Baustoff- und Bodenrecycling in der Praxis am Beispiel des GaLaBau-Unternehmens Schernthaner GmbH in Neuried

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Transkript:

Baustoff- und Bodenrecycling in der Praxis am Beispiel des GaLaBau-Unternehmens Schernthaner GmbH in Neuried Birgit Gehr, Josef Schernthaner Zusammenfassung Das Bodenrecycling sowie die Verwertung von belasteten Böden rückt immer mehr in den Fokus, nicht zuletzt bedingt durch verschärfte Gesetze und Verordnungen, die Bodenmaterialien nicht mehr einfach für weitere Verwendungen ohne qualifizierte Umweltanalysen und Aufbereitung zulassen. Unbelastete Bodenmaterialien gibt es heutzutage kaum noch, sodass sich auch Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauer immer mehr in die Thematik des Abfall- und Entsorgungsmanagements einarbeiten müssen. Nur wo soll man hier anfangen? Ein kleiner Exkurs von der Theorie in die Praxis am Beispiel des GaLaBau-Unternehmens Schernthaner GmbH in Neuried soll an dieser Stelle einen Einblick in die Thematik bringen. Problemstellung In welcher Reihenfolge mit dem Abfall besonders hinsichtlich der Abfallhierarchie umgegangen werden soll, ist in Abbildung 2 verdeutlicht worden. Nach dem KrWG und dem Verfüllleitfaden dürfen Bodenmaterialien mit erhöhter Organik weder in der Verfüllung noch in technischen Baumaßnahmen verwertet werden. Grund sind hier mögliche Sickerwässer, die durch den hohen Organikanteil unerwünschte Nährstoffe in das Grundwasser leiten können. Deswegen kommt einer groben Einteilung von Böden in Mutterboden/Oberboden und Böden unterhalb der durchwurzelbaren Schicht eine Schlüsselrolle zu. Doch nicht nur eine Bodeneinteilung, sondern auch die vermeintlich unerwarteten Belastungen machen den Umgang mit Bodenmaterialien zunehmend schwerer. Die grüne Wiese, unberührte und unbelastete Böden, gibt es besonders in Städten schon lange nicht mehr. Analysen und Auswertungen haben ergeben, dass Böden nicht zuletzt durch geogene und anthropogene Einflüsse belastet sind und nicht mehr ohne weiteres als Boden wieder eingebaut oder anderweitig verwendet werden können. Im Folgenden werden einige Handlungs- und Lösungsansätze vorgestellt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist lang, die Verordnungen und die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) eingeführten Merkblätter zur Umsetzung sind zahlreich, die Verantwortungen jedes Einzelnen nehmen zu; wo soll man hier anfangen und wie kann ich besonders im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus hier noch richtig agieren? Bodenmaterialien, egal ob ein Entledigungswille oder die Pflicht der Entledigung besteht, sind Abfälle nach 2 des KrWG und somit befindet man sich im Abfallgesetz, so wie es in Abbildung 1 dargestellt ist. Ausnahmen bilden Böden, die entweder mit dem Grund und Boden verbunden sind, oder welche mit dem ursprünglichen Zweck bei der Baumaßnahme wieder vor Ort eingesetzt werden. Bild 1: Praxisbeispiel Bauvorhaben Gleisdreieck Fa. Schernthaner erst wird der belebte Oberboden abgetragen und gesichert. Veitshöchheimer Berichte 179 (2017) 39

Abfälle Stoffe und Gegenstände Kein Abfall gemäß 2: - nicht ausgehobene Böden - Bauwerke dauerhaft mit Boden verbunden und deren sich der Besitzer entledigt oder oder Zuführung zu Verwertung-Beseitigungsverfahren Sachherschaftsaufgabe/Wegfall der Zweckbestimmung entledigen will Zweckloser Anfall bei Produktion, Dienstleistung oder oder Zweckbestimmung entfallen, ohne neuen Verwendungszweck entledigen muss Ursprüngliche Zweckbestimmung entfallen und Gegenwärtiges oder zukünftiges Gefährdungspotenzial und Gefährdungspotential nur durch Entsorgung zu beherrschen Abbildung 1: Entledigungsmerkmale [nach Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e. V. 2014] Nebenprodukt 4 KrWG Abgrenzung durch 4 KrWG o. VO Abfall Abgrenzung durch 3 Abs. 1 KrWG Produkt Wiederverwendung 3 Abs. 21 KrWG 1. Vermeidung 3 Abs. 20 KrWG 6 Abs. 1 KrWG Vorrang nach 8 Abs. 1 KrWG Vorbereitung zur Wiederverwendung 6 Abs. 1 Nr. 2 KrWG Grundpflicht Vorrang nach 7 Abs. 2 S.1 KrWG Verwertung 3 Abs. 23 KrWG Vorrang nach 8 Abs. 1 KrWG Recycling 6 Abs. 1 Nr. 3 KrWG Entsorgung 3 Abs. 22 KrWG 2. 3. 4. 5. Vorrang nach 7 Abs. 2 S. 2 KrWG Beseitigung 6 Abs. 1 Nr. 5 KrWG Vorrang nach 8 Abs. 1 KrWG Sonstige Verwertung 6 Abs. 1 Nr. 4 KrWG Verwendung nach Stoffstrom Ende der Abfalleigenschaft nach 4 KrWG oder VO oder Eu-VO Ende Abfalleigenschaft Abbildung 2: Entledigungsmerkmale [nach Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e. V. 2014] 40

Bodenmaterial Abfalldeklaration Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat in einer Mitteilung von 1997 Hilfestellungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gegeben. Hinsichtlich des Bodens ist diese Version in Bayern noch gültig. Für Garten- und Landschaftsbauunternehmen ist besonders die Einschlüsselung von Bodenmaterialien interessant (siehe Abb. 3). Z 0-Material steht für unbelasteten Boden und kann uneingeschränkt eingebaut werden. Ausnahmen bilden an dieser Stelle Materialien von/aus Verdachtsflächen. Trotz einer Z 0-Deklaration ist es Gruben nicht gestattet, solch ein Material ohne behördliche Zustimmung anzunehmen. Lösungsansätze und Empfehlungen Die ersten Handlungsansätze beim Umgang mit Bodenmaterialien liegen bereits in der Vorerkundung des Baufeldes. Schon im Vorfeld muss durch den Bauherrn eine Prüfung des Geländes vorgenommen und mögliche Verdachtsflächen ausgeschlossen werden. Wichtig ist es, sich im Voraus eine Unbedenklichkeit hinsichtlich der Bodenmaterialien sowohl mündlich als auch schriftlich geben zu lassen. Der nächste wichtige Schritt liegt im selektiven Aushub von Bodenmaterialien (siehe Bild 2). Bereits zu Beginn sollte der Oberboden separiert abgezogen und aufgemietet werden. So können die organischen Böden bereits auf der Baustelle von den anderen Materialien getrennt gesammelt und verwertet werden. Sollten schon beim Aushub optische und geruchstechnische Auffälligkeiten auftauchen, ist dies dem Bauherrn unverzüglich zu berichten um eine notwendige Probenahme zu veranlassen. Zuordnungswert (Obergrenze der Einbauklasse) Z O Z 1 Z 2 Z 3 Z 4 Z 5 Verwertung Ablagerung in Deponien Einbauklasse 0 Einbauklasse 1 Einbauklasse 2 Deponieklasse I Deponieklasse II Deponieklasse III uneingeschränkter Einbau 1 eingeschränkter offener Einbau eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (AbfAblV/DepV) (AbfAblV/DepV) (DepV) 1 Diese Einbauklasse gilt nur für die Verwertung in bodenähnlichen Anwendungen (Verfüllung von Abgrabungen und Abfallverwertung im Landschaftsbau außerhalb von Bauwerken) Abbildung 3: Einbauklassen von Bodenmaterialien [nach LAGA M 20 1997] Veitshöchheimer Berichte 179 (2017) 41

Dies kollidiert zum Teil mit den bautechnischen Anforderungen nach VOB, die eine Unterbrechung der Baumaßnahme möglichst vermeiden will. Durch mobile Aufbereitungsanlagen, in der Praxis zumeist Siebtechnik, können Fremdbestandteile separiert werden (siehe Bild 3). So kann durch ein gezieltes Entsorgungsmanagement bereits auf der Baustelle aufbereitet und separiert werden, um damit eine ökologisch sinnvolle Verwertung bzw. Entsorgung zu ermöglichen. Die Schernthaner GmbH ist ein mittelständisches Familienunternehmen, wurde 1960 gegründet und wird mittlerweile in der dritten Generation geführt. Der Betrieb entwickelte sich aus der reinen Holzfällerei weiter zum Landschaftsbaubetrieb, welcher sich stetig weiter entwickelte und mittlerweile das Hauptgeschäftsfeld darstellt. Die Kundenstruktur besteht zum großen Teil aus öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern, die Auftragsakquise erfolgt schwerpunktmäßig über die Teilnahme an Ausschreibungen (ca. 400 pro Jahr). Das Arbeitsgebiet umfasst den Großraum München. Außerdem verfügt die Fa. Schernthaner über ein eigenes Kompostwerk in München-Allach, hier werden unbelastete Böden und Schnittgut angenommen und verwertet, sowie Substrate produziert. In Jesenwang bei Fürstenfeldbruck betreibt die Fa. Schernthaner eine Kiesgrube, hier können Böden bis Z 1.1 verfüllt werden. Seit einigen Jahren gibt es einen Mietpark als weiteres Geschäftsfeld, hier werden Bagger und Radlader in allen Größen sowie weitere Geräte zur Vermietung angeboten; die Maschinen für die eigenen Baustellen werden über den Mietpark ebenfalls bereit gestellt. Alle Geschäftsbereiche hängen direkt zusammen, so können Synergieeffekte genutzt und Kosten gespart werden. Der Jahresumsatz hat sich in den letzten 10 Jahren verdreifacht. Auch die Mitarbeiteranzahl wächst stetig und liegt momentan bei 130 Mitarbeitern. Mit einer fortwährenden technischen Weiterentwicklung, z. B. durch intelligente, GPS-gesteuerte Maschinen sowie durch stetige Fortbildung und regen Austausch mit Fachgremien, Experten und Partnern (z. B. beim Thema Umgang mit Böden auf der Baustelle) bereitet sich das Unternehmen auf die zukünftigen Herausforderungen vor. Bei allen Geschäftspartnern, egal ob Kunden oder Auftraggebern, legt die Schernthaner GmbH großen Wert auf partnerschaftliche, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit. Durch die konsequente Entwicklung des Unternehmens und den Anforderungen an die wachsenden Bedürfnisse ist das gesamte Thema Bodenmanagement zu einem Zunkunftsthema geworden. Die Entwicklung eines Boden- und Recyclingcenters sowie die ökologische und ökonomische Umsetzung der Anforderungen für die ordnungsgemäßen und rechtlich gangbaren Wege im Projekt- und Baustellengeschäft mit Böden und Mineralik ist der Weg der Zukunft für modernen Garten- und Landschaftsbau und der hier geforderte Bedarf. Bild 2: Separierter Ausbau von Grasnarben, Oberboden und Rotlagen-Kiesen-Sanden (Bauvorhaben Kinderspielplatz, Fa. Schernthaner). Bild 3: Durch mobile Aufbereitungsanlagen, in der Praxis zumeist Siebtechnik, können Fremdbestandteile separiert werden. 42

Mobile Verfahren Stationäre Verfahren Mechanische Aufbereitung Siebanlagen Brechanlagen Mechanische Aufbereitung Waschverfahren Biologische Verwertung Thermische Verwertung Belastungsreduzierung Boden AVV # 17 05 03* AVV # 15 05 04 Bauschutt AVV # 17 01 06 AVV # 17 05 07* Beton AVV # 17 01 01 Gleisschotter AVV # 17 05 07* AVV # 17 05 08 Abbildung 4: Aufbereitungsverfahren für Böden im Überblick Gruben/Brüche Ersatzbaustoff Rekultivierung Recycling Umweltverträglichkeit nach Laboranalyse Z0 Z1.1 Z1.2 Z2 DK0 DK1 DK 2 DK3 Technische Bauwerke Landschaftsbau Straßen-/ Wege- /Erdbau Ersatzbaustoff Rekultivierung Geländeangleichung Landschaftsmodellierung Renaturierung Mineralische Fraktion Bautechnische Verwendung Bodenähnliche Anwendung Deponien Verwertung: Baustoffe, Rekultivierung Beseitigung: Ablagerung Nicht spezifizierte Materialien 2 Abbildung 5: Weiterverwertung nach Aufbereitung Veitshöchheimer Berichte 179 (2017) 43

Hinweise und Umsetzung in der Praxis Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass im Prinzip jeder, der in die Rolle des Abfallerzeugers tritt, einer Beweispflicht unterliegt. Besonders im Garten- und Landschaftsbau sollte man vor einer Verwendung von Bodenmaterialien ohne Analysen eine Unbedenklichkeitserklärung einholen. Dies entzieht zwar keinen von seiner Haftung, kann jedoch hinsichtlich von Deklarationsproblemen Abhilfe leisten. Hier beginnt der Prozess beim Ausbau und der Beurteilung der entsprechenden Materialien. Der separierte Ausbau von Grasnarben, Oberboden und Rotlagen-Kiesen-Sanden gilt wohl für einen modernen GaLaBau-Betrieb als zwingend. Nach getrennter Lagerung und Haldung (sollten Zwischenlagerflächen vor Ort nicht verfügbar sein, hat dies auf genehmigten Flächen zu erfolgen), ist eine Betrachtung und entsprechende Deklaration zur abfallrechtlichen Einstufung durch einen zugelassenen Probennehmer der nächste Schritt. Störstoffabscheidung durch mobile Aufbereitungstechnik oder händisches Vorgehen ist hier am Entstehungsort erlaubt. Erste Eindrücke für die Weiterverwendung ergeben sich aus den Störstoffanteilen, aus der Materialstruktur und abschließend aus der Umweltverträglichkeitsprüfung. Daraus resultieren verlängerte Bauzeiten, Mehraufwendungen und kein selbstverständlicher Wiedereinbau, sondern erst nach Bestimmung eine geordnete und definierte Weiterverwendung der Materialien. Abbildung 6: Grundsätzliche Verwertungskriterien nach Umweltverträglichkeitsprüfung RC-Baustoffe (RC, GS) ZTV wwg-stby, RC-Leitfaden By RW 1 RW 2 Bodenmaterial (BO, BmF) LAGA Boden M20 1997 Einbauklasse 0 = Z0 Einbauklasse 1 = Z 1.1 Z 1.2 Einbauklasse 2 = Z 2 un- bzw. eingeschränkt offener Einbau Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen uneingeschränkter offener Einbau eingeschränkter offener Einbau an hydrogeol. ungünstigen Standort eingeschränkter offener Einbau an hydrogeol. günstig Standort (>2m) Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen VERWERTUNG/ VERFÜLLUNG Bodenmaterial, Bauschutt, Gleisschotter Verfüll-Leitfaden Z 0, Z 1.1, Z 1.2, Z 2 Beseitigung/ Deponie Bodenmaterial, Bauschutt u.a. Abfälle Deponieverordnung (DepV) Zuordnungswerte DK 0, I IV 44

Ausblick Ein kurzer Ausblick soll an dieser Stelle die Notwendigkeit einer Abfalldeklaration und den genauen Umgang mit Bodenmaterialien verdeutlichen. Ein Erlass der Mantelverordnung (3. Arbeitsentwurf für eine Mantelverordnung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen 07720169, bestehend aus den vier Artikeln Wasserhaushaltsgesetz, Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und Bundes- Bodenschutzverordnung), würde hinsichtlich der Verwertung und Beseitigung von Bodenmaterialien gravierende Veränderungen mit sich bringen. Die Umsetzung ist hier angedacht für das Jahr 2018. Besonders hinsichtlich der Verwendung von Z 0-Boden in technischen Bauwerken oder Rekultivierungsmaßnahmen werden die Grenzparameter herabgesetzt. Eine Analyse ist unabdingbar und könnte augenscheinlich geeignetes Bodenmaterial für weitere Verwertungsschritte ausschließen. Birgit Gehr BLUES GmbH, München Josef Schernthaner Schernthaner GmbH, Neuried Bild 4: Praxisbeispiel BV Nachwuchsleistungszentrum FC Bayern München e. V. (Fa. Schernthaner/ Fa BLUES): Bodenaushub mit geringer Organik, mineralische Bestandteile < 10 Vol-% => Bauschutt. 3-5 % Fremdbestandteile sind gängige Praxis Literatur Brand, J. & Müller, N. (2014): Fachkunde Abfall, 2. Auflage, Verkehrs-Verlag J. Fischer, Düsseldorf, 334 S. Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (1997): LAGA Merkblatt 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen - Technische Regeln, 4. Auflage, Erich Schmidt Verlag, 96 S. Wendebourg, T. (2015): Schernthaner in Neuried Partnerschaftlichkeit im Vordergrund DEGA GaLaBau 9/2015, S. 28-33 Veitshöchheimer Berichte 179 (2017) 45

Die Referentin Birgit Gehr Geschäftsführerin und Gesellschafterin der BLUES Bay. Logistik Umwelt & Entsorgungs Systeme GmbH. Sie führt das auf die Entsorgung, Recycling und Verwertung von Mineralik spezialisierte Unternehmen mit Sitz im München seit 2002. Als Entsorgungsfachbetrieb mit über 15 jähriger Erfahrung bietet das Unternehmen neben der Entsorgung von belasteten mineralischen Baurestmassen, das Recycling, die Verwertung bis hin zur kompletten Altlastensanierung für Kommunen und Industrie, sowie die Entsorgung bei Flächensanierungen und Rückbauarbeiten an. Als Mitglied des Vorstandes des Baustoff Recycling Verbands Bayern e. V. und der Entsorgergemeinschaft Bayern e. V. ist Birgit Gehr langjährig aktiv im Entsorgungs- und Sanierungsbereich und führt mit ihrem Team täglich neue bayernweite Entsorgungslösungen für Gewerbe und Bauindustrie durch. Der Referent Josef Schernthaner III Geschäftsführer und Gesellschafter des Garten- und Landschaftsbauunternehmens Schernthaner GmbH in Neuried. 2003 hat er seine Ausbildung zum Gärtnermeister in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau in Veitshöchheim erfolgreich abgeschlossen. Neben Bauleitung und Projektabwicklung ist Josef Schernthaner Ansprechpartner des eigenen Kieswerkes und Maschinenmietparks sowie für alle Aufgaben des Garten- und Landschaftsbaus. Das Kerngeschäft des bereits in der dritten Generation geführten Familienunternehmens Schernthaner GmbH sind neben dem Garten- und Landschaftsbau Erd- und Abbrucharbeiten sowie Baumpflege und Gehölzschneidearbeiten sowie die Pflege dieser Anlagen. 46