Beratung. Antragstellung

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2 Beratung Damit die Mitarbeiter/innen der Jobcenter Sie umfassend beraten und informieren können, benötigen sie von Ihnen konkrete Anhaltspunkte über Ihre Situation und Bedarfslage. Das Sozialgesetzbuch beinhaltet eine Beratungsverpflichtung durch den Sozialleistungsträger. Antragstellung Wenn Sie einen Antrag auf ALG II Leistungen beim Jobcenter stellen möchten, sprechen Sie bitte persönlich während der Öffnungszeiten vor. Im Kundenbüro erhalten Sie zunächst eine Kundennummer, anschließend erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in alle notwendigen Antragsunterlagen sowie eine Liste, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Finanzielle Leistungen des ALG II bei nicht ausreichendem eigenen Einkommen Regelleistungen zur Sicherung Ihres monatlichen Lebensunterhaltes ab : Alleinstehend: 391,00 Volljährig in Partnerschaft lebend: 353,00 Kinder zwischen 0 und 5 Jahren: 229,00 Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 261,00 Kinder zwischen 14 und 17 Jahren: 296,00 Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 313,00 2

3 Kosten der Unterkunft Zu den Regelleistungen werden die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe gezahlt. Sie benötigen jedoch vor einer Wohnungsanmietung die Zustimmung des Jobcenters. Es sind u.a. Mietpreisgrenzen und Wohnungsgröße zu beachten. Unangemessene Kosten der Unterkunft Wenn Sie eine Wohnung bewohnen und die Kosten unangemessen hoch sind, werden Sie aufgefordert, günstigeren Wohnraum anzumieten oder auf sonstige Weise die Kosten zu senken. Diese Bemühungen sind intensiv und regelmäßig zu leisten und nachzuweisen, nur dann ist im zu überprüfenden Einzelfall eine sechsmonatige Fristverlängerung möglich. Andernfalls werden die Unterkunftskosten auf das angemessene Maß abgesenkt. Eine grundsätzliche Fristverlängerung erfolgt nicht. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird eine Prüfung durch den ärztlichen Dienst veranlasst. Grundsätzlich ist eine Fristverlängerung ein Ausnahmezustand und wird immer im Einzelfall geprüft. Frühzeitige Wohnungsanmietung bei Schwangerschaft Ein durch Familienzuwachs notwendiger Wohnungswechsel in eine größere Wohnung ist etwa ab dem 5. Schwangerschaftsmonat möglich. Die Frauen sollten ab der 13. Schwangerschaftswoche darauf hingewiesen werden. Anmietung einer Wohnung für unter-25-jährige Eine Schwangerschaft oder eine gemeinsame Haushaltsgründung der werdenden Eltern sind Gründe zur Anmietung einer eigenen Wohnung im Sinne des 22 Abs. ö 2a SGB II. 3

4 Unter folgenden Umständen werden zusätzlich monatlich Mehrbedarfe ausgezahlt: Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche 17% der Regelleistung Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf, der abhängig ist von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Bei Bedarf haben Sie einen Anspruch auf einmalige Leistungen bei: Einer Erstausstattung im Fall von Schwangerschaft und Geburt, dazu zählen Schwangerenbekleidung, Babyerstausstattung, Kinderbett, Kinderwagen, Zubehör, bei Bedarf auch Mobiliar. Im Kreis Wesel wird Schwangerschaftsbekleidung ab der 20. Schwangerschaftswoche in der Regel in der Höhe von 100 gewährt Eine Erstausstattung für das Baby in Höhe von 180 werden ca. 6 bis 8 Wochen vor der Geburt gewährt Für das Kinderbett, Kinderwagen, Matratzen und Zubehör werden, falls nicht vorhanden, bis zu 330 gewährt. Dieser Anspruch besteht ca. 6-8 Wochen vor der Geburt. In den folgenden Fällen können Ansprüche auf eine Erstausstattung für die Wohnung bestehen: Eine einmalige Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte bei Erstbezug einer Wohnung Fehlendes Mobiliar und/oder Hausrat nach Wohnungsbrand oder Auflösen der Lebensgemeinschaft Fehlendes Mobiliar, wenn der Einzug in eine neue oder größere Wohnung mit einer veränderten Personenzahl verbunden ist, z.b. nach der Geburt eines weiteren Kindes und wenn ein Bedarf vorliegt. 4

5 Wichtig ist, dass Sie Ihre Bedarfslage konkret darstellen sie wird im Einzelfall geprüft. Bitte stellen Sie Ihre Anträge schriftlich und mit Begründung In besonderen Lebenslagen haben Sie Anspruch auf Beihilfen, z.b. bei einer einmaligen Erstausstattung von Bekleidung. TIPP!! Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Gelder der "Bundesstiftung Mutter-und-Kind" stellen! Dort erhalten Sie je nach Ihrem Bedarf Gelder für Ihre Schwangerschaft und einen guten Start mit Ihrem Kind. Dieses Geld erhalten Sie für jedes Kind und es wird vom Jobcenter nicht als Einkommen angerechnet! Anträge können Sie beim Diakonischen Werk oder beim Sozialdienst katholischer Frauen stellen! Nähere Infos unter: Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können über Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse zu den Kosten für Mittagessen, Kultur, Sport und Freizeit, Ausflüge und Klassenfahrten erhalten. Anträge unter 5

6 Einkommensanrechnungen Anrechnung des Einkommens von Kindern auf ihre Eltern Das Einkommen und Vermögen eines unter-25-jährigen Kindes darf nicht für den Bedarf seiner Eltern in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet, wenn es als Sicherung seines Lebensunterhalts benötigt wird. Schwangere Kinder Schwangere dürfen nicht auf das elterliche Einkommen und Vermögen verwiesen werden. Sie haben, wenn notwendig, einen Anspruch auf notwendige Leistungen des ALG II. Wenn Eltern mit ihrer schwangeren Tochter eine Mietbeteiligung vereinbaren, hat die Tochter einen Anspruch auf die Kosten der Unterkunft. Beides gilt auch für Töchter, die ihr Kind bis zum 6. Lebensjahr betreuen. Ansprüche Auszubildender Mehrbedarfe z.b. wegen Schwangerschaft Einmalige Beihilfen, sofern diese nicht ausbildungsgeprägt sind Ergänzende Leistungen für Unterkunftskosten erhalten nach 22.7 SGB II nur Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach dem SGB III oder Leistungen nach dem BaföG erhalten. Z. B. erhalten Studenten / Azubis keine Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft, deren Förderungshöchstdauer überschritten ist, oder die aufgrund von einer Einkommensanrechnung kein BaföG / BAB erhalten. Neu: Einkommensanrechnung in Patchwork-Familien Das Einkommen des/der Stiefvaters/Stiefmutter oder nichtehelichen Lebensgefährten/in eines Elternteils muss für den Bedarf der Kinder des/der Partner/in eingesetzt werden. 6

7 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes werden Alleinerziehende oder bei zusammenlebenden Eltern ein Elternteil nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet. Beratung Damit die Mitarbeiter/innen des Jobcenters Sie umfassend beraten und informieren können, benötigen sie von Ihnen konkrete Anhaltspunkte über Ihre Situation und Bedarfslage. Das Sozialgesetzbuch beinhaltet eine Beratungsverpflichtung durch den Sozialleistungsträger. Antragstellung Wenn Sie einen Antrag auf ALG II-Leistungen beim Jobcenter stellen möchten, tun Sie das bitte ausdrücklich und schriftlich. Von den Mitarbeiter/innen erhalten Sie Antragsformulare. Für weitere Fragen: Jobcenter Moers Jobcenter Kamp-Lintfort Hanckwitzstraße 1 Kamperdickstraße Moers Kamp-Lintfort Jobcenter Rheinberg Jobcenter Neukirchen-Vluyn Dr. - Aloys - Wittrup - Str. 8 Niederrheinallee Rheinberg Neukirchen-Vluyn Jobcenter Alpen Jobcenter Xanten Rathausstraße 5 Karthaus Alpen Xanten Servicetelefonnummer für alle Standorte: 02841/ Internet: 7

8 Ev. Beratungsstelle Duisburg/Moers Erziehungs-, Familien-, Ehe/Partnerschafts- und Lebensfragen, Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Humboldtstraße 64 Tel.: Moers Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Schwangerschaftsberatung Haagstraße 30 Tel Moers Verband Unterer Niederrhein e.v. Schwangerschaftskonfliktberatung Homberger Str Moers Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.v. Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft Hopfenstr Tel Moers Kirchweg 8 Tel Kamp-Lintfort fbk@awo-kv-wesel.de Stand Mai

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