Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenrecht aktuell Wahl der Schwerbehindertenvertretung Präventiver Gesundheitsschutz im Betrieb Arbeits- und Sozialrecht für SBV Gespräche führen als SBV Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern handeln. Herbert Spencer 67
Schwerbehindertenrecht aktuell Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung 12.05.2014 SBV_50_14-05 Regensburg Seminargebühr 200,00 Tagungspauschale n.n. Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Vorschriften/Kenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung gemäß dem SGB IX und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Es richtet sich an Schwerbehindertenvertreter/-innen und an Betriebsräte, die die Einleitung einer Schwerbehindertenvertreterwahl nach dem förmlichen oder vereinfachten Wahlverfahren beabsichtigen und an Arbeitnehmer, die in den Wahlvorstand berufen wurden. Im zweiten Teil werden aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht und neue Rechtsprechung vorgestellt. Voraussetzungen für die Wahl der SBV, Wahlzeitraum Aktive und passive Wahlberechtigung Förmliches und vereinfachtes Verfahren Aufgaben des Wahlvorstandes bzw. der Wahlleitung Wahlfristen und Wahlaushänge Stimmabgabe und Stimmenauszählung Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen Schutz des Wahlverfahrens und Aufgaben nach dem Wahltag Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht 68 Referenten Erich Bierler, ZBFS Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Oberpfalz, Integrationsamt Werner Hasenbank, Gewerkschaftssekretär IG Metall Regensburg Es sind keine erforderlich. 94 Abs. 6 SGB IX, 20 Abs. 3 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG
Präventiver Gesundheitsschutz im Betrieb Dass Arbeit krank machen kann ist allgemein bekannt. Tatsache ist auch, dass durch immer kleiner werdende Stammbelegschaften Arbeitsverdichtung und insbesondere psychische Beanspruchungen der Arbeitnehmer zunehmen. Davon können besonders Menschen mit Behinderung betroffen sein. Deshalb brauchen Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte entsprechendes Wissen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes und schärft den Blick für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Die Teilnehmer/-innen erfahren die Mitwirkungsrechte beim vorbeugenden Gesundheitsschutz. Daten und Fakten zu aktuellen Arbeitsbelastungen Arbeits- und Gesundheitsschutz als Prävention Ganzheitlicher Ansatz im Arbeitsschutz Vorsorge im Arbeitsschutz Grundsätze der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung Gesundheitsrisiken aus betrieblicher Sicht Typische Belastungs- und Gefährdungszusammenhänge (z.b. Lärm, Stress, Schadstoffe, monotone körperliche Belastungen, usw.) Maßnahmen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz Gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung Betriebliche Analyseinstrumente, Arbeitsplatzanalyse Gesundheitszirkel, Arbeitnehmerbefragung Mitwirkungsrechte der SBV und des Betriebsrats Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Beteiligten im vorbeugenden Gesundheitsschutz Rechte bei der Arbeitsplatzgestaltung Bei Maßnahmen von Belastungsabbau und Gesundheitssicherung Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung im Betrieb 09.03.2014-14.03.2014 SBV_30_14-01 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr 1.000,00 Unterkunft und Verpflegung 620,00 Referentin Ingrid Lang, Gesamtschwerbehindertenvertretung, Ehrenamtliche Richterin Sozialgericht München Kenntnisse, wie Sie im Einführungsseminar Die SBV und das Schwerbehindertenrecht vermittelt werden, sind wünschenswert. 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 69
Arbeits- und Sozialrecht für SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV 30.03.2014-04.04.2014 ASR_19_14-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminargebühr 990,00 Unterkunft und Verpflegung 507,00 Referent Thomas Rosenland, Assessor jur. (Universität Regensburg) Geschäftsführer Berliner Institut für Public Health (BIPH) Es sind keine erforderlich. 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG Versetzungen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung Antrags- und Entscheidungsverfahren Widerspruch gegen eine Entscheidung Der besondere Kündigungsschutz Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung Stellung der SBV Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme Das SGB IX Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV Der neue 38a (unterstützte Beschäftigung) Rechte schwerbehinderter Menschen Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) Verknüpfungen im Sozialrecht Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden 70
Gespräche führen als SBV Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. Gestaltung von Beratungssituationen Erstkontakt und Auftragsklärung Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch Hilfe professionalisieren Unterschiedliche Beratungsansätze Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Grundlagen der Kommunikation Gesprächstechniken und -strategien effektiv Fragen stellen aktiv zuhören Überzeugungsstärke Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten 06.07.2014-11.07.2014 SBV_40_14-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminargebühr 990,00 Unterkunft und Verpflegung 507,00 Referentin Susanne Scale Es sind keine erforderlich. 96 Abs. 4 SGB IX; 37 Abs. 6 BetrVG 71