Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen



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Transkript:

Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen Stand Juni 2009

Inhalt Einführung 3 Sozialberatung 4 Selbsthilfe 6 Schulden 7 Einkauf 8 Tauschbörsen 12 Mögliche finanzielle Hilfen 13 Impressum Herausgeber: Arbeitskreises Hartz IV (Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (abo), Caritas Ostwürttemberg, Kreisdiakonieverband Ostalbkreis - Bezirksstelle Aalen, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aalen e.v.) V.i.S.d.P.: Kreisdiakonieverband Ostalbkreis - Bezirksstelle Aalen Sylvia Caspari Marienstr. 12, 73431 Aalen, 07361 370510 www.diakonie-ostalbkreis.de Gestaltung: Jörg Dolmetsch, Kreisdiakonieverband Ostalbkreis 4. aktualisierte Auflage: 1800 2

Einführung Menschen geraten aus den unterschiedlichsten Gründen in Situationen, in denen sie nicht mehr weiter wissen und deshalb auf Rat und Unterstützung qualifizierter Dienste angewiesen sind. Dies betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den verschiedensten Lebenssituationen. Die Verbände Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz und die abo wollen mit diesem Wegweiser Menschen in schwierigen Lebenssituationen einen schnellen Weg zu ersten Informationen, Hilfs- und Beratungsangeboten eröffnen. In diesem Infoheft finden sich erste Anlaufstellen, die über ein großes Netzwerk an weiteren Hilfsmöglichkeiten und Kompetenzen verfügen. Aus diesem Grund sind hier nicht alle Fachdienste des Ostalbkreises aufgeführt. Diese Sammlung von Hinweisen versteht sich auch nicht als abschließend, sondern soll in bestimmten Zeiträumen erneuert und aktualisiert werden. Über Rückmeldungen zur Handhabe dieses Infoheftes freut sich der Arbeitskreis Hartz IV. Das Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen kann auf den Internetseiten der Träger heruntergeladen werden. 3

Sozial- und Lebensberatung Sozialberatung Die Sozial- und Lebensberatung ist eine Anlaufstelle, um gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen. Dabei orientieren wir uns an Ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen. Ziel ist die langfristige Verbesserung Ihrer persönlichen Lebenssituation unter dem Aspekt "Hilfe zur Selbsthilfe". Neben der persönlichen Beratung sind existenzsichernde Maßnahmen und Informationen zu gesetzlichen Ansprüchen wie Grundsicherung, ALG II oder Elterngeld ein Schwerpunkt der Arbeit. Bedingt durch die Komplexität der verschiedenen Problemlagen kooperieren wir im Einzelfall mit internen und externen Fachdiensten oder vermitteln auch an diese. Ein unverbindliches, vertrauliches Erstgespräch ist nach entsprechender Terminvereinbarung gerne möglich! Hier finden Sie Hilfe, - wenn Sie mit sich selbst oder in Ihrer Beziehung zu anderen Menschen nicht zurecht kommen - wenn Sie sich alleingelassen fühlen - wenn Sie Ihre Kinder allein erziehen oder Schwierigkeiten mit Ihrer Familie haben - wenn Sie Informationen und Unterstützung brauchen im Umgang mit Behörden und anderen Stellen - wenn Ihnen alltägliche Probleme über den Kopf wachsen, z.b. Aufgrund von Arbeitslosigkeit, drohendem Wohnungsverlust, - wenn Sie einfach mit jemandem reden wollen Stadt Aalen - Amt für Soziales, Jugend und Familie/Sozialdienst Im Rathaus (Marktplatz 30), Zimmer 244 (2. Stock) 07361 52 1245 und 52 1244 Mo.-Do. 8.30-11.45, Fr. 8.30-12.00, Mo. 14.00-16.00, Do. 15.00-18.00 Uhr oder nach vorheriger individueller Terminvereinbarung 4

Stadt Aalen - Wohnungsnotfallhilfe / Obdachlosenberatung Drohender Wohnungsverlust, Mietschulden, Wohnungskündigung, Räumungsklagen, Obdachlosigkeit Gmünder Str. 9, 73430 Aalen (Büro im Torhaus am Gmünder Torplatz) 07361 52 2573 Mo. 9-10 Uhr, Mi. 14-15 Uhr, Fr. 9-10 Uhr und nach Vereinb. ab 1.10.09 z u s ä t z l i c h : Büro im Quartier Rötenberg: Charlottenstraße 21, 73431 Aalen (vorläufig) 07361 52-1249 Caritas-Zentrum Aalen Weidenfelder Straße 12, 73430 Aalen 07361 590 40 Mo., Mi., Fr., 8.30-12.00 Uhr und Di., Do., 13.30-16.00 Uhr Caritas Ellwangen Stadtfischergasse 3, 73479 Ellwangen 07961 569782 Mo. 8.30-12.00 Uhr, Do. 13.30-16.00 Uhr Diakonische Bezirksstelle Aalen (mit Kurberatung) Marienstr. 12, 73431 Aalen 07361 37051 0 Mo. Di. Do. Fr.: 8.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr Haus der Diakonie Ellwangen (mit Kurberatung) Freigasse 3, 73479 Ellwangen Terminvereinbarung über Diakonische Bezirksstelle Aalen 07361 37051 0 Dienstag 9.00-11.00 und 13.00-16.00 Uhr Diakonie in Oberkochen (mit Kurberatung) Aalener-Str. 17, 73447 Oberkochen in den Räumen der Diakonie-Sozialstation Oberkochen 07364 8760 Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr Terminvereinbarung über Bezirksstelle Aalen 07361 37051 0 5

Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Heim Bopfingen, Am Stadtgraben 16, 73441 Bopfingen 07362 956811 Di. u. Mi. 8.30-11.30 Uhr u. Termine auf Anfrage Selbsthilfe Treff für Menschen mit ohne Arbeit und geringem Einkommen aller Altersgruppen bei Kaffee & Gebäck mit gemeinsamen Austausch, Informationen, Geselligkeit, Teilnahme ohne Voranmeldung möglich. Kirchplatz 8, 73441 Bopfingen (Evang. Gemeindehaus bei der Stadtkirche) 07361 37051 0 (Kreisdiakonieverband Ostalbkreis) 2. + 4. Dienstag im Monat 14.30-16.00 Uhr c punkt Projektwerkstatt für Freiwilligenarbeit und berufliche Integration. Internetcafe für Qualifizierungsmaßnahmen, PC und Internetkurse, Jobsuche und Bewerbungen. Werkstattcafe als Ort der Begegnung und des Zuhörens. Haus der kath. Kirche, Weidenfelderstr. 12, 73430 Aalen 07361 59068 Montag - Donnerstag 9.00-16.00 Uhr Job-Börse vermittelt arbeitslosen Menschen stundenweise Tätigkeiten (überwiegend Haushalts- oder Gartenarbeiten). Für die Tätigkeiten erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung. Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungen und Unterstützung in Lebensfragen. Haus der kath. Kirche, Weidenfelderstr. 12, 73430 Aalen 07361 526033 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-11.00 Uhr 6

Schuldnerberatung Schulden Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung und unbedachtes Konsumverhalten können Ursache für eine private Überschuldung sein. Die Schuldnerberatungsstellen unterstützen Menschen, die ohne fremde Hilfe ihre schwierige wirtschaftliche und soziale Situation nicht mehr meistern können. Ziel der Beratung ist es, Überschuldeten bei der Sanierung ihrer wirtschaftlichen Situation und bei der Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse zu helfen. Die Beraterinnen und Berater suchen mit den Schuldnern zusammen Lösungen, helfen bei Verhandlungen mit Gläubigern und bereiten mit den Betroffenen das gerichtliche Insolvenzverfahren vor. Landratsamt Bahnhofstr. 50, 73430 Aalen 07361 953 5525 offene Sprechstunde: jeden 1. Do. im Monat: 14.00-17.00 Uhr jeden 3. Do. im Monat: 8.30-10.00 Uhr Ansonsten: Termine nur nach Vereinbarung Landratsamt - Dienststelle Ellwangen Sebastiansgraben 34, 73479 Ellwangen 07961 567 130 Termine nach Vereinbarung Diakonische Bezirksstelle Aalen Marienstr. 12, 73431 Aalen 07361 37051 0 alle 6 Wochen offene Sprechstunde und Termine nach Vereinb. Haus der Diakonie Ellwangen Freigasse 3, 73479 Ellwangen Terminvereinbarung über Diakonische Bezirksstelle Aalen 07361 37051 0 dienstags - Termine nach Vereinbarung 7

Kaufhaus Einkauf für Jeden Einkauf Caritas - K.d.C.... Second-Hand-Kleidung... Gebrauchtmöbel... Haushaltswaren... Dienstleistungen... Wäscheservice... Flohmarkt Industriestr. 70, 73431 Aalen 07361 92187910 Mo. u. Do. 8.30-16.00 Uhr Dienstag 8.30-17.45 Uhr Mittwoch 8.30-12.00 Uhr Freitag 8.30-12.00 Uhr Gebrauchtwarenzentrum der Arbeiterwohlfahrt Ellwangen e.v. Fichtenstr. 8c, 73479 Ellwangen 07961 562 659 Mo. Fr. 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Integra Möbellager Gebrauchtmöbel Haushaltswaren Flohmarkt Lauterstr. 27, 73563 Mögglingen 07174 802980 Di. Fr. 9.00-17.00 Uhr 8

Lebensmittel / Mahlzeiten Kocherladen Aalener Tafel e.v. Für Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensnachweis) Bahnhofstr. 55, 73431 Aalen 07361 680 069 Di. bis Fr. 10.00-12.00 Uhr, Mo. bis Fr. 15.00-16.30 Uhr Sa. 10.00-12.00 Uhr Bopfinger Tafel Für Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensnachweis) Nürnberger Str. 10, 73441 Bopfingen 07362 922482 Mo.-Fr. 9.00-17.00 Uhr; Sa. 9.00-12.00 Uhr Ellwanger Tafel Für Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensnachweis) Priestergasse 1, 73479 Ellwangen 07961 9869335 Mo.-Fr. 10.00-16.00 Uhr Wasseralfinger Vesperkirche Gutes und günstiges Mittagessen für 1,50 Magdalenenkirche: Wilhelmstr. 51, 73433 Aalen-Wasseralfingen 07961 74755 4 Wochen im Februar, täglich von 11.30-14.30 Uhr (Essensausgabe von 12.00-13.30 Uhr) Caritas Ost-Württemberg Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose Beratung bei drohendem Wohnungsverlust Täglich 3 Mahlzeiten (Frühstück und Abendessen je 1,-, Mittagessen 1,50 ) Wäscheservice (1,60 pro Maschine) Braunenstr. 9, 73431 Aalen 07361 556690 9

Kleiderläden Secondhand-Shop Zwei x Zwei - AJO e.v. (Frauen- und Kinderkleidung, Babyausstattung) Hofackerstr.6, 73430 Aalen 07361 6053 Mo.- Fr. 10.00 bis 18.00 Uhr Kleiderladen GEBIB ggmbh NEU ab 1.7.2009 Julius-Leber-Str. 34, 73430 Aalen 07361 62997 voraussichtlich täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr Malteser Hilfsdienst Gerokstr. 2, 73431 Aalen 07361 9394 0 Mittwoch 13.30 bis 16.00 Uhr Kath. Gesamtkirchengemeinde Ellwangen / Caritas Philipp-Jenningen-Platz 2/1, 73479 Ellwangen 07961 92300 0 Dienstag 8.00-11.00 + 14.00-16.00 Uhr (außer in den Ferien) Deutsches Rotes Kreuz (auch Kinderkleidung) Am Stadtgraben 16, 73441 Bopfingen 07362 956812 Mo. 9.00-12.00 Uhr und Mi. 9.30-11.30 Uhr 10

Handwerkliche Unterstützung Seniorenwerkstatt Aalen Handwerkliche Unterstützung für Senioren, Alleinerziehende, Familien und Menschen mit geringem Einkommen (Materialkosten werden berechnet!) Friedhofstr. 5, 73430 Aalen (Evang. Gemeindehaus Hintergebäude) 07361 680595 Donnerstag 10.00-11.00 Uhr 11

Tauschbörsen Tauschring - Jede/r kann etwas und jede/r kann etwas brauchen. Der Tauschring hat die Förderung der erweiterten Nachbarschaftshilfe und die Hilfe zur Selbsthilfe zum Ziel. Im Tauschring finden ganz unterschiedliche Menschen zusammen, die ihre Fähigkeiten und Talente gegenseitig tauschen. Pro Stunde Arbeit werden dem Ausführenden 8 Taler gutgeschrieben und dem Annehmenden berechnet. Es ist egal, welche Tätigkeit verrichtet wird, da die Lebenszeit für jeden gleich wertvoll ist. Auf Konten wird die bargeldlose Abrechnung mit Talern festgehalten. Tauschring Aalen Die Tauschring-Treffen finden statt: jeden zweiten Dienstag im Monat, Beginn 19.30 Uhr DRK-Altenhilfezentrum Wiesengrund, Heinrich-Rieger-Str. 14. 07361 62945 (Ansprechpartnerin: Ria Heydner) Teilnehmerbeitrag 12 im Jahr. Tauschring Bopfingen Am Stadtgraben 16, 73441Bopfingen (DRK-Haus) 07362 921125 (Ansprechpartnerin: Ingrid Gottstein) Regelmäßige Treffen jeden letzten Donnerstag im Monat (außer August), um 18 Uhr im DRK-Haus Teilnehmerbeitrag 6 im Jahr. Es werden auch Waren getauscht. Tauschring Ellwangen Einmal im Quartal findet das Tauschring-Treffen statt. Mitglieder und Interessierte lernen sich kennen, knüpfen Kontakte. Spitalstr. 4, 73479 Ellwangen (Rathaus Zi. 322) 07961 84322 dienstags von 9.00 11.00 Uhr (außer in den Schulferien) 12

Mögliche finanzielle Hilfen Familien- und Sozialpass ermöglicht es Familien und Personen mit geringem Einkommen, vergünstigt an Veranstaltungen, Kursen und Freizeitaktivitäten teilzunehmen (nur für Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Kommune). Stadt Aalen Bürgeramt Marktplatz 30, 73430 Aalen 07361 52 1031 Bürgermeisteramt Essingen (gilt auch für Einrichtungen in Aalen) Rathausgasse 9, 73457 Essingen 07365 83 0 Stadt Ellwangen Bürgerbüro Spitalstr. 4, 73479 Ellwangen 07961 84 200 Stadt Oberkochen Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen 07364 27 0 Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Grundsicherung Bei sehr niedrigem Einkommen und geringem Vermögen können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Sozialhilfe/ Grundsicherung stellen. Wenn Sie zwischen 15-65 Jahre alt sind und keine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer oder Altersrente beziehen, wenden Sie sich bitte an die abo (Adressen und Öffnungszeiten siehe Seite 10+11). Ansonsten stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landratsamt Ostalbkreis. 13

Arbeitslosengeld II (SGB II) Über die Bedingungen zum Bezug von ALG II können Sie sich auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Informationen für Arbeitnehmer > Arbeitslosengeld II informieren. (Das ist kostenlos möglich bei den Computerplätzen, die an allen Standorten der Arbeitsagentur für die Arbeitsuche zur Verfügung stehen.) abo- Aalen Hopfenstraße 65, 73430 Aalen 07361 980 0 Mo Fr 7.30 12.00 Uhr / Do 14.00 18.00 Uhr u. n. Vereinb. Für Kundinnen und Kunden ohne Termin täglich von 10.00 Uhr 12.00 Uhr zur Vorsprache geöffnet abo- Bopfingen Jahnstraße 24, 73441 Bopfingen 07362 92398 0 Mo Fr 7.30 12.00 Uhr / Do 14.00 18.00 Uhr u. n. Vereinb. Für Kundinnen und Kunden ohne Termin täglich von 10.00 Uhr 12.00 Uhr zur Vorsprache geöffnet abo- Ellwangen Rindelbacher Straße 2, 73479 Ellwangen 07961 5682 0 Mo Fr 7.30 12.00 Uhr / Do 14.00 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung Für Kundinnen und Kunden ohne Termin täglich von 10.00 Uhr 12.00 Uhr zur Vorsprache geöffnet 14

Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruch nach Kapitel 1 SGB XII:... wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sichern kann, hat bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Dies gilt nicht, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosensgeld II und Sozialgeld nach dem SGB II besteht... Anspruchsberechtigter Personenkreis: (beispielhaft) nach Kapitel 3 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe ): - Personen, vor Vollendung des 65. Lebensjahres und bis 3 Stunden täglich erwerbsfähig oder - Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder - voll erwerbsgemindert auf Zeit oder - länger als 6 Monate nicht erwerbsfähig (krankgeschrieben, REHA-Maßnahme) nach Kapitel 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): - Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder zuständig: für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung nach dem SGB XII im Ostalbkreis: Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Soziales Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen 07361 503 401 Offene Sprechstunde: Mo - Fr 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Termine außerhalb der Sprechstunde nur nach Vereinbarung 15

Dienststelle Ellwangen Sebastiansgraben 34, 73479 Ellwangen 07961 567 0 Leistungen im SGB II / SGB XII Stand Juli 2009 Angemessene, anerkannte Unterkunftskosten (Kaltmiete) im Ostalbkreis: Bewohnerzahl maximale angemessene Wohnungsgröße Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd Stadtgebiet Aalen, Ellwangen, Bopfingen, Lorch, Heubach Sonstiger Landkreis 1 45 m ² 259 243 228 2 60 m² 335 315 294 3 75 m² 402 379 353 4 90 m² 466 438 410 5 105 m² 530 499 466 6 120 m² 594 561 523 je weitere Person 15 m² 64 62 57 Regelleistung bzw. Sozialgeld im SGB II Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen mit minderjährigen Partner 359,00 Ehepaare je Person 323,00 Kinder bis zur Vollendung 6. Lebensjahr 215,00 Kinder ab Beginn 7. Lebensjahr bis zur Vollendung 14. Lebensjahr Kinder oder sonstige erwerbsfähige Personen ab 15 bis 25 251,00 287,00 16

Alleinerziehungszuschläge SGB II SGB XII 1 Kind unter 7 129 129,24 1 Kind über 7 43 43,08 2 Kinder unter 16 129 129,24 2 Kinder über 16 86 86,16 1 Kind über 7 und 1 Kind über 16 86 86,16 3 Kinder 129 129,24 4 Kinder 172 172,32 ab 5 Kindern 215 215,40 Mehrbedarf Schwangerschaft Taggenaue Auszahlung ab der 13. Schwangerschaftswoche incl. dem Tag der Geburt des Kindes (17 % der individuellen Regelleistung) SGB II SGB XII bei 359,00 61 61,03 bei 323,00 55 54,91 bei 287,00 49 48,79 Ein Mehrbedarf wegen Ernährung kann nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden. Formulare sind bei der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis erhältlich. Bei übergewichtigen Personen wird ein Mehrbedarf für Ernährung in der Regel nicht gewährt. Schüler, die eine allgemeinbildende Schule oder eine andere Schule bis zur 10. Klasse besuchen erhalten eine zusätzliche Leistung von 100 für die Schule ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass am 01. August mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat und eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegt. 17

Online-Plattform Diese Online- Plattform richtet sich an Menschen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind oder Fragen dazu haben. Ausführlich wird die Rechtslage im "Leitfaden zum SGB II" erläutert. Im "Überblick SGB XII" gibt es Basisinformationen zur Sozialhilfe und ausführliche Informationen über die Hilfe zum Lebensunterhalt im SGB XII. www.hartziv-beratung-nord.de GEZ Gebührenbefreiung Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger, bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II ohne Anspruch auf Zuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BaföG und für Menschen mit Behinderungen, die im Schwerbehindertenausweis das RF-Merkzeichen eingetragen haben. i Genaue Informationen und Anträge gibt es bei der GEZ, 50656 Köln, im Internet unter www.gez.de. Anträge können sie auch bei der abo / dem Landratsamt Ostalbkreis erhalten. Die Befreiung tritt mit Beginn des Monats in Kraft, der auf die Antragsstellung bei der GEZ folgt. Dem Antrag muss das Original oder eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bzw. die von einer Behörde oder dem Versorgungsamt ausgefertigte Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde beigelegt werden. 18

Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Kunden der Deutschen Telekom, wenn sie von der Rundfunkgebühr befreit sind oder BaföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung mindestens 90 erreicht ist. Dies gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com. inähere Infos und den Antrag gibt es hierzu bei der Deutschen Telekom. Beratungshilfe Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Man geht zunächst zum iamtsgericht seines Wohnortes, schildert dem dort zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Erfüllt man die Voraussetzungen für Beratungshilfe erhält man hier den Berechtigungsschein, mit dem man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen kann. Sollte eine Prozessführung notwendig sein, kann mit Hilfe des gewählten Anwaltes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wohngeld Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt, als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Eigentümer, jeweils für den eigengenutzten Wohnraum. Ob und in welcher Höhe Wohngeld möglich ist, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist. 19

Wichtig!: Wohngeld erhält i.d.r. nicht, wer: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, bezieht und wenn bei der Berechnung dieser Transferleistungen Unterkunftskosten berücksichtigt wurden. Die Materie ist komplex. Wir empfehlen daher im konkreten Einzelfall, bei der Wohngeldstelle nachzufragen. Stadt Aalen Amt für Soziales, Jugend und Familie/Wohngeldstelle Marktplatz 30, 73430 Aalen 07361 52 1254 bzw. 52 1255 Terminvereinbarung sowie zentrale Annahmestelle (Anträge auch im Internet unter www.aalen.de Suchbegriff Wohngeld) Stadt Ellwangen Spitalstrasse 4, 73479 Ellwangen 07961 84 0 Landratsamt Ostalbkreis - Geschäftsbereich Soziales Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen 07361 503 427 Wohngeldstelle: Mo., Mi. bis Fr. 8.15 Uhr - 11.45 Uhr / Mo., Di. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr/ Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. 20