Beratung. Antragstellung TIPP!!
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- Elisabeth Walter
- vor 8 Jahren
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2 Diese Informationsbroschüre entstand in Zusammenarbeit des Jobcenters Kreis Wesel und den zuständigen Schwangerschaftsberatungsstellen (siehe Rückseite). Beratung Damit die Mitarbeiter/innen des Jobcenters Sie umfassend beraten und informieren können, benötigt das Jobcenter von Ihnen konkrete Anhaltspunkte über Ihre Situation und Bedarfslage. Das Sozialgesetzbuch beinhaltet eine Beratungsverpflichtung durch den Sozialleistungsträger. Antragstellung Wenn Sie einen Antrag auf ALG II Leistungen beim Jobcenter stellen möchten, sprechen Sie bitte persönlich während der Öffnungszeiten vor. Im Kundenbüro erhalten Sie zunächst eine Kundennummer, anschließend erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in alle notwendigen Antragsunterlagen sowie eine Liste, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. (In Dinslaken wird Ihnen der Antrag direkt im Kundenbüro ausgehändigt). TIPP!! Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Gelder der "Bundesstiftung Mutter-und-Kind" stellen! Dort erhalten Sie je nach Ihrem Bedarf Gelder für Ihre Schwangerschaft und einen guten Start mit Ihrem Kind. Dieses Geld erhalten Sie für jedes Kind und es wird vom Jobcenter nicht als Einkommen angerechnet! Anträge können Sie beim Diakonischen Werk oder beim Sozialdienst katholischer Frauen stellen! Nähere Infos unter:
3 Finanzielle Leistungen des ALG II bei nicht ausreichendem eigenen Einkommen Regelleistungen zur Sicherung Ihres monatlichen Lebensunterhaltes: Sie erhalten, je nach Ihrer Lebenssituation, einen festgelegten Regelsatz. Dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst und ist aktuell über das Jobcenter oder eine Beratungsstelle zu erfragen. Kosten der Unterkunft Zu den Regelleistungen werden die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe gezahlt. Sie benötigen jedoch vor einer Wohnungsanmietung die Zustimmung des Jobcenters. Es sind u.a. Mietpreisgrenzen und die Wohnungsgröße zu beachten. Die notwendige Mietbescheinigung erhalten Sie bei den meisten Wohnungsgesellschaften oder beim Jobcenter. Unangemessene Unterkunftskosten Wenn Sie eine Wohnung bewohnen und die Kosten unangemessen hoch sind, werden Sie aufgefordert, günstigeren Wohnraum anzumieten oder auf sonstige Weise die Kosten zu senken. Diese Bemühungen sind intensiv und regelmäßig zu leisten und nachzuweisen, nur dann ist im zu überprüfenden Einzelfall eine sechsmonatige Fristverlängerung möglich. Andernfalls werden die Unterkunftskosten auf das angemessene Maß gekürzt. Eine grundsätzliche Fristverlängerung erfolgt nicht. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird eine Überprüfung durch den ärztlichen Dienst veranlasst. Grundsätzlich ist eine Fristverlängerung ein Ausnahmezustand und wird immer im Einzelfall geprüft.
4 Frühzeitiger Wohnungswechsel während der Schwangerschaft Ein durch "Familienzuwachs" notwendiger Wohnungswechsel in eine größere Wohnung ist ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Anmietung einer Wohnung für 18 bis 25-Jährige Eine Schwangerschaft oder eine gemeinsame Haushaltsgründung der werdenden Eltern können Gründe zur Anmietung einer eigenen Wohnung im Sinne des 22 Abs. 2a SGB II sein. Unter folgenden Umständen werden zusätzlich monatlich Mehrbedarfe ausgezahlt: Vorlage des Mutterpasses beim Jobcenter Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche 17% des Regelsatzes Alleinerziehenden wird ein Mehrbedarf von 36% der Regelleistung zuerkannt, wenn sie mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben. Andernfalls werden 12 % für jedes minderjährige Kind zuerkannt, höchstens jedoch 60% der Regelleistung.
5 Bei Bedarf und auf Antrag(!) haben Sie einen Anspruch auf einmalige Leistungen für: Schwangerschaftsbekleidung (ab der 16.SSW) 100,00 Wäsche und Hygieneartikel (Auszahlung 6-8 Wochen vor Geburt) 180,00 Erstausstattung für das Baby (Auszahlung 6-8 Wochen vor Geburt) bis zu 330,00 Dazu gehören z.b. Kinderbett, Kinderwagen, Matratzen, Wickelkommode Die Erstausstattung kann in Ausnahmefällen auch als Sachgutschein gewährt werden. In folgenden Fällen können Ansprüche auf eine Beihilfe für die Erstausstattung einer Wohnung bestehen: Einmalige Erstausstattung einschließlich der notwendigen Haushaltsgeräte bei erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung. Fehlendes Mobiliar und/oder Hausrat nach Wohnungsbrand oder Auflösen der Lebensgemeinschaft (Vorhandenes muss geteilt werden). Ergänzendes Mobiliar, wenn der Einzug in eine neue oder größere Wohnung mit einer veränderten Personenzahl verbunden ist, z.b. nach der Geburt eines weiteren Kindes, und wenn ein Bedarf vorliegt. Fehlende Waschmaschine (keine Ersatzbeschaffung, keine Reparaturen) Wichtig ist, dass Sie Ihren Bedarf konkret darstellen er wird im Einzelfall geprüft. Bitte stellen Sie Ihre Anträge schriftlich und begründen diese.
6 Einkommensanrechnungen Schwangere im elterlichen Haushalt Schwangere dürfen nicht auf das elterliche Einkommen und Vermögen verwiesen werden. Sie haben, wenn notwendig, einen eigenen Anspruch auf Leistungen des ALG II. Wenn Eltern mit ihrer schwangeren Tochter eine Mietbeteiligung vereinbaren, hat die Tochter einen Anspruch auf die Kosten der Unterkunft. Beides gilt auch für Töchter, die ihr Kind bis zum 6. Lebensjahr betreuen. Ansprüche Auszubildender Ergänzende Leistungen für Unterkunftskosten erhalten nach 27 Abs. 3 SGB II nur Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach dem SGB III oder Leistungen nach dem BAföG erhalten. Ein Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft ist ausbildungsabhängig und im Einzelfall zu prüfen. Einkommensanrechnung in "Patchwork-Familien" Das Einkommen des Stiefvaters / der Stiefmutter oder nichtehelichen Lebensgefährten/in muss für den Bedarf der Kinder des/der Partner/in eingesetzt werden. Unterhaltsansprüche werden geprüft Das Jobcenter überprüft bei Unterhaltspflicht das Einkommen des Kindesvaters. Gegebenenfalls erhalten Sie bei geringem Einkommen stattdessen Unterhaltsvorschuss.
7 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Alleinerziehende (bei zusammenlebenden Eltern, ein Elternteil) müssen sich während der ersten drei Lebensjahre des jüngsten Kindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Selbstverständlich können Sie sich auch schon vor Ablauf dieser Zeit bzgl. Ihrer beruflichen Entwicklung beraten lassen oder Informationen erhalten, wie z.b. ein früherer Wiedereinstieg möglich wird, welche Unterstützungen es gibt usw. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in. Zu guter Letzt Für Kinder und Jugendlich können zusätzliche Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.
8 AWO Kreisverband Wesel e.v. Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft Hünxer Str. 37 Tel / Dinslaken Kaiserring Tel Wesel Diakonisches Werk Dinslaken Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaftskonflikte Wiesenstr. 44 Tel / ,-42, Dinslaken Diakonisches Werk Wesel Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualpädagogik Korbmacherstr Tel. 0281/ Wesel Außensprechstunden in Schermbeck. Termine unter o.g. Tel.Nr. Sozialdienst Katholischer Frauen e.v. Schwangerschaftsberatung Kaiserring 6 Tel. 0281/ Wesel richter@skfwesel.de Außensprechstunden: Dinslaken (Mi ), Voerde (Di ) Termine und weitere Informationen unter o.g. Tel.Nr. Geschäftsstelle Wesel Reeser Landstraße 61 Tel. 0281/ Wesel Geschäftsstelle Dinslaken Am alten Drahtwerk 9 Tel / Dinslaken MoDo Uhr
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