Behinderung Ausbildung - Beschäftigung Vorarlberg. Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm

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1 Behinderung Ausbildung - Beschäftigung Vorarlberg Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm

2 Bregenz, im April 2014 Liebe Leserinnen und Leser, Neue Zeiten erfordern neue Instrumente. Die Entwicklung der Situation an der Schnittstelle Übergang Schule und Beruf hat in den letzten Jahren die Erkenntnis gebracht bzw. den Bedarf an neuen Instrumenten gezeigt. Das Sozialministerium hat mit dem Bundessozialamt darauf reagiert und neue Instrumente entwickelt, nämlich Jugendcoaching und Ausbildungsfit. Teilweise wurden sie bereits flächendeckend implementiert, teilweise sind sie in der Pilotfase. Diese schließen die wichtige Lücke zwischen Schule und z.b. der Jugendarbeitsassistenz oder der integrativen Berufsausbildung (Berufsausbildungsassistenz). Sie sollen die Jugendliche begleiten und fit für die weitere Entwicklung machen, ob dies eine weitere Schulausbildung oder eine Berufsausbildung ist. Die vollständige Implementierung und Weiterentwicklung sowie das Aufspüren allfälliger Systemlücken ist eine Herausforderung der nächsten Periode. Nachdem die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Allgemeinen sowie im Bereich der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Besonderen unerfreulich ist, wird es in den kommenden Jahren eine besondere Herausforderung für das Bundessozialamt bestehende Arbeitsplätze von Behinderten Menschen zu halten als auch neue zu finden. Als eine ergänzende Maßnahme zur Arbeitsassistenz wurde dafür mit der Durchführung von Jobcoaching beauftragt. Abgerundet werden diese Maßnahmen durch eine soziale Personalüberlassungsfirma und die Maßnahme fit2work. Wir werden sehen, welche Herausforderungen die nächste Zeit uns bringt. Dr. Peter Ammann Leiter der Landesstelle Vorarlberg des Bundessozialamtes 2

3 BABE Vorarlberg Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg 5 3. Schwerpunkte/Ziele/Zielgruppen 6 4. Vernetzungsstrukturen 7 5. Fördergrundlagen / Fördermaßnahmen 8 3

4 1. Einleitung Das vorliegende regionale arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm (Behinderung-Ausbildung-Beschäftigung BABE Vorarlberg) des Bundessozialamtes, Landesstelle Vorarlberg, skizziert die regionalen Planungen im Zeitraum Die Grundlage der Planungen der Landesstelle Vorarlberg bildet das bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm. Das vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veröffentlichte bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm beschreibt - neben der Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderung- bereits bestehende Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen, der Umsetzung dieser konkreten Angebote zugrunde liegen (rechtliche Grundlagen, wesentliche Grundsätze, Zielgruppen). Daher darf hier auf die Ausführungen des bundesweiten BABE verwiesen werden, da die dort angeführten Grundsätze, Zielgruppen und Angebote auch für die Leistungen und Umsetzungsmaßnahmen der Landesstelle Vorarlberg Gültigkeit haben. Heranführung von jungen Menschen an die Ausbildungsreife, die Erlangung von Arbeitsplätzen, die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und der nachhaltige Verbleib von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt stellen zentrale Ziele für das Handeln der Landesstelle Vorarlberg des Bundessozialamtes dar. Basierend auf geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung, Chancengleichheit bzw. Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, wird im Kontext des Gender Mainstreamings versucht, geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken und die Frauenquoten in allen unseren Maßnahmen zu erhöhen. 4

5 2. Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung im Vorarlberg Quelle: AMS Vorarlberg Auch Vorarlberg kann sich dem österreichischen Trend was die Zahl der Arbeitslosen und hier insbesondere von behinderten Menschen betrifft, nicht verschließen. Für das Jahr 2014 wird nochmals mit einer deutlichen Zunahme der Arbeitslosigkeit gerechnet. Erst in den Folgejahren sollte die Zunahme nur noch im einstelligen Prozentbereich liegen. 5

6 3. Schwerpunkte/ Ziele/Zielgruppen 3.1. Schwerpunkte / Ziele: Ziel und Schwerpunkt der Maßnahmen und Förderungen des Bundessozialamtes ist die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung und deren Gleichstellung im weitesten Sinn. Durch den Aufbau bzw. der Sicherung einer beruflichen Existenz erhalten Menschen mit Behinderung die Chance ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung In diesem Sinne versteht sich das Bundessozialamt seit vielen Jahren als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und versucht mit seinen Projektmaßnahmen und Förderleistungen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen oder zumindest eine Heranführung an den Arbeitsmarkt zu erreichen. Hier sind es vor allem die Projektmaßnahmen der Beruflichen Assistenz (NEBA), die mit der Erreichung dieser Ziele beauftragt sind. Prävention Neben diesen Aufgaben werden vom Bundessozialamt verstärkt Maßnahmen im präventiven Bereich gesetzt. So wurde im Bereich Übergang Schule-Beruf das Jugendcoaching implementiert, das in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bzw. anderen Institutionen versucht, ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen einen erfolgreichen Einstieg ins zukünftige Berufsleben zu ermöglichen bzw. außerschulische Jugendliche (NEETs) ins Ausbildungs- oder Erwerbssystem einzugliedern. Auch die Maßnahme fit2work verfolgt einen präventiven Ansatz. Ziel des flächendeckenden Beratungsangebotes ist die frühzeitige Verhinderung von Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen bzw. die Wiedereingliederung von erwerbsfähigen Personen nach langem Krankenstand. Besonders im Rahmen von fit2work werden vom Bundessozialamt Koordinationsaufgaben übernommen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung gewährleisten soll. Koordination Diese koordinierende Tätigkeit des Bundessozialamtes soll auch zukünftig beibehalten bzw. erweitert werden. Die Einrichtung einer Koordinationsstelle an der Schnittstelle Übergang Schule-Beruf ist ein weiterer Schritt in diese Richtung Zielgruppen: Im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser neuen Schwerpunktsetzung in Richtung Prävention, hat sich auch der Personenkreis, der entsprechende unterstützende Maßnahmen in Anspruch nehmen kann, wesentlich ausgeweitet. Der viele Jahre lang 6

7 zentrale Personenkreis der Begünstigten Behinderten bzw. von Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30%, wurde auf jene Personen ausgeweitet, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen Gefahr laufen, aus dem Ausbildungs-oder Erwerbssystem zu fallen. Zielgruppen des Bundessozialamtes, Landesstelle Vorarlberg sind: Ausgrenzungsgefährdete Jugendliche Jugendliche mit Behinderung (einschließlich Jugendliche mit Lernbehinderung und schweren sozialen/emotionalen Handicaps) Menschen mit schweren Funktionseinschränkungen sowie Menschen mit Behinderung, soweit die Unterstützung zur Erlangung oder Sicherung des Arbeitsplatzes erforderlich ist Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (an der Schnittstelle Arbeitswelt/Pension) Unternehmen 4. Vernetzungsstrukturen Das Bundessozialamt übernimmt bereits seit vielen Jahren Aufgaben der Vernetzung und Koordination, die vor allem seit dem Jahr 2013 mit der Einrichtung der Projekte fit2work und Jugendcoaching verstärkt wahrgenommen werden. Wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten von Gebietskörperschaften im Behinderten- /Gesundheitswesen und der oftmals komplexen Problemlagen der Betroffenen ist eine koordinierte Vorgehensweise und konstruktive Zusammenarbeit aller Institutionen unerlässlich. Neben den vertraglich vereinbarten Vernetzungstätigkeiten verschiedener ProjektmitarbeiterInnen im Rahmen der Projektmaßnahmen werden seitens der Landesstelle Vorarlberg konkret nachstehende Vernetzungs- und Koordinationsaufgaben übernommen: Monatliche Teamsitzungen mit Vertretern des Landes, des Arbeitsmarktservice, der Sozialversicherungsträger, der Gebietskrankenkasse, Unfallversicherung etc. ( 6 BEinstG). 7

8 Round Table im Bereich der Integrativen Berufsausbildung/Berufsausbildungsassistenz mit allen relevanten Institutionen und Projektträgern. Koordinationsaufgaben im Rahmen des Projektes fit2work, die eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesstelle und den weiteren Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung (wie z.b. AMS, AUVA, GKK, PVA, AI, etc.) ermöglicht. Einrichtung einer Koordinationsstelle (KOST) am Übergang Schule-Beruf. Aufgabe ist u.a. die Vernetzung aller relevanten Akteure an der Schnittstelle Schule-Beruf um für die betroffenen Jugendlichen nachhaltige Lösungen für den Weiterverbleib im Bildungssystem bzw. die Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Jour fixe mit VertreterInnen der Anbieter des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA). In den kommenden Jahren planen wir soweit das bisher noch nicht geschehen ist - mit dem Arbeitsmarktservice regionale Aufgabenbereinigungen durchzuführen. Ziel ist die optimale Betreuung und Begleitung der betroffenen Menschen. 5. Fördergrundlagen /Fördermaßnahmen Die rechtlichen Grundlagen für das BABE bzw. für die Leistungen und Fördermaßnahmen des Bundessozialamtes, Landesstelle Vorarlberg, bilden: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung EU-Regelungen: Europa 2020, STRAT.AT 2020 sowie die Regelungen betr. den Europäischen Sozialfonds (ESF) Nationaler Aktionsplan Behinderung Behinderteneinstellungsgesetz Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz 5.1. Allgemein: Es ist geplant, in den kommenden Jahren in Vorarlberg jene Maßnahmen weiterzuführen, die sich bereits in den vergangenen Jahren als erfolgreiche 8

9 Instrumente der beruflichen Integration bewährt haben. Es wird aber von den wirtschaftlichen und budgetären Rahmenbedingungen sowie von strategischen Ausrichtungen und Vorgaben abhängen, inwieweit bestehende Maßnahmen im bisherigen Umfang weitergeführt bzw. ausgebaut werden können oder den Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Auch die Einrichtung neuer Maßnahmen wird zum Teil von diesen Bedingungen abhängen. Die nachstehend angeführten Maßnahmen gelten grundsätzlich für alle Altersgruppen (Jugendliche, mittleres Alter, Ältere) und bieten Leistungen auch für Unternehmen. Ein Schwerpunkt der Landesstelle Vorarlberg liegt auf der Unterstützung der Zielgruppe Jugendliche. Deshalb werden Maßnahmen wie Arbeitsassistenz für Jugendliche, Jugendcoaching, Berufsausbildungsassistenz und Ausbildungsfit speziell für Jugendliche angeboten Maßnahmen: Netzwerk Berufliche Assistenz-NEBA Die Maßnahmen der Beruflichen Assistenz dienen in erster Linie dazu, durch verschiedene Unterstützungsangebote die Heranführung an den Arbeitsmarkt und die Integration ins Berufsleben d.h. vor allem die Begleitung am Übergang Schule-Beruf und die Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen der Beruflichen Assistenz zählen: Arbeitsassistenz bzw. Arbeitsassistenz für Jugendliche Jugendcoaching Jobcoaching Berufsausbildungsassistenz Die Maßnahmen der Beruflichen Assistenz zählen zu den besonders erfolgreichen Instrumenten der beruflichen Integration. Diese aufeinander abgestimmten Maßnahmen bilden gemeinsam mit Lohnförderungen einen wichtigen Teil eines mehrstufigen Integrationspfades für behinderte Menschen. Aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage werden diese Maßnahmen in Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen weiter an Bedeutung gewinnen (z.b. für rechtzeitige Krisenintervention durch Arbeitsassistenz). Aber auch die Unterstützung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen oder ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen an der Schnittstelle Übergang Schule-Beruf spielt eine wichtige Rolle. Die Maßnahmen der Beruflichen Assistenz sind in Vorarlberg flächendeckend eingerichtet und können von den Betroffenen kostenlos in Anspruch genommen werden. Wie bereits ausgeführt, stellen sich diese Projekte bisher als sehr erfolgreiche Integrationsmaßnahmen dar und es ist beabsichtigt, diese zumindest im bisherigen Umfang beizubehalten. 9

10 Den interessierten Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten möchte die Landesstelle Vorarlberg die Sicht des NEBA-Anbieters Dafür, dem an dieser Stelle für die Mitarbeit gedankt wird. 10

11 5.2.2 Ausbildungsfit: Mit dieser Maßnahme werden junge Menschen, die für eine unmittelbare Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt noch nicht fit sind und eine längere und intensivere Unterstützung benötigen, zeitlich begrenzt auf eine erfolgreiche berufliche Integration vorbereitet. Dies geschieht durch die Vermittlung von fachlichen Fertigkeiten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie sozialer Kompetenzen und Arbeitstugenden. Ausbildungsfit stellt ein Angebot dar, das an das Jugendcoaching anschließt und wesentlich dazu beitragen soll, die Ausgrenzung von Jugendlichen am Übergang von der Pflichtschule in eine weiterführende (Berufs-)Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu verhindern Fit2Work Mit Beginn des Jahres 2013 wurde österreichweit und somit auch in Vorarlberg das Beratungsangebot fit2work eingerichtet. Das Ziel von fit2work ist es mittels der Methode des Case Managements über individuelle Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit von berufstätigen Personen möglichst lange zu erhalten oder Betroffene nach langen Krankenständen zurück ins Arbeitsleben zu begleiten. Weitere Aufgabe von fit2work ist es, Informationsdrehscheibe zu sein und bestehende Angebote der verschiedenen Einrichtungen so abzustimmen, dass möglichst optimale Maßnahmenpläne für die Betroffenen erstellt werden. Das Angebot ist flächendeckend eingerichtet und kann freiwillig und kostenlos in Anspruch genommen werden Sonstige Unterstützungsmaßnahmen (im arbeitsmarktrelevanten Umfeld) Verschiedene weitere Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen haben zum Ziel, behinderte Menschen durch Stärkung ihres Selbstwertgefühles und Aktivierung ihrer eigenen Ressourcen sowie durch entsprechende Informationen und Begleitung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen und schließlich zu integrieren Individualförderungen Im Bereich der Individualförderungen sind es in erster Linie Lohnförderungen, die eine Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. 11

12 Mit der Entgeltbeihilfe und der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe stehen zwei Förderinstrumente zur Verfügung, die in erster Linie die Sicherung eines Arbeitsplatzes ermöglichen. Lohnförderungen stellen grundsätzlich einen wichtigen Anreiz für Unternehmen dar, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und sind oft auch ein entscheidendes Argument für die Maßnahme der Beruflichen Assistenz bei der Erlangung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen. Sonstige Einzelförderungen betreffen vor allem Zuschüsse zur Förderung der Mobilität, aber auch Kosten im Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz. Auch die Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz wird gefördert Qualifizierungs-/Beschäftigungsmaßnahmen Die Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen werden im Hinblick auf den laufenden Abstimmungsprozess mit dem Arbeitsmarktservice in den nächsten Jahren einer genaueren inhaltlichen Betrachtung ( Main Streaming ) unterworfen. 12

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