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Wichtige Informationen für Privat und Firmenkunden: Wie sicher ist mein Geld in der Krise? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen! 9. Auflage - 18. August 2009 Wie beurteilt man als Kunde seine Hausbank? Beratungsqualität und Konditionen sind zentrale Kriterien zur Beurteilung von Banken. Es gibt aber auch noch andere wichtige Aspekte die dabei zunehmend eine Rolle spielen. Wer z.b. ganz einfach beurteilen möchte, ob er seine Ersparnisse tatsächlich der richtigen Bank anvertraut hat, kann sich u. a. folgende Fragen stellen: 1. Wo werden die wichtigen Entscheidungen des Institutes getroffen? Vorort in Tirol, in Wien oder gar in ausländischen Konzernzentralen? 2. Wie ist die Ertragslage und -entwicklung meiner Hausbank zu beurteilen? 3. Über welche Eigenmittelausstattung verfügt die Bank? Wie sicher ist die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG? Unsere Geschäftsphilosophie lautet: Vorort investieren, statt international spekulieren - das Geld unserer Kunden bleibt im Wesentlichen in der Region Tirol und sichert vor Ort Arbeitsplätze und regionales Wirtschaftswachstum. Wir finanzieren Klein- und Mittelbetriebe sowie den privaten Wohnbau in Tirol und kennen auf Grund von Größe, Struktur und Geschäftspolitik unsere Kunden bzw. Geschäftsbeziehungen genau und sind daher in der Lage, die Risikopotenziale im Kredit- und im Wertpapiergeschäft sehr gut einzuschätzen. Die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG, bereits 1870 gegründet, ist die größte Volksbank Tirols und zählt auch zu den größten Volksbanken in Österreich. Die hohen Eigenmittel der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG bedeuten Sicherheit für die Kunden und garantieren auch in Zukunft die Selbstständigkeit des Institutes. Die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG gehört seit vielen Jahren zu den kapital- und ertragsstärksten Banken in Österreich. Die erforderliche Eigenmittelquote nach BWG in Höhe von 8 % wurde per 31. 12. 2008 mit 19,9 % gleich mehr als doppelt erfüllt, wobei alleine unser Kernkapital - also Eigenmittel bester Qualität - 18,6 % der Bemessungsgrundlage beträgt. Auch in punkto Ertragslage zählt die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG seit vielen Jahren zu den Top-Banken Österreichs. 2008 konnte ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) in Höhe von EUR 11,1 Mio. erzielt werden. Damit erreichte die Volksbank das viertbeste Ergebnis in der nunmehr knapp 140-jährigen Firmengeschichte. Wofür steht die Österreichische Volksbanken-AG, das Spitzeninstitut der unabhängigen regionalen Volksbanken? Die Österreichische Volksbanken-AG mit Sitz in Wien gehört mit aktuell 8.827 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von EUR 54 Mrd. per 31. 3. 2009 zu Österreichs größten Bankengruppen. Damit zählt die Österreichische Volksbanken-AG zu den systemrelevanten Banken in Österreich. Moody's ratet die Österreichische Volksbanken-AG auf Baa1. Die VBAG als Spitzeninstitut der unabhängigen regionalen Volksbanken ist eine Universalbank mit Geschäftstätigkeit im In- und Ausland und verfügt über ein Bankennetz in Zentral- und Osteuropa. Die Österreichische Volksbanken-AG hat eine solide Aktionärsstruktur mit langfristig orientierten Partnern. Eingebunden in ein internationales Netzwerk sind die größten Eigentümer: 58,2 % Volksbanken, 25 % + 1 Aktie die deutsche DZ-Bank-Gruppe, 10 % die ERGO Gruppe (Victoria) und zu 6,1% die Raiffeisen Zentralbank Österreich (RZB). Seite 1 von 5

Wie sicher ist die österreichische Volksbanken-Gruppe? Die ausgezeichnete Bonität des gesamten Volksbanken-Verbundes wurde im Mai 2009 von der renommierten Rating-Agentur Fitch neuerlich durch ein A -Rating bestätigt. Die Volksbank kennt auf Grund von Größe, Struktur und Geschäftspolitik ihre Kunden und Geschäftsbeziehungen genau und kann die Risikopotenziale sowohl im Kredit- als auch im Wertpapiergeschäft sehr gut einschätzen. Der Volksbanken-Sektor hat per 30. 3. 2009 mit 16,8 % eine doppelt so hohe Eigenmittelquote nach BWG (8 % der Bemessungsgrundlage) als verlangt wird. Auch in punkto Ertragslage zählen die Volksbanken seit vielen Jahren zu den Top-Banken Gruppen Österreichs. Gilt die gesetzliche Einlagensicherung für alle Banken? In Österreich muss jedes Kreditinstitut, welches die Berechtigung zur Entgegennahme gesicherter Einlagen hat, einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören. Ein Austritt aus der Einlagensicherungsgesellschaft ist nur zulässig, wenn das betreffende Institut gleichzeitig einer anderen Sicherungseinrichtung beitritt, etwa, wenn es den Sektor wechselt. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung der Einlagen muss jedenfalls ohne Unterbrechung gewährleistet sein. Die Leistung der Einlagensicherung gilt pro natürlicher bzw. nicht-natürlicher Person und pro selbstständigem Kreditinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass auch innerhalb des Volksbanken-Sektors die Einlagen bei jeder eigenständigen Volksbank separat mit dem jeweiligen Höchstbetrag abgesichert sind. Tritt ein Einlagensicherungsfall z. B. durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsinstitutes ein, veranlasst die Einlagensicherung alle nötigen Schritte, um gegebenen Falls eine rasche Auszahlung der gesicherten Guthaben an die Einleger zu ermöglichen. Weiters überwacht die Einlagensicherung im Rahmen eines Frühwarnsystems die Entwicklung ihrer Mitgliedsinstitute. Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.einlagensicherung.at. Welche Einlagen sind von der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst? Gesicherte Einlagen sind Spareinlagen, Sparbriefe i.s.d. 31 BWG (auch strukturierte Sparbriefe), Sichteinlagen (Giroeinlagen), Termineinlagen und Bauspar-Guthaben. Gesichert sind aber nur Einlagen, welche auf Euro oder auf eine Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lauten (nicht also z. B. Dollar-Einlagen). Nicht von der Einlagensicherung umfasst sind beispielsweise: Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate, kapitalgarantierte Produkte der VBAG, Kassenobligationen, Wohnbau-Anleihen oder Guthaben auf unverzinsten Wertpapier-Verrechnungskonten. Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung für natürliche Personen? Zu den natürlichen Personen zählen Privatkunden, Einzelunternehmer (protokolliert + nicht protokolliert) sowie Freiberufler. Bisherige Regelung: Die Höchstsicherungssumme beträgt gemäß BWG EUR 20.000,- pro Einleger und pro Kreditinstitut. Dieser Betrag gilt pro legitimierten Einleger, egal auf wie vielen Konten oder Sparbüchern sich das bzw. die Guthaben bei derselben Bank befinden. Wenn gesicherte Einlagen auf legitimierten Gemeinschaftskonten vorliegen oder wenn die aus einem legitimierten Konto berechtigten Einleger ihren Anspruch nachweisen, werden von der Einlagensicherung Mehrfachauszahlungen durchgeführt. Neue Regelung: Am 20. 10. 2008 wurde im Nationalrat u. a. ein Sondergesetz über die Änderung der österreichischen Einlagensicherung beschlossen, welches rückwirkend mit 1. 10. 2008 in Kraft gesetzt wurde. Wesentlicher Eckpunkt dieses Sondergesetzes ist, dass es bis 31. 12. 2009 befristet KEINE HÖCHSTBETRAGLICHE BESCHRÄNKUNG der Einlagensicherung für natürliche Personen (Deviseninländer und Devisenausländer) gibt. Ab 1. 1. 2010 gilt für natürliche Personen eine Höchstgrenze von EUR 100.000,-. Seite 2 von 5

Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung für juristische Personen? Zu den juristischen bzw. nicht-natürlichen Personen zählen beispielsweise: Offene Gesellschaft (OG, vormals OHG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH, AG, eingetragene Genossenschaft (e.g.), Gesellschaften bürgerlichen Rechtes, Hausgemeinschaften oder Interessensgemeinschaften. Seit 1. 10. 2008 (rückwirkend) gelten neue gestaffelte Höchstsicherungssummen: Sicherungsfähigen, nicht-natürlichen Personen werden 10 % vom gesicherten Betrag als Selbstbehalt (SB) abgezogen. Seit 1. 10. 2008 gelten für Personen- und Kapitalgesellschaften je nach Betriebsgröße gestaffelte Höchstsicherungssummen (HSS). Die genauen Kriterien zur Abgrenzung zwischen kleinen, mittleren oder großen Gesellschaften sind in 221 Abs. 1 bis 3 UGB geregelt. Kleine Gesellschaften: EUR 50.000,- HSS abzgl. 10 % SB (neu seit 1. 10. 2008) Mittlere Gesellschaften: EUR 20.000,- HSS abzgl. 10 % SB (wie bisher) Große Gesellschaften: EUR 0,- (von gesetzl. Einlagensicherung ausgenommen) Wichtig: Bei Offenen Gesellschaften bzw. Kommanditgesellschaften gilt es zu beachten, dass unabhängig von der Anzahl der an diesen Gesellschaften beteiligten Personen die Einlagensicherung nur je Gesellschaft gilt. Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung bei Ander- bzw. Treuhandkonten? Bei Ander- bzw. Treuhandkonten gilt die Einlagensicherung ebenso, da es sich um Geldeinlagen handelt. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob der Treugeber eine natürliche Person ist (Einlagensicherung in voller Höhe - gem. neuer Regelung) oder ob es sich um eine juristische Person handelt (siehe neue gestaffelte Höchstsicherungssummen abhängig von der Größe der Gesellschaft). Welche Einleger sind nicht gesichert? Nicht gesichert sind z. B. Guthaben von: Öffentlich-rechtlichen Institutionen (z. B. Bund, Länder, Gemeinden), Investmentgesellschaften, Pensionsfonds, u. ä., Stiftungen, dem Kreditinstitut nahe stehende Personen oder Gesellschaften (z. B. Geschäftsleiter, Mitglieder der Aufsichtsorgane) und großen Kapitalgesellschaften (gilt nicht nur für GmbH s, AG s, sondern auch für Genossenschaften und Vereine) lt. Definition 221 UGB: Wenn zwei der folgenden drei Merkmale überschritten werden, handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft und damit sind die Guthaben dieser Einleger nicht gesichert: 1) EUR 19,25 Mio. Bilanzsumme 2) EUR 38,5 Mio. Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 3) im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer ACHTUNG: Vereine werden deshalb grundsätzlich unter die Einlagensicherung (als nicht-natürliche Person mit Selbstbehalt) fallen, da sie meist die Größenmerkmale nicht überschreiten werden. Welche weiteren Sicherungseinrichtungen - über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus - gibt es noch? Neben der gesetzlichen Einlagensicherung verfügt der Volksbanken-Sektor außerdem noch über einen Gemeinschaftsfonds. Am besten stellt man sich den Gemeinschaftsfonds als ein großes Auffangnetz vor. Jede einzelne Volksbank ist Mitglied des Gemeinschaftsfonds. Sinn dieses Fonds ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Volksbanken zu beheben, deren Funktionsfähigkeit zu erhalten und die Interessen ihrer Kunden zu schützen. Dies ist dadurch möglich, dass die Gemeinschaft aller Volksbanken solidarisch für jede Volksbank einsteht. In ihrer bis ins vorige Jahrhundert zurückreichenden Geschichte haben die österreichischen Volksbanken daher auch noch nie Hilfe aus Steuermitteln in Anspruch nehmen müssen. Es ist auch bis jetzt kein Sparer einer Volksbank zu Schaden gekommen. Hinter unserer Leistung steht die Kraft der gesamten Volksbanken-Gruppe: 8.827 Mitarbeiter betreuen an 550 Geschäftsstellen 650.000 Kunden. Seite 3 von 5

Welchen zusätzlichen Schutz bieten so genannte Systembanken? Volksbanken gehören zu den tragenden Systembanken Österreichs: Dies bedeutet zusätzliche Sicherheit, denn es ist bereits erklärtes Ziel der Politik, das langfristige Überleben von so genannten Systembanken mit staatlicher Hilfe bzw. Haftungsübernahmen abzusichern, falls dies je erforderlich sein sollte. Auch die G7-Staaten haben sich bereits auf diesen zusätzlichen Schutzmantel für die Kunden geeinigt. Zudem wurde nun von allen EU-Mitgliedsstaaten ein Bankenrettungsplan entwickelt, der im Falle des Falles weit reichende Maßnahmen zum Schutz der Kunden und Anleger vorsieht. So wurde beispielsweise am 20. 10. 2008 im österreichischen Parlament einstimmig ein 100 Mrd. Banken-Hilfspaket beschlossen, was der nachhaltigen Stabilisierung des österr. Finanzmarktes dienen und maximale Sicherheit für die Kunden aller heimischer Banken bringen soll. Wie sicher sind meine Volksbank-Garantie-Zertifikate? Das Angebot der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG bzw. von Strukturierte Investments der Österreichischen Volksbanken-AG (VBAG) wird seit Jahren durch einen strengen Risikoprozess überwacht. Für alle Emissionen des Produktangebots von VB Strukturierte Investments gilt die Bonität der Österreichischen Volksbanken AG, d. h. die VBAG haftet als Emittentin mit ihrem gesamten Vermögen für die Rückzahlung des Garantie-Zertifikates. Das bedeutet für unsere Kunden, dass sie mit Zertifikaten von VB Strukturierte Investments auch in der aktuellen Marktsituation gut investiert sind. Warum wurde das Rating der VBAG herabgesetzt? Mit 24. 7. 2009 wurde das Rating der Österr. Volksbanken-AG (VBAG) durch die Rating-Agentur Moody s von Aa3 auf Baa1 herabgesetzt. Im Gegensatz zu den meisten österr. Banken wurde die Österreichische Volksbanken-AG nach Ausbruch der Wirtschaftsund Finanzkrise von der Rating-Agentur Moody s nicht sofort downgegradet. Das neue Baa1-Rating bedeutet: Es handelt sich um eine durchschnittlich gute Anlage und aus Sicht von Moody s ist sowohl für die Zinsen als auch für die Rückzahlung des Kapitals eine angemessene Deckung vorhanden. Damit befindet sich die Österreichische Volksbanken-AG nun auf einem Rating-Niveau mit einigen anderen österreichischen Großbanken. Diese nunmehrige Neubewertung ist (1) einerseits auf ein sehr vorsichtiges und kritisches Agieren der Ratingagenturen und (2) andererseits auf Effekte der globalen Finanzkrise und (3) die immer noch nachwirkende Abgabe der Kommunalkredit Austria AG zurückzuführen. Was bedeutet die Herabsetzung der Bonität der Österr. Volksbanken-AG (VBAG) für Inhaber von Volksbank-Anleihen 1) konkret? Durch das herabgesetzte Rating der Volksbanken-AG kann es vorübergehend bei Volksbank-Anleihen zu erhöhten Kursschwankungen während der Laufzeit kommen. Diese Kursschwankungen haben keine Auswirkungen auf eine allenfalls vereinbarte Kapitalgarantie zu Laufzeitende womit auch die Rückzahlung fälliger Wertpapiere samt Zinsen nicht gefährdet ist. Die Volksbanken-AG als Spitzeninstitut aller österreichischen Volksbanken gehört zu den tragenden Systembanken Österreichs. Das bedeutet zusätzliche Sicherheit, denn es ist erklärtes Ziel der Politik, das langfristige Überleben von Systembanken mit staatlicher Hilfe oder Haftungsübernahmen abzusichern 2). Welche Auswirkungen hat die Gewinnwarnung der VBAG? Aufgrund der aktuellen Situation der Österreichischen Volksbanken-AG werden die für das Geschäftsjahr 2009 im Jahr 2010 fälligen Dividenden und Kupons für alle gewinnabhängigen Wertpapiere (Aktien, Partizipationskapital, Hybridkapital, Ergänzungskapital) voraussichtlich nicht ausbezahlt. 1) Nicht nachrangige Anleihen mit fixer und variabler Verzinsung sowie Garantieprodukte und Zertifikate der österr. Volksbanken-AG 2) Gemäß 1 FinStaG - Finanzmarktstabilitätsgesetz (Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes) Seite 4 von 5

Wie sicher sind meine Investmentfonds bei der Volksbank? Alle Investmentfonds - insbesondere Aktienfonds - unterliegen den Schwankungen der internationalen Börsen und können sich natürlich nicht den Auswirkungen der internationalen Finanzkrise entziehen. Das österreichische Investmentfondsgesetz erlaubt aber nur Investments von bis zu 10 % des Fondsvermögens bei einem Unternehmen. Von diesem Wert sind die Fonds der Volksbank Invest weit entfernt. Der Sicherheitsaspekt bei Fondsinvestments wird außerdem durch die Tatsache untermauert, dass das gesamte Investmentfondsgesetz in Wahrheit nur ein Ziel hat: Den Anleger bestmöglich zu schützen. Als Sondervermögen haftet das in einem Fonds enthaltene Vermögen nicht für etwaige Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Das bedeutet im Falle eines Konkurses, dass das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse kommt und nicht dazu herangezogen werden kann, ausstehende Forderungen von Gläubigerseite zu bedienen. Wie sicher sind Aktien und Anleihen auf meinem Wertpapier-Depot? Einzel-Aktien sind in Krisen problematisch. Wer Aktien hat, ist von den Turbulenzen an den Börsen direkt betroffen. Wer in Aktien investiert, muss allerdings auch langfristig rechnen. Staats-Anleihen gelten als vergleichsweise sicher. Die sicheren Papiere bringen jedoch auch langfristig deutlich weniger Ertrag und sind derzeit eher teuer einzukaufen. Wer eine klassische (Unternehmens-) Anleihe kauft, gibt dem Herausgeber (Emittenten) einen Kredit. Geht dieser Pleite, kann der Anleger sein Geld verlieren. Schuldverschreibungen einer Bank (z. B. Wohnbau-Anleihen) werden im Konkurs nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z. B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse, oder mit der Konkursquote, oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger). Sie sind daher von der Einlagensicherung nicht erfasst. Ist mein CHF-Fremdwährungskredit von der Finanzkrise betroffen? Auch hier ist keine Panik angesagt, aber ein kritischer Blick allemal. In Krisenzeiten steigt nicht nur die Volatilität der Börsen, auch Währungen - wie zum Beispiel der Schweizer Franken - können durchaus sehr volatil reagieren. Als Fremdwährungs-Kreditnehmer hat man daher gerade jetzt ein erhöhtes Kursrisiko und es gilt gemeinsam mit dem Berater zu überprüfen, ob ein Umstieg in einen Euro-Kredit - nicht zuletzt auch zur Realisierung von eventuellen Kursgewinnen - in Erwägung gezogen werden sollte. Auch der jeweilige Tilgungsträger (in den meisten Fällen ein Fonds oder eine Lebensversicherung) sollte jetzt einer individuellen Überprüfung unterzogen werden. Ein vorzeitiger Verkauf und damit eine Realisierung von Verlusten ist zwar in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Es gibt aber auch noch andere Alternativen: Die weitere Besparung einfach auszusetzen und die Finanzierung in einen Abstattungskredit umzuwandeln. Wie sich Kurse, Zinsen und Währungen in naher Zukunft entwickeln werden, lässt sich derzeit kaum einschätzen. Fix ist nur, dass jetzt der Zeitpunkt richtig ist, um gemeinsam mit Ihrem Berater Ihren Fremdwährungs-Kredit zu analysieren und sich mögliche Handlungsalternativen aufzeigen bzw. berechnen zu lassen. VERTRAUEN VERBINDET. Gerade in Zeiten turbulenter Kapitalmärkte gewinnt die Wahl eines verlässlichen, stabilen Partners bei Anlage-Produkten an Bedeutung. Wir freuen uns, auch in Zukunft Ihr starker Tiroler Partner in allen Finanz- und Geldangelegenheiten zu sein. Disclaimer: Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Bei den darin enthaltenen Informationen handelt es sich nicht um eine Empfehlung für den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten. Diese Kundeninformation ersetzt nicht die fachgerechte Beratung für die in dieser Kundeninformation beschriebenen Finanzinstrumente und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Diese Kundeninformation stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung zur Anbotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Der potenzielle Investor soll sich unter anderem nach rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen Gesichtspunkten beraten lassen und sich entsprechend informieren. Die hier dargestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Österreichische Volksbanken-AG und Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Impressum: Medieninhaber und Hersteller: Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG, Meinhardstraße 1, 6020 Innsbruck, Verlags- und Herstellungsort: Innsbruck, Erstelldatum: 18. August 2009-9. Auflage Seite 5 von 5