INFOSNACKS ZU LEHRE. VIELFALT FÖRDERN. Ausbildungspflicht bis 18 Fokus auf Lehre. Wo stehen wir? 30.05.2017 Landesstelle Salzburg sozialministeriumservice.at
AusBildung bis 18 Aktuelles Regierungsprogramm 2013 2018: Alle unter 18-jährigen sollen eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung/ Qualifikation abschließen
ZusammenArbeit BM für Soziales u. Konsumentenschutz BM für Bildung BM für Wissenschaft Forschung Wirtschaft BM für Familie u. Jugend In den Prozess einbezogen sind die Länder, Gemeinden, die Sozialpartner (inkl. Bundesjugendvertretung), das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Sozialministeriumservice.
AusBildung bis 18 Entstehungsgeschichte 2013 2014 Ende 2015 Juli 2016 Aug 2016 Juli 2017 Juli 2018 Verankerung im Regierungsprogramm Erste Steuerungsgruppensitzung unter der Leitung des BMASK mit dem BMB, BMWFW und BMFJ Arbeitsgruppen bestehend aus Ministerien, Sozialpartnern, AMS, SMS und Ländervertretungen erarbeiten Grundlage für den Gesetzesentwurf APflG wird im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen Inkrafttreten Ausbildungspflichtgesetz Inkrafttreten Ausbildungspflicht Meldewesen Pflichtschulbereich Inkrafttreten Sanktionen
30.05.2017 Landesstelle Salzburg sozialministeriumservice.at
Wen betrifft die Ausbildungspflicht bis 18 Grundsätzlich alle Jugendliche nach Beendigung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Ziele der Ausbildungspflicht bis 18 Den Jugendlichen durch eine Bildung oder Ausbildung eine Qualifikation zu ermöglichen Die Jugendlichen in Ausbildung zu halten bzw. Perspektiven- oder Betreuungspläne zu entwickeln (persönlicher Zukunftsplan, wo die Fähigkeiten und Interessen dabei in die Vordergrund stehen) Die Chancen auf eine nachhaltige und umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu erhöhen
AusBildung bis 18 Ausbildungspflicht Verantwortung der Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer vorbereitenden Maßnahme nachzugehen
Wie wird Ausbildungspflicht bis 18 erfüllt? weiterführende Schulen Lehrausbildungen duale Ausbildungen chulische Externistenprüfungen anerkannte arbeitsmarktoder bildungspolitische Maßnahme Reintegration in weiterführende Ausbildungs- und Bildungsangebote vorbereitend Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderung bzw. besonderem Unterstützungsbedarf
Wie wird Ausbildungspflicht bis 18 erfüllt? Hilfsarbeit/ Perspektiven- Betreuungsplan Ausbildungsfreie Zeiträume (bis zu 4 Monate) Wartezeiten stellen keine Verletzung der Ausbildungspflicht da Ruhen der Ausbildungspflicht bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld freiwilliges soziales Jahr bzw. Präsenz-/ oder Zivildienst oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe
Umsetzung der Ausbildungspflicht bis 18 Meldepflicht Datensammlung Datenverteilung Persönliche Information Erziehungsberechtigte Schulen WKS Lehrlingsstelle AMS Land statistisches Zentralamt an regionale Koordinationsstellen Koordinationsstelle Verwaltungsstrafe Beratung / Perspektivenplan Bezirkshauptmannschaft Jugendcoaching AMS
AusBildung bis 18 Meldesystem und Datenfluss
AusBildung bis 18 Aufgaben der Koordinierungsstelle Informations-, Koordinations- und Ansprechfunktion im jeweiligen Bundesland Zentrale Datenschnittstelle(MAB) Erstellen einer regionalen Angebotslandschaft und/oder Erhebung von Lücken
AusBildung bis 18 MAB sozialministeriumservice.at
AusBildung bis 18 Sanktionierung
AusBildung bis 18 Fokus Lehre Jeder Jugendliche soll ein seinen Interessen und Bedürfnissen entsprechendes Angebot finden und die entsprechende Unterstützung, um dieses erfolgreich zu absolvieren : Verbesserung bestehender Angebote sowie deren Koordination effizientere Nutzung und mehr Durchlässigkeit Angebotslücken bedarfsgerecht schließen Benachteiligte Jugendliche gezielt an AusBildung heranführen. Insbesondere bildungs- und arbeitsmarktpolitische Initiativen werden systematischer ineinandergreifen und sich ergänzen. Fokus auf individuelle Unterstützung z.b. durch Jugendcoaching und die Erstellung von Perspektivenplänen.
AusBildung bis 18 Fokus Lehre Strategie Sozialministeriumservice Netzwerk Berufliche Assistenz : frühzeitige Vermeidung von Abbrüchen in allen Formen der Bildung und Ausbildung. Jugendcoaching, für Jugendliche, die aufgrund der persönlichen Lage ausgrenzungsgefährdet sind, bietet Beratung und gezielte Berufsorientierung Jugendlichen einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre (verlängerte Lehre) oder Teilqualifikation zu ermöglichen durch Unterstützung Berufsausbildungsassistenz Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen werden durch Jugend Arbeitsassistenz unterstützt bei der Arbeits- und Lehrstellensuche.
AusBildung bis 18 Fokus Lehre Strategie Sozialministeriumservice Netzwerk Berufliche Assistenz : Jobcoaching, individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz des/ der ArbeitnehmerIn Jugendliche ausbildungsfit zu machen. Die Produktionsschule ermöglicht bis 21/24 Jahr in eine Nachreifungsphase Kulturtechniken zu trainieren und grundlegende Kompetenzen nachträglich zu erlernen.
AusBildung bis 18 Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) bildet die Dachmarke für: ein sehr differenzierte System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. www.neba.at
AusBildung bis 18 unsere Maßnahmen Jugendcoaching Produktionsschule Arbeitsassistenz Berufsausbildungsassistenz Jobcoaching
Produktionsschule STEP4 Produktionsschule lebens.echt
https://www.ausbildungbis18.at/ https://www.facebook.com/ausbildungbis18 online seit 30.09.2016
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung