Vertrag. über den Anschluss an das Nahwärmenetz. und die Lieferung von Nahwärme durch die. (Anschluss- und Versorgungsvertrag)

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Transkript:

Vertrag über den Anschluss an das Nahwärmenetz und die Lieferung von Nahwärme durch die Bioenergiedorf Asche eg (Anschluss- und Versorgungsvertrag) Zwischen - nachstehend als Wärmekunde bezeichnet und der Bioenergiedorf Asche eg Anschlussobjekt: (falls abweichend von der oben angegebenen Wärmekundenadresse) Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 1 von 7

1. Vertragsgegenstand 1) Die Bioenergiedorf Asche eg versorgt das oben angegebene Anschlussobjekt des Wärmekunden auf der Grundlage dieses Vertrages ganzjährig mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), sofern die Vereinbarungen dieses Vertrages oder die Art der Wärmeversorgung der AVBFernwärmeV nicht entgegenstehen. Als Wärmeträger dient Wasser. 2) Für das Anschlussobjekt wird eine maximale Wärmeanschlussleistung von Q =.. kw vereinbart. Diese Leistung wird bei der Auslegungstemperatur für die Nahwärmeversorgung von -14 C zur Verfügung gestellt. Die Vorlauftemperatur des Wärmenetzes beträgt dabei etwa 80 C und die Rücklauftemperatur etwa 50 C (Abweichungen sind möglich). Der maximal zur Verfügung gestellte Heizwasserdurchfluss wird gemäß der Formel V Heizwasser = Q x 862,1./. (80-50) = Q x 28,74 [l/stunde] ermittelt und beträgt dann V Heizwasser =..liter/stunde. 3) Dieses Wertepaar gilt als vereinbart und ist von der Bioenergiedorf Asche eg bereitzustellen. Die Bioenergiedorf Asche eg ist bereit einen darüber hinaus gehenden Bedarf des Wärmekunden im Rahmen der gegebenen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu decken, wenn der Wärmekunde diesen Bedarf rechtzeitig anmeldet. 4) Die Bioenergiedorf Asche eg stellt dem Wärmekunden die Wärme an der Sekundärseite der Übergabestation zur Verfügung. Hier enden Lieferpflicht und Verantwortlichkeit der Bioenergiedorf Asche eg. Ab der Sekundärseite der Übergabestation geht die Verantwortlichkeit für die Verteilung der Wärme auf den Wärmekunden über. 5) Der Wärmekunde verpflichtet sich, seinen gesamten Wärmebedarf für dieses Objekt mit einer Übergangsfrist von 8 Wochen nach Bereitstellung der Nahwärme ausschließlich von der Bioenergiedorf Asche eg zu decken. Der Kunde ist berechtigt den Wärmebedarf teilweise unter Nutzung regenerativer Energiequellen zu decken. Holz ist eine regenerative Energiequelle im Sinne dieses Vertrages. 2. Technische Bedingungen 1) Die Bioenergiedorf Asche eg errichtet, verlegt und unterhält die für die Wärmelieferung notwendigen technischen Anlagen bis einschließlich der Übergabestation und der geeichten Wärmemengenmesseinrichtung Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 2 von 7

(Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt. Diese zählen sowohl die vom Kunden bezogene Wärmemenge als auch das Durchflussvolumen an Heizwasser aus dem Nahwärmenetz und speichern diese Werte jeweils zum Monatsersten für die zurückliegenden 13 Monate. 2) Der Wärmekunde gestattet der Bioenergiedorf Asche eg oder einer von ihr beauftragten Firma auf dem Grundstück des Wärmekunden die Installation der technischen Anlagen, die für die Belieferung des Kunden mit Wärme notwendig sind. 3) Diese technischen Anlagen bleiben Eigentum der Bioenergiedorf Asche eg. Der Wärmekunde verpflichtet sich, auf Anforderung durch die Bioenergiedorf Asche eg hin, eine Dienstbarkeit hinsichtlich der dauerhaften Duldung der auf seinem Grundstück verlegten Leitungen der Bioenergiedorf Asche eg auf deren Kosten zugunsten der Bioenergiedorf Asche eg durch Eintragung im Grundbuch zu bestellen. Soweit die Dienstbarkeit nicht eingetragen ist, gilt ihr Inhalt als schuldrechtlich vereinbart. 4) Der Anschluss der Kundenanlage wird durch die Bioenergiedorf Asche eg ausgeführt bis zur Primärseite der Wärmeübergabestation. Die Verbindung von der Sekundärseite zur bestehenden Heizungsanlage erfolgt durch den Wärmekunden. 5) Der Kunde hat dem Beauftragten der Bioenergiedorf Asche eg den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag und der AVBFernwärmeV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht ist hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechtes liegt eine Zuwiderhandlung gem. 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV vor. 6) Der Wärmekunde verpflichtet sich, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das Wärmenetz der Bioenergiedorf Asche eg ausgehen. 7) Das als Wärmeträger dienende Wasser kann technisch bedingt Zusätze enthalten die jedoch gesundheitlich unbedenklich sind. Es darf vom Wärmekunden nicht als Trink- oder Gebrauchswasser entnommen, in seiner Zusammensetzung verändert oder verunreinigt werden. Auf die hohe Vorlauftemperatur von maximal 90 C bei einer Auslegungstemperatur von 80 C wird ausdrücklich hingewiesen. Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 3 von 7

8) Der Wärmekunde ist berechtigt, die Wärme an seine Mieter weiterzuleiten. In diesen Fällen hat er sicherzustellen, das seine Mieter gegenüber der Bioenergiedorf Asche eg keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben können, als in der AVBFernwärmeV vorgesehen sind. Eine Weiterleitung der bezogenen Wärme an Dritte ist nicht erlaubt. 9) Der Wärmekunde sorgt dafür, dass die Erzeugungs-und Verteilungsanlagen im Rahmen der für das Gebäude bestehenden bzw. abzuschließenden Gebäudeversicherung mitversichert sind, dies gilt insbesondere auch für Überspannungsschäden sowie Schäden durch Rohrbrüche. Eine dafür ggf. erforderliche Prämienerhöhung trägt der Kunde. 3. Preise und Abrechnung 1) Der Wärmekunde bezahlt einen Grundpreis für die Wärmebereitstellung, einen Arbeitspreis für die bezogene Wärme und einen Messpreis für die Ermittlung des Wärmeverbrauchs Die vom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird mittels eines geeichten Wärmemengenzählers an der Übergabestation gemessen. 2) Der Grundpreis (GP) ist zu zahlen für den innerhalb der jeweiligen Abrechnungsperiode vom Wärmemengenzähler registrierten Werte für das Durchflussvolumen an Heizwasser des jeweiligen Kunden. Der Grundpreis GP ist variabel und wird für das jeweils laufende Geschäftsjahr entsprechend der Entwicklung der gesamten Betriebskosten und der Einnahmeerlöse durch die Genossenschaftsversammlung festgelegt. Der Mindest-Grundpreis beträgt dabei 50,00/Monat (zuzügl. gesetzliche Mehrwertsteuer). Bei noch nicht bezugsfertigen Neubauten bzw. unbewohnten Häusern beträgt der Mindest-Grundpreis 16,50/Monat (zuzügl. gesetzliche Mehrwertsteuer). Angebrochene Monate werden auf einen vollen Berechnungsmonat aufgerundet. Der Grundpreis wird zunächst in Form von 12 gleichen Abschlagsraten (Monate Januar bis Dezember) erhoben. Nach Beschluss der Genossenschaftsversammlung über die endgültige Festlegung des Grundpreises für das laufende Geschäftsjahr und der Auswertung der Verbrauchsdaten erfolgt eine Endabrechnung. Dabei werden evtl. Guthaben bzw. Forderungen auf das nachfolgende Geschäftsjahr vorgetragen und mit den neuen Monatsraten verrechnet. Eine davon abweichende Regelung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 4 von 7

3) Der Arbeitspreis (AP) wird analog zu den Regelungen unter Absatz 3 Punkt 2 (Grundpreis) erhoben. Ausgenommen davon ist die vorstehende Regelung über einen Mindestgrundpreis. Ein Mindest-Grundpreis wird bei der Berechnung des Arbeitspreises nicht in Ansatz gebracht. 4) Der Messpreis (MP) ergibt sich aus den Kosten die für den Austausch der Wärmemengenzähler gemäß Vorschriften des Eichgesetzes. Demnach muss der Wärmemengenzähler bzw. die Messkapsel, die Temperaturfühler und der Mengenrechner (Anzeigegerät) alle 5 Jahre ausgetauscht werden. Um die dadurch entstehenden Kosten zu decken, wird ein Messpreis in Höhe von 10,00/Monat (zuzügl. gesetzliche Mehrwertsteuer) festgesetzt. Bei Kostensteigerungen im Bereich der Messtechnik kann eine Anpassung erfolgen. 5) Auf der Genossenschaftsversammlung nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres wird jeweils die Höhe der Abschlagszahlungen auf Vorschlag des Aufsichtsrates für das kommende Geschäftsjahr festgelegt und beschlossen. 6) Für die Abschlagszahlungen und die Verrechnungen erteilt der Wärmekunde der Bioenergiedorf Asche eg einen Abbuchungsauftrag von folgendem Konto: Kontoinhaber:.... Kreditinstitut:..... IBAN:.... BIC:. Sofern sich die Bankverbindung ändert, ist der Wärmekunde verpflichtet, die Änderung der Bioenergiedorf Asche eg umgehend mitzuteilen. Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 5 von 7

4. Vertragsdauer 1) Die Laufzeit des Anschluss- und Liefervertrages beträgt 7 Jahre. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Wärmekunden und der Bioenergiedorf Asche eg in Kraft. Er verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. 2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Rechtsnachfolger entsprechend den Regelungen im 32 Abs. 4 AVBFernwärmeV - zum Eintritt in diesen Vertrag zu verpflichten. Sie haben die andere Vertragspartei innerhalb von 14 Tagen darüber zu informieren. Das Recht der ordentlichen Kündigung durch einen etwaigen Rechtsnachfolger innerhalb der vertraglichen Möglichkeiten bleibt dadurch unberührt. 3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt der Rückbau der Hausanschlussstation sowie die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussleitung. 5. Ergänzende Bestimmungen Außer den vorgenannten Bedingungen sind Bestandteile des Nahwärmelieferungsvertrages in ihrer jeweiligen Fassung: Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme AVBFernwärmeV (Anlage 1) Die Ergänzenden Bestimmungen der Bioenergiedorf Asche eg für die Versorgung mit Fernwärme (Anlage 2) Die technischen Anschlussbedingungen Heizwasser TAB-HW der Bioenergiedorf Asche eg (Anlage 3) 6. Änderung der allgemeinen Bedingungen Die Bioenergiedorf Asche eg ist berechtigt, die allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages sowie die ergänzenden Bestimmungen durch öffentliche Bekanntgabe, nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung, zu ändern. Die Änderungen werden erst nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. 7. Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse Tritt während der Dauer dieses Vertrages eine wesentliche Veränderung derjenigen wirtschaftlichen Verhältnisse ein, die bei der Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebend waren und sind infolgedessen die gegensei- Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 6 von 7

tigen Verpflichtungen der Vertragspartner unter Berücksichtigung der Vertragsdauer in ein grobes Missverhältnis geraten, so kann jeder Vertragspartner die Anpassung des Vertrages an die geänderten Verhältnisse verlangen. 8. Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen 9. Datenschutz Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmungen nach Möglichkeit durch im wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Sinne ihnen gleichkommende gültige Bestimmungen zu ersetzen. Sollte bei Vertragsabschluss ein Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend geregelt worden sein, verpflichten sich die Vertragspartner, eine dem Vertragsgegenstand entsprechende Regelung nachzuholen. Kommt es zwischen den Vertragsparteien zu keiner Einigung, stehen der Bioenergiedorf Asche eg die Rechte entsprechend 315 und 316 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Gerichtsstand ist Göttingen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Bioenergiedorf Asche eg weist darauf hin, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen auf die Person des Kunden bezogenen Daten bei der Bioenergiedorf Asche eg elektronisch gespeichert und verarbeitet und soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig an andere Stellen weitergegeben werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Der Wärmekunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Asche, den.. Asche, den..... Bioenergiedorf Asche eg.. Kunde (Genossenschafter) Anschluss- und Versorgungsvertrag Bioenergiedorf Asche eg Seite 7 von 7