Kontrolle des ASA- Vollzugs gemäss EKAS 6508 Protokoll Betrieb: Adresse: PLZ Ort: email: Kurzbeschreibung: Identifikation SUVA- Nr.: Klasse: Anzahl Stellen Vollzeit: Lernende: Teilzeit: Temporär: Gesprächspartner, Funktion: Gesprächspartner, Funktion: Kontrolle durch: Datum der Kontrolle: Art der Umsetzung: ASI- Stelle: Name der Organisation Vorname Name, Tel.nr., email- Adresse Datum Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Metallgewerbe (Nr. 10) 10 Punkte Sicherheitshandbuch nach EKAS Kontrollergebnis Anzahl Massnahmen aus der Systemkontrolle: Anzahl Massnahmen aus dem Betriebsrundgang: Gesamtbeurteilung: Schlussbemerkung: Dokument16 Seite 1 / 9
Abkürzungen AS & GS Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz ASA Arbeitsärzte und Spezialisten der Arbeitssicherheit CL Checkliste EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit FAS Forum für Arbeitssicherheit im Metallgewerbe GML Gefährdungs- und Massnahmenliste(n) KOPAS Kontaktperson für Arbeitssicherheit MA Mitarbeitende PSA Persönliche Schutzausrüstung SiBe Sicherheitsbeauftragte(r) SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Forderungen und Einstufungskriterien gemäss ASA- Richtlinie EKAS 6508 Bei der Einstufung des Erfüllungsgrads der einzelnen Elemente ist zu berücksichtigen, dass abhängig von der Einstufung des Betriebs nicht jeder einzelne Punkt im gleichen Umfang umgesetzt werden muss. Die Einstufung als 'Betrieb mit besonderen Gefährdungen' ist immer gegeben (3.1 und 3.2). Dokument16 Seite 2 / 9
Teil 1 Systemkontrolle / Sicherheitshandbuch Erläuterungen zur Tabelle: M Der Systempunkt muss nachweislich umgesetzt werden. Es muss glaubhaft dargestellt werden, dass Massnahmen getroffen worden sind. Branchenvorgaben blau markiert sind zu beachten. Die Forderung muss nicht umgesetzt werden. Massnahme zur Verbesserung. 1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele 1.1. Absichtserklärung bzw. Leitbild der Unternehmensleitung 1.2 Quantitative und qualitative Ziele Mindestens jährlich ein Sicherheitsziel mit den MA vereinbaren, die Zielerreichung prüfen und bei Nichterreichung Massnahmen umsetzen. Erfüllt: Auswahl Erledigungsnachweis Kapitel 1 Datum Visum 2. Sicherheitsorganisation Erfüllt: Auswahl 2.1. Organigramm der Betriebsorganisation 2.2. Organigramm der Sicherheitsorganisation, Vertretung in der Geschäftsleitung In '3.2'- Betrieben muss mindestens ein SiBe / KOPAS ernannt sein. Das kann auch der Geschäftsführer sein. 2.3. Pflichtenheft, Stellenbeschreibung für Linienvorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte, ASA (Aufgaben und Kompetenzen) Ein Pflichtenheft für den SiBe / KOPAS ist zu empfehlen. 2.4. Qualifikation der ASA Bei betriebseigenem ASA oder Mandatserteilung muss die Qualifikation überprüft werden. 2.5. Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Grundlagen (UVG, ArG, PrSG, etc.) Erledigungsnachweis Kapitel 2 Datum Visum 3. Ausbildung, Instruktion, Information 3.1. Information, Instruktion und Anleitung der MA (Anwendung Arbeitsmittel und PSA, Umgang mit Gefahrstoffen, Interpretation von Sicherheitsdatenblätter) Hilfsmittel der Branchenlösung (Infound Instruktionsblätter, Sicherheitsanweisungen, etc.) anwenden. Erfüllt: Auswahl Dokument16 Seite 3 / 9
3.2. Einführung von Neueintretenden Die allgemeinen internen Sicherheitsregeln helfen bei der Information über das sicherheitsgerechte Grundverhalten. Die Einführung muss aber auch funktionsbezogen sein. 3.3. Spezialausbildungen (z.b. Staplerfahrer, Chemikalienansprechperson, Kranführer, etc.) 3.4. SiBe / KOPAS Branchenkurse (ERFA- Tagungen) müssen besucht werden. 3.5. Weiterbildung der ASA Bei betriebseigenem ASA oder Mandatserteilung muss die Weiterbildung gewährleistet sein. 3.6. Temporär- und Drittfirmen Die allgemeinen internen Sicherheitsregeln helfen bei der Information über das sicherheitsgerechte Grundverhalten. Die Einführung muss aber auch funktionsbezogen sein. Erledigungsnachweis Kapitel 3 Datum Visum 4. Sicherheitsregeln Erfüllt: Auswahl 4.1. Objekt- bzw. auftragsspezifische Sicherheitsorganisation Sicherheitsabsprachen durchführen, wenn MA verschiedener Betriebe zusammenarbeiten. 4.2. Allgemeine Sicherheitsregeln, Gefahrensignalisation Allgemeine Sicherheitsregeln definieren. Gefahren signalisieren und Sicherheitszeichen anbringen. Die 'Lebenswichtigen Regeln' der SUVA instruieren. 4.3. Regelungen für Einzelarbeitsplätze (z.b. Schweissbewilligungen) Regelung bezüglich Arbeiten, die nicht alleine durchgeführt werden dürfen. 4.4. Arbeitsanweisungen für Arbeiten mit besonderen Gefährdungen 4.5. Verwendung und Wartung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) Sicherstellen, dass die PSA gebrauchstauglich ist und verwendet wird. Lebenswichtige Regeln der SUVA Dokument16 Seite 4 / 9
4.6. Beschaffungsverfahren von Arbeitsmitteln, PSA und Stoffen (Sicherheitsanforderungen, Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter) Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen (ab Baujahr 1997) müssen vorhanden sein. 4.7. Sichere Handhabung von Arbeitsmitteln (Bedienungsanleitungen beachten) Der wesentliche Inhalt der Bedienungsanleitungen muss vor Ort bekannt / verfügbar sein. 4.8. Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln (Wartungsanleitungen, Instandhaltungsplan) Wartungsvorschriften der Hersteller müssen eingehalten werden. 4.9. Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen (Sicherheitsdatenblätter) MA über den sicheren Umgang mit den verwendeten Gefahrstoffen informieren. Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar sein. 4.10. Betriebliche Veränderungen (Verhalten, Organisation bei Neuanlagen, Maschinenersatz, Umbauten) Erledigungsnachweis Kapitel 4 Datum Visum 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung 5.1. Gefährdungsermittlung Arbeitssicherheit (UVG) Gefährdungs- und Massnamenlisten (GML) verwenden und Checklisten anwenden. 5.2. Gefährdungsermittlung Gesundheitsschutz (ArG) Gefährdungs- und Massnamenlisten (GML) verwenden und Checklisten anwenden. 5.3. Ereignisanalyse (Methodik, Vorgehen) Unerwünschte Ereignisse abklären und Massnahmen treffen, um Wiederholungen zu verhindern. 5.4. Periodische Wiederholung der Gefährdungsermittlung Checklisten in geeigneten Intervallen anwenden. Erfüllt: Auswahl Erledigungsnachweis Kapitel 5 Datum Visum Dokument16 Seite 5 / 9
6. Massnahmenplanung und -realisierung 6.1. Wirksamkeitsprüfung der Massnahmen mit 'STOP': S Substitution 1) T Technische Massnahme O Organisatorische Massnahme P Personenbezogene Massnahme 1) Ersatz von Verfahren oder gefährlichen Stoffen durch ungefährlichere 6.2. Realisierungskonzept mit Prioritäten, Sofortmassnahmen, definitive Massnahmen AS & GS Massnahmen beschreiben / erfassen. 6.3. Realisierungsverantwortung, Termine Umsetzung überprüfen. Erfüllt: Auswahl Erledigungsnachweis Kapitel 6 Datum Visum 7. Notfallorganisation Erfüllt: Auswahl 7.1. Instruktion und Information der MA Notfallorganisation festlegen und den MA bekannt geben. 7.2. Erste Hilfe (Apotheke, Nothelferausbildung, Betriebssanität) Zugriff auf Notfallapotheke(n) sicherstellen und deren Wartung organisieren. 7.3. Meldeverfahren, Notfallnummern, Verhalten bei schwerem Unfall und im Brandfall Alarmierungsplan an zentralen Orten im Unternehmen aufhängen. Alarmierung auch an nicht ortsfesten Arbeitsplätzen sicherstellen. 7.4. Einsatzplanung Feuerwehr (Dokumentation besonderer Brandbekämpfungsmassnahmen, Art der Stoffe, Lage, Mengen, etc.) 7.5. Evakuation (Planung, Übung) Sammelplatz definieren, MA instruieren. Erledigungsnachweis Kapitel 7 Datum Visum 8. Mitwirkung Erfüllt: Auswahl 8.1. Gewährleistung der Mitwirkung durch Einbezug der direkt Betroffenen oder deren Vertretungen AS & GS an periodischen Besprechungen thematisieren (in Traktandenliste vermerken). Mitsprache bei der Auswahl von PSA. Dokument16 Seite 6 / 9
8.2. Information der MA über ihre Pflichten und über Betriebsbesuche der Durchführungsorgane Entsprechende Pflichten können z.b. in den allgemeinen internen Sicherheitsregeln enthalten sein (siehe Punkt 4.2). 8.3. Wahrnehmung der Mitwirkung durch die MA Erledigungsnachweis Kapitel 8 Datum Visum 9. Gesundheitsschutz Erfüllt: Auswahl 9.1. Lüftung, Luftqualität, Belästigungen und Belastungen durch Luftschadstoffe, Nichtraucherschutz 9.2. Überprüfung Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmittel, Bewegungsräume; Umgang mit Lasten; Abklärung Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat Entsprechende Checklisten anwenden. 9.3. Psychische Belastungen (übermässige Belastungen, Persönlichkeitsschutz, Überwachung, etc.) 9.4. Arbeitszeiten, Pausen 9.5. Schutz besonderer Personengruppen (schwangere Frauen und stillende Mütter, Jugendliche) Wo Frauen beschäftigt werden, ist die Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52) zu berücksichtigen. Bei Beschäftigung von Jugendlichen ist die Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) zu berücksichtigen. 9.6. Raumklima, Klimaschutz, Trinkwasser, Arbeitskleidung 9.7. Bauliche Einrichtungen (Sicht ins Freie, Beleuchtung, Unterhalt, Infrastruktur und Sozialräume) Plangenehmigung beachten. 9.8. Belästigender Lärm Ab 85 dba muss ein Gehörschutz verwendet werden. Erledigungsnachweis Kapitel 9 Datum Visum Dokument16 Seite 7 / 9
10. Kontrolle, Audit Erfüllt: Auswahl 10.1. Periodische Kontrollen / Betriebsbegehungen (intern / extern) Sicherheitskontrollen durchführen, die nicht im Rahmen der täglichen Führungstätigkeiten ablaufen. Das Sicherheitshandbuch nachführen / kontrollieren. 10.2. Schwerpunkte, Zeitplan, Umsetzung 10.3. Betriebs - und Ursachenstatistik 10.4. Entwicklung des Unfallgeschehens und der Berufskrankheiten (Schwere, Häufigkeit) Erledigungsnachweis Kapitel 10 Datum Visum Dokument16 Seite 8 / 9
Teil 2 Betriebsrundgang Nr. Ort, Anlage Feststellung Erledigungsnachweis M Massnahme / Empfehlung / Anmerkung Datum Visum 1 Maschine / Arbeitsmittel: Feststellung Auswahl 2 Maschine / Arbeitsmittel: Feststellung Auswahl 3 Maschine / Arbeitsmittel: Feststellung Auswahl Dokument16 Seite 9 / 9