9. MÄRZ Ministerieller Erlass über die Formulare für die Erbschaftssteuererklärung

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Transkript:

9. MÄRZ 2000 - Ministerieller Erlass über die Formulare für die Erbschaftssteuererklärung (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 31. Oktober 2000) Diese offizielle deutsche Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissariat in Malmedy erstellt worden.

9. MÄRZ 2000 - Ministerieller Erlass über die Formulare für die Erbschaftssteuererklärung Artikel 1 - Die Erbfallanmeldung, die Erklärung in Bezug auf die Übertragung im Todesfall und die Erklärung in Bezug auf die jährliche Erbschaftssteuerausgleichsabgabe werden auf Sonderformularen erstellt, die den Mustern in der Anlage zu vorliegendem Erlass entsprechen (Anlage 1, 2 beziehungsweise 3 für die jeweiligen Überschriften der Erklärungen, Anlage 4 für die nachfolgenden Seiten mit gerader Seitenzahl und Anlage 5 für die folgenden Seiten mit ungerader Seitenzahl). Formulare werden den natürlichen und juristischen Personen, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, von den zuständigen Ämtern von Amts wegen übermittelt, sofern die Personen bekannt sind. Haben diese Personen kein Formular erhalten, entbindet dies sie nicht von der Pflicht, innerhalb der im Erbschaftssteuergesetzbuch vorgesehenen Frist eine Erklärung abzugeben. Art. 2 - Die Erklärungsformulare werden in Form eines Doppelblattes ausgehändigt. Die Abgeber der Erklärung dürfen die von der Verwaltung ausgehändigten Formulare in einzelne Blätter teilen und mehrere Blätter gebrauchen, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Die Blätter müssen fortlaufend nummeriert werden. 2. Die Anzahl Blätter muss unten auf der letzten Seite wie folgt angegeben werden: Diese Erklärung umfasst... (Anzahl) Blätter. 3. Die einzelnen Blätter müssen gemäß ihrer Paginierung zu einem Heft zusammengeheftet werden. Die Abgeber der Erklärung dürfen Nachbildungen der Formulare gebrauchen, deren Muster dem vorliegenden Erlass beigefügt ist, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Das verwendete Papier muss von guter Qualität sein und mindestens 110 g/m² wiegen. 2. Das Format, die gedruckten Angaben und der Umbruch der Formulare müssen den Mustern in der Anlage zu vorliegendem Erlass entsprechen. Art. 3 - Der Ministerielle Erlass vom 31. März 1936 zur Festlegung von Ausführungsmaßnahmen in Sachen Erbschaftssteuer, abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 15. Januar 1940 und 19. September 1947, wird aufgehoben.

Art. 4 - Ab Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses gilt der Vermerk 2F auf den aktuellen Erklärungsformularen als nicht vorhanden. Diese Erklärungsformulare werden vorrangig, solange der Vorrat reicht, kostenlos ausgehändigt. Art. 5 - Der Generaldirektor der Kataster-, Registrierungs- und Domänenverwaltung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt, der am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem er im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, in Kraft tritt.

Anlage 1 zum Ministeriellen Erlass vom 9. März 2000 Erbfallanmeldung von Nr.... Herrn/Frau In diese Spalte nichts eintragen. (Name, Vornamen, Beruf der verstorbenen Person und gegebenenfalls ihres Ehepartners), geboren in, am, wohnhaft in, verstorben in, am ------------------------------------------------------ Hinterlegungsdatum: Ablauf: a) der Berichtigungsfrist: b) der Zahlungsfrist: Tabelle der Todesfälle: Band..., Blatt...., Nr.... Verzeichnis Nr. 28/..., Art... Verzeichnis Nr. 30 4 /..., Art... Anmerkungen in den Unterlagen des Amtes: Nr. 187 -- Erbschaftssteuergesetzbuch, Art. 45, und Ministerieller Erlass vom 9. März 2000

Anlage 2 zum Ministeriellen Erlass vom 9. März 2000 Erklärung in Bezug auf die Übertragung anlässlich des Todesfalls von Nr.... Herrn/Frau In diese Spalte nichts eintragen. (Name, Vornamen, Beruf der verstorbenen Person und gegebenenfalls ihres Ehepartners), geboren in, am, wohnhaft in, verstorben in, am -------------------------------------------------- --- Hinterlegungsdatum: Ablauf: a) der Berichtigungsfrist: b) der Zahlungsfrist: Tabelle der Todesfälle: Band..., Blatt...., Nr.... Verzeichnis Nr. 28/..., Art... Anmerkungen in den Unterlagen des Amtes: Nr. 187 2 -- Erbschaftssteuergesetzbuch, Art. 45, und Ministerieller Erlass vom 9. März 2000

Anlage 3 zum Ministeriellen Erlass vom 9. März 2000 Jährliche Steuer auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht ------------- Veranlagungsjahr:... Nr.... In diese Spalte nichts eintragen. ERKLÄRUNG -------------- BEZEICHNUNG UND SITZ DER VEREINIGUNG Hinterlegungsdatum: Verzeichnis Nr. 30/..., Art... Verzeichnis Nr. 28/..., Art... Anmerkungen in den Unterlagen des Amtes: Nr. 187 3 -- Erbschaftssteuergesetzbuch, Art. 45, und Ministerieller Erlass vom 9. März 2000

Anlage 4 zum Ministeriellen Erlass vom 9. März 2000 Randspalte für Anmerkungen der Dienststelle In diese Spalte nichts eintragen. Anlage 5 zum Ministeriellen Erlass vom 9. März 2000

In diese Spalte nichts eintragen. Randspalte für Anmerkungen der Dienststelle