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L I Z E N Z V E R T R A G F I L M abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Miturhebern: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten durch ihre Ansprechperson: Name: E-Mail Kontoverbindung: im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Urheber genannt, einerseits, und Name/Firma: E-Mail im Folgenden kurz Lizenznehmer genannt, andererseits, wie folgt: 1

1. Vertragsgegenstand 1.1 Folgendes Werk der Tonkunst (Kompositionen mit/ohne Text) des Urhebers ist vertragsgegenständlich (fortan kurz: vertragsgegenständliches Werk):.. 1.2 Der Urheber erteilt dem Lizenznehmer die Lizenz, das vertragsgegenständliche Werk für den Film zu verwerten. 1.3 Der Urheber gewährleistet, dass sein Werk Rechte Dritter nicht verletzt, und dass er über die den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Rechte noch nicht anderweitig verfügt hat. 1.4 Der Urheber gewährleistet ferner, dass an der Schaffung des vertragsgegenständlichen Werks keine anderen als die im Kopf dieses Vertrages genannten Miturheber beteiligt sind und dass es sich beim vertragsgegenständlichen Werk um keine Bearbeitung handelt. 1.5 Wohlverstanden ist, dass mit dem gegenständlichen Vertrag nur die Rechte an dem Werk (der Komposition), nicht aber auch die Rechte an der Aufnahme eingeräumt werden. Diese Rechte hat sich der Lizenznehmer durch gesonderten Vertrag mit dem Label bzw. den Interpreten zu sichern. 2. Rechteeinräumung 2.1 Der Urheber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das nicht ausschließliche, übertragbare, weltweite Recht zur Nutzung und umfassenden Auswertung des vertragsgegenständlichen Werkes in Verbindung mit dem Film.. und auf einem zu diesem Film erscheinenden Soundtrack ein. 2.2 2

Demgemäß steht dem Lizenznehmer insbesondere das Recht zu, das vertragsgegenständliche Werk mit dem Film zu verbinden, es zu diesem Zweck zu kürzen, den Film sodann öffentlich aufzuführen, zu senden (online, terrestrisch, über Satellit oder Kabel, analog oder digital, in Radio und Fernsehen, Stream), den Film und den Soundtrack zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und zu verleihen, im Wege des Downloads zu vervielfältigen und öffentlich abrufbar zu halten. Der Urheber weist darauf hin, dass er Mitglied der Verwertungsgesellschaften AKM/AUME ist. Er kann die Rechte daher nur soweit übertragen, als diese nicht von den Verwertungsgesellschaften treuhändig wahrgenommen werden. Allfällige Urheberrechtsabgaben trägt der Lizenznehmer. 3. Credits Der Name des Urhebers und der Titel des Werkes werden im Film wie folgt benannt: Urheber: Titel: 4. Entgelt 4.1 Als Gegenleistung für die durch den gegenständlichen Vertrag übertragenen Rechte zahlt der Lizenznehmer ein Pauschalhonorar von netto xxxxxxxx. Mit dem Pauschalbetrag sind sämtliche Leistungen des Urhebers abgegolten. Ausdrücklich halten die Vertragsparteien fest, dass die Verwertung der Aufnahme durch den Lizenznehmer den Bekanntheitsgrad des Urhebers fördern soll und die diesbezüglichen Anstrengungen des Lizenznehmers dem Urheber zugute kommen. Weiters kann die Verwertung zu Mehreinnahmen des Urhebers über die Ausschüttungen der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften führen. 4.2 Im Falle einer bestehenden Umsatzsteuerpflicht (UID-Nummer) erhält der Urheber gegen Vorlage einer Rechnung die Umsatzsteuer zusätzlich. Der Betrag ist mit Unterzeichnung des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt auf das Konto Nr..., BLZ.., lautend auf.., mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber sämtlichen Urhebern. 5. Exklusivität (Optional) 3

Der Urheber garantiert, 18 Monate ab Vertragsabschluss unter Ausnahme der Herstellung eines Musikvideos - keine Synchrechte für eine Filmproduktion Dritten einzuräumen und dieses Recht auch selbst nicht auszuüben. 6. Vertragsdauer Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist abgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Im Falle einer derartigen Kündigung aus wichtigem Grund tritt der Urheber in die vom Lizenzgeber abgeschlossenen Vertragsverhältnisse ein. 7. Steuern Der Urheber ist für die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Belange selbst verantwortlich. Er hat die aus den Vertragseinnahmen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu entrichten. 8. Sonstiges 8.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für.. (Ort) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist am Sitz des Lizenznehmers. 8.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 8.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages ihre Wirksamkeit. 4

8.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform. 8.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 5