Amtsblatt der Stadt Wesseling 41. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. September 2010 Nummer 16 Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln gebe ich folgendes bekannt: Bekanntmachung Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau einer Erdgasversorgungsleitung zum Anschluss eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks in Hürth- Knapsack Die Statkraft Markets GmbH mit Sitz in 40547 Düsseldorf beabsichtigt im Chemiepark Knapsack den Neubau eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks. Zur Versorgung dieses mit Erdgas betriebenen Kraftwerks ist der Neubau einer rd. 13 km langen Erdgasversorgungsleitung erforderlich. Diese beginnt im Gebiet der Stadt Wesseling mit Anschluss an die dort vorhandene Erdgastransportleitung Nr. 79 der E.ON Ruhrgas AG und verläuft durch die Gebiete der Städte Wesseling, Brühl und Hürth zum Chemiepark in Hürth-Knapsack. Zur Erlangung des Baurechts für diese Erdgasversorgungsleitung hat die Stadtkraft Markets GmbH bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 43 Energiewirtschaftsgesetz (FStrG) in Verbindung mit 72 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten Wesseling, Brühl und Hürth beansprucht. Betroffen hiervon sind Grundstücke in den Gemarkungen Berzdorf (Flure 1, 10, 22 und 34), Brühl (Flure 4, 22 und 34), Fischenich (Flur 2, 4 und 5), Hürth (Flure 1, 8, 9 und 13), Keldenich (Flure 1, 3, 9 und 10), Kendenich (Flure 2 und 3) sowie Vochem (Flure 2 und 3). Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 20.09.2010 bis 19.10.2010 in der Stadtverwaltung Wesseling, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 313, während der Dienststunden: Mo., Mi., Do.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Di.:8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Fr.:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 02.11.2010, bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10 in 50667 Köln (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadtverwaltung Wesseling Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf der Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 43a Nr. 7 Satz 2 EnWG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf die Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 43a Nr. 5 EnWG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG NW). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 44a Abs. 3 EnWG). Wesseling, den 09.09.2010 gez. Michael Vogel Beigeordneter Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling, der Behandlung des Jahresverlustes sowie des abschließenden Prüfungsver-
merks der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO); Hinweis zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses den Jahresabschluss der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2008 schloss mit einem Jahresverlust von 672.296,95 Euro ab. Von dem nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 878.000,00 Euro und dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2007 von 474.874,03 Euro verbleibenden Überschuss von 680.577,08 Euro wird ein Teilbetrag von 300.000,00 Euro an den städtischen Haushalt zurückgezahlt und der Rest (380.577,08 Euro) auf neue Rechnung vorgetragen. Mit Schreiben vom 15. Juli 2010 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den folgenden Abschließenden Prüfungsvermerk erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2008 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft, Dillingen, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.01.2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 15.07.2010 GPA NRW Abschlussprüfung - Beratung - Revision Im Auftrag gez. Manuela Gebendorfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 liegen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung ab Donnerstag, dem 16. September 2010 im neuen Rathaus, 5. Obergeschoss, Zimmer 519, zu jedermanns Einsicht aus. Er ist zudem unter der Adresse http://www.wesseling.de/verwaltung/haushalt/jahresabschluss2008.php im Internet abrufbar. Der Jahresabschluss wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Das Rathaus ist geöffnet: montags, mittwochs und donnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 07.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 12.30 Uhr. Wesseling, 1. September 2010 Der Bürgermeister gez. Bernhard Hadel Erster Beigeordneter und Kämmerer Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling, der Behandlung des Jahresverlustes sowie des abschließenden Prüfungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO); Hinweis zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 auf Empfehlung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses den Jahresabschluss der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2008 schloss mit einem Jahresverlust von 608.399,05 Euro ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit dem Verlustvortrag aus dem Jahr 2007 von 744,66 Euro und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 708.200,00 Euro verbleibende Überschuss von 99.056,29 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Mit Schreiben vom 15. Juli 2010 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den folgenden Abschließenden Prüfungsvermerk erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kulturbetriebe der Stadt Wesseling. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2008 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Dillingen, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.01.2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 15.07.2010 GPA NRW Abschlussprüfung - Beratung - Revision Im Auftrag gez. Manuela Gebendorfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 liegen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung ab Donnerstag, dem 16. September 2010 im neuen Rathaus, 5. Obergeschoss, Zimmer 519, zu jedermanns Einsicht aus. Er ist zudem unter der Adresse http://www.wesseling.de/verwaltung/haushalt/jahresabschluss2008.php im Internet abrufbar. Der
Jahresabschluss wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Das Rathaus ist geöffnet: montags, mittwochs und donnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 07.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 12.30 Uhr. Wesseling, 1. September 2010 Der Bürgermeister gez. Bernhard Hadel Erster Beigeordneter und Kämmerer Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Sportstätten der Stadt Wesseling, der Behandlung des Jahresverlustes sowie des abschließenden Prüfungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO); Hinweis zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 auf Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit den Jahresabschluss der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2008 schloss mit einem Jahresverlust von 2.897.082,24 Euro ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 3.204.000,00 Euro und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2007 von 1.668.836,45 Euro verbleibende Überschuss von 1.975.754,21 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Mit Schreiben vom 15. Juli 2010 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den folgenden Abschließenden Prüfungsvermerk erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Sportstätten der Stadt Wesseling. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2008 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Dillingen, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.01.2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 15.07.2010 GPA NRW Abschlussprüfung - Beratung - Revision Im Auftrag gez. Manuela Gebendorfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 liegen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung ab Donnerstag, dem 16. September 2010 im neuen Rathaus, 5. Obergeschoss, Zimmer 519, zu jedermanns Einsicht aus. Er ist zudem unter der Adresse http://www.wesseling.de/verwaltung/haushalt/jahresabschluss2008.php im Internet abrufbar. Der Jahresabschluss wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Das Rathaus ist geöffnet: montags, mittwochs und donnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 07.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 12.30 Uhr. Wesseling, 1. September 2010 Der Bürgermeister gez. Bernhard Hadel Erster Beigeordneter und Kämmerer
Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling, der Behandlung des Jahresverlustes sowie des abschließenden Prüfungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO); Hinweis zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 den Jahresabschluss der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2008 schloss mit einem Jahresverlust von 145.510,43 Euro ab. Der nach Saldierung des Verlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt geleisteten Verlustabdeckung von 250.600,00 Euro und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2007 von 103.845,24 Euro verbleibende Überschuss von 208.934,81 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Mit Schreiben vom 15. Juli 2010 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den folgenden Abschließenden Prüfungsvermerk erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2008 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Dillingen, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.01.2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST Publica Revisionsgesellschaft ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 15.07.2010 GPA NRW Abschlussprüfung - Beratung - Revision Im Auftrag gez. Manuela Gebendorfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2008 liegen gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung ab Donnerstag, dem 16. September 2010 im neuen Rathaus, 5. Obergeschoss, Zimmer 519, zu jedermanns Einsicht aus. Er ist zudem unter der Adresse http://www.wesseling.de/verwaltung/haushalt/jahresabschluss2008.php im Internet abrufbar. Der Jahresabschluss wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Das Rathaus ist geöffnet: montags, mittwochs und donnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 07.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 12.30 Uhr. Wesseling, 1. September 2010 Der Bürgermeister gez. Bernhard Hadel Erster Beigeordneter und Kämmerer