Oberstufengymnasium für Wirtschaft, Gesundheit und Soziales

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Transkript:

Oberstufengymnasium für Wirtschaft, Gesundheit und Soziales am Standort Erweiterte Realschule Stadtmitte in Neunkirchen An die einjährige Einführungsphase (Klasse 11) schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht. Am Standort Neunkirchen wird das Oberstufengymnasium in den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales und Wirtschaft angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler für einen Schwerpunkt. Die Beschulung erfolgt während der Einführungsphase in der ERS Neunkirchen, Lutherstraße Qualifikation Mit Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die ihn zum Studium in jeder Fachrichtung an einer Universität berechtigt. Besonderheiten des Oberstufengymnasiums In das Oberstufengymnasium können auch Schüler eintreten, die bis zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind. Die zweite Fremdsprache ist aber Voraussetzung für eine allgemeine Hochschulreife und muss dann während der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden. Die Schule beginnt mit der Klasse 11, d.h. alle Schüler treten in neu gebildete Klassen ein. Mit der Entscheidung für einen Schwerpunkt liegt ein praxisorientiertes Leistungsfach für die Hauptphase fest: "Gesundheit" und/oder "Pädagogik/Psychologie" im Schwerpunkt Gesundheit bzw."betriebswirtschaftslehre" im Schwerpunkt Wirtschaft Aufnahmevoraussetzungen In die Klasse 11 des Oberstufengymnasiums für Gesundheit und Soziales oder Wirtschaft in Neunkirchen werden aufgenommen: 1. ohne zusätzliche Voraussetzungen Schüler des neunjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 11 versetzt sind Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums haben Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache mit dem Übergangsvermerk für die Klasse 11 eines Beruflichen Gymnasiums / Oberstufengymnasiums. Absolventen der Fachoberschule Sozialwesen in den Schwerpunkt Gesundheit und Soziales Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft in den Schwerpunkt Wirtschaft (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten) 2. mit bestimmten Voraussetzungen Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und durchgehender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7):

- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 ( 2,75)* und kein Fach unter ausreichend - Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittlerem Bildungsabschluss und nur einer Fremdsprache: - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)* und kein Fach unter ausreichend - Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note. *Näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung 3. Absolventen der Handelsschule und der Sozialpflegeschule: Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein. Handelsschule: (Übergang nur zum Schwerpunkt Wirtschaft) - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note oder - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,0 dabei höchstens ein Fach ausreichend, Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note Sozialpflegeschule (Übergang nur zum Schwerpunkt Gesundheit und Soziales) - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note oder - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,0, dabei höchstens ein Fach ausreichend und Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. In die Klassenstufe 12 werden aufgenommen: Absolventen der Fachoberschule Soziales bzw. Wirtschaft, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend" erhalten haben. Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.

Einführungsphase (Klassenstufe 11)

Qualifizierungsphase (Klassenstufen 12 und 13) *: in einem der Fächer muss der E-Kurs, im anderen der G-Kurs gewählt werden **: für Schüler, die ohne 2. Fremdsprache eingetreten sind, ist die neue Fremdsprache Kernfach Abiturprüfung in der reformierten Oberstufe (ab 2010): 5 Prüfungsfächer, davon vier schriftlich und eins mündlich. Die beiden E-Kurse werden auf jeden Fall schriftlich geprüft. Aus jedem Aufgabenfeld --dem literarisch-sprachlich-künstlerischen --dem mathematisch-naturwissenschaftlichen --dem gesellschaftswissenschaftlichen ist mindestens ein Fach zu prüfen, schriftlich oder mündlich.

Anmeldung Anmeldungen für das kommende Schuljahr werden ab sofort entgegengenommen. Wir sind aus organisatorischen Gründen für die Anmeldung unter folgender Adresse zu erreichen: Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Unten am Steinwald 66538 Neunkirchen Tel. 06821 92280 / Fax. 922830 Schulleiter: Stellvertretender Schulleiter: Sekretariat: OStD Rainer Hemminger StD Denis Edinger Hanne Kümmel Bei der Bewerbung sind vorzulegen: Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungslaufes sowie mit Lichtbild jüngeren Datums Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses, in der Regel das Halbjahreszeugnis des Anmeldejahres Halbjahreszeugnis der Klasse 10 (kann nachgereicht werden) Zur endgültigen Aufnahme sind der mittlere Bildungsabschluss und die Erfüllung der weiteren Aufnahmebedingungen nachzuweisen. Ein Anmeldeformular kann von unserer Homepage heruntergeladen werden: www.kbbz-neunkirchen.de > Downloads Die aktuellen Öffnungszeiten des Sekretariats werden Ihnen angezeigt unter www.kbbz-neunkirchen.de > Verwaltung