Gesetzliche Anforderungen und Normen

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Transkript:

Gesetzliche Anforderungen und Normen Dipl. Ing. Dietmar Kraus Investice do Vaší budoucnosti Projekt je spolufinancován Evropskou Unií prostřednictvím Evropského fondu pro regionální rozvoj

Inhalt Öffentlich-Rechtliche Vorschriften zum energiesparenden Bauen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Erneuerbare Energie Wärmegesetz Wesentlicher Normenbezug Lüftung in Wohnungen DIN 1946-6 Quelle: 3

Entwicklung energetischer Anforderungen Quelle: Fraunhofer IBP, Hans Erhorn 4

Zeitschiene Energieeffizienz Quelle: Fraunhofer IBP, Hans Erhorn 5

Maßgebende rechtliche Vorschriften Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Gesetzliche Mindestanforderung an Gesamtenergieeffizienz und Wärmeschutz sowie Anlagentechnik Nachweis des Primärenergiebedarfs Qp Grenzwerte für baulichen Wärmeschutz HT Anforderungen an Haustechnik Regelung zur Erstellung des Energieausweises Novellierung EnEV 2012 voraussichtlich ab 2013 maßgebend Quelle: EnEV 6

Maßgebende rechtliche Vorschriften Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG2011 Parallel zur EnEV 2009 Definiert Mindestanteile für Wärme und Kälte Produktion, welche durch erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Alternativ: Ersatzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z.b. Lüftung mit Wärmerückgewinnung) Quelle: nach EEWärmeG2011 7

EEWärmeG2011 Erneuerbare Energien Solarenergie: Ein- und Zweifamilienhäuser 0,04 m²/ m² Nutzfläche Mehrfamilienhäuser 0,03 m²/ m² Nutzfläche Nichtwohngebäude 15 Prozent des Bedarfs Biogas 30 Prozent des Bedarfs Flüssige Biomasse 50 Prozent des Bedarfs Feste Biomasse 50 Prozent des Bedarfs Geothermie 50 Prozent des Bedarfs Umweltwärme 50 Prozent des Bedarfs Erneuerbare Kälte: gesondert geregelt nicht für Wohnbau ausschlaggebend Quelle: nach EEWärmeG2011 8

EEWärmeG2011 Ersatzmaßnahmen Abwärme 50 Prozent des Bedarfs Kraft-Wärme-Kopplung 50 Prozent des Bedarfs EnEV unterschreiten 15 Prozent des Standards Bei Nutzung von erneuerbarer Kälte gelten gesonderte Bedingungen Fernwärme- und Fernkältenetze: Anlage nutzt Abwärme 50 Prozent KWK-Anlagen 50 Prozent Kombination der beiden 50 Prozent Bei Nutzung von erneuerbarer Kälte gelten gesonderte Bedingungen Quelle: EEWärmeG2011 9

EEWärmeG2011 Beispiel für Kombination Beispiel Einfamilienhaus mit 150 m²: Solarenergie Anforderung = 0,04 m² (Apertur)* 150m² (Nutzfläche) = 6m² Solaranlage Beispiel: Gewählt werden 4 m² dies entspricht 66,66% der Anforderung d.h. 33.33% durch Andere Maßnahme: z.b. Geothermie: Anforderung 50% Deckung des Wärmebedarfs In Kombination mit Solaranlage: 33,3% Restanforderung * 50% Nutzungspflicht = 16,6% des Wärmebedarfs muss durch Geothermie gedeckt werden Quelle: EEWärmeG2011 10

Primärenergiebilanz für Wohngebäude Quelle: Fraunhofer IBP, Anton Maas 11

EnEV Referenzgebäudeverfahren Quelle: Fraunhofer IBP, Anton Maas 12

Entwicklung der Wärmedurchgangskoeffizienten Typische Wärmedurchgangskoeffizient enin W/(m²K) Neubauanforderungen (in Klammer: typische Werte) WSVO 1977 WSVO 1982 WSVO 1995 nev 2002-200 EnEV 2009 EnEV 2012 Passivhaus Außenwand Fenster Oberste Geschoßdecke; Dächer Kellerbauteile gegen unbeheizt - 0,6 0,4-0,5 0,35-0,4 0,28 0,24 0,15 (0,94-1,3) (0,5) (0,2-0,24) (0,1-0,15) - 3,1 1,8 1,7 1,3 0,85 (3,5) (1,4) (0,8-1,0) (0,7-0,9) - 0,45 0,3 0,25-0,3 0,2 0,15 (0,45) (0,3) (0,22) (0,2-0,3) (0,15-0,2) (0,08-0,12) - 0,7 0,5 0,4-0,5 0,35 0,15 (0,8-0,9) (0,55) (0,35) (0,4-0,55) (0,3-0,4) (0,2-0,3) (0,15) Quelle: Fraunhofer IBP, Anton, Maas, eigene Recherche 13

EnEV Referenzgebäude Gebäude gleicher Kubatur, Ausrichtung und Nutzung U-Werte: Außenwand: 0,28 W/(m²K) Kellerbauteile: 0,35 W/(m²K) Dach, oberste Geschoßdecke: 0,2 W/(m²K) Fenster: 1,3 W/(m²K) Anlagentechnik: Heizung: Öl-Brennwerttechnik, freie Heizflächen Warmwasser: Zentral Bereitung und Solaranlage Lüftung: Zentrale Abluftanlage Keine Kühlung Quelle: 14

EnEV Berechnungsverfahren Bild Normenbezug Berechnungsverfahren Quelle: Fraunhofer IBP, Anton Maas 15

Berechnung der Kenngrößen Berechnung des Primärenergiebedarfs Qp: Qp = (Qh + Qww) * ep EnEV DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 DIN V 4701-10 Einflußmöglichkeit Bauliche Maßnahmen Keine: fester Wert (12,5 A N ) Wahl der Anlage Quelle: EnEV 16

Berechnung der Kenngrößen Berechnung des Primärenergiebedarfs Qp: Qp = (Qh + Qww) * ep - Qpv,vermeidung Berücksichtigung von im Gebäude regenerativ erzeugtem und eigen genutztem Strom bei der Gebäudebewertung Quelle: EnEV 17

Energieausweis Energieausweise: Wohngebäude nach DIN 4108-6 und 4701-10 oder EN 18599 Nichtwohngebäude nur nach EN 18599 Bedarfsausweis bei Neubau Altbau: zusätzlich Modernisierungsempfehlung Quelle: EnEV 18

Wer darf Energieausweise ausstellen Die Ausstellungsberechtigung regelt 21 der EnEV Abs (1)Nr.1 Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in (a) den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, oder (b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet Weitere Alle Fachkräfte beteiligter Gewerke mit entsprechendem Ausbildungsschwerpunkt (Techniker, Meister, Handwerker) Qualitätssicherung am Markt: Öffentliche Liste eingetragener Energieberater z.b dena Expertenliste, BAFA Energieberater Quelle: Auszug aus EnEV 19

Lüftung im Wohnbau DIN 1946 6 Quelle: DIN 1946-6 Beuth Verlag 20

DIN 1946 6 2009: Planungsablauf (Auszug) Quelle: nach DIN 1946-6 Beuth Verlag Autor: Harald Krause 21

DIN 1946 6 2009: Lüftungsstufen nach E DIN 1946 6 Wird Luftwechsel zur Vermeidung von Feuchteschäden nutzerunabhängig ohne besondere Maßnahmen erreicht? Wenn ja: keine lüftungstechnische Maßnahme nötig Wenn nein: Lüftungstechnische Maßnahme muss geplant werden Lüftungsstufen Lüftung zum Feuchteschutz (nutzerunabhängig) Reduzierte Lüftung Nennlüftung Intensivlüftung DIN 1946-6 (2009) liefert Hilfsmittel zur Volumenstromauslegung und beschreibt Anforderungen an die Anlagentechnik. Quelle: nach DIN 1946-6 Beuth Verlag Autor: Harald Krause 22

DIN 1946 6 2009: Lüftungsstufen nach DIN 1946 6 Wird Luftwechsel zur Vermeidung von Feuchteschäden nutzerunabhängig ohne besondere Maßnahmen erreicht? Wenn ja: keine lüftungstechnische Maßnahme nötig Wenn nein: Lüftungstechnische Maßnahme muss geplant werden Lüftungsstufen Lüftung zum Feuchteschutz (nutzerunabhängig) Reduzierte Lüftung Nennlüftung Intensivlüftung DIN 1946-6 (2009) liefert Hilfsmittel zur Volumenstromauslegung und beschreibt Anforderungen an die Anlagentechnik. Quelle: nach DIN 1946-6 Beuth Verlag Autor: Harald Krause 23

DIN 1946 6 2009: LtM nötig? eingeschossige NE Außenluftvolumenstrom in m³/h 120 100 80 60 40 20 eingeschossige NE windschwach Feuchteschutzlüftung, Wärmeschutz hoch Feuchteschutzlüftung, Wärmeschutz gering Infiltration n50 = 4,5 1/h Infiltration n50 = 2,0 1/h Infiltration n50 = 1,5 1/h Infiltration n50 = 1,0 1/h 0 10 30 50 70 90 110 130 150 170 190 210 Wohnfläche in m² Quelle: nach DIN 1946-6 Beuth Verlag Autor: Harald Krause 24

Quellennachweise Fraunhofer IBP, Anton Maas: Fraunhofer Institut Bauphysik, Vortag Prof. Dr.-Ing. Anton Maas, Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften für energiesparendes Bauen, online: http://www.ibp.fraunhofer.de/images/maas1_tcm45-63414.pdf Prof. Dr.-Ing. Harald Krause: Hochschule Rosenheim, University of Applied Sciences, Vortrag Passivhaus:Lüftung Deutsche Normung Fraunhofer IBP, Hans Erhorn: Fraunhofer Institut für Bauphysik, Vortrag: EnEV 2012 und Folgeaktivitäten, Hans Erhorn, http://www.izes.de/cms/upload/pdf/gebeneff_1252010_erhorn.pdf Quelle: DIN 1946-6 Beuth Verlag 25