertungstreffen der Planungsgruppe ca. ein Jahr nach Fertigstellung des Plans Amt für Jugend und Familie 7
Exkurs: Beispiel für eine Planungsgruppensitzung 1. Sitzung: Auftaktveranstaltung 14.00 bis 14.30 Uhr: Begrüßung, Vorstellung des Projekts 14.30 bis 15.15 Uhr: Vorstellung der Teilnehmer/innen Worauf sind Sie neugierig, wenn Sie an Gemeinde X 2015 denken? - Pause 15.30 bis 16.30 Uhr: Vortrag Jugendhilfeplaner: Bevölkerungsentwicklung in Gemeinde X Daten, Fakten, Prognosen - Pause 16.45 bis 17.30 Uhr: Absprache über die weitere Arbeit 8. Weitere Fest- und Überlegungen Die regionale Jugendhilfe kann mit dieser personellen Ausstattung nur in einem Planungsbezirk gleichzeitig durchgeführt werden. Als Konsequenz bedeutet dies, dass max. zwei regionale Planungsdurchläufe pro Jahr möglich sind. Sollte im Rahmen einer ersten (Modell-)Planung erreicht werden das Verfahren soweit zu standardisieren, dass ein örtlicher Moderator dies mit Unterstützung des Jugendhilfeplaners selbst durchführen kann, so wären mehrere regionale Planungen nebeneinander möglich. Eine Abstimmung mit anderen Planungen, insbesondere mit den Kommunalen Bildungslandschaften ist notwendig und wichtig. Gegenseitige Kooperationen sind denkbar. 9. Befassung im Jugendhilfeausschuss Das vorliegende Konzept zur Regionalisierten Jugendhilfeplanung im Landkreis Forchheim wurde am 17. Dezember 2010 im Jugendhilfeausschuss diskutiert und dessen Umsetzung beschlossen. Amt für Jugend und Familie 8