Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion



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Transkript:

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (StudO-FPB) Fassung vom auf der Grundlage von 13 Abs. 4, SächsHSG Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beiderlei Geschlecht.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Studienziel 3 3 Zugangsvoraussetzungen 3 4 Dauer, Aufnahme und Umfang des Studiums 4 5 Aufbau des Studiums, Studieninhalte 4 6 Praxisphase 5 7 Fachliche Studienberatung 5 8 Akademischer Grad 5 9 Schlussbestimmungen 6 Anlage 1 Studienablaufplan Anlage 2 Modulbeschreibungen Anlage 3 Praktikumsordnung

3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf Grundlage der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Fernsehproduktion an der HTWK Leipzig Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Bachelorstudiengang Fernsehproduktion. 2 Studienziel (1) Der Studiengang Fernsehproduktion vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine wissenschaftlich begründete und fachlich selbstständige Tätigkeit als Bachelor of Arts in Unternehmen der TV- und AV-Branche sowie Institutionen und Forschungseinrichtungen. (2) Das Studium der Fernsehproduktion befähigt zur medien- und insbesondere fernsehorientierten Problemlösung auf der Grundlage einer fundierten medienwissenschaftlichen und technischen Ausbildung. (3) Die im Studium vermittelten grundlegenden methodischen Qualifikationen und handlungsorientierten Kompetenzen werden durch eine differenzierte inhaltliche Schwerpunktsetzung in den drei Studienrichtungen Fernsehkamera, Fernsehjournalismus und Fernsehwirtschaft ergänzt. Hierdurch werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für verschiedene spezifische Handlungsfelder und Tätigkeitsbereiche vermittelt. (4) Zur Erreichung des Studienziels tragen wesentlich die Praxisphase sowie der handlungs-, praxis- und projektorientierte Aufbau der Lehrveranstaltungen bei. 3 Zugangsvoraussetzungen (1)Die Zulassung zum Studium bestimmt sich nach den einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Sächsischen Hochschulgesetz, dem Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz und der Sächsischen Studienplatzvergabeordnung sowie nach der Immatrikulationsordnung und Auswahlordnung der HTWK Leipzig (2)Über die Gleichwertigkeit von nachgewiesener Vorbildung und Hochschulzugangsberechtigung entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.

4 (3)Der Zugang zum Bachelorstudiengang Fernsehproduktion setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages inkl. einer Ausbildungskostenübernahmevereinbarung (AKÜV) mit einem Unternehmen bzw. einer Institution im TV- bzw. A/V-Bereich sowie anderen Unternehmen mit fernsehorientierten Strukturbereichen voraus. (4)Für den Studiengang besteht eine Zulassungsbeschränkung. Übersteigt die Bewerberanzahl die Aufnahmekapazität, werden die Bewerber nach den sächsischen Rechtsvorschriften für die Vergabe von Studienplätzen ausgewählt. (5)Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Fernsehproduktion erfolgt nur unter der Maßgabe des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl. 4 Dauer, Aufnahme und Umfang des Studiums (1)Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester - einschließlich der Praxisphase im 5. Semester sowie des Bachelormoduls im 7. Semester. (2)Das Studium wird zum Wintersemester aufgenommen. (3)Der erfolgreiche Abschluss des Studiums erfordert den Erwerb von 210 Leistungspunkten (ECTS-Punkten), die der Studierende bei erfolgreichem Absolvieren der angebotenen Module erhält. Diese Leistungspunkte orientieren sich am Gesamtaufwand für ein Modul, der sich aus Präsenzzeiten in Lehrveranstaltungen und Zeitaufwand für das angeleitete Selbststudium sowie für Vorbereitung und Absolvierung von Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen u.ä. zusammensetzen kann. Ein Leistungspunkt (ECTS-Punkt) umfasst 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand. 5 Aufbau des Studiums, Studieninhalte (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der Aufbau und die grundsätzlichen Modulinhalte ergeben sich aus dem Studienablaufplan (Anlage 1)und den Modulbeschreibungen (Anlage 2). Das Studium nach Studienablaufplan stellt eine Empfehlung dar, die einen Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht. Aus zwingenden Gründen kann die Fakultät Medien von dem nach Studienablaufplan erforderlichen Lehrangebot aufgrund eines Beschlusses des Fakultätsrats für höchstens zwei Semester abweichen. Der Prorektor Bildung wird hierüber in Kenntnis gesetzt.

5 (2)Während des Studiums sind mindestens 2 Leistungspunkte im Rahmen einer fachbezogenen Fremdsprachenausbildung zu erwerben. (3)Das Studium im Bachelorstudiengang Fernsehproduktion gliedert sich in die drei Studienrichtungen Fernsehkamera, Fernsehjournalismus und Fernsehwirtschaft. Der Studierende wählt vor Beginn des Studiums die Studienrichtung, die er bis zum Abschluss des Studiums belegen will. Ein Wechsel der Studienrichtung ist einmalig nach Abschluss des 1. Semesters möglich, sofern das die Kapazität der Studienrichtung zulässt. 6 Praxisphase (1)Die Praxisphase im 5. Semester umfasst 26 Wochen praktische Tätigkeit im Berufsfeld. Im Zusammenhang mit der Praxisphase ist eine betreute wissenschaftliche Projektarbeit zu erstellen. (2)Einzelheiten zur Praxisphase regelt die Praktikumsordnung der Fakultät Medien (Anlage 3), die Bestandteil dieser Studienordnung ist. 7 Studienberatung (1)Die studienbegleitende fachliche und studienorganisatorische Beratung wird von den Professoren der Fakultät durchgeführt. (2)Studierende müssen bis zum Beginn des dritten Semesters mindestens einen im Studienablaufplan vorgesehenen Leistungsnachweis im Umfang von 30 Leistungspunkten (ECTS-Punkte) erbracht haben. Anderenfalls müssen sie im dritten Semester an einer Studienberatung nach Absatz 1 teilnehmen. 8 Akademischer Grad Aufgrund der durch den Studierenden erfolgreich absolvierten Module laut Studienablaufplan und der damit erworbenen 210 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) wird der akademische Grad Bachelor of Arts, Abkürzung B.A. verliehen.

6 9 Schlussbestimmungen (1)Die Studienordnung des Bachelorstudienganges Fernsehproduktion wurde am vom Fakultätsrat der Fakultät Medien beschlossen und lag dem Senat in seiner Sitzung am zur Stellungnahme vor. Sie tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Rektorat in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorhergehenden Studienordnungen des Bachelorstudienganges Fernsehproduktion der HTWK Leipzig außer Kraft. (2)Die Studienordnung wird im Internetportal der HTWL Leipzig unter www.htwk-leipzig.de veröffentlicht. Leipzig, Prof. Dr. Renate Lieckfeldt Rektorin Der HTWK Leipzig Anlagen 1. Studienablaufplan 2. Modulbeschreibungen 3. Praktikumsordnung